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Nach § 308 Nr. 4 BGB ist die formularmäßige Vereinbarung eines Rechts des Arbeitgebers, die versprochene Vergütung zu ändern oder von ihr abzuweichen, unwirksam, wenn nicht die Vereinbarung der Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen des Arbeitgebers für den Arbeitnehmer zumutbar ist. Diese Regelung gilt seit dem 1. Januar 2002. Auf Arbeitsverträge, die vor dem 1. Januar 2002 begründet worden sind, findet sie seit dem 1. Januar 2003 Anwendung.
Dem Kläger stand nach einem Formulararbeitsvertrag vom 9. Juli 1998 neben dem Tariflohn ua. eine außertarifliche Zulage von zuletzt 227,72 Euro brutto und ein Fahrtkostenersatz von 12,99 Euro arbeitstägig zu. Im Vertrag heißt es, die Firma habe das Recht, "diese ... weiter lesen
Jeder Arbeitnehmer kann bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber die Erteilung eines schriftlichen qualifizierten Zeugnisses verlangen (§ 109 GewO). Ein solches Zeugnis dient insbesondere der Information künftiger Arbeitgeber über den Arbeitnehmer, dem die Suche nach einer neuen Beschäftigung erleichtert werden soll. Es muss deshalb von einer Person unterzeichnet werden, die aus der Sicht eines Dritten geeignet ist, die Verantwortung für die Beurteilung des Arbeitnehmers zu übernehmen. Das gilt insbesondere hinsichtlich der fachlichen Beurteilung. Wird das Zeugnis nicht vom Arbeitgeber selbst, seinem gesetzlichen Vertretungsorgan oder im öffentlichen Dienst vom Dienststellenleiter oder seinem Vertreter unterzeichnet, ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgericht (BAG) kann der dringende Verdacht einer Straftat oder eines sonstigen Fehlverhaltens des Arbeitnehmers ein an sich zur außerordentlichen Kündigung berechtigender Umstand sein. Allerdings kommt es dabei anscheinend nicht nur auf die strafrechtliche Bewertung an. Das BAG entschied nun nämlich mit Urteil vom 25.10.2012 (Az.: 2 AZR 700/11), dass eine Verdachtskündigung nicht ausschließlich auf den Umstand gestützt werden könne, dass die ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Köln hat am 25.08.2020 zum Aktenzeichen 9 Ta 217/19 und 9 Ta 98/20 entschieden, dass als Freiberuflerinnen geführte Telefonsexdienstleisterinnen Arbeitnehmerinnen sind, wenn sie durch eine einseitige Steuerung und Kontrolle der Betriebsabläufe in einer Weise ihrer Selbstständigkeit beraubt werden, die über die mögliche Einflussnahme bei einem freien Dienstvertrag hinausgeht.
Aus der Pressemitteilung des LArbG Köln Nr. 5/2020 vom 31.08.2020 ergibt sich:
Die Beklagte setzt in ihren Kölner Geschäftsräumen Telefonistinnen ein, die sexuelle Dienstleistungen im Schichtbetrieb an 365 Tagen im Jahr und 24 Stunden am Tag anbieten. Sie werden von der ... weiter lesen
Hamm/Berlin (DAV). Die Bundesländer haben unterschiedliche Renteneintrittsalter und -stufen. So kommt es vor, dass ein älterer Arbeitnehmer nicht so lange arbeiten muss oder darf wie ein jüngerer. Die Anhebung des Rentenalters erfolgt stufenweise. Dies kann eine Diskriminierung darstellen, entschied das Oberlandesgericht in Hamm am 3. Dezember 2014 (AZ: 11 U 6/13), wie die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt. Allerdings müssen mögliche Ansprüche rechtzeitig gestellt werden.
Ein Polizeibeamter meinte, aufgrund rechtswidriger gesetzlicher Regelungen des Landes Nordrhein-Westfalen zu Unrecht vorzeitig in den Ruhestand versetzt worden zu sein. Der 1947 geborene ... weiter lesen
• Die Arbeitnehmererfindung unterscheidet man in die Diensterfindung und die freie Erfindungen. • Diensterfindungen sind solche, die entweder aus der Tätigkeit des Arbeitnehmers im Betrieb entstanden sind, oder die maßgeblich auf Erfahrungen oder Arbeiten des Betriebs beruhen. • Der Arbeitnehmer, welcher eine Diensterfindung macht, hat diese unverzüglich dem Arbeitgeber schriftlich zu melden und hierbei deutlich zu machen, dass es sich um die Meldung einer Erfindung handelt. • Der Arbeitgeber kann die Diensterfindung beschränkt oder unbeschränkt in Anspruch nehmen oder frei geben. Die unbeschränkte Inanspruchnahme hat zur Folge, dass sämtliche Recht an der ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Überstunden können eine nicht unerhebliche Belastung für die Gesundheit von Arbeitnehmern darstellen. Sie steigern Mediziner zufolge das Risiko von Schlafanfällen und Herzkrankheiten. Zwei Drittel der Arbeitnehmer in Deutschland leisten regelmäßig Überstunden ab. Handelt es sich um kleinere Unternehmen, werden die Überstunden oftmals auch nicht vergütet. Läuft das Arbeitsverhältnis ohne Probleme fort, nehmen Arbeitnehmer dies oft so hin. Zum Teil versprechende Arbeitgeber auch eine spätere Vergütung etwa in Form von Sonderurlaub. Wenn das Arbeitsverhältnis dann aber ... weiter lesen
Osnabrück (jur). Das Verwaltungsgericht Osnabrück hält das Niedersächsische Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten für verfassungswidrig. Es lässt zu viele Ausnahmen von der Sonntagsruhe zu, so das Gericht in einem am Mittwoch, 26. April 2017, Beschluss (Az.: 1 B 23/17). Damit müssen die Geschäfte in Georgsmarienhütte am Sonntag, den 7. Mai 2017 trotz einer Genehmigung der Stadt geschlossen bleiben.
Die Kommune hatte wegen des geplanten Cityfestes in einem Teilbereich des Stadtgebietes die Öffnung der Ladengeschäfte zwischen 13 bis 18 Uhr genehmigt. Die Gewerkschaft Verdi hatte dagegen geklagt. Wegen der aufschiebenden Wirkung der Klage dürfen die ... weiter lesen
Der Europäische Gerichtshof hat am 09.03.2021 zu den Aktenzeichen C-344/19 und C-580/19 entschieden, dass eine Bereitschaftszeit in Form von Rufbereitschaft nur dann in vollem Umfang Arbeitszeit darstellt, wenn die dem Arbeitnehmer auferlegten Einschränkungen seine Möglichkeit, während dieser Zeit seine Freizeit zu gestalten, ganz erheblich beeinträchtigen.
Aus der Pressemitteilung des EuGH Nr. 35/2021 vom 09.03.2021 ergibt sich:
Organisatorische Schwierigkeiten, die eine Bereitschaftszeit infolge natürlicher Gegebenheiten oder der freien Entscheidung des Arbeitnehmers für ihn mit sich bringen kann, sind unerheblich.
In der Rechtssache C-344/19 war ein spezialisierter ... weiter lesen
Der Kläger ist Teamleiter bei einem Paketzustellungsunternehmen, der Beklagten. Im September 2014 wurden vor dem Betriebstor Flugblätter an Betriebsangehörige in deutscher und türkischer Sprache verteilt, die Behauptungen beinhalteten wie z.B. "die (Beklagte) behandelt uns wie Sklaven", den "Aushilfen werden ihre elementaren Rechte genommen, wie ihr gesetzlicher Anspruch auf Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall" und "(Beklagte) kauft sich unternehmerfreundlichen Betriebsrat".
Die Beklagte wirft dem Kläger vor, dass er die genannten Flugblätter im Rahmen einer Mahnwache im Oktober 2014 vor dem Duisburger Hauptbahnhof verteilt habe. Nachdem eine zuvor deswegen ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen.
Ein Grund für die Beschäftigung freier Mitarbeiter ist für Auftraggeber oftmals, dass dann kein Kündigungsschutz greift. Das geht solange gut, wie es sich auch tatsächlich um freie Mitarbeiter handelt. Handelt es sich aber tatsächlich um Scheinselbstständige, kann das für Auftraggeber sehr unangenehme Folgen haben.
Vertrag enthält Kündigungsfristen
Die Verträge mit den freien Mitarbeitern enthalten in der Regel Kündigungsfristen. Wann genau er nun gehen muss, ist aber einem freien Mitarbeiter in der Regel egal. Deshalb kümmert ihn die Kündigungsfrist wenig. ... weiter lesen
Die Beteiligten haben um die Wirksamkeit und die Rechtsfolgen einer Kündigung von Betriebsvereinbarungen über betriebliche Altersversorgung gestritten.
Der Arbeitgeber hatte in mehreren Betriebsvereinbarungen eine betriebliche Altersversorgung zugesagt. Er hatte sich auch dazu verpflichtet, jährlich über die Anpassung der Versorgungsanwartschaften zu entscheiden. Die Anpassung sollte sich nach der Kaufkraftentwicklung oder einer niedriger ausfallenden Anhebung der Tarifgehälter richten. Bei ungünstiger wirtschaftlicher Lage des Unternehmens durfte eine Anpassung unterbleiben. Nachdem in den Jahren 1994 bis 1996 erhebliche Verluste eingetreten waren, wurden zur Sanierung des Unternehmens mit dem Betriebsrat und der Gewerkschaft ... weiter lesen