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Ein Interview von Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter, mit Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Maximilian Renger: Auf unserem YouTube-Kanal hat zuletzt mal wieder jemand eine Zuschauerfrage gestellt und wollte wissen, ob man eine Kündigung zu befürchten hat, wenn man sich gegenüber seinem Arbeitgeber im Ton vergriffen und ihn heftig kritisiert hat. Wie ist ein solcher Fall zu beurteilen?
Fachanwalt Bredereck: Zunächst einmal muss man sehen, was „im Ton vergriffen“ hier bedeutet. Wenn der Arbeitnehmer seinem Chef eine Beleidigung an den Kopf wirft, dann droht tatsächlich eine Kündigung. Sofern es sich um eine Beleidigung von ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter.
Teilweise überprüfen Arbeitgeber in der Praxis nicht ganz genau, von wann bis wann ein Arbeitnehmer für sie tätig wird. Je nach Art der Tätigkeit, z. B. bei Außendienstmitarbeitern, soll dann der Arbeitnehmer die geleistete Arbeitszeit dokumentieren. Wer hierbei falsche Angaben macht und wissentlich mehr Stunden angibt als er tatsächlich geleistet hat, begeht einen Arbeitszeitbetrug zulasten des Arbeitgebers und muss eine fristlose Kündigung befürchten. Das zeigt ein aktuelles Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 14.10.2016 ... weiter lesen
• Ein unmittelbarer Anspruch auf Zahlung einer Abfindung besteht nur dann, wenn der Arbeitgeber die Abfindung im Kündigungsschreiben konkret anbietet. Soweit dies nicht erfolgt, wird eine Abfindung dadurch erzielt, dass man zunächst gegen die Kündigung Kündigungsschutzklage erhebt. • Der Arbeitgeber muss für den Fall, dass er den Prozess verliert, den Arbeitnehmer weiterbeschäftigen. Von diesem Risiko kauft er sich durch die Zahlung der Abfindung - gegen Vereinbarung der Beendigung des Arbeitsverhältnisses - frei. • Als „Faustformel“ für die Abfindungshöhe gilt ein halbes Bruttogehalt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit. Mit ... weiter lesen
Die erfreuliche Nachricht ist: Die Zahl der Arbeitslosen in Deutschland sinkt. Sieht man sich den deutschen Arbeitsmarkt aber genauer an, bietet sich ein differenziertes Bild. Denn gleichzeitig steigt die Zahl der Leiharbeitnehmer sprunghaft an - besonders in Berlin/Brandenburg. Derzeit sind mehr als doppelt so viel Leiharbeitnehmer in Brandenburg beschäftigt, als noch vor wenigen Jahren.
Grundsätzlich gilt, dass der Leiharbeitnehmer in dem Betrieb, in dem er beschäftigt, also „entliehen" wird, gleich den dort festangestellten Arbeitnehmern zu behandeln ist. Er arbeitet zu denselben Arbeitsbedingungen, während derselben Arbeitszeiten und mit demselben Arbeitsgerät, wie die Stammbelegschaft. Er soll - ... weiter lesen
Laut Berichten der Berliner Morgenpost vom 17.8.2011 und 18.8.2011 will die Berliner Charité ihr Medizinhistorisches Museum aufgeben oder zumindest einem rigiden Sparzwang unterwerfen. Die Morgenpost zitiert aber auch eine Sprecherin der Charité, dass keine Kündigungen geplant seien und dass eine Abgabe des Museums an einen anderen Träger ebenfalls nicht stattfinden werde. Diese Aussage lässt vermuten, dass die Charité jedenfalls über diese Optionen nachgedacht haben dürfte. Die Morgenpost zitiert den Leiter der Medizinhistorischen Abteilung der Charité mit der Aussage, dass das jährliche Budget des Museums von 1 Million auf 100.000 € gekürzt werden soll. Da der ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck , Berlin und Essen.
Kündigungen bei Air Berlin noch im Oktober
Aktuellen Pressemeldungen zufolge droht 1400 Mitarbeitern aus Verwaltung und Bodenpersonal bei Air Berlin der Zugang einer Kündigung noch im Oktober. Jedenfalls wer rechtsschutzversichert ist, tut gut daran, gegen die Kündigung vorzugehen und diese nicht wirksam werden zu lassen. Dafür laufen einige wichtige Fristen, die ein sofortiges Handeln der Arbeitnehmer erforderlich machen.
Meldung bei der Bundesagentur für Arbeit
Zunächst sollten sich Mitarbeiter, die eine Kündigung erhalten haben, noch am selben oder am nächsten Werktag bei der ... weiter lesen
Das Berufsausbildungsverhältnis beginnt mit der Probezeit, die mindestens einen Monat dauern muss und höchstens drei Monate betragen darf (§ 13 BBiG). Das gilt auch dann, wenn das Ausbildungsverhältnis sich an ein Arbeitsverhältnis anschließt. Haben die Parteien im Berufsausbildungsvertrag die höchstzulässige Probezeit von drei Monaten vereinbart, ist die in dem vorhergehenden Arbeitsverhältnis zurückgelegte Zeit nicht auf die Probezeit anzurechnen, auch nicht, soweit die gesetzliche Mindestfrist von einem Monat überschritten wird. Die Parteien dürfen die gesetzliche Höchstfrist für die Probezeit auch bei einem vorangegangenen Arbeitsverhältnis ausschöpfen, wenn sie den Zeitraum von drei Monaten für die Prüfung erforderlich halten, ob ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Um nicht de Risiko einer Kündigungsschutzklage und möglicher hoher Abfindungszahlungen ausgesetzt zu sein, greifen viele Arbeitgeber, die einem Arbeitnehmer kündigen wollen, stattdessen zum Mittel des Aufhebungsvertrages. Darin enthalten sind dann oftmals schon recht vorteilhafte Regelungen verbunden mit der Drohung des Arbeitgebers, dass er, für den Fall, dass der Arbeitnehmer nicht freiwillig unterzeichnet, eine Kündigung ausspricht. Ich rate in der Regel davon ab, einen solchen Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen.
Aufhebungsvertrag nicht unterzeichnen, Rechtsrat einholen:
Wenn der Arbeitgeber ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen.
Arbeitnehmer, die einen Aufhebungsvertrag von ihrem Arbeitgeber erhalten, werden häufig unter starken Druck gesetzt, diesen schnellstmöglich zu unterzeichnen. Nachfolgend einige Hinweise für Arbeitnehmer, die einen solchen Aufhebungsvertrag erhalten haben.
1. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen
Wenn der Arbeitgeber Druck macht, will er ihnen in der Regel nur etwas unterjubeln. Sie haben Kündigungsschutz, Sie sind auf der sicheren Seite. Warum sich dann unter Druck setzen lassen? Seriöse Angebote sind mit einer angemessenen Überlegungsfrist und der Möglichkeit, einen Spezialisten, am ... weiter lesen
Erfurt (jur). Wollen Arbeitgeber eine Arbeitnehmerin nach einer Fortbildung an sich binden, müssen sie eine Rückzahlungsklausel wasserdicht formulieren. So muss die Rückzahlung auf jeden Fall ausgeschlossen sein, wenn die Arbeitnehmerin unverschuldet dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, ihren arbeitsvertraglichen Pflichten nachzukommen, wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem am Dienstag, 3. Mai 2022, veröffentlichten Urteil entschied (Az.: 9 AZR 260/21). Danach ist andernfalls die gesamte Rückzahlungsklausel unwirksam – auch dann, wenn der Fehler mit dem konkreten Sachverhalt gar nichts zu tun hat.
Damit gab das BAG einer Altenpflegerin recht, die früher in einer ... weiter lesen
Die Covestro AG ist ein börsennotierter Werkstoffhersteller mit Sitz in Leverkusen.
Covestro plant nun einen weltweiten Stellenabbau von bis zu 1.700 Arbeitsplätzen .
In Deutschland beschäftigt Covestro 7.600 Arbeitnehmer , davon sollen in Deutschland 950 Arbeitsplätze wegfallen.
Schon im Jahr 2018 baute Covestro 900 Stellen ab.
Der Arbeitgeber verzichtete hier aber bis zum Ende des Jahres 2025 auf betriebsbedingte Kündigungen .
Viele Arbeitnehmer stellen sich die Frage, ob ihnen eine Abfindung zu steht und wie sie die beste Abfindung erzielen.
Es gibt keine Vorschriften und schon gar keine gesetzlichen Regelungen darüber, wie hoch eine Abfindung sein ... weiter lesen
Fristlose Kündigung eines Busfahrers nach positivem Drogenschnelltest auf Kokain kann unter dem Gesichtspunkt einer Verdachtskündigung wirksam sein. Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 21. November 2012 – 31 Ca 13626/12 –. Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin
Ausgangslage:
Häufig fällt es Arbeitgebern schwer dem Arbeitnehmer ein bestimmtes Fehlverhalten nachzuweisen. Spricht er trotzdem eine Kündigung aus und greift der Arbeitnehmer die Kündigung dann innerhalb von drei Wochen mit der Kündigungsschutzklage an, muss der Arbeitgeber den Kündigungsgrund beweisen. Da dies häufig schwierig ist, hilft ihm die Rechtsprechung mit der ... weiter lesen