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Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen.
Hat der Arbeitnehmer Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz, braucht der Arbeitgeber für eine Kündigung einen gesetzlich anerkannten Kündigungsgrund. Dazu kann grundsätzlich auch die Krankheit des Arbeitnehmers zählen. Allerdings ist der Arbeitgeber in einem solchen Fall nie zu einer fristlosen Kündigung berechtigt. Er muss immer ordentlich kündigen, sich also an die Kündigungsfristen halten.
Abwarten des Ablaufs der Kündigungsfrist immer zumutbar
Eine fristlose Kündigung ist nur dann zulässig, wenn dem Arbeitgeber das weitere Abwarten der ... weiter lesen
Nach § 8 des Tarifvertrages zur Beschäftigungsbrücke in der Metall- und Elektroindustrie in Nordrhein-Westfalen muss der Arbeitgeber - von bestimmten Ausnahmefällen abgesehen - Auszubildende nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung "für mindestens zwölf Monate" in ein Arbeitsverhältnis übernehmen. In diesem Zeitraum kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis des Übernommenen nicht ordentlich kündigen. Es handelt sich um einen tarifvertraglichen Kündigungsausschluss. Dem entgegenstehende einzelvertragliche Abreden zwischen Arbeitgeber und Übernommenem sind unwirksam. Das hat der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts heute entschieden.
In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Fall hatte der Arbeitgeber mit dem Kläger, ... weiter lesen
Zahlt ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer für den Verlust des Arbeitsplatzes eine Abfindung im Rahmen eines außergerichtlichen Aufhebungsvertrags, geht der Arbeitnehmer regelmäßig das Risiko ein, von der Bundesagentur für Arbeit eine Sperrzeit zu erhalten. Keine Sperrzeit wird verhängt, wenn der Arbeitnehmer nach einer Kündigung des Arbeitgebers Kündigungsschutzklage erhebt und der Aufhebungsvertrag über die zu zahlende Abfindung dann vor Gericht geschlossen wird.
Es muss unbedingt darauf geachtet werden, dass sowohl die gesetzlichen als auch die tarifvertraglichen als auch die arbeitsvertraglichen Kündigungsfristen eingehalten werden. Die jeweils längste Frist ist ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Aufhebungsvertrag in der Regel nachteilig für Arbeitnehmer: Arbeitnehmer haben in aller Regel mehr Nachteile als Vorteile von einem Aufhebungsvertrag. Selbst wenn der Arbeitgeber einen noch so sehr drängt und vielleicht auch eine vermeintlich hohe Abfindungssumme bietet, sollten Arbeitnehmer unbedingt rechtlichen Rat einholen, bevor sie einen Aufhebungsvertrag unterschreiben. Von der Abfindung bleibt nämlich z. B. nur ein Teil übrig, wenn im Anschluss an die Beendigung des Arbeitsverhältnisses die Bundesagentur für Arbeit eine Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld verhängt. Die Gefahr ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter.
Kündigungsschutz des Arbeitnehmers: Wenig überraschend ist eine Kündigungsschutzklage immer dann zu erwarten, wenn der Arbeitnehmer Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz genießt. Das ist der Fall, wenn er länger als sechs Monate beim Arbeitgeber tätig war und letzterer regelmäßig mehr als zehn Mitarbeiter bei sich beschäftigt. In diesen Fällen braucht der Arbeitgeber dann einen Kündigungsgrund, dessen Vorliegen er im Prozess dann darlegen und beweisen muss.
Kündigung innerhalb des ersten halben ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen.
In der Regel keine Vorteile für Arbeitnehmer durch Änderungskündigung:
Die Änderungskündigung ist ein Mittel des Arbeitgebers, um zwangsweise durchzusetzen, dass Arbeitsbedingungen verändert werden. Arbeitnehmer sollten sich daher in der Regel keine Vorteile von einer Änderungskündigung versprechen, aus ihrer Sicht werden sich die Arbeitsbedingungen verschlechtern. Geht es nämlich darum, die Arbeitsbedingungen (auch nur zum Teil) zu verbessern, können Arbeitgeber immer zum Mittel des Änderungsvertrags greifen. Zur Änderungskündigung werden Arbeitgeber nur dann ... weiter lesen
In Unternehmen mit in der Regel mehr als zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern hat der Arbeitgeber nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG den Betriebsrat vor jeder Eingruppierung zu unterrichten und dessen Zustimmung einzuholen. Eingruppierung im Sinne dieser Vorschrift ist die Einordnung eines Arbeitnehmers in ein kollektives Entgeltschema mit mindestens zwei Vergütungsgruppen. Die Beteiligung des Betriebsrats an diesem Akt der Rechtsanwendung dient der Richtigkeitskontrolle. Sein Mitbeurteilungsrecht bei der Eingruppierung bezieht sich nur auf die zutreffende Einstufung des Arbeitnehmers in eine Vergütungsgruppe. Gemäß § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG kann der Betriebsrat seine Zustimmung ua. dann verweigern, wenn die vom Arbeitgeber beabsichtigte ... weiter lesen
Befristete Arbeitsverträge werden von Arbeitgebern gerne abgeschlossen, um den Schutz der Arbeitnehmer nach dem Kündigungsschutzgesetz zu vermeiden. In Betrieben, in denen in der Regel mehr als zehn Arbeitnehmer in Vollzeit ausschließlich der Auszubildenden beschäftigt werden, können sich Arbeitnehmer nach Ablauf der ersten sechs Monate auf das Kündigungsschutzgesetz berufen und nicht mehr ohne Weiteres entlassen werden. Der Gesetzgeber erlaubt ausdrücklich, dass dieser Kündigungsschutz durch den Abschluss befristeter Arbeitsverträge in bestimmten Fällen umgangen wird. Er hat aber einige Anforderungen hierfür normiert, um einen Missbrauch der von ihm eingeräumten ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Dieses Vertrauensverhältnis könne dadurch nachhaltig gestört werden, dass der Arbeitnehmer eine heimliche Aufzeichnung des Personalgespräches mit dem Handy anfertige und anschließend damit droht, den Mitschnitt zu veröffentlichen. Über einen solchen Fall hatte das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz mit Urteil vom 30.04.2012 (AZ: 5 Sa 687/11) zu entschieden. Die Aufzeichnung eines Personalgespräches per Handy und die anschließende Drohung den Mitschnitt zu veröffentlichen, soll eine Beurkundung des Misstrauens ... weiter lesen
Als Arbeitgeber ist es wichtig, angemessen auf Fehlverhalten von Mitarbeitern zu reagieren .
Eine Möglichkeit, um auf bestimmte Verstöße gegen arbeitsvertragliche Pflichten oder Verhaltensregeln zu reagieren, ist die Abmahnung .
Doch wann ist es wirklich gerechtfertigt , einem Mitarbeiter eine Abmahnung auszusprechen?
In diesem Ratgeber möchten wir Ihnen einen Überblick geben, welche Gründe zu einer Abmahnung führen können und wie Sie als Arbeitgeber in solchen Situationen am besten vorgehen.
Die Entscheidung, einem Mitarbeiter eine Abmahnung auszusprechen, ist für viele Arbeitgeber eine schwierige und oft unangenehme Aufgabe.
Es gibt jedoch Situationen, in denen eine Abmahnung ... weiter lesen
Geschlechtsdiskriminierung beim Entgelt durch Pensionskasse?
Die verstorbene Ehefrau des Klägers war langjährig bei einer Arbeitgeberin, einer Ersatzkasse, beschäftigt gewesen, die ihr u.a. Versorgungsleistungen unter Einschaltung der beklagten Pensionskasse versprochen hatte. Nach der Satzung der Pensionskasse waren als Leistungen u.a. "Witwenpension" zu gewähren, "Witwerpension" jedoch nur dann, "wenn die Verstorbene den Unterhalt ihrer Familie überwiegend bestritten hat." Nach dem Tod seiner Frau hat der Kläger eine monatliche Witwerpension in Höhe von 569,10 DM eingeklagt. Die Pensionskasse hatte eine Zahlung abgelehnt, weil die Verstorbene nicht die Haupternährerin der Familie gewesen sei.
Arbeitsgericht und ... weiter lesen
Der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts hat den Antrag des Betriebsrats der Kölner Niederlassung eines Versicherungsunternehmens abgewiesen, der begehrt hatte, dem Arbeitgeber die Anordnung von Arbeit am Karnevalsdienstag ohne seine Zustimmung zu untersagen. Zwar hat der Betriebsrat bei der Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 Betriebsverfassungsgesetz mitzubestimmen. Im entschiedenen Fall hatte er dieses Mitbestimmungsrecht durch Abschluss einer Betriebsvereinbarung im Jahr 1999 aber bereits ausgeübt. Nach dieser Betriebsvereinbarung sind die Tage von Montag bis Freitag reguläre Arbeitstage. Eine Ausnahme für den Karnevalsdienstag ist nicht vorgesehen. Um die Weiterführung der ... weiter lesen