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Der Aufhebungsvertrag stellt eine gängige Möglichkeit zur einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses dar. Speziell der Arbeitnehmer hat jedoch im Hinblick auf unliebsame sozialrechtliche Konsequenzen (mögliche Sperrfrist, ruhender Anspruch auf Arbeitslosengeld) einiges zu beachten. Dazu ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht, Alexander Bredereck, Berlin und Essen. Inhalt: Durch einen Aufhebungsvertrag kann – in Abgrenzung zur einseitigen Beendigung durch eine Kündigung – das Arbeitsverhältnis einvernehmlich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer beendet werden. In einem solchen Vertrag werden dann der genaue Zeitpunkt des Endes sowie die Zahlung einer Abfindung ... weiter lesen
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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin (Massenkündigung, Kündigungswelle) Beim Drucksystemhersteller Manroland sind die Auftragszahlen laut Spiegel-Bericht vom 28. November 2011 um etwa 1/3 gesunken. Der harte Auftragseinbruch führte zur Beantragung des Insolvenzverfahrens am 25.11. 2011, so der Spiegel-Bericht. Ob sich insolvenzbedingte Entlassungen vermeiden lassen, ist noch nicht klar. Dass Arbeitnehmer im Zuge eines Insolvenzverfahrens durch den Insolvenzverwalter gekündigt werden, ist nicht selten. Möglich sind auch Änderungskündigungen, die den Arbeitnehmer zur Fortführung seiner Tätigkeit unter ... weiter lesen
Mainz (jur). Wer allein in Erwartung einer Erbschaft Angehörige im Haushalt unterstützt, sollte darüber genau Buch führen. Denn nur dann kann man anstatt des Erbes gegebenenfalls auch nachträglichen Lohn verlangen, wie das Landesarbeitsgericht (LAG) Mainz in einem am Montag, 26. Oktober 2015, veröffentlichten Urteil entschied (Az.: 5 Sa 123/15). Auch dann gehören danach kurze Gespräche oder ein zum Geburtstag mitgebrachter Käsekuchen allerdings nicht mit auf die Rechnung. Die Klägerin hatte sich im November 2010 mit einer Tante ihres Ehemannes darüber unterhalten, inwieweit sie ihr im Gegenzug für eine Erbschaft im Haushalt hilft. Eine Woche später setzte die ... weiter lesen
§ 14 Abs. 1 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) erlaubt eine befristete Anstellung, wenn ein sog. sachlicher Grund vorliegt. Ein solcher kann gemäß des § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 6 TzBfG u.a. dann gegeben sein, wenn in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe die Befristung sachlich rechtfertigen. Die meisten Arbeitnehmer sind unter Berufung auf diese Regelung befristet angestellt, ohne sich dessen überhaupt bewusst zu sein. Denn in vielen Arbeits- oder auch Tarifverträgen ist eine Klausel enthalten, wonach das Arbeitsverhältnis endet, wenn der Arbeitnehmer eine Regelaltersrente erhält. Die Rechtsprechung hält dies für wirksam, soweit der Arbeitnehmer durch seine Rente ... weiter lesen
• Meistens kann der Arbeitnehmer zu Beginn des Jahres seinen Urlaubswunsch in eine vom Arbeitgeber erstellte Urlaubsliste eintragen, oder einen Urlaubsantrag stellen. Der Arbeitgeber hat in der Regel den Urlaub daraufhin zu gewähren, es sei denn, dem Urlaubswunsch stehen dringende betriebliche Gründe oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer entgegen. • Kollidieren die Urlaubswünsche mehrerer Arbeitnehmer, und ist es dem Arbeitgeber nicht möglich alle zur gleichen Zeit zu beurlauben, so muss abgewogen werden, welchem Urlaubswunsch stattgegeben wird. Hierbei wird unter anderem die Urlaubsmöglichkeiten des Partners und des Kindes, die Lage des bisher gewährten Erholungsurlaubs, ... weiter lesen
Nach den im Gesetz abschließend aufgezählten Gesichtspunkten ist dann unter den vergleichbaren Arbeitnehmern derjenige zu ermitteln, den eine Kündigung am wenigsten hart treffen würde. Diesem „sozial stärksten“ Arbeitnehmer ist dann zu kündigen. Folgende ausschließliche Kriterien (sog. Sozialkriterien) sind vom Arbeitgeber zu berücksichtigen: Dauer der Betriebszugehörigkeit Lebensalter Unterhaltspflichten Schwerbehinderung In Betrieben, in denen ein Betriebsrat gewählt ist und die Betriebsparteien sog. Auswahlrichtlinien (vgl. § 95 des Betriebsverfassungsgesetzes) vereinbart haben, sind dabei die ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Aus einem erst kürzlich bekannt gewordenen Urteil des LAG Rheinland- Pfalz geht hervor, dass Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet sind, den Arbeitsvertrag in die entsprechende Muttersprache ihrer Angestellten zu übersetzen. Wenn ein ausländischer Arbeitnehmer einen in deutscher Sprache formulierten Arbeitsvertrag unterschreibt, ist er demzufolge an diesen gebunden - auch wenn er nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügt. Nach Auffassung des Gerichts soll auch dann nichts anderes gelten, wenn die Vertragskonditionen und -inhalte im Voraus ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen Medienberichten zufolge wird der Mannheimer Bau- und Dienstleistungskonzern Bilfinger unter seinem Vorstand Roland Koch weltweit 1240 Stellen in der Verwaltung abbauen. Unklar ist wie das geschehen soll. Häufig werden Mitarbeitern in solchen Situationen lukrative Aufhebungsverträge angeboten. Insbesondere über die Höhe der Abfindung versuchen die Arbeitgeber, Arbeitnehmer zum Vertragsschluss zu locken. Gelegentlich wird die weitere Abwicklung eines solchen Vertrages für den Arbeitnehmer aber zum Fiasko. Die Höhe der Abfindung schmilzt schnell durch steuerliche Abzüge, Sperrzeit oder Ruhezeit beim ... weiter lesen
1. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Mündliche Kündigungen, aber auch Kündigungen per Fax und Mail sind immer unwirksam. 2. Der Zugang der Kündigung beim Arbeitnehmer muss nachgewiesen werden können. Lassen Sie die schriftliche Kündigung von einem Boten aushändigen. Der Bote sollte auf einer Abschrift genau notieren, wann er wem und wo das Original übergeben, bzw. in den Briefkasten eingeworfen hat. Zustellungen per Einschreiben, (auch mit Rückschein) sind gefährlich. Wenn der Arbeitnehmer die Post nicht abholt, ist die Kündigung nicht zugegangen, also nicht erfolgt. 3. Der Text des Kündigungsschreibens: Sehr geehrter ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. In der überwiegenden Zahl der Fälle, in denen Arbeitnehmer eine Kündigung erhalten haben, möchten sie nicht mehr bei ihrem Arbeitgeber bleiben. Der hat schließlich auch kein Interesse mehr an ihnen. Dennoch möchten sie sich zumindest noch eine möglichst hohe Abfindung sichern. Greift der Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz stehen die Chancen dafür sehr gut. Mit einer Kündigungsschutzklage lässt sich dann entsprechender Druck auf den Arbeitgeber aufbauen, der dann regelmäßig gegen Beendigung des ... weiter lesen
In einer Entscheidung vom 24.8.2016 (5 AZR 703/15) hat sich das Bundesarbeitsgericht mit einer Ausschlussklausel unter Berücksichtigung der Problematik Mindestentgelt befasst. Im Arbeitsvertrag der Parteien war vereinbart, dass die beiderseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und solche, die mit diesem in Verbindung stehen, verfallen, wenn Sie nicht innerhalb von drei Monaten nach Fälligkeit gegenüber der anderen Vertragspartei schriftlich erhoben werden. Bei Ablehnung oder Nichtäußerung der Gegenpartei sollte binnen zwei Wochen nach der Geltendmachung Verfall eintreten, wenn der Anspruch nicht innerhalb von drei Monaten nach Ablehnung oder Fristablauf gerichtlich geltend gemacht ... weiter lesen