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Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck , Berlin und Essen.
Schutz von schwerbehinderten Mitarbeitern
Menschen mit einer Behinderung sollen geschützt werden vor dem Job-Verlust. Die Kündigung eines schwerbehinderten Mitarbeiters ist deshalb kompliziert, der Arbeitgeber muss insbesondere die Zustimmung des Integrationsamts einholen. Was aber, wenn der Arbeitgeber nichts weiß vom Grad der Behinderung? Was, wenn der Mitarbeiter nur im Laufe der Zeit einen Grad der Behinderung erreicht, der ihn unter den Schutz des Schwerbehindertenrechts stellt?
Experten-Tipp
Wussten Sie schon? Bei einer Kündigung seitens des Arbeitgebers haben Sie nur 3 Wochen ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Beschluss des Betriebsrats über die Einberufung der Betriebsversammlung:
Der Betriebsrat entscheidet als Gremium über die Einberufung einer Betriebsversammlung durch einen Beschluss, es sei denn in der Betriebsversammlung soll ein Wahlvorstand gewählt werden. In diesem Fall können neben dem Betriebsrat auch eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft oder drei wahlberechtigte Arbeitnehmer einladen.
Tagesordnung wird vom Betriebsrat bestimmt:
Die Bestimmung der Tagesordnung bei der Betriebsversammlung ist Sache des Betriebsrats. Handelt es sich um eine ordentliche Betriebsversammlung, muss die Tagesordnung ... weiter lesen
Die Klägerin war seit 1998 als Hauswirtschaftshilfe in der von der Beklagten betriebenen Rheumaklinik beschäftigt. Zur Kosteneinsparung beschloß die Beklagte, einige Servicebereiche der Klinik (Reinigung, Küche ua.) zum 31. März 2001 stillzulegen und allen dort beschäftigten Arbeitnehmern zu kündigen. Spätestens zum 1. April 2001 sollten sämtliche Dienstleistungen in diesen Bereichen auf eine noch zu gründende Service-GmbH übertragen werden. Diese sollte finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in das Unternehmen der Beklagten eingegliedert bleiben (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG) und eigene, neu eingestellte Arbeitnehmer beschäftigen. Mit Schreiben vom 28. September 2000 kündigte die Beklagte daraufhin das Arbeitsverhältnis mit der ... weiter lesen
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. Februar 2009 - 7 Sa 2017/08 -
Emily hat gewonnen. Der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts hat - anders als die Vorinstanzen - der Klage der Kassiererin stattgegeben, die ihr nicht gehörende Pfandbons im Wert von insgesamt 1,30 Euro zum eigenen Vorteil eingelöst hatte. Deshalb hatte ihr der Arbeitgeber fristlos gekündigt.
Das Bundesarbeitsgericht ist der Auffassung, dass der Arbeitgeber zunächst hätte abmahnen müssen. Zwar könne ein vorsätzlicher Verstoß des Arbeitnehmers gegen seine Vertragspflichten eine fristlose Kündigung auch dann ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht (BAG, Urteil vom 21. März 2018 - 10 AZR 560/16) hat eine interessante neue Entscheidung getroffen, in der es um eine häufige Konstellation bei einer Kündigungsschutzklage geht. Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung gestellt und gewinnt erstinstanzlich. Geht der Arbeitgeber nun in Berufung, ist das Interesse des Arbeitgebers, den Arbeitnehmer nicht nur bis zum rechtskräftigen Abschluss (oder Vergleich ) zu bezahlen, sondern zusätzlich auch noch zu beschäftigen, äußerst gering. Dass der Arbeitnehmer wieder im Betrieb auftaucht ist meist nicht gewünscht. gerade für Führungskräfte und Leitende Angestellte ist ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen.
Besonderer Schutz bei Schwerbehinderung
Menschen mit einer Behinderung oder Schwerbehinderung werden im Arbeitsrecht – ebenso wie gewisse andere besondere Personengruppen – besonders geschützt. Dieser Schutz kann in verschiedener Ausprägung gewährleistet werden, z. B. besonderer Kündigungsschutz oder Zusatzurlaub. Bei schwerbehinderten Menschen besteht abhängig von der Betriebsgröße eine Beschäftigungspflicht für Arbeitgeber.
Schwerbehinderung ab Grad 50
Grundsätzlich besteht eine Schwerbehinderung nach § 2 SGB IX ab einem Grad der Behinderung von ... weiter lesen
Eine rechtmissbräuchliche Umgehung des Anschlussverbotes wird von der Rechtsprechung nicht geduldet - Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 15. 05. 2013, 7 AZR 525/11
Eine sachgrundlose Befristung ist nur für die Dauer von zwei Jahren erlaubt - von Ausnahmen in Tarifverträgen oder für junge Unternehmen einmal abgesehen. Danach verbietet das sog. Anschlussverbot, dass der Arbeitnehmer weiter sachgrundlos befristet beschäftigt angestellt werden kann. Wird diese Regel umgangen, duldet dies die Rechtsprechung nicht.
Der Fall mit dem umgangenen Anschlussverbot
Eine Arbeitnehmerin war zwei Jahre mittels einer sachgrundlosen Befristung bei einer Versicherung beschäftigt. Als ihr ... weiter lesen
Ein Interview von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck mit Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Dineiger, Berlin und Essen.
Fachanwalt Bredereck: Mit einem Beschluss vom 24.06.2015 hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg die Rechtmäßigkeit des Streiks an der Charité, der von der Gewerkschaft ver.di durchgeführt wurde, bestätigt. Auch in der zweiten Instanz hatte die Charité somit keinen Erfolg damit, den Streik untersagen zu lassen.
Fachanwalt Dineiger: In der Tat, wer zuletzt Streiks verbieten lassen wollte, hatte es nicht einfach.
Fachanwalt Bredereck: Wie sind denn die von der Charité vorgebrachten Argumente zu beurteilen, dass der Streik ... weiter lesen
München (jur). Auch bei sogenannter Vertrauensarbeitszeit muss der Arbeitgeber einen Überblick über die geleisteten Arbeitsstunden haben. Denn der Betriebsrat kann entsprechende Auskünfte verlangen, wie das Landesarbeitsgericht (LAG) München in einem aktuell veröffentlichten Beschluss vom 11. Juli 2022 entschied (Az.: 4 TaBV 9/22). Dies sei erforderlich, damit die Arbeitnehmervertreter ihre gesetzlichen Aufgaben erfüllen können.
Bei Vertrauensarbeitszeit können Beschäftigte weitgehend „kommen und gehen, wann sie wollen“. Ohne Kontrollen vertraut der Arbeitgeber darauf, dass sie ihre vertraglichen Pflichten erfüllen und die ihnen aufgetragene Arbeit erledigen. ... weiter lesen
Ein Interview von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck mit Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Dineiger, Berlin und Essen.
Fachanwalt Bredereck: Diese Woche hat uns eine merkwürdige Entscheidung erreicht. Wir haben mehrfach über die GDL und das Streikrecht gesprochen. Jetzt soll aber eine Frage nach der Zugehörigkeit unzulässig sein. Darf eine Gewerkschaft also streiken, aber keiner darf erfahren, für wen sie das tut?
Fachanwalt Dineiger: Die aktuelle Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hierzu fällt nur zufällig im zeitlichen Zusammenhang mit den jetzigen GDL-Streiks. Diese Entscheidung betrifft noch den Streik des Jahres 2010. Hintergrund war damals, dass die ... weiter lesen
Eine Rechtsschutzversicherung muss grundsätzlich auch dann die Kosten anwaltlicher Beratung übernehmen, wenn der Arbeitnehmer seine Kündigung noch nicht erhalten hat, sondern der Arbeitgeber diese nur in Aussicht gestellt hat. Wie der Bundesgerichtshof in einer jüngeren Entscheidung (BGH, Urteil vom 19.11.2008, Az. IV ZR 305/07) entschieden hat, ist die Rechtsschutzversicherung bereits dann eintrittspflichtig, wenn ein Arbeitgeber dem Arbeitnehmer mit einer Kündigung nur gedroht hat.
Bietet der Arbeitgeber zum Beispiel einen Aufhebungsvertrag an und stellt dem Arbeitnehmer für den Fall, dass dieser den Aufhebungsvertrag nicht unterzeichnet, eine betriebsbedingte Kündigung in Aussicht, stellt dies ... weiter lesen
Die Beklagte betreibt eine Spedition. Die Klägerin ist bei ihr als Sachbearbeiterin im Bereich Export/Import beschäftigt. Im Jahre 1997 wurde die Klägerin schwanger. Dies teilte sie der Beklagten im Oktober 1997 mit und nannte als voraussichtlichen Entbindungstermin den 8. Juni 1998. Vom 7. Januar bis Anfang Februar 1998 war die Klägerin nach Maßgabe einer ärztlichen Bescheinigung arbeitsunfähig. Im Anschluß daran legte sie der Beklagten ein ärztliches Attest vom 4. Februar 1998 vor, in welchem erklärt wurde, für sie gelte ein unbefristetes Beschäftigungsverbot nach § 3 Abs. 1 MuSchG. Durch eine Rückfrage bei den ausstellenden Ärzten erhielt die Beklagte die Auskunft, die Klägerin habe über Probleme mit Vorgesetzen und Arbeitskollegen ... weiter lesen