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Experten-Ratgeber
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Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Manche Tätigkeiten nur im Arbeitsverhältnis zu erledigen: Gewisse Tätigkeiten sind von der Natur der Sache her schon so angelegt, dass sie nicht von einem echten selbstständigen Mitarbeiter ausgeführt werden können. Dazu zählt etwa Arbeit am Fließband, bei der der Mitarbeiter konstant Teil A in Teil B steckt. Dabei besteht keinerlei Freiraum, um auf selbstständiger Basis tätig zu werden. Der Mitarbeiter ist vollständig in das Unternehmen eingegliedert und komplett weisungsgebunden. Der Arbeitnehmer wird zum Beispiel auch nicht einfach eine Stunde früher mit der Arbeit ... weiter lesen
Fristlose Kündigung wegen einer Eintragung im erweiterten Führungszeugnis unwirksam. Urteil des Arbeitsgerichts Cottbus, ArbG Cottbus, Urteil vom 30. Mai 2013 – 3 Ca 317/13 –, Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin Im entschiedenen Fall hatte der Arbeitgeber die Kündigung des Arbeitnehmers allein darauf gestützt, dass dieser eine Eintragung im erweiterten Führungszeugnis erhalten hatte. Das sieht das Arbeitsgericht Cottbus nicht für ausreichend. Das Urteil: Die rechtskräftige strafgerichtliche Verurteilung ist ohne die Berücksichtigung des zugrunde liegenden Tatgeschehens kein wichtiger Grund im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB. Ob also eine ... weiter lesen
Eine Kündigung ist aus dringenden betrieblichen Erfordernissen iSv. § 1 Abs. 2 KSchG sozial gerechtfertigt, wenn der Arbeitsanfall und damit der Beschäftigungsbedarf dauerhaft so zurückgegangen ist, dass zukünftig das Bedürfnis für eine Weiterbeschäftigung eines oder mehrerer Arbeitnehmer weggefallen ist. Allerdings muss der Arbeitgeber den dauerhaften Rückgang des Beschäftigungsvolumens im Kündigungsschutzprozess nachvollziehbar darstellen. Dazu reicht bei einer Arbeitnehmerüberlassung regelmäßig der Hinweis des Verleihers nicht aus, der bisherige Auftrag, in dessen Rahmen der Leiharbeitnehmer eingesetzt worden sei, sei beendet und es lägen keine Anschlussaufträge vor. Kurzfristige Auftragslücken gehören zum typischen ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Arbeitgeber geben in einer Kündigung in der Regel keine Begründung an. Arbeitnehmer sind daher oftmals ratlos, wenn sie eine Kündigung erhalten haben. Der Arbeitgeber wird zumeist einfach eine ordentliche Kündigung zu einem bestimmten Termin aussprechen, hilfsweise zum nächst zulässigen Termin. Kündigung bedarf keiner Begründung für Wirksamkeit: Arbeitgeber müssen Kündigungen im Arbeitsrecht in der Regel nicht mit einer Begründung versehen. Nur wenn ausnahmsweise ein spezieller Tarifvertrag eine ausdrückliche Begründung verlangt, gilt etwas anderes. Das ... weiter lesen
Eingebrochene Nachfrage, niedriger Ölpreis und immer mehr Erneuerbare zwingen nun auch den britisch-niederländischen Ölriesen Shell zum Umbau. Shell kündigt einen harten Sparkurs an. Insgesamt sollen in bis 2021 bis zu 9.000 Arbeitsplätze gestrichen werden. In den USA gingen in den vergangenen Monaten zahlreiche junge Fracking- Unternehmen pleite, BP streicht 10.000 Jobs, bei Chevron sind es 6.000, und auch Exxon Mobil kündigte bereits einen weltweiten Stellenabbau in noch unbekannter Höhe an. Viele Arbeitnehmer stellen sich die Frage, ob ihnen eine Abfindung zu steht und wie sie die beste Abfindung erzielen. Insbesondere aufgrund der großen Anzahl an ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Kündigt der Arbeitgeber wegen einer lang andauernden Erkrankung des Arbeitnehmers oder wegen häufiger Erkrankungen des Arbeitnehmers, können die Erkrankungen einen Kündigungsgrund im Sinne des Kündigungsschutzgesetzes darstellen. Ob eine solche Kündigung wegen Krankheit des Arbeitnehmers wirksam ist, wird von den Arbeitsgerichten nur dann überprüft, wenn der Arbeitnehmer innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreicht. Wird diese Frist versäumt, ist in der Regel nichts mehr wirksam zu unternehmen. Hier gibt es nur wenige Ausnahmen. ... weiter lesen
Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, im Interview mit Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Maximilian Renger: Es geht mit schnellen Schritten auf die Weihnachtszeit zu – eigentlich ein schöner festlicher Anlass. Aber viele Arbeitgeber schicken zum Jahresende vor Weihnachten auch noch Kündigungen raus. Warum das? Fachanwalt Bredereck: Es ist richtig, dass viele Firmen zu Weihnachten noch Mitarbeiter kündigen. Das ist für Arbeitnehmer natürlich unglaublich bitter, auf Arbeitgeberseite aber gut für die Bilanz. Zum Jahresende checken viele ihre Zahlen und schauen, wo sich Kosten sparen lassen. Ein erheblicher Kostenfaktor sind ... weiter lesen
Kassel (jur). Heimarbeit steht nicht unter demselben Unfallschutz wie die Arbeit im Betrieb. Wege im eigenen Haus, etwa um sich etwas zu Trinken zu holen, sind nicht versichert, urteilte am Dienstag, 5. Juli 2016, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 2 U 5/15 R). Denn die Gestaltung und Sicherheit etwa von Treppen liege hier allein in der Hand des Arbeitnehmers selbst. Die Klägerin arbeitet beim Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, der Straßen plant, baut und unterhält. Im Dachgeschoss ihres Hauses hat sie sich ein Arbeitszimmer als „Home-Office“ eingerichtet. Computer und andere Arbeitsmittel stellt dabei das Land zur Verfügung. Aus gesundheitlichen Gründen muss ... weiter lesen
Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, im Interview mit Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Maximilian Renger: Ein Zuschauer auf YouTube wollte den Unterschied zwischen einer Abmahnung und einer Ermahnung erklärt haben. Die Frage scheint immer wieder zu kommen von Arbeitnehmern, worin genau liegt denn der Unterschied? Fachanwalt Bredereck: Entscheidend ist zunächst, dass die Abmahnung für den Arbeitnehmer wesentlich brisanter ist als eine bloße Ermahnung vom Arbeitgeber. Mit der Abmahnung bemängelt der Arbeitgeber ein bestimmtes Verhalten des Arbeitnehmers als Vertragsverstoß, fordert ihn auf dieses zukünftig zu unterlassen und – ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , F achanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Kollegen drängen Arbeitgeber zur Kündigung Von einer Druckkündigung spricht man dann, wenn die Initiative zur Entlassung des Arbeitnehmers nicht vom Arbeitgeber ausgeht, sondern von anderen, in der Regel von Kollegen. Das kann so weit gehen, dass die Belegschaft androht, nur im Fall der Kündigung weiterzuarbeiten bzw. andernfalls die Arbeit niederzulegen oder gar selbst zu kündigen. Ist der Arbeitgeber in einer solchen Situation zur Kündigung des entsprechenden Mitarbeiters berechtigt? Druckkündigung nur als letztes Mittel Das Bundesarbeitsgericht hat in einem aktuellen Urteil ... weiter lesen
Zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 10.11.2015, Aktenzeichen 2 Sa 235/15 , ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Der Fall Im vorliegenden Fall hatte der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Kündigung ausgesprochen, weil dieser Speck im Wert von 0,80 € gebraten und teilweise gegessen hatte. Dies sei eine erforderliche Probe gewesen, argumentierte der Arbeitnehmer. Nachdem er die Kündigung ausgesprochen hatte, erfuhr der Arbeitgeber von einem früheren Zwischenfall, in den der Arbeitnehmer verwickelt war. Dieser hatte nach den Feststellungen des Gerichts eine andere Mitarbeiterin sexuell belästigt, indem er in den Raum ... weiter lesen
Abwerbung von Fach- und Führungskräften Je mehr es einzelnen Branchen an qualifizierten Fachkräften und qualifiziertem Führungspersonal mangelt, um so mehr spielt das Thema Abwerbung eine Rolle in Unternehmen. Die Rekrutierung von Fach- und Führungskräften erfolgt dabei meist durch eigene Anstrengungen der Unternehmen, zunehmend bedienen sie sich aber auch der (eigenen) Suche mittels sozialer Medien sowie der Hilfe Dritter, insbesondere Personaldienstleister und Headhunter. Grundsätzlich zulässig Bei allem (berechtigten) Ärger über die Abwerbung eigenen Personals bleibt aber zunächst einmal festzustellen, daß das Abwerben von Fach- und ... weiter lesen