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Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Außerordentliche betriebsbedingte Beendigungskündigung trotz Unkündbarkeit nach § 55 BAT?
Der 1952 geborene Kläger war seit 1980 bei der beklagten Stadt bzw. deren Rechtsvorgängerin, einem Zweckverband, beschäftigt. Er unterrichtete an der städtischen Musikschule das Fach "Trompete" und war stellvertretender Schulleiter. Nach § 53 Abs. 3 des auf das Arbeitsverhältnis anzuwendenden Bundes-Angestellten-Tarifvertrags (BAT) war der Kläger ordentlich unkündbar. Gemäß § 55 Abs. 1 BAT kann dem unkündbaren Angestellten nur aus in seiner Person oder in seinem Verhalten liegenden Gründen fristlos gekündigt werden. Andere wichtige Gründe, insbesondere dringende betriebliche Erfordernisse, die einer Weiterbeschäftigung des Angestellten ... weiter lesen
Die Parfümerie Douglas GmbH ist eine 1910 in Hamburg gegründete international tätige Parfümerie-Filialkette mit Sitz in Düsseldorf.
In Fußgängerzonen sämtlicher größerer Städte gehört eine Douglas-Filiale zum Stadtbild – das ändert sich nun.
Douglas will nun jede 10. Filiale in Deutschland schließen und insgesamt 50 Standorte vom 430 Filialen komplett schließen.
Die Corona -Pandemie ist auch an Douglas nicht spurlos vorbeigegangen und der Lockdown hat die Umsätze stark geschmälert.
Auch der Online-Handel der Konkurrenz hat Douglas geschädigt, so dass Douglas nun selbst nun Online-Händler werden will und die ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 23. Januar 2019 zum Aktenzeichen 7 AZR 733/16 entschieden, dass die sachgrundlose Befristung eines Arbeitsvertrags nach § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG nicht zulässig ist, wenn zwischen dem Arbeitnehmer und der Arbeitgeberin bereits acht Jahre zuvor ein Arbeitsverhältnis von etwa eineinhalbjähriger Dauer bestanden hat, das eine vergleichbare Arbeitsaufgabe zum Gegenstand hatte.
Der Kläger war vom 19. März 2004 bis zum 30. September 2005 als gewerblicher Mitarbeiter bei der Beklagten tätig. Mit Wirkung zum 19. August 2013 stellte die Beklagte den Kläger erneut sachgrundlos befristet für die Zeit bis zum 28. Februar 2014 als ... weiter lesen
(Stuttgart) Die vom Arbeitgeber einzuhaltende gesetzliche Kündigungsfrist des § 622 Abs. 1 BGB beträgt vier Wochen zum Fünfzehnten oder Ende eines Kalendermonats und verlängert sich gemäß § 622 Abs. 2 Satz 1 BGB bei längerer Betriebszugehörigkeit in mehreren Stufen. Diese Staffelung der Kündigungsfristen verletzt das Verbot der mittelbaren Altersdiskriminierung nicht.
Darauf verweist der Stuttgarter Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Henn, Präsident des VDAA - Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Stuttgart, unter Hinweis auf die Mitteilung des Bundesarbeitsgerichts vom 18.09.2014 zu seinem Urteil vom selben Tage, ... weiter lesen
Koblenz (jur). Hat ein Lehrer Sex mit einer minderjährigen Schülerin, führt dies grundsätzlich zur Entlassung aus dem Beamtenverhältnis. Dies hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz in einem am Donnerstag, 17. März 2016, bekanntgegebenen Urteil klargestellt (Az.: 3 A 10861/15.OVG). Denn wem die Befriedigung eigener sexueller Bedürfnisse wichtiger sei als die „unbeeinträchtigte Entwicklung von Kindern und Jugendlichen“, der versage in besonderer Weise im Kernbereich seiner dienstlichen Pflichten.
Damit bestätigten die Koblenzer Richter die Entfernung eines Gymnasiallehrers aus dem Schuldienst. Der jetzt 58-jährige Beamte hatte zugegeben, dass ... weiter lesen
Anforderungen an rechtswirksame Abmahnungen - Warnfunktion trotz formeller Unwirksamkeit (BAG Urteil vom 19.02.2009, 2 AZR 603/07)
Bei der Kündigung von Arbeitsverhältnissen, die nicht betrieblich veranlaßt sind, ist in der Regel eine Abmahnung Wirksamkeitsvoraussetzung. Nur im Ausnahmefall ist eine Abmahnung verzichtbar.
Die Abmahnung muss inhaltlich klar und eindeutig formuliert sein sowie sämtliche relevanten Tatsachen genau bezeichnen. Das beanstandete Fehlverhalten ist konkret darzustellen und darzulegen, wie der Arbeitgeber dieses Fehlverhalten festgestellt hat. Allgemeine Formulierungen reichen hierzu nicht aus. ... weiter lesen
Aktuell wird von einem Fußballprofi berichtet, der in einer fernen Liga solange gefoltert wurde, bis er einen Aufhebungsvertrag und einen Gehaltsverzicht unterschrieb. Ein derartiger Vertrag ist selbstverständlich anfechtbar. Solange der Sportler nachweisen kann, dass er unter Qualen zum Vertragsabschluss genötigt wurde, kann niemand aus einem derartigen „Vertrag" Rechte herleiten.
Doch auch hierzulande wird mitunter Zwang angewendet, um einen widerspenstigen Arbeitnehmer zur Unterschrift unter einen Aufhebungsvertrag zu bewegen. Wie im Film geht es dabei eher selten zu. Es werden subtile Methoden angewendet. Manch ein Arbeitgeber droht, den Arbeitnehmer in der Branche madig zu machen. Ein anderer droht, seine ... weiter lesen
Aktuell liest man es in den Medien: Die Lokführer streiken. Diesmal sind die Privatbahnen, wie die ODEG oder die Märkische Regiobahn, betroffen. Welche Konsequenz hat dieser Streik für den Urlaub eines Arbeitnehmers? Was, wenn der Arbeitnehmer seinen lange geplanten Jahresurlaub wegen des Streik nicht antreten kann? Darf er deshalb wieder arbeiten gehen und seinen Urlaub zu einem späteren Zeitpunkt neu nehmen?
Grundsätzlich gilt, dass der Arbeitnehmer verpflichtet ist, den mit dem Arbeitgeber abgesprochenen Urlaub in der vereinbarten Zeit zu nehmen. Schließlich muss der Arbeitgeber in der Lage sein, die Arbeitskraft seiner Mitarbeiter im Voraus einzuplanen und sich auf die Urlaubspläne zu ... weiter lesen
Ein Aufhebungsvertrag (Vertrag ohne Kündigung ) oder Abwicklungsvertrag (Vertrag mit Kündigung ) , ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber , die das Arbeitsverhältnis beendet . In vielen Fällen wird ein solcher Vertrag genutzt, wenn eine Kündigung oder ein Aufhebungsvertrag naht oder bereits ausgesprochen wurde. Ein Arbeitnehmer kann in bestimmten Situationen durchaus seinen Arbeitgeber darum bitten, einen Aufhebungsvertrag mit ihm zu schließen. Allerdings sollte diese Entscheidung gut überlegt und mit Bedacht getroffen werden. In diesem Ratgeber gehen wir genauer darauf ein, wann es sinnvoll ist, einen Aufhebungsvertrag anzustreben und was dabei beachtet werden sollte.
Gründe ... weiter lesen
Ein Aufhebungsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist für den Arbeitgeber eine interessante Alternative zum Ausspruch einer Kündigung. Er riskiert keine Überprüfung der Kündigungsgründe durch das Arbeitsgericht und muss auch keine Kündigungsfristen beachten. Auch auf den besonderen Kündigungsschutz für Betriebsratsmitglieder, schwerbehinderte Menschen, Eltern in Elternzeit, pflegende Angehörige oder Schwangere muss er keine Rücksicht nehmen. Vorsicht ist für den Arbeitnehmer angebracht. Erhält der Arbeitnehmer für den Verlust des Arbeitsplatzes eine Abfindung im Rahmen eines außergerichtlichen Aufhebungsvertrags, riskiert er eine Sperrzeit von der ... weiter lesen
1. Dauer der Elternzeit
Nach der Mutterschutzfrist kann Elternzeit genommen werden. Die beträgt für jeden Elternteil höchstens drei Jahre und endet grundsätzlich mit der Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes. Mit Zustimmung des Arbeitgebers kann ein Anteil von bis zu zwölf Monaten der insgesamt dreijährigen Elternzeit aber auch noch über den dritten Geburtstag des Kindes hinaus bis zur Vollendung des achten Lebensjahres genommen werden.
2. Kündigungsschutz
Während der Gesamtdauer der Elternzeit ist man in zusätzlicher Weise vor einer Kündigung des Arbeitgebers geschützt. Das gilt aber nur, wenn der Arbeitsvertrag unbefristet ist.
Dann ist jede ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen.
Zahlreiche Leiharbeitnehmer in Deutschland tätig
Leiharbeit ist weit verbreitet in Deutschland. Fast eine Million Leiharbeitnehmer gibt es, die von der folgenden Gesetzesänderung betroffen sind.
Einsatz von Leiharbeitnehmern auf 18 Monate begrenzt
Leiharbeitnehmer dürfen zukünftig nicht mehr dauerhaft eingesetzt werden. Spätestens nach 18 Monaten ist ein Wechsel des Entleiherbetriebs oder eine Übernahme durch das entsprechende Unternehmen erforderlich.
Leiharbeitnehmer können trotzdem im turnusmäßigen Wechsel zwischen verschiedenen Betrieben eingesetzt werden
Bei ... weiter lesen