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Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen.
Arbeitgeber muss fristlose Kündigung nicht begründen
Im Kündigungsschreiben selbst muss der Arbeitgeber erst einmal keine Kündigungsgründe nennen. Wenn der Arbeitnehmer dann aber Kündigungsschutzklage erhebt und es zum Prozess kommt, muss der Arbeitgeber das Vorliegen eines Kündigungsgrundes darlegen und beweisen können.
Sofortige Wirkung der fristlosen Kündigung
Fristlose bzw. außerordentliche Kündigung bedeutet, dass der Arbeitgeber keinerlei Kündigungsfrist einhält, sondern mit sofortiger Wirkung kündigt. Sofern sich der Arbeitnehmer nicht gegen ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter, zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 23.03.2012 - 9 Sa 341/11.
Begeht ein Arbeitnehmer Vermögensdelikte (z.B. Diebstahl, Betrug, Unterschlagung) zulasten des Arbeitgebers, stellt das grundsätzlich einen tauglichen Grund für eine fristlose Kündigung dar. Immer dann, wenn das Vermögen des Arbeitgebers geschädigt wird, droht Arbeitnehmern somit der Jobverlust. Doch nicht alle Fälle, die zunächst offensichtlich erscheinen, sind letztlich so unproblematisch, wie Arbeitgeber sich das oftmals vorstellen. Wer sich bei der Kündigung ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Köln hat mit Urteil vom 11.12.2020 zum Aktenzeichen 10 Sa 551/20 entschieden, dass das Fernbleiben von der Arbeit wegen Arbeitsunfähigkeit keine Rechtsausübung im Sinne des § 612 a BGB darstellt.
Die Parteien streiten um die Wirksamkeit der außerhalb der Geltung des Kündigungsschutzgesetzes ausgesprochenen arbeitgeberseitigen ordentlichen Kündigung vom 03.12.2019 und den hiervon abhängigen Fortbestand des Arbeitsverhältnisses bis 31.03.2020 sowie entsprechender weitergehender Zahlungsansprüche.
Der Kläger war als Feinmechaniker im Betrieb des Beklagten tätig. Im Betrieb des Beklagten waren lediglich einschließlich ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen.
Kontrollfragen zum Arbeitsvertrag
Sie sind Arbeitgeber? Haben Sie sich Ihre Arbeitsverträge einmal angesehen? Wo stammen diese her? Aus dem Internet? Sie wissen es nicht? Wann wurden diese Arbeitsverträge entworfen? Wurden sie seitdem einmal überarbeitet? Wenn Sie eine oder mehrere dieser Fragen nicht klar beantworten können, haben Sie möglicherweise keine aktuellen und rechtssicheren Arbeitsverträge.
Warum sind rechtssichere Arbeitsverträge so wichtig?
Häufig gehen Arbeitgeber nach dem Modell vor: Wo es bislang keine Probleme gab, werden auch künftig keine entstehen. Ein ... weiter lesen
Der Kläger war bei der beklagten Immobiliengesellschaft als Organisator beschäftigt. Er war Mitglied des Betriebsrats. Zwischen März und Mai 2002 führte der Kläger, ohne dass die Beklagte davon wusste, von Dienstanschlüssen private Telefongespräche nach Mauritius (über 18 Stunden, Kosten 1.355,76 Euro). Die Beklagte, die anfangs einen anderen Arbeitnehmer verdächtigt hatte, kündigte mit Zustimmung des Betriebsrats das Arbeitsverhältnis mit dem Kläger fristlos. Der Kläger hält die Kündigung für unwirksam. Ein wichtiger Grund liege nicht vor. Außerdem sei dem Kündigungsschreiben die Zustimmungserklärung des Betriebsrats nicht in schriftlicher Form beigefügt gewesen, was er unverzüglich gerügt habe. Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht ... weiter lesen
Gleicher Zugang zum Beförderungsamt für Angestellte und Beamte?
Der Kläger war im Beitrittsgebiet als Diplomlehrer tätig. Ihm ist vom beklagten Land die Befähigung zur Laufbahn eines Lehrers mit fachwissenschaftlicher Ausbildung in zwei Fächern zuerkannt. Seit 1993 nimmt er kommissarisch die Aufgaben des Pädagogischen Koordinators an der A.-Oberschule wahr. 1996 wurde diese Stelle für beamtete und angestellte Lehrer ausgeschrieben. In der Ausschreibung heißt es:
"Nachweis der Befähigung zur Laufbahn des Studienrats oder Zugang dazu nach § 24 a Schullaufbahnverordnung (SchulLV)."
Nach § 24 a SchulLV kann ein Eingangsamt der Laufbahn des Studienrats einem Lehrer mit der Laufbahnbefähigung des Klägers verliehen werden. Das ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Keylogger zur Überprüfung von Arbeitnehmern
Bei einem Keylogger handelt es sich um eine Software, mit der die Eingaben des Benutzers auf der Tastatur protokolliert und z. B. Screenshots angefertigt werden können. Die so gewonnenen Aufzeichnungen können dann ausgewertet werden. In einem vom Bundesarbeitsgericht zu entscheidenden Fall hatte sich nun die Arbeitgeberin einer solchen Software bedient und den Arbeitnehmern mitgeteilt, dass ihre Systeme mitgeloggt würden.
Kündigung wegen Privatnutzung des Dienstrechners
Aus der Auswertung der so gewonnenen Daten folgerte die Arbeitgeberin im Fall ... weiter lesen
Im Zuge der Globalisierung wächst die Wirtschaft weltweit immer enger zusammen. Viele deutsche Unternehmen haben Auslandsgesellschaften oder sind Teil eines internationalen Konzerns. Für Arbeitnehmer ist es oft wichtig durch einen Auslandsaufenthalt ihre Sprachkenntnisse zu verbessern oder auch die Kulturen kennen zu lernen, mit denen sie in ihrem Arbeitsalltag in Deutschland regelmäßig zu tun haben.
Oft wird aber hierbei vergessen, dass ein solcher Auslandsaufenthalt Auswirkungen auf die Steuer- und Sozialversicherungspflicht haben kann. Behält der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland bei und bezieht er im Ausland nur eine kleine Dienstwohnung, ist er mit seinem Welteinkommen in Deutschland ... weiter lesen
Es werden heute noch immer viele miteinander verwandte Arbeitsverträge geschlossen, die unbrauchbar sind. Dies sind sie aus grundsätzlich drei Gründen:
1. Diese Arbeitsverträge enthalten oft unwirksame Regelungen.
Sämtliche Arbeitsverträge werden seit dem 1. Januar 2002 in die AGB-Kontrolle einbezogen. Diese Kontrolle (AGB steht für Allgemeine Geschäftsbedingungen) wird durch eine richterliche Untersuchung gewährleistet, die sich an den Paragraphen 304 bis 310 des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) orientiert, um zu vermeiden, dass die Arbeitsbedingungen einseitig vom Arbeitgeber in Formulararbeitsverträgen dem Arbeitnehmer vorgegeben werden. Dadurch erfuhren Arbeitnehmer eine ... weiter lesen
Ein Interview von Toni Ivanov mit Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.
Toni Ivanov: Kann der Diebstahl von geringwertigen Arbeitsmaterialien die fristlose Kündigung begründen?
Fachanwalt Bredereck: Was auf den ersten Blick wie ein harmloses Kavalierdelikt aussieht, kann ernsthafte Konsequenzen nach sich ziehen. Verübt ein Angestellter ei¬nen Diebstahl am Arbeitsplatz zulasten des Arbeitgebers, verletzt er zugleich seine arbeitsvertraglichen Pflichten so erheblich, dass der Arbeitgeber einen rechtlich ausreichenden Grund dafür hat, eine fristlose Kündigung auch ohne vorausgehende Abmahnung auszusprechen. Der Grund dafür liegt darin, ... weiter lesen
Verlangt ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber eine Verlängerung der vertraglichen Arbeitszeit (Aufstockung), muss der Arbeitgeber bei der Besetzung eines entsprechenden freien Arbeitsplatzes bei gleicher Eignung den teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer bevorzugt berücksichtigen, es sei denn, dass dringliche betriebliche Gründe oder Arbeitszeitwünsche anderer teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer dem entgegen stehen. Verletzt der Arbeitgeber diese Verpflichtung schuldhaft, stehen dem Arbeitnehmer Schadensersatzansprüche zu.
In einer aktuellen Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.1.2010, Az. 12Sa 44/09) ... weiter lesen
Fortbildungsvereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bilden häufig die Grundlage für eine berufliche Weiterbildung des Arbeitnehmers. Sie enthalten regelmäßig eine Rückzahlungsverpflichtung des Arbeitnehmers bei vorzeitigem Verlassen des Betriebes, soweit der Arbeitgeber die Kosten zumindest anteilig übernommen hat. Zu den Voraussetzungen und Grenzen einer solchen ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen.
In Anbetracht des von (auch internationaler) Konkurrenz geprägten Arbeitsmarktes hat eine Vielzahl von Arbeitnehmern heutzutage ein großes Interesse an der eigenen Fort- und Weiterbildung. Man verspricht sich davon Erhalt, ... weiter lesen