Im Experten-Branchenbuch.de finden Sie aktuell 1 verschiedene Anwälte aus Steinach zum Schwerpunkt „Arbeitsrecht“:
Rechtsanwalt / Deutschland / Steinach / Arbeitsrecht

Rechtsanwälte und Kanzleien

Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Erfurt (jur). Die Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Wiedereingliederung kranker oder behinderter Arbeitnehmer ist auf allgemeine Regeln beschränkt, wie in solchen Fällen vorzugehen ist. Regelungen, die im Ergebnis zu einer Mitbestimmung in jedem Einzelfall führen, gehen dagegen zu weit und sind daher unwirksam, entschied am Dienstag, 22. März 2016, das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt (Az.: 1 ABR 14/14).
Beim sogenannten betrieblichen Eingliederungsmanagement (bEM) geht es darum, wie eine lang andauernde Arbeitsunfähigkeit überwunden werden kann. Möglich sind beispielsweise eine leidensgerechte Umgestaltung des Arbeitsplatzes, veränderte Aufgabenbereiche des Arbeitnehmers oder ... weiter lesen
Der Kläger war seit 1997 als Sozialarbeiter in einer der vom Beklagten betriebenen Sozialeinrichtungen tätig. Im März 2000 ließ er - ohne Nennung seines Namens - durch seinen jetzigen Prozeßbevollmächtigten gegen den Leiter der Einrichtung, seinen unmittelbaren örtlichen Vorgesetzten, eine Strafanzeige wegen des Verdachts der Veruntreuung von Geldern erstatten. Das Strafverfahren wurde später gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Nach Kenntnis von der Anzeige kündigte der Beklagte das Arbeitsverhältnis des Klägers fristlos, hilfsweise fristgemäß mit der Begründung, die unberechtigte Strafanzeige stelle einen Vertrauensbruch dar, der um so schwerer wiege, als der Kläger noch nicht einmal versucht habe, eine interne Klärung ... weiter lesen
Das Bundeskabinett hat am 20.01.2021 eine Corona -Arbeitsschutzverordnung beschlossen, die Unternehmen bis zunächst zum 15.03.2021 verpflichtet, ihren Beschäftigten das Arbeiten von zu Hause aus zu ermöglichen, soweit die Tätigkeit es zulässt.
Von der Website des BMAS vom 21.01.2021 ergibt sich:
Pflicht eines Homeoffice-Angebots
Die Verordnung führt folgende Neuerungen ein – zunächst befristet bis zum 15.03.2021:
Arbeitgeber sind verpflichtet, Homeoffice anzubieten. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten das Angebot annehmen, soweit sie können.
Es gelten strengere betriebliche Arbeitsschutzregelungen für Abstände und ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck zum Urteil des Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 21. März 2013 – 7 Sa 261/12 –.
Mit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns und der Diskussion um Tricks der Arbeitgeber diesen zu umgehen, kam auch die Frage auf, ob es Arbeitgebern gestattet ist, z.B. Standzeit der Taxis beim Warten auf Kunden oder Zeiten der LKWs auf Fähren als Pausenzeiten und damit nicht als Arbeitszeit zu werten. Hier sind viele Fragen offen, einige aber auch nicht. Pause bedeutet immer arbeitsfrei, so ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln, Urteil vom 21. März 2013 – 7 Sa 261/12:
Wesensmerkmal der gesetzlichen Ruhepause ist, ... weiter lesen
• Die Arbeitnehmererfindung unterscheidet man in die Diensterfindung und die freie Erfindungen. • Diensterfindungen sind solche, die entweder aus der Tätigkeit des Arbeitnehmers im Betrieb entstanden sind, oder die maßgeblich auf Erfahrungen oder Arbeiten des Betriebs beruhen. • Der Arbeitnehmer, welcher eine Diensterfindung macht, hat diese unverzüglich dem Arbeitgeber schriftlich zu melden und hierbei deutlich zu machen, dass es sich um die Meldung einer Erfindung handelt. • Der Arbeitgeber kann die Diensterfindung beschränkt oder unbeschränkt in Anspruch nehmen oder frei geben. Die unbeschränkte Inanspruchnahme hat zur Folge, dass sämtliche Recht an der ... weiter lesen
Der Fall eines Mitarbeiters der Firma IKEA schlug in der Presse hohe Wellen. Der Arbeitnehmer hatte NPD-Funktionäre als Freunde auf seinem Facebook-Profil verlinkt und stand mit diesen in Verbindung. IKEA möchte sich von diesem Mitarbeiter trennen, da diese Einstellung nicht mit den Werten des Unternehmens vereinbar ist. Für die Kündigung eines Mitarbeiters in einem größeren Unternehmen muss ein Kündigungsgrund vorliegen. In Betracht kommt eine verhaltensbedingte Kündigung. Diese setzt eine Verfehlung des Arbeitnehmers gegen seine arbeitsvertraglichen Verpflichtungen oder ein schädigendes Verhalten zulasten des Arbeitgebers voraus. Die Frage der Auswahl von Freunden auf Facebook ist ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgericht (BAG) kann der dringende Verdacht einer Straftat oder eines sonstigen Fehlverhaltens des Arbeitnehmers ein an sich zur außerordentlichen Kündigung berechtigender Umstand sein. Allerdings kommt es dabei anscheinend nicht nur auf die strafrechtliche Bewertung an. Das BAG entschied nun nämlich mit Urteil vom 25.10.2012 (Az.: 2 AZR 700/11), dass eine Verdachtskündigung nicht ausschließlich auf den Umstand gestützt werden könne, dass die ... weiter lesen
Mainz/Berlin (DAV). Der Arbeitgeber darf einen Mitarbeiter nicht benachteiligen, weil dieser seine Rechte wahrnimmt. Im konkreten Fall muss allerdings der Arbeitnehmer die Benachteiligung beweisen können. Darüber informiert die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und verweist auf eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 22. April 2015 (AZ: 4 Sa 577/14).
Der Arbeitgeber des Mannes vermietete Ferienappartements. Anfang 2014 wurde dem Mitarbeiter gekündigt. Er erhob Kündigungsschutzklage und argumentierte, die Kündigung beruhe auf willkürlichen und sachfremden Motiven. Das sei bereits daran zu erkennen, dass sein Arbeitgeber zeitgleich mit seiner ... weiter lesen
Die Parteien streiten über die Höhe der Vergütung für geleistete Bereitschaftsdienste. Der Kläger war Assistenzarzt in der Privatklinik der Beklagten. Zusätzlich zu seiner wöchentlichen Arbeitszeit von 38,5 Stunden leistete er regelmäßig wöchentlich einen Bereitschaftsdienst von 16.30 Uhr oder 17.00 Uhr bis 8.00 Uhr des Folgetages und zweiwöchentlich einen 24-stündigen Bereitschaftsdienst. Die Vergütung der Bereitschaftsdienste war im Arbeitsvertrag mit einem gegenüber der Normalvergütung erhöhten Stundensatz vereinbart, wobei "als Basis 8,25 Stunden bzw. 13,2 Stunden zugrunde gelegt" wurden. Die Beklagte zahlte auf Grund dieser Regelung für die Dauer eines Bereitschaftsdienstes im Ergebnis etwa 68 % der Vergütung der regulären ... weiter lesen
Außerordentliche Kündigung eines Werksrennfahrers wegen vorsätzlich herbeigeführter Kollision mit einem Konkurrenten
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hatte zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen der Fahrervertrag eines Werksrennfahrers außerordentlich gekündigt werdenkann.
Der Kläger war als Werksfahrer im Fahrerteam der Beklagten, die die rennsportlichen Aktivitäten eines großen Autoherstellers wahrnimmt, tätig. Er nahm für die Beklagte u.a. an der Deutschen Tourenwagenmeisterschaft (DTM) teil. Schon vor dem Rennen hatte er über einen Konkurrenten, der demselben Team angehörte, geäußert: "Wenn er nicht aus dem Weg geht, ist er fällig". Im Verlaufe der 6. Runde rammte der Kläger bei einer Geschwindigkeit von ... weiter lesen
• Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer auf dessen Verlangen hin ein Arbeitszeugnis ausstellen. • Das Arbeitszeugnis ist auf üblichem Geschäftspapier zu erstellen und eigenhändig zu unterschreiben. Es sollte auf den letzten Tag des Arbeitsverhältnisses datiert sein. Im Adressfeld sollte sich nicht die Anschrift des Arbeitnehmers befinden. Das Arbeitszeugnis sollte ungefaltet sein und darf nicht mit Geheimzeichen versehen werden. • Das Arbeitszeugnis hat den wesentlichen Inhalt des Arbeitsverhältnisses zu beschreiben und die Leistung zu beurteilen. Daneben ist das Verhalten zu beurteilen. Die Beurteilung hat wohlwollend zu erfolgen. ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht, Alexander Bredereck Berlin und Essen, zum Urteil des Arbeitsgerichts Bochum zum Aktenzeichen 2 Ca 1482/13.
Ausgangslage:
In der Generation Praktikum ist es leider Alltag, dass Praktikanten wie normale Arbeitnehmer beschäftigt werden. Steht aber nicht die Ausbildung sondern die eigentliche Arbeitsleistung im Vordergrund, handelt es sich tatsächlich nicht mehr um ein Praktikum. Der vermeintliche Praktikant ist eigentlich Arbeitnehmer. Er hat daher Anspruch auf Vergütung und auf alle weiteren Rechte eines Arbeitnehmers (Urlaub, Sonderzahlungen, Überstundenvergütung, Kündigungsschutz soweit die übrigen Voraussetzungen hierfür ... weiter lesen