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Ein kirchlicher Arbeitgeber kann einer Mitarbeiterin das Tragen eines Kopftuchs während der Arbeitszeit wirksam verbieten. Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 24. September 2014 - 5 AZR 611/12 -.
Ausgangslage:
Der Fall weist gleich mehrere Probleme auf. Zum einen geht es darum, ob und unter welchen Bedingungen ein kirchlicher Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern das Tragen von religiösen Symbolen anderer Religionen verbieten darf. Zum anderen geht es vorliegend um die Frage, unter welchen Bedingungen ein Arbeitnehmer vom Arbeitgeber Annahmeverzugslohn beanspruchen kann. In Annahmeverzug gerät ein Arbeitgeber, der den ... weiter lesen
Als „Sabbatical“ bezeichnet man eine Methode für die Förderung der zukünftigen Leistungsfähigkeit und Persönlichkeitsentwicklung von Arbeitnehmern, die in der Praxis nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist und die gut vorbereitet sein will. Während des Sabbaticals nimmt der Arbeitnehmer eine mehrmonatige Auszeit, die er für Persönlichkeitsentwicklung, Urlaub, Fortbildung etc. nutzen kann, um danach zu denselben Arbeitsbedingungen weiter zu arbeiten.
Zunächst gilt: Grundsätzlich hat der Arbeitnehmer kein Recht auf ein Sabbatical. Wenn ein Arbeitnehmer eine unbezahlte Auszeit von seiner Arbeit nehmen will, geht dies grundsätzlich nur dann, wenn sich ... weiter lesen
In Nachbereitung des Germanwings-Absturzes plant die Lufthansa Presseberichten zufolge unangekündigte Gesundheitschecks bei ihren Piloten. Ist eine solche zusätzliche Gesundheitskontrolle zulässig? Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Verfassungsrechtliche Grundlage für Gesundheitsprüfungen/betroffenen Grundrechte
Ausgangspunkt ist das grundrechtlich geschützte Allgemeine Persönlichkeitsrecht der betroffenen Piloten. Die ärztliche Untersuchung geht nämlich nicht ohne einen grundrechtsrelevanten Eingriff in die Intimsphäre des Arbeitnehmers. Diese ist besonders stark geschützt durch Art. 2 Abs. 1 GG ... weiter lesen
Ein Interview von Max Renger mit Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.
Es ist wieder so weit – ganz Deutschland gerät ins Fußballfieber. Während sich bei den vergangenen Fußball-Weltmeisterschaften in erster Linie die Frage stellte, ob und in welchem Umfang Arbeitnehmer während der Arbeitszeit Fußball schauen dürfen, dürfte die Problemlage in diesem Jahr woanders liegen. Die meisten Arbeitnehmer haben bei Beginn der Übertragungen längst Feierabend. Doch gerade bei den Spielen, die bis in die Nacht hereinreichen, stellt sich die Frage, welche Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis am folgenden Arbeitstag zu befürchten sind. ... weiter lesen
• Hegt der Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer den Verdacht dieser könnte eine strafbare Handlung oder eine schwerwiegende Pflichtverletzung begangen haben, kann dies der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung sein. • Entscheidend ist, dass es der Verdacht ist, der das zur Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses notwendige Vertrauen des Arbeitgebers in die Anständigkeit des Arbeitnehmers zerstört oder das Arbeitsverhältnisses unerträgliche belastet hat (z.B. schwere arbeitsvertragliche Pflichtverletzungen, Diebstahl, Verrat von Betriebsgeheimnissen oder sexuelle Belästigung von Arbeitskollegen). ... weiter lesen
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann es einen Grund zur fristlosen Kündigung darstellen, wenn ein Arbeitnehmer unter Hinweis auf eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit nicht zur Arbeit erscheint, obwohl er in Wahrheit gar nicht arbeitsunfähig erkrankt ist.
Vermutet ein Arbeitgeber, dass ein Arbeitnehmer seine Arbeitsunfähigkeit nur vortäuscht und spricht er aus diesem Grund eine Kündigung aus, ist es im Kündigungsschutzprozess grundsätzlich Sache des Arbeitgebers zu beweisen, dass tatsächlich keine Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers vorgelegen hat. Dies ist häufig sehr schwierig, weil der Arbeitnehmer in solchen Fällen in der Regel eine ... weiter lesen
Erfurt (jur). Wird einem befristet beschäftigten Arbeitnehmer Urlaub noch für die Zeit nach Ende der Befristung gewährt, verlängert dies nicht den Arbeitsvertrag. Die gesetzliche Verlängerungsregelung gelte nur bei einer „Fortsetzung der Arbeitsleistung“, urteilte das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem am Freitag, 12. Mai 2023, veröffentlichten Urteil (Az.: 7 AZR 266/22).
Nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) gilt ein Arbeitsverhältnis „als auf unbestimmte Zeit verlängert“, wenn es nach Ablauf der Vertragsdauer „mit Wissen des Arbeitgebers fortgesetzt“ wird und dieser „nicht unverzüglich widerspricht“.
Im Streitfall geht es um einen Beamten eines Postnachfolgeunternehmens. Mehrfach war er als ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen.
Ich erlebe immer wieder, dass sich Auftraggeber speziell bei anstehenden Betriebsprüfungen Sorgen darüber machen, dass einzelne Mitarbeiter scheinselbstständig sein könnten. Oftmals sieht es folgendermaßen aus: Die Verträge mit den freien Mitarbeitern sind zumeist ordnungsgemäß, sprich inhaltlich auch tatsächlich solche echter freier Mitarbeiter. Tatsächlich läuft es aber häufig in der Praxis über Jahre hinweg anders, als in den Verträgen vorgesehen. Im Zuge einer zunehmenden Eingliederung der ursprünglich freien Mitarbeiter in den Betrieb werden ihnen dann ... weiter lesen
Ein gekündigter Arbeitnehmer kann eine Kündigungsschutzklage nur innerhalb einer verhältnismäßig kurzen Frist einreichen. Wann beginnt die Frist zu laufen und wann endet sie? Von Alexander Bredereck Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin
Der Arbeitnehmer kann eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht nur innerhalb einer Frist von drei Wochen einlegen. Geregelt ist das in § 4 des Kündigungsschutzgesetzes. Diese Frist beginnt mit Zugang des Kündigungsschreibens. In der Regel wird dem gekündigten Arbeitnehmer das Kündigungsschreiben in der Firma überreicht oder das Schreiben geht ihm per Post zu. Die Frist für die Kündigungsschutzklage beginnt zu laufen ... weiter lesen
Bremen (jur). Ein Polizeianwärter und Beamter auf Probe muss bei mehrfacher Ruhestörung wegen lautem Sex im Whirlpool auf dem Balkon und wegen des Herumschießens mit einer Softair-Pistole mit der Entfernung aus dem Dienst rechnen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bremen in einem am Donnerstag, 2. August 2018, veröffentlichten Beschluss entschieden und den Antrag des Beamten, die sofortige Vollziehung der Entlassung auszusetzen, abgelehnt. (Az.: 2 B 174/18).
Konkret ging es um mehrere, teils pikante Polizeieinsätze bei ihrem Kollegen auf Probe. Zwischen dem 16. Oktober 2017 bis zum 11. Februar 2018 bekam der Mann sechsmal Polizei-Besuch, weil sich Nachbarn über seine Ruhestörungen ... weiter lesen
Die Supermarktkette Real ist derzeit im Umbruch.
Fast jeder Dritte der noch vorhandenen 34.000 Arbeitsplätze bei der Metro-Tochter ist gefährdet.
Der Gesamtbetriebsrat rechnet mit etwa 10.000 Arbeitslosen .
Viele Arbeitnehmer stellen sich die Frage, ob ihnen eine Abfindung zu steht und wie sie die beste Abfindung erzielen.
Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach, LL.M. vertritt Real-Mitarbeiter und Real-Mitarbeiterinnen bei der Kündigung vor dem Arbeitsgericht bei der Kündigungsschutzklage oder beim Aufhebungsvertrag ohne Kündigung oder im Falle der betriebsbedingten Kündigung beim Abwicklungsvertrag ohne Kündigungsschutzklage .
Mit einem ... weiter lesen
Arbeitsaufnahme bei Rufbereitschaft
Der Kläger ist als Krankenpfleger im Funktionsbereich Anästhesie des Krankenhauses der Beklagten beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis finden vereinbarungsgemäß die Arbeitsvertragsrichtlinien des Deutschen Caritasverbandes (AVR) Anwendung. Der Kläger wird seit dem 1. April 1998 zur Rufbereitschaft herangezogen. Bei Rufbereitschaft hält sich der Mitarbeiter auf Anordnung des Arbeitgebers außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit an einem von ihm selbst gewählten, dem Arbeitgeber anzuzeigenden Ort auf, um bei Abruf die Arbeit kurzfristig aufzunehmen (§ 7 Abs. 3 der Anlage 5 zu den AVR). Die Beklagte hat am 30. März 1998 angeordnet, daß bei Rufbereitschaft die Arbeit innerhalb von 20 Minuten nach ... weiter lesen