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Chemnitz (jur). Für die Entlohnung der Betriebsratstätigkeit gilt strikt das Entgeltausfallprinzip. Abweichungen sind weder zulasten noch zugunsten des Betriebsrats zulässig, wie das Sächsische Landesarbeitsgericht (LAG) in Chemnitz in einem aktuell veröffentlichten Urteil vom 19. Oktober 2023 entschied (Az.: 2 Sa 336/21).
Der Kläger arbeitet seit 1994 bei einem Unternehmen der Energie- und Versorgungswirtschaft im Raum Bautzen. Mit seinem Arbeitgeber streitet er um die Höhe der Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit für Tage, an denen die Arbeit ausgefallen ist, etwa wegen Krankheit, Urlaub oder wegen seiner Betriebsratstätigkeit.
Der Arbeitgeber berechnet diese Zuschläge nach den in den vorausgehenden sechs ... weiter lesen
Arbeitnehmer, die für das Amt des Wahlvorstands zur Durchführung einer Betriebsratswahl kandidieren oder vorgeschlagen werden, sind keine Wahlbewerber. Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 31. Juli 2014 - 2 AZR 505/13 -.
Ausgangslage:
Gemäß § 103 Betriebsverfassungsgesetz bedarf die außerordentliche Kündigung von Mitgliedern des Betriebsrats, des Wahlvorstands sowie von Wahlbewerbern der Zustimmung des Betriebsrats. Verweigert der Betriebsrat seine Zustimmung, so muss der Arbeitgeber vor der Kündigung zunächst ein Zustimmungsersetzungsverfahren vor dem Arbeitsgericht durchführen. ... weiter lesen
Eine Urteilsbesprechung von Rechtsanwalt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Essen und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Essen. Das Arbeitsgericht Essen entschied am 30.6.2011 (Aktenzeichen 3 BV 29/11), dass ein Betriebsrat das Recht hat, an einer Schulung „burn-out im Unternehmen“ teilzunehmen, wenn es einen entsprechenden Beratungsbedarf im Unternehmen gibt. Das Arbeitsgericht Essen wies in der Entscheidung darauf hin, dass eine Schulung zum Burn-Out im Unternehmen Fachwissen in einem Bereich vermittelt, der zum Aufgabengebiet eines örtlichen Betriebsrates gehört. Aufgrund der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats im Bereich Gesundheitsschutz und im Bereich Verhütung von ... weiter lesen
Arbeitsaufnahme bei Rufbereitschaft
Der Kläger ist als Krankenpfleger im Funktionsbereich Anästhesie des Krankenhauses der Beklagten beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis finden vereinbarungsgemäß die Arbeitsvertragsrichtlinien des Deutschen Caritasverbandes (AVR) Anwendung. Der Kläger wird seit dem 1. April 1998 zur Rufbereitschaft herangezogen. Bei Rufbereitschaft hält sich der Mitarbeiter auf Anordnung des Arbeitgebers außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit an einem von ihm selbst gewählten, dem Arbeitgeber anzuzeigenden Ort auf, um bei Abruf die Arbeit kurzfristig aufzunehmen (§ 7 Abs. 3 der Anlage 5 zu den AVR). Die Beklagte hat am 30. März 1998 angeordnet, daß bei Rufbereitschaft die Arbeit innerhalb von 20 Minuten nach ... weiter lesen
~~Ist Arbeitnehmerüberlassung auf Dauerarbeitsplätzen verboten?
Dürfen Leiharbeitnehmer nur für kurze Zeit überlassen werden, um Produktionsspitzen oder Ausfälle von Stammpersonal aufzufangen, oder können Leiharbeitnehmer über Jahre hinweg auf demselben Arbeitsplatz eingesetzt werden? § 1 Abs. 1 S. 2 des 2011 neu gefassten Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) ordnet zwar an, dass ein Leiharbeitnehmer nur „vorübergehend“ verliehen werden darf. Was hiermit gemeint ist, ist jedoch immer noch unklar, da das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 10.12.2013, 9 AZR 51/13, diese Frage offen gelassen hat. Klar ist inzwischen aber immerhin, dass eine nicht ... weiter lesen
Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot im Projektvertrag eines Freiberuflers ist möglicherweise unwirksam, wenn keine Karenzentschädigung zugesagt worden ist - eine Zusammenstellung der Rechtsprechung.
Viele Freiberufler, auch neudeutsch Freelancer genannt, sind längere Zeite für einen Kunden tätig. Verbreitet kommt dies heutzutage in der boomenden IT-Branche vor, aber es gibt natürlich auch freiberufliche Buchhalter, Musiklehrer usw. Hier besteht die Gefahr der Scheinselbständigkeit, zu der ich an anderer Stelle bereits ausgeführt habe. Dies soll aber nicht mein heutiges Thema sein, sondern die Frage des nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes, das in vielen Verträgen enthalten ist. ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
In der betrieblichen Praxis entsteht zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber immer wieder Streit darüber, wann und unter welchen Umständen der Betriebsrat einen Rechtsanwalt als Sachverständigen zur Klärung rechtlicher Fragen beiziehen darf. Der Betriebsrat sieht sich oft außer Stande schwierige rechtliche Fragen allein zu beantworten. Der Arbeitgeber möchte unnötige Kosten vermeiden und manchmal sicher auch, dass der Betriebsrat durch einen Rechtsanwalt erst auf Ideen gebracht wird. So stellt sich dann oft die Frage, welche Voraussetzungen eine Beiziehung des Rechtsanwalts als Sachverständigen durch ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) - 2 AZR 770/09- hat für betriebsbedingte Kündigungen klargestellt, dass in den Fällen, in denen der Arbeitgeber behauptet, ein Arbeitsplatz sei weggefallen, weil die anfallende Arbeit fortan auf andere Arbeitnehmer verteilt werde, der Arbeitgeber konkret nachweisen muss, wie diese Arbeitsumverteilung tatsächlich von Statten gehen soll. Zweifel an der Glaubhaftigkeit gehen zu Lasten des Arbeitgebers.
I. Allgemeine Rechtslage bei betriebsbedingten Kündigungen
1. Allgemeines zum Kündigungsschutz
Soweit das Kündigungsschutzgesetz gilt, sind betriebsbedingte Kündigungen nur dann möglich, wenn dringende betriebliche Erfordernisse vorliegen, die ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Mancher Arbeitgeber möchte vom Arbeitnehmer eine schriftliche Bestätigung darüber haben, dass dieser die Kündigung erhalten hat. Ein Anspruch des Arbeitgebers auf eine solche Bestätigung besteht grundsätzlich nicht. Arbeitnehmern ist auch davon abzuraten, den Erhalt der Kündigung so zu quittieren.
Bestätigung könnte als Einverständnis gelten: Teilweise sind die Bestätigungsvermerke, die sich in den Abschriften der Kündigungen finden, in der Praxis so formuliert, dass der Arbeitnehmer mit seiner Unterschrift quasi sein Einverständnis zur Kündigung gibt.
Bei ... weiter lesen
Prominente Namen schützen nicht vor unethischem und rechtswidrigem Verhalten. Wer denkt, dass bekannte Firmen fürsorglicher mit ihren Mitarbeitern umgehen, als der auf den ersten Blick knorrige Chef eines Mittelstandsunternehmens, täuscht sich. Landauf und landab werden Arbeitnehmer schikaniert, gemobbt und unter Druck gesetzt - und das in zum Teil weltbekannten Firmen.
Die Methoden heißen: Abmahnakkord, Abschusslisten, Schikane, Mobbing, Bossing. Um den Marktanteil zu halten oder auszubauen werden Personalkosten gedrückt, wo es nur geht. Ziel vieler Firmen ist es, langjährige Mitarbeiter, die ein hohes Lohnniveau erreicht haben oder von früher ein hohes Lohnniveau mitschleppen, zu entlassen oder ... weiter lesen
Bei einer Arbeitsvertrag Kündigung sind viele Dinge zu beachten, die durchweg im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt und von der Rechtssprechung ergänzt worden sind.
Ordentliche und fristlose Kündigung
Bei der Arbeitsvertrag Kündigung unterscheidet das Gesetz grundlegend zwei Formen. Die fristgerechte Kündigung wird auch ordentliche Kündigung genannt. Daneben gibt es noch die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung. Bei neuen Arbeitnehmern, die man noch keine zwei Jahre in der Firma beschäftigt, kann mit einer vierwöchigen Frist zur Monatsmitte oder zum Monatsende gekündigt werden.
Mit der Länge der Zeit der Zugehörigkeit zu einem Unternehmen ... weiter lesen
Nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG ist die höchstens dreimalige Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags bis zur Gesamtdauer von zwei Jahren zulässig. Eine Verlängerung iSd. § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG setzt voraus, dass sie noch während der Laufzeit des zu verlängernden Vertrags vereinbart und dadurch grundsätzlich nur die Vertragsdauer geändert wird, nicht aber die übrigen Arbeitsbedingungen. Dies gilt auch, wenn die geänderten Arbeitsbedingungen für den Arbeitnehmer günstiger sind. Andernfalls handelt es sich um den Neuabschluss eines befristeten Arbeitsvertrags, dessen Befristung wegen des bereits bisher bestehenden Arbeitsverhältnisses nach § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG ohne Sachgrund nicht zulässig ist. Das schließt ... weiter lesen