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Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 06. Juni 2018 zu den Aktenzeichen 1 BvL 7/14, 1 BvL 7/14, 1 BvR 1375/14 entschieden, dass nach § 14 Abs. 2 Satz 2 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) sachgrundlose Befristungen zwischen denselben Vertragsparteien auf einmal beschränkt sind
Damit ist jede erneute sachgrundlos befristete Beschäftigung bei demselben Arbeitgeber verboten.
Das ist mit der Verfassung auch in Einklang, denn zur Verhinderung von Kettenbefristungen und zur Sicherung der unbefristeten Dauerbeschäftigung als Regelbeschäftigungsform hat der Staat die Pflicht zum Schutz der unterlegenen Beschäftigten im Arbeitsverhältnis durch Gesetzgebung.
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Erfurt (jur). Die Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Wiedereingliederung kranker oder behinderter Arbeitnehmer ist auf allgemeine Regeln beschränkt, wie in solchen Fällen vorzugehen ist. Regelungen, die im Ergebnis zu einer Mitbestimmung in jedem Einzelfall führen, gehen dagegen zu weit und sind daher unwirksam, entschied am Dienstag, 22. März 2016, das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt (Az.: 1 ABR 14/14).
Beim sogenannten betrieblichen Eingliederungsmanagement (bEM) geht es darum, wie eine lang andauernde Arbeitsunfähigkeit überwunden werden kann. Möglich sind beispielsweise eine leidensgerechte Umgestaltung des Arbeitsplatzes, veränderte Aufgabenbereiche des Arbeitnehmers oder ... weiter lesen
Über die Folgen von Zivilisationsleiden im Arbeitsrecht. Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin. Der Spiegel berichtet in seiner Ausgabe vom 1.10.2011, dass eine französische Beamtin wegen Langeweile im Büro einen sogenannten Bore-Out erlitten hat. Scheinbar kann auch Unterforderung zu psychischen Leiden – wie bei einem Burn-Out – führen. Medienberichten zufolge ist psychisches Leiden derzeit der statistisch gesehen am stärksten wachsende Grund für krankheitsbedingte Ausfälle am Arbeitsplatz. Oft stellen psychische Leiden auch den Grund dar, weswegen körperliche Leiden – wie etwa eine der Volkskrankheiten ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Besonderer gesetzlicher Schutz bestimmter Personengruppen
Manche Personengruppen genießen im Arbeitsrecht einen besonderen Schutz. Sinn und Zweck ist es dabei stets, eine Benachteiligung dieser Personen gegenüber anderen Arbeitnehmern zu verhindern. In diesem Rahmen gibt es verschiedene Anknüpfungspunkte für einen besonderen gesetzlichen Schutz. Als Arbeitnehmer gilt es also stets zu prüfen, welche besonderen Rechte und Schutzvorschriften für einen gelten. Dabei können die nachfolgend gebildeten Gruppen bzw. die damit einhergehenden Rechte auch parallel eingefordert werden.
Schutz aufgrund ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Arbeitnehmer hören häufig die Drohungen ihres Chefs mit einer Kündigung, wenn die Arbeitsleistung nicht besser werden. In der Praxis werden viele Kündigungen, die eigentlich wegen einer nach Ansicht des Arbeitgebers zu schlechten Arbeitsleistung des Arbeitnehmers ausgesprochen werden, als betriebsbedingte Kündigung “getarnt“. Hintergrund ist folgender: Die betriebsbedingte Kündigung lässt sich in der Regel leichter vor dem Arbeitsgericht durchsetzen. Klagt der Arbeitnehmer nämlich innerhalb von drei Wochen gegen die Kündigung (Kündigungsschutzklage) muss der Arbeitgeber im ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Schutz von Arbeitnehmern mit Behinderung oder Schwerbehinderung
Das Arbeitsrecht sieht für bestimmte Personengruppen einen besonderen Schutz vor. Dazu zählen auch Arbeitnehmer mit einer Behinderung oder Schwerbehinderung. Der Schutz wird dabei in verschiedenen Ausprägungen gewährleistet, wie z. B. besonderer Kündigungsschutz, eine Beschäftigungspflicht des Arbeitgebers oder Zusatzurlaub. Bei schwerbehinderten Menschen trifft den Arbeitgeber zudem die Pflicht, ggf. besondere Maßnahmen zu ergreifen, um dem Arbeitnehmer die Ausübung seiner Tätigkeit zu ermöglichen.
Zuweisung ... weiter lesen
• An Sonn- und Feiertagen dürfen Arbeitnehmer nur dann beschäftigt werden, wenn sie ihre Arbeit nicht an Werktagen vornehmen können.
• Hierzu zählen besonders Notdienste, Rettungsdienste, Feuerwehr, Beschäftigte in Krankenhäusern und in anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen.
• Eine Auflistung wer kraft Gesetz an Sonn- und Feiertagen arbeiten darf befindet sich in § 10 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz (ArbZG).
• Die Beschäftigungsdauer an Sonn- und Feiertagen darf regelmäßig nicht länger als acht Stunden betragen. Sie kann auf zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb des Ausgleichszeitraums an ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsecht , Berlin und Essen.
Verschiedene Kündigungsfristen:
Sowohl der Arbeitsvertrag oder ein anwendbarer Tarifvertrag als auch das Gesetz sehen Kündigungsfristen im Hinblick auf das Arbeitsverhältnis vor. Unklarheit besteht mitunter dann, wenn sich aus Arbeitsvertrag, Gesetz und/oder Tarifvertrag verschiedene Kündigungsfristen ergeben.
Ausgangspunkt Arbeitsvertrag:
Als erstes sollte man einen Blick in den Arbeitsvertrag verwerfen. Die Regelungen zur Kündigungsfrist finden sich dort in der Regel unter dem Punkt bzw. § Beendigung oder Kündigung. Häufig ist es so, dass zu Beginn bzw. in den ersten Jahren eines ... weiter lesen
• Eine geringfügige Beschäftigung liegt dann vor, wenn das Arbeitsentgelt regelmäßig im Monat nicht mehr als 400 € beträgt (Entgeltgeringfügigkeit) oder eine Beschäftigung vorliegt, die innerhalb eines Kalenderjahres auf längstens zwei Monate oder 50 Arbeitstage nach ihrer Eigenart begrenzt ist oder im Voraus vertraglich begrenzt wird, es sei denn, dass die Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt wird und das Entgelt 400 € übersteigt (Zeitgeringfügigkeit). • Geringfügige Versicherungsverhältnisse unterliegen sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Besonderheiten. • Die Arbeitnehmer sind von Lohnsteuer und ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat durch Urteil eine Berufung eines Arbeitnehmers zurückgewiesen, der wegen massiver Beleidigungen per WhatsApp fristlos gekündigt wurde.
Aus der Pressemitteilung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württembergs vom 06.12.2019 ergibt sich:
Der schwerbehinderte Kläger ist seit 1996 bei der Daimler AG beschäftigt. Er hat zuletzt im Werk Untertürkheim als Anlagenwart gearbeitet.
Die beklagte Daimler AG hat am 4. Juni 2018 eine fristlose Kündigung ausgesprochen. Die Daimler AG stützt die Kündigung auf massive Beleidigungen eines türkischen Arbeitskollegen muslimischen Glaubens (u.a.“hässlicher Türke“, ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte im vorliegenden Fall (9 AZR 844/11) zu entscheiden, ob ein Arbeitnehmer auf seinen Anspruch auf Urlaubsabgeltung verzichten könne. Nach Meinung des Gerichts sei dies grundsätzlich möglich. Jedoch müsse man beachten, dass bei einzelvertraglichen Abreden, welche einen gänzlichen Ausschluss der Existenz eines diesbezüglichen Anspruchs zum Inhalt haben, möglicherweise anders entschieden werden müsse. Im vorliegenden Fall hatte die Arbeitgeberin den ... weiter lesen
Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 10. Juli 2013 - 10 AZR 915/12 -. Von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin Ausgangslage: Die Bundesagentur für Arbeit hat in der Vergangenheit viele Mitarbeiter lediglich befristet beschäftigt. Nachdem sich die Befristungen aufgrund einer früheren Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 9. März 2011 (- 7 AZR 728/09 -) als unwirksam herausgestellt hatten, entfristete die Bundesagentur für Arbeit die entsprechenden Arbeitsverträge der betroffenen Mitarbeiter. Viele Mitarbeiter wurden daraufhin versetzt. So auch die hiesige Klägerin. Die Klägerin griff diese Versetzung an und war in allen Instanzen bis hin zum Bundesarbeitsgericht ... weiter lesen