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Das Landesarbeitsgericht Köln hat mit Urteil vom 11.12.2020 zum Aktenzeichen 10 Sa 551/20 entschieden, dass das Fernbleiben von der Arbeit wegen Arbeitsunfähigkeit keine Rechtsausübung im Sinne des § 612 a BGB darstellt. Die Parteien streiten um die Wirksamkeit der außerhalb der Geltung des Kündigungsschutzgesetzes ausgesprochenen arbeitgeberseitigen ordentlichen Kündigung vom 03.12.2019 und den hiervon abhängigen Fortbestand des Arbeitsverhältnisses bis 31.03.2020 sowie entsprechender weitergehender Zahlungsansprüche. Der Kläger war als Feinmechaniker im Betrieb des Beklagten tätig. Im Betrieb des Beklagten waren lediglich einschließlich ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Abgrenzungskatalog Der nachfolgende Abgrenzungskatalog soll einen Überblick über die wichtigsten Abgrenzungsmerkmale zwischen selbstständigen Mitarbeitern und tatsächlichen Arbeitnehmern bieten. Dabei muss stets die typologische Betrachtungsweise des Bundesarbeitsgerichts berücksichtigt werden. Das Gericht hält die Aufstellung abstrakter, für alle möglichen Arbeitsverhältnisse geltender Kriterien für unmöglich. Als Konsequenz sieht es das Gesamtbild unter Berücksichtigung der Umstände des einzelnen Falles als maßgeblich an. Daher empfiehlt es sich, immer ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Arbeitgeber versuchen in der Praxis sehr häufig, den Arbeitnehmer aufgrund einer Erkrankung zu kündigen. An eine krankheitsbedingte Kündigung werden aber strenge Anforderungen gestellt. Nicht selten greifen Arbeitgeber deshalb nach Möglichkeit auf andere Kündigungsgründe zurück, die sich aus einem Fehlverhalten des Arbeitnehmers ergeben, oder schieben gar betriebsbedingte Gründe vor. Arbeitnehmer können Kündigung wegen Krankheit ggf. zurückweisen Ab dem Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung laufen für Arbeitnehmer wichtige Fristen. Wer eine Kündigung ... weiter lesen
Eine außerordentliche Kündigung kann für Arbeitnehmer massive Konsequenzen haben. Im Gegensatz zur ordentlichen Kündigung erfolgt sie aus einem dringenden Grund und wirkt somit unmittelbar und ohne Vorwarnun g. Dies kann für Arbeitnehmer ein tiefer Einschnitt im Arbeitsverhältnis sein, da sie ihre Existenzgrundlage und damit einhergehend ihre finanzielle Absicherung verlieren können. Nachfolgend sollen einige der Gefahren aufgeführt und erläutert werden, die Arbeitnehmern im Falle einer außerordentlichen Kündigung drohen können. Verlust des Arbeitsplatzes und Einkommens : Die offensichtlichste Gefahr für Arbeitnehmer im Falle einer außerordentlichen Kündigung ist der Verlust des Arbeitsplatzes ... weiter lesen
Ursprung fast jeden Mobbing-Prozesses ist ein ungelöster Konflikt. Wird dieser nicht gelöst, kommt es oft zum Mobbing. Der Betroffene wird dann Ziel von Handlungen der Mitarbeiter – dazu gehört oft, dass mit dem Opfer nicht mehr kommuniziert wird, dessen Arbeit wird erschwert und sabotiert durch die Kollegen und Vorgesetzte. Es werden über das Opfer Gerüchte verbreitet. Im weiteren Verlauf wird das Mobbing-Opfer zum Außenseiter, es wird sozial gemieden und meist zeigt sich jetzt eine Veränderung des Verhaltens des Mobbing-Opfers, oft unbewusst. Oft ist dem Mobbing-Opfer spätestens ab diesem Zeitpunkt eine selbstständige Lösung der Situation nicht mehr möglich – und ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Finger weg vom Eigentum des Arbeitgebers: Das Eigentum des Arbeitgebers sollte tabu sein. Gegenstände, auch wenn sie noch so klein und geringwertig sind (selbst Kugelschreiber, Werkzeuge, sonstige Büromaterialien oder sogar vermeintlicher Müll), sollten nicht mitgenommen werden. Auch Ausleihen von Sachen aus dem Eigentum des Arbeitgebers ist riskant: Auch auf das Ausborgen von entsprechenden Materialien sollten Arbeitnehmer besser verzichten. Sie müssen nämlich im Zweifelsfall später beweisen, dass sie auch die Absicht hatten, die Sachen wieder zurückzubringen. Das kann unter ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Auslaufen befristeter Arbeitsverträge und Kündigungen. Medienberichten zufolge hat Wiesenhof nun die nach dem Großbrand angekündigten Kündigungen eingeleitet. Zunächst wurden zu Ende Juni die befristeten Arbeitsverträge nicht verlängert. 400 Mitarbeiter sollen im Laufe des Monats Juli 2016 die Kündigung erhalten. Der zwischen der Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten (NGG), Betriebsrat und Wiesenhof ausgehandelte Sozialplan einschließlich Interessenausgleich sieht zum einen Abfindungen vor und zum anderen die Möglichkeit einer Wiedereinstellung nach dem Neuaufbau. Was ... weiter lesen
Ein Interview von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck mit Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Dineiger, Berlin und Essen. Die Gewerkschaft der Lokführer streikt. Aktuell sind wir in der "Streikpause". Die Arbeitsministerin Nahles hat den Entwurf eines Gesetzes zur Tarifeinheit vorgelegt. Der Beitrag beschäftigt sich mit dem möglichen Inhalt eines solchen Gesetzes und mit der Frage der Zulässigkeit eines Gesetzes zur Tarifeinheit. Fachanwalt Bredereck: Der aktuelle Bahn-Streik sorgt für heiße Diskussionen. Jetzt hat Frau Nahles einen Gesetzesentwurf vorgelegt, mit welchem Tarifeinheit hergestellt werden soll. Der Grundsatz soll lauten „ein Betrieb-ein ... weiter lesen
Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer auch solche Arbeitsplätze anbieten, die dauerhaft mit Leiharbeitnehmern besetzt sind. Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zum Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts (Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 06. März 2012 – 19 Sa 1342/11 –, juris) Ausgangslage: Bevor ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer betriebsbedingt kündigen kann, muss er ihm zunächst im Betrieb vorhandene freie Arbeitsplätze anbieten. Dies gilt jedenfalls insoweit, als der Arbeitnehmer die vorhandene Arbeit aufgrund seiner Qualifikation leisten kann. Auch wenn der Arbeitnehmer zunächst eine gewisse ... weiter lesen
In einem von Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. Rechtsanwalt für Kündigungsschutz & Arbeitsrecht der Kölner Schwerpunktkanzlei JURA.CC bearbeiteten Fall wurde dem Mandanten telefonisch die Entfristung des Arbeitsvertrages zugesagt und angekündigt, dass dies auch zeitnah schriftlich bestätigt wird . Der Mandant plante entsprechend, die schriftliche Bestätigung der Entfristung blieb sodann aber aus . Der Mandant fragte mehrfach nach und erhielt sodann die schriftliche Mitteilung, dass der Arbeitsvertrag nun doch nicht entfristet würde. Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. Rechtsanwalt für Kündigungsschutz & Arbeitsrecht der Kölner Schwerpunktkanzlei JURA.CC klagte ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: In seiner Entscheidung führt das BAG aus, dass ein Arbeitnehmer, der von seinem ehemaligen Arbeitgeber nach einer Kündigung bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses freigestellt wird und während dieser Freistellungszeit ein Arbeitsverhältnis bei einem Wettbewerber aufnimmt, nicht verpflichtet sei, ein mit dem Wettbewerber vereinbartes Festgehalt an den ehemaligen Arbeitgeber wegen Verletzung des Wettbewerbsverbots herauszugeben. Eine Arbeitgeberin hatte geklagt, da sie der Auffassung war, dass der Arbeitnehmer aufgrund einer Verletzung des ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Eine ordentliche Betriebsversammlung nach § 43 Abs. 1 S. 1 BetrVG muss einem im Kalendervierteljahr vom Betriebsrat einberufen werden. Der Betriebsrat soll auf diesen Betriebsversammlungen einen Tätigkeitsbericht erstatten. Den Charakter einer ordentlichen Betriebsversammlung im Sinne von § 43 Abs. 1 S. 1 BetrVG verliert die Versammlung aber auch dann nicht, wenn neben dem Tätigkeitsbericht noch andere Themen zur Erörterung gestellt werden (Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 05. Mai 1982 – 2 Sa 122/81 –, Rn. 58, juris) . Dafür darf aber der zulässige Themenkreis ... weiter lesen