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Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin-Mitte Das Mutterschutzgesetz räumt schwangeren Arbeitnehmerinnen und jungen Müttern besondere Schutzrechte ein. Der finanzielle Nachteil durch den Arbeitsausfall vor und nach der Geburt wird durch das Mutterschaftsgeld abgefedert. 1. Besonderer Kündigungsschutz für die Arbeitnehmerin Während der gesamten Schwangerschaft bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung sind Sie in zusätzlicher Weise vor einer Kündigung des Arbeitgebers geschützt. Dies gilt auch in kleinen Betrieben mit zehn oder weniger Mitarbeitern. Jede Kündigung ist unwirksam, wenn entweder • dem Arbeitgeber beim Ausspruch der ... weiter lesen
Mönchengladbach (jur). Die gesetzliche Lohngleichbehandlung von Leiharbeitnehmern spätestens nach neun Monaten soll nicht durch Tricks umgangen werden. So darf eine Zeitarbeitsfirma eine Leiharbeiterin nicht kurz vorher für drei Monate und einen Tag auf die Straße setzen, um sie dann wieder einzustellen, entschied das Arbeitsgericht Mönchengladbach in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 20. März 2018, auf das der Deutsche Anwaltsverein aufmerksam gemacht hat (Az.: 1 Ca 2686/17).
Im entschiedenen Rechtsstreit ging es um eine Leiharbeiterin, die bei einem Entleiher als Kassiererin eingesetzt wurde. Bevor sie dort neun Monate tätig war, teilte das entleihende ... weiter lesen
Die im Jahr 1943 geborene Klägerin war bis zum 30. Juni 1994 bei den amerikanischen Stationierungsstreitkräften beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis wurde wegen einer Personaleinschränkung beendet. Im Anschluss daran zahlte die Beklagte eine tarifliche Überbrückungsbeihilfe. Zum 30. November 2003 stellte sie die Zahlung ein. Nach § 8 Nr. 1 Buchst. c des Tarifvertrages zur sozialen Sicherung der Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland vom 31. August 1971 wird Überbrückungsbeihilfe nicht gezahlt für Zeiten nach Ablauf des Monats, in dem der Arbeitnehmer die Voraussetzungen zum Bezug des vorgezogenen Altersruhegeldes aus der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt.
Mit der Klage ... weiter lesen
Keine generelle Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats bei Unternehmenssanierung
Die Arbeitgeberin ist ein Unternehmen der Bauindustrie. Antragsteller ist der für ihren Hamburger Betrieb gebildete Betriebsrat. Nach einer Betriebsvereinbarung vom 23. September 1992 war jedem Arbeitnehmer des Hamburger Betriebs zum Ausgleich der mit der bargeldlosen Zahlung des Arbeitsentgelts verbundenen Kosten und des Zeitaufwandes eine Pauschale in Höhe von 4,50 DM zu zahlen. Im Jahr 2000 schloß die Arbeitgeberin im Zuge der Sanierung des Unternehmens mit dem Gesamtbetriebsrat eine Betriebsvereinbarung über unternehmensweit vorzunehmende Leistungskürzungen. Dazu gehörte u. a. die Aufhebung der Kontoführungspauschale, auch für den Betrieb Hamburg. ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter.
Zu den Pflichten des Arbeitnehmers gehört es auch, die Sorgfalt einzuhalten, die für die Ausführung seiner Tätigkeit erforderlich ist, um Schäden zu vermieden. Man muss sich in diesem Rahmen an die geltenden Sicherheitsvorschriften halten. Tut der Arbeitnehmer das nicht und führt vorsätzlich oder fahrlässig eine Sachbeschädigung herbei, kann dies – unabhängig von der strafrechtlichen Beurteilung – grundsätzlich Grund für eine fristlose Kündigung des Arbeitgebers sein. Ein anschauliches Beispiel dafür ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter.
Sinn und Zweck des AGG: Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) dient dem Schutz vor Diskriminierung aus rassistischen Gründen, wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion sowie weiteren Gründen und regelt in diesem Zusammenhang Recht und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern.
Grundsätzliche Beweislast bei der Geltendmachung von Ansprüchen durch Arbeitnehmer: Grundsätzlich ist es so, dass für den Fall, dass Tatsachen festgestellt wurden, die eine Benachteiligung des Arbeitnehmers aus den im AGG aufgeführten ... weiter lesen
Wer als Arbeitnehmer seine Anstellung verliert oder kündigt, musste bis vor Kurzem unbedingt darauf achten, etwaige Abgeltungsansprüche bis zum Ende des Kalenderjahres beim ehemaligen Arbeitgeber anzumelden, um diese nicht zu verlieren. Nach einem neuen Urteil des Bundesarbeitsgerichts gehört die in diesen Fällen gebotene Eile nunmehr wohl der Vergangenheit an. Dem Urteil lag folgender Sachverhalt zugrunde: Das Arbeitsverhältnis eines Operating-Managers endete am 31. Juli 2008. Zu diesem Zeitpunkt war noch ein Resturlaubsanspruch von 16 Tagen vorhanden. Dieser Anspruch (in Form einer Abgeltung) wurde aber erst am 6. Januar des Folgejahres vom ehemaligen Arbeitnehmer geltend gemacht. Zu spät - meinten ... weiter lesen
Was muss in einer Personalakte enthalten sein? Wer darf Einsicht darin nehmen? Wie hat der Arbeitgeber mit einer solchen umzugehen? Im Folgenden wird auf die wichtigsten Fragen zum Thema Personalakte eingegangen.
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht, Alexander Bredereck, Berlin und Essen.
Inhalt:
Die Personalakte enthält alle Daten und Unterlagen, die für das Arbeitsverhältnis von Bedeutung sind. Dazu gehören insbesondere der Arbeitsvertrag, Bewerbungsunterlagen, Beurteilungen, Zeugnisse, Personalfragebögen, Testergebnisse und gegebenenfalls Ermittlungsakten in Disziplinarsachen. Weiterer Bestandteil sind meist auch Angaben zum Personenstand, dem beruflichen Werdegang, Abmahnungen, ... weiter lesen
Die Corona -Pandemie macht auch vor der Liftfahrtindustrie keinen Halt und viele Unternehmen haben mit großen Umsatzeinbußen zu kämpfen.
Auch Diehl Aviation baut Arbeitsplätze ab .
Die Diehl Aviation Holding GmbH mit Stammsitz in Nürnberg, ist ein Teilkonzern der Diehl-Gruppe, welcher die überwiegend zivilen Luftfahrtaktivitäten der Diehl-Gruppe bündelt.
Im Jahr 2021 sollen 1.400 Arbeitnehmer eingespart werden und deren Arbeitsplätze wegfallen.
Damit streicht Diehl Aviation 1/3 aller Arbeitsplätze des Unternehmens.
Die Einsparungen betreffen alle Standorte , wobei Schließungen ganzer Standorte bisher nicht bekannt sind.
Viele ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht Köln hat mit Urteil vom 17.06.2021 zum Aktenzeichen 12 Ca 450/21 die außerordentliche Kündigung eines Servicetechnikers für wirksam befunden, die der Arbeitgeber aufgrund des Nichttragens eines Mund-Nasen-Schutzes nach erfolgloser Abmahnung ausgesprochen hat.
Aus der Pressemitteilung des ArbG Köln Nr. 3/2021 vom 30.06.2021 ergibt sich:
Der Kläger war bei der beklagten Arbeitgeberin als Servicetechniker im Außendienst beschäftigt. Aufgrund der Pandemiesituation erteilte die Beklagte allen Servicetechnikern die Anweisung, bei der Arbeit bei Kunden eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Anfang Dezember 2020 weigerte sich der Kläger, einen Serviceauftrag ... weiter lesen
Das Verwaltungsgericht Münster hat durch jetzt bekannt gegebene Urteile vom 1. Oktober 2015 insgesamt 70 Beamtinnen und Beamten der Städte Münster und Ibbenbüren sowie eines Beamten des Landes Nordrhein-Westfalen eine Entschädigung in Höhe von jeweils 100 Euro monatlich zugesprochen, weil ihre Besoldung bis zum 31. Mai 2013 gegen das Verbot der Altersdiskriminierung verstieß.
Zur Begründung der Urteile gab das Gericht unter anderem an: Die von den Beklagten jeweils geschuldete Besoldung der Klägerinnen und Kläger habe bis einschließlich 31. Mai 2013 auf einer gegen das Verbot der Altersdiskriminierung verstoßenden gesetzlichen Grundlage beruht. Nach dem bis zum 31. ... weiter lesen
Es dürfte jedem bekannt sein: Wer in einem Arbeitsverhältnis steht, darf nicht eine Nebentätigkeit bei der Konkurrenz aufnehmen. Dieser Satz gilt aber so allgemein nicht mehr. Das Bundesarbeitsgericht neigt offenbar zu einer einschränkenden Auslegung, so erkennbar in seiner Entscheidung vom 24.03.2010, 10 AZR 66/09. In dem entschiedenen Fall war eine Arbeitnehmerin seit 1985 in einem Briefzentrum mit einer Wochenarbeitszeit von 15 Stunden beschäftigt. 2006 teilte sie mit, dass sie sechs Stunden pro Woche für ein anderes Unternehmen Zeitungen austrägt. Dieses andere Unternehmen befasst sich auch mit der Briefbeförderung, mit der die Arbeitnehmerin aber nichts zu tun hatte.
Das ... weiter lesen