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Verübt ein Arbeitnehmer nachweislich eine Straftat, so stellt sich für den Arbeitgeber die Frage, ob das Arbeitsverhältnis aufgrund dieser Tat kündbar ist.
Die Beantwortung dieser Frage hängt von vielen Faktoren ab. Zunächst stellt sich die Frage in welchem Lebensbereich die Straftat begangen wurde. Bei Straftaten bei der Arbeit, kann eher von einer Kündbarkeit des Arbeitnehmers ausgegangen werden. Insbesondere dann, wenn die Straftat gegen den Arbeitgeber gerichtet war. Hat sich der Mitarbeiter beispielsweise eines Diebstahls oder Betrugs (Arbeitszeit, Reisekosten etc.) zum Nachteil des Arbeitgebers schuldig gemacht, kommt eine verhaltensbedingte Kündigung in Betracht. Da allerdings ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht Köln hat mit Urteil vom 15.04.2021zum Aktenzeichen 8 Ca 7334/20 die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses für unwirksam erklärt, die ein Arbeitgeber aufgrund einer behördlich angeordneten Quarantäne gegenüber seinem Arbeitnehmer ausgesprochen hatte.
Aus der Pressemitteilung des ArbG Köln Nr. 1/2021 vom 21.04.2021 ergibt sich:
Der Arbeitnehmer befand sich auf telefonische Anordnung des Gesundheitsamts im Oktober 2020 als Kontaktperson des positiv auf Covid-19 getesteten Bruders seiner Freundin in häuslicher Quarantäne. Hierüber informierte der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber , einen kleinen Dachdeckerbetrieb. Der Arbeitgeber ... weiter lesen
(Stuttgart) Das Bundesarbeitsgericht hat soeben eine weitere Entscheidung zur Betriebsrentenanpassung getroffen.
Darauf verweist der Stuttgarter Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Henn, Präsident des VDAA - Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Stuttgart, unter Hinweis auf die Mitteilung des Bundesarbeitsgerichts vom 21.04.2015 zu seinem Urteil vom selben Tage, Az. 3 AZR 729/13.
Der Kläger bezieht seit dem 1. August 2008 von der Beklagten eine Betriebsrente. Die Beklagte ist in einen Konzern eingebunden; sie erbringt Dienstleistungen sowohl für externe Kunden als auch für andere Konzerngesellschaften und nimmt Verwaltungsaufgaben für ihre Muttergesellschaft wahr. ... weiter lesen
Wann muss man vor einer Kündigung abmahnen? Ist es sinnvoll gegen eine Abmahnung vorzugehen? Ein Fachbeitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin Mit der Abmahnung erklärt der Arbeitgeber, dass er mit einem bestimmten Verhalten oder mit der Leistungen des Arbeitnehmers unzufrieden ist und dieses als Verstoß gegen die Verpflichtungen aus dem Arbeitsvertrag wertet. Verbunden wird die Abmahnung mit der Androhung, dass der Arbeitnehmer bei Wiederholung des abgemahnten Verhaltens mit einer Kündigung rechnen muss. Der Arbeitgeber will mit der Abmahnung regelmäßig entweder eine ernste Warnung geben oder bereits eine Kündigung vorbereiten. In der Regel ist die (unter ... weiter lesen
Ein Artikel von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen.
Verstößt ein Berufskraftfahrer gegen Verkehrsvorschriften, liegt damit oftmals auch zugleich ein Verstoß gegen den Arbeitsvertrag vor. Handelt es sich dabei um einen leichteren Verstoß, kann darauf noch keine Kündigung gestützt werden, auch wiederholte Verstöße dieser Art sind dazu nicht ohne weiteres geeignet. Etwas anderes kann sich aber bei erheblichen Verstößen ergeben, die auch bereits abgemahnt wurden.
Dazu das Landesarbeitsgericht Köln in einem Verfahren, das die vorgenannten Grundsätze gut illustriert: Erhebliche Verkehrsverstöße eines Lkw-Fahrers ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Es kommt immer wieder vor, dass Arbeitgeber einem Arbeitnehmer damit drohen, ihn wegen einer Straftat anzuzeigen. Möglicherwiese steht ein entsprechender Verdacht im Raum. Der Arbeitgeber versucht dann auf diesem Wege, den Mitarbeiter dazu zu bewegen, einen Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen oder gar eine eigene Kündigung auszusprechen. Wie Arbeitnehmer in einer solchen Situation reagieren sollten, hatte ich in einem vorangegangenen Beitrag schon erklärt. Nun stellt sich in diesem Zusammenhang auch die Frage, ob sich Arbeitgeber durch eine solche Drohung eigentlich strafbar machen.
Nötigung bei Drohung mit ... weiter lesen
Unterschiedliche Vergütung für gleiche Arbeit durch tarifliche Neuregelung
Der Kläger ist seit 1990 bei der beklagten Fluggesellschaft beschäftigt, zunächst als Co-Pilot und seit Dezember 1995 als Flugkapitän. Auf das Arbeitsverhältnis finden die jeweiligen zwischen der DAG und der Beklagten abgeschlossenen Tarifverträge Anwendung. Im November 1997 fusionierte die Beklagte mit ihrer bislang selbständigen Schwestergesellschaft. Bei der Beklagten ebenso wie bei der Schwestergesellschaft bestanden bis zur Fusion nebeneinander zwei unterschiedliche Vergütungstarifverträge für das Bordpersonal (VTV). Der für den Kläger anwendbare VTV sah vor, daß bei der Beförderung vom Co-Piloten zum Kapitän das bisher als Co-Pilot erreichte Gehalt um ... weiter lesen
1. Bei der Anstellung eines Geschäftsführers handelt es sich weder um einen Arbeits- noch um einen Dienstverhältnis. Der Geschäftsführer wird von der Gesellschafterversammlung bestellt. Es können mehr als nur eine Person Geschäftsführer sein.
2. Die Bestellung der Geschäftsführer ist zu jeder Zeit widerruflich.
3. Im Gesellschaftsvertrag kann die Zulässigkeit des Widerrufs beschränkt werden, so dass nur wichtige Gründe denselben notwendig machen. Solche Gründe sind insbesondere grobe Pflichtverletzung oder Unfähigkeit zur ordnungsmäßigen Geschäftsführung. Der Geschäftsführervertrag unterliegt der ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Schutz von Arbeitnehmern mit Behinderung oder Schwerbehinderung
Das Arbeitsrecht sieht für bestimmte Personengruppen einen besonderen Schutz vor. Dazu zählen auch Arbeitnehmer mit einer Behinderung oder Schwerbehinderung. Der Schutz wird dabei in verschiedenen Ausprägungen gewährleistet, wie z. B. besonderer Kündigungsschutz, eine Beschäftigungspflicht des Arbeitgebers oder Zusatzurlaub. Bei schwerbehinderten Menschen trifft den Arbeitgeber zudem die Pflicht, ggf. besondere Maßnahmen zu ergreifen, um dem Arbeitnehmer die Ausübung seiner Tätigkeit zu ermöglichen.
Zuweisung ... weiter lesen
Der Arbeitgeber ist dem Arbeitnehmer gegenüber verpflichtet, rechtzeitig das geschuldete Gehalt zu zahlen. Das monatlich zu zahlende Gehalt ist in der Regel nach Ablauf des jeweiligen Monats fällig, d.h. der Arbeitgeber muss das Gehalt spätestens am ersten Tag des Folgemonats zahlen. Kommt der Arbeitgeber seiner Pflicht zur rechtzeitigen Zahlung des Gehalts nicht nach, hat der Arbeitnehmer verschiedene Möglichkeiten, darauf zu reagieren:
Zur Zahlung auffordern und Frist setzen Der Arbeitnehmer hat zunächst die Möglichkeit, den Arbeitgeber schriftlich oder mündlich zur Zahlung aufzufordern und auch eine Frist zur Zahlung zu setzen. Um der Aufforderung Nachdruck zu verleihen, kann der ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter.
Teilweise überprüfen Arbeitgeber in der Praxis nicht ganz genau, von wann bis wann ein Arbeitnehmer für sie tätig wird. Je nach Art der Tätigkeit, z. B. bei Außendienstmitarbeitern, soll dann der Arbeitnehmer die geleistete Arbeitszeit dokumentieren. Wer hierbei falsche Angaben macht und wissentlich mehr Stunden angibt als er tatsächlich geleistet hat, begeht einen Arbeitszeitbetrug zulasten des Arbeitgebers und muss eine fristlose Kündigung befürchten. Das zeigt ein aktuelles Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 14.10.2016 ... weiter lesen
Es gibt wohl kaum einen Arbeitsvertrag, in dem der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nicht zusätzlich zu dem normalen Festgehalt noch weitere Verdienstmöglichkeiten zusagt oder zumindest in Aussicht stellt. Diese zusätzlichen Vergütungsbestandteile existieren in zahlreichen verschiedenen Formen mit einer Vielzahl von Bezeichnungen, z.B. als Leistungszulagen, Prämien, Gratifikationen, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld usw.
All diese Verdienstbestandteile haben aber eine Gemeinsamkeit: Der Arbeitgeber möchte mit ihnen zumeist möglichst flexibel umgehen können, d.h. die eine oder andere Zusatzleistung ggf. auch einmal nicht erbringen müssen. Andererseits will er seinen Arbeitnehmern seine generell ... weiter lesen