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Prominente Namen schützen nicht vor unethischem und rechtswidrigem Verhalten. Wer denkt, dass bekannte Firmen fürsorglicher mit ihren Mitarbeitern umgehen, als der auf den ersten Blick knorrige Chef eines Mittelstandsunternehmens, täuscht sich. Landauf und landab werden Arbeitnehmer schikaniert, gemobbt und unter Druck gesetzt - und das in zum Teil weltbekannten Firmen. Die Methoden heißen: Abmahnakkord, Abschusslisten, Schikane. Um den Marktanteil zu halten oder auszubauen werden Personalkosten gedrückt, wo es nur geht. Ziel vieler Firmen ist es, langjährige Mitarbeiter, die ein hohes Lohnniveau erreicht haben oder von früher ein hohes Lohnniveau mitschleppen, zu entlassen oder zum Aufgeben zu ... weiter lesen
Das Finanzgericht Kassel hat am 31.05.2021 zum Aktenzeichen 10 K 1597/20 entschieden, dass eine zusätzlich gezahlte Abfindung , die nach Wahrnehmung einer sog. „ Sprinterklausel “ gezahlt wird, ermäßigt zu besteuern ist. Aus der Pressemitteilung des FG Kassel vom 27.07.2021 ergibt sich: Die einvernehmliche Auflösung eines Arbeitsverhältnisses erfolgt regelmäßig (auch) im Interesse des Arbeitgebers . Eine im Gegenzug gezahlte Abfindung ist daher in der Regel als Entschädigung ermäßigt zu besteuern. Dies gilt grundsätzlich auch für eine (zusätzliche) Abfindung , die für die (vorzeitige) Beendigung des Arbeitsverhältnisses ... weiter lesen
Der Kläger war langjährig als Prokurist bei der Beklagten beschäftigt. Im Arbeitsvertrag war vereinbart: "Alle geleisteten Überstunden werden vergütet". Der Kläger leistete seit Jahren monatlich im Schnitt 100 Überstunden, die jeweils bezahlt wurden. Im Juni 1998 kündigte er das Arbeitsverhältnis zum Jahresende. Im Juli 1998 erklärte der Arbeitgeber, er stelle den Kläger ab sofort von der Arbeit frei und ordnete außerdem an, er solle die im Juni geleisteten Überstunden abfeiern. Der Kläger verließ daraufhin wortlos den Betrieb. Er verlangt Vergütung der Überstunden. Der Kläger hatte vor dem Neunten Senat Erfolg. Zur Zeit der Freistellung war bereits ein Anspruch auf Überstundenvergütung entstanden und fällig geworden. Dieser ... weiter lesen
Mit Urteil vom 12.06.2014 entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg, dass der Arbeitgeber den Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) von sich aus erfüllen muss (AZ.: 21 Sa 221/14). NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich führt aus: Dies ergibt sich nach der Auffassung des LAG daraus, dass der Urlaub dem Schutz der Gesundheit des Arbeitnehmers dient und damit arbeitsschutzrechtlichen Charakter hat. Dem Arbeitnehmer soll es ermöglicht werden, sich zu erholen und Zeit zur freien Verfügung zu haben. Zudem meint das LAG, dass sich daraus, dass der Urlaubsanspruch ... weiter lesen
Mit Urteil vom 19.05.2015 entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG), dass Kürzungen des Erholungsurlaubs wegen der Elternzeit durch den Arbeitgeber nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses unzulässig sind. Dem Arbeitnehmer steht somit ein Anspruch auf Abgeltung des vollen Urlaubsanspruchs zu (AZ.: 9 AZR 725/13). NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Koblenz führt aus: Grundsätzlich erwirbt ein in Elternzeit befindlicher Arbeitnehmer auch weiterhin Urlaubsansprüche, auch wenn die Elternzeit über mehrere Jahre genommen wird. Dem Arbeitgeber steht aber gem. § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG das Recht zu diesen ... weiter lesen
Eine Arbeitnehmerin (hier Krankenschwester), die aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist, Schichtdienst zu leisten, ist nicht automatisch arbeitsunfähig. Ein Beitrag zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 9. April 2014 - 10 AZR 637/13 – von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen. Ausgangslage: Wenn Arbeitnehmer aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht in der Lage sind, ihre vertraglich geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen, muss der Arbeitgeber auch nicht vergüten. Der betroffene Arbeitnehmer kann für sechs Wochen Entgeltfortzahlung und anschließend Krankengeld beanspruchen. Besteht die Einschränkung dauerhaft, muss der ... weiter lesen
Fristlose Kündigung wegen einer Eintragung im erweiterten Führungszeugnis unwirksam. Urteil des Arbeitsgerichts Cottbus, ArbG Cottbus, Urteil vom 30. Mai 2013 – 3 Ca 317/13 –, Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin Im entschiedenen Fall hatte der Arbeitgeber die Kündigung des Arbeitnehmers allein darauf gestützt, dass dieser eine Eintragung im erweiterten Führungszeugnis erhalten hatte. Das sieht das Arbeitsgericht Cottbus nicht für ausreichend. Das Urteil: Die rechtskräftige strafgerichtliche Verurteilung ist ohne die Berücksichtigung des zugrunde liegenden Tatgeschehens kein wichtiger Grund im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB. Ob also eine ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Eine (fristlose) Kündigung kann auch auf den Diebstahl von nur geringwertigen Gegenständen aus dem Eigentum des Arbeitsgebers gestützt werden. Selbst der Verdacht eines solchen Diebstahls kann unter Umständen schon ausreichen. Nachfolgend einige Hinweise für betroffene Arbeitnehmer: Schon bei Anhörung zum Tatvorwurf professionelle Hilfe suchen: Der Verdacht eines Diebstahls kann bereits Grund für eine Kündigung des Arbeitgebers sein. Vor einer solchen Kündigung ist allerdings eine mündliche oder schriftliche Anhörung des Arbeitnehmers zu dem Verdacht erforderlich. Eine ... weiter lesen
Der ADAC betreibt einen Luftrettungsdienst. Er setzt insgesamt 49 Piloten und Bordmechaniker auf Hubschraubern über seine Zentrale in München ein. Die Besatzungen halten sich bundesweit auf Stützpunkten für ihre Einsätze bereit. Sie fliegen täglich im Durchschnitt 2,4 Einsätze in einem Umkreis von höchstens 50 km. Die Einsatzzentrale in München ist Teil eines Gemeinschaftsbetriebs. Für diesen ist der antragstellende Betriebsrat gewählt. Zwischen dem Betriebsrat und dem ADAC ist streitig, ob die Hubschrauberbesatzungen durch den Betriebsrat vertreten werden oder nach § 117 BetrVG vom Geltungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes ausgenommen sind. Nach dieser Vorschrift kann für das im Flugbetrieb eines Luftfahrtunternehmens ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Landesarbeitsgericht Köln hat entschieden (Az.: 7 Sa 766/12), dass einem Arbeitnehmer, der nach Elternzeit in sein Unternehmen zurückkehrt ein Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung zusteht. Der Kläger war zuvor im 3-Schichtbetrieb in einer Vollzeitbeschäftigung angestellt gewesen. Nach seiner zweijährigen Elternzeit wollte er nur noch in Teilzeit von 9 Uhr bis 14 Uhr arbeiten. Aufgrund seiner familiären Situation, zwei Kinder und berufstätige Frau, war ihm das Antreten einer Vollzeitstelle ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen Begründung des Arbeitsverhältnisses Ein Arbeitsverhältnis zu begründen, ist zunächst nicht schwer. Dies kann geschehen durch einen schriftlichen oder auch mündlichen Vertrag oder auch schlicht durch sog. konkludentes, also schlüssiges Verhalten, indem der Arbeitnehmer einfach die Arbeit aufnimmt und dafür vom Arbeitgeber bezahlt wird. Experten-Tipp Wussten Sie schon? Wenn ein Arbeitnehmer durch einen Aufhebungsvertrag aus dem Betrieb ausscheidet, kann das Auswirkungen auf seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Aufhebungsvertrag prüfen » Beendigung ... weiter lesen
§ 8 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes begründet einen Anspruch des Arbeitnehmers, seine mit Zustimmung des Arbeitgebers verringerte Arbeitszeit auf die vom Arbeitnehmer gewünschten Zeiten festzulegen, soweit dieser Verteilung der Arbeitszeit keine betrieblichen Gründe entgegenstehen. Eine von den Betriebsparteien vereinbarte Regelung über den Beginn der täglichen Arbeitszeit (§ 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG) kann ein betrieblicher Grund iSv. § 8 TzBfG sein. Das ist sie jedoch nicht, wenn der vom Arbeitnehmer gewünschte andere Arbeitsbeginn keinen kollektiven Bezug hat. Dieser Bezug fehlt, wenn die Interessen der anderen Arbeitnehmer nicht durch Arbeitsverdichtung, Mehrarbeit oder andere Auswirkungen berührt werden. Die Beklagte ist ... weiter lesen