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Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Wann sind Arbeitnehmer Low Performer?
Als Minderleister, Low Performer oder Schlechtleister werden Arbeitnehmer bezeichnet, die hinter der durchschnittlichen Arbeitsleistung zurückbleiben, die von Arbeitnehmern in ihrer Position erwartet wird. Arbeitgeber werden in solchen Fällen oftmals an eine Kündigung denken, haben es damit aber nicht einfach.
Arbeitnehmer schulden keinen Erfolg
Das Problem für Arbeitgeber besteht zunächst einmal schon darin, dass Arbeitnehmer im Gegensatz zu Werkunternehmern keinen bestimmten Erfolg schulden. Sie sind vielmehr grundsätzlich nur zu einer Leistung ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 23.10.2019 zum Aktenzeichen 17 Sa 2297/18 entschieden, dass die vom Arbeitgeber vorgenommene Rückgruppierung von der zunächst gewährten Eingruppierung nach Entgeltgruppe 14 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (E 14 TVöD) in die als zutreffend anzusehende nach Entgeltgruppe 6 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (E 6 TVöD) ohne Änderungskündigung gerechtfertigt ist, wenn ein freigestelltes Personalratsmitglied zu hoch eingruppiert worden ist.
Aus der Pressemitteilung des LArbG Berlin-Brandenburg Nr. 29/2019 vom 19.11.2019 ergibt sich:
Die Beklagte betreibt als Anstalt des ... weiter lesen
Rechtsanwalt Jochen Resch im Gespräch mit Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Rechtsanwalt Resch: Das Bundesverfassungsgericht hat unlängst über das Tarifeinheitsgesetz verhandelt. Was hat es eigentlich mit diesem Gesetz auf sich?
Rechtsanwalt Bredereck: Die Idee des Tarifeinheitsgesetzes ist, dass bei unterschiedlichen Tarifregelungen in einem Betrieb nur der Tarifvertrag von der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern in diesem Betrieb gelten soll. Das hat für Gewerkschaften mit weniger Mitgliedern zur Folge, dass sie nur noch diesen Tarifvertrag inhaltsgleich übernehmen können. Das ist für Arbeitgeber und große Gewerkschaften ... weiter lesen
Keine generelle Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats bei Unternehmenssanierung
Die Arbeitgeberin ist ein Unternehmen der Bauindustrie. Antragsteller ist der für ihren Hamburger Betrieb gebildete Betriebsrat. Nach einer Betriebsvereinbarung vom 23. September 1992 war jedem Arbeitnehmer des Hamburger Betriebs zum Ausgleich der mit der bargeldlosen Zahlung des Arbeitsentgelts verbundenen Kosten und des Zeitaufwandes eine Pauschale in Höhe von 4,50 DM zu zahlen. Im Jahr 2000 schloß die Arbeitgeberin im Zuge der Sanierung des Unternehmens mit dem Gesamtbetriebsrat eine Betriebsvereinbarung über unternehmensweit vorzunehmende Leistungskürzungen. Dazu gehörte u. a. die Aufhebung der Kontoführungspauschale, auch für den Betrieb Hamburg. ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 25. Juni 2014, Aktenzeichen: 7 AZR 847/12.
Ausgangslage:
Der Arbeitgeber darf gemäß § 14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) Arbeitsverträge auch ohne Sachgrund befristeten. Die Befristung darf maximal für zwei Jahre erfolgen. Bis zu dieser Gesamtdauer ist auch die höchstens dreimalige Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages zulässig. Voraussetzung ist aber, dass mit dem Arbeitgeber zuvor nicht bereits ein unbefristetes Arbeitsverhältnis bestand. Wenn diese Voraussetzungen nicht eingehalten werden, ist die ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Arbeit auf Abruf bzw. Abrufarbeit zeichnet sich dadurch aus, dass es der Arbeitgeber in der Hand hat, den Arbeitnehmer entsprechend dem Arbeitsanfall einzusetzen. Je nach Weisung des Arbeitgebers wird der Arbeitnehmer also in einer Woche mehr, in der anderen dagegen wieder weniger tätig.
Gesetzliche Regelung der Arbeit auf Abruf: Dabei handelt es sich nicht um den Normalfall. Grundsätzlich liegt nämlich das Wirtschaftsrisiko, also das Risiko, dass es nur geringe Nachfrage für die angebotenen Leistungen gibt, beim Arbeitgeber. Hat er keine Verwendung für den Arbeitnehmer, muss er ihm grundsätzlich trotzdem ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter.
Wer sich als Arbeitnehmer einer Diskriminierung durch den Arbeitgeber aus rassistischen Gründen, oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität ausgesetzt sieht, kann Ansprüche auf Schadensersatz nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geltend machen. Das Bundesarbeitsgericht hat sich in verschiedenen Urteilen zu den Voraussetzungen einer Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen geäußert. So auch zu den Anforderungen an die Bewerbung eines ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht Siegburg hat mit Urteil vom 04.09.2019 zum Aktenzeichen 3 Ca 642/19 entschieden, dass dann, wenn eine Arbeitnehmerin ihre erkrankten und betreuungsbedürftigen Kinder mit zur Arbeit nimmt, dies zwar eine Verletzung ihrer arbeitsvertraglichen Pflichten ist, diese jedoch keine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber rechtfertigt.
Aus der Pressemitteilung des Arbeitsgerichts Siegburg Nr. 4/2019 vom 09.09.2019 ergibt sich:
Die Klägerin war bei der Beklagten als Altenpflegefachkraft beschäftigt. Sie befand sich noch in der Probezeit. Während der Arbeiterkrankten die Kinder der Klägerin, woraufhin der behandelnde Arzt deren Betreuungsbedürftigkeit feststellte. ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.
Intrigen als Kündigungsgrund: Dass von Arbeitnehmern Intrigen gesponnen werden, dürfte in dem einen oder anderen Betrieb oder Büro vorkommen. Wer hier zu weit geht und damit den betrieblichen Frieden erheblich beeinträchtigt, muss aber eine Kündigung befürchten. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgerichts hervor (BAG, Urteil vom 1. Juni 2017, Az. 6 AZR 720/15).
Geschäftsführerin wollte Vorstandvorsitzenden kippen: In dem konkreten Fall ging es um eine Geschäftsführerin, die bei einem Verein beschäftigt war. Diese hatte massiv darauf hingewirkt, den ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht Berlin hat mit Urteil vom 02.09.2020 zum Aktenzeichen 56 Ca 4305/20 entschieden, dass die außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung des Leiters der Staatlichen Ballettschule unwirksam ist.
Aus der Pressemitteilung des LArbG Berlin-Brandenburg Nr. 24/2020 vom 02.09.2020 ergibt sich:
Eine Entscheidung über weitere Kündigungen, die Gegenstand eines anderen beim Arbeitsgericht anhängigen Verfahrens seien, sei hiermit nicht verbunden, so das Arbeitsgericht .
Nach Auffassung des Arbeitsgerichts ist die außerordentliche Kündigung vom 03.06.2020 bereits deshalb unwirksam, weil diese vom beklagten Land als Arbeitgeber nicht innerhalb der Frist ... weiter lesen
Mit Urteil vom 19.05.2015 entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG), dass Kürzungen des Erholungsurlaubs wegen der Elternzeit durch den Arbeitgeber nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses unzulässig sind. Dem Arbeitnehmer steht somit ein Anspruch auf Abgeltung des vollen Urlaubsanspruchs zu (AZ.: 9 AZR 725/13).
NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Koblenz führt aus:
Grundsätzlich erwirbt ein in Elternzeit befindlicher Arbeitnehmer auch weiterhin Urlaubsansprüche, auch wenn die Elternzeit über mehrere Jahre genommen wird. Dem Arbeitgeber steht aber gem. § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG das Recht zu diesen ... weiter lesen
Wenn der Arbeitnehmer Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz genießt, kann der Arbeitgeber auch bei einer länger anhaltenden Erkrankung des Arbeitnehmers nicht einfach kündigen. Ein solcher Kündigungsschutz besteht, wenn der Arbeitgeber regelmäßig mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigt.
In solchen Fällen kann der Arbeitgeber nur dann kündigen, wenn er die von der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts entwickelten Grundsätze berücksichtigt. Der Arbeitgeber muss die Kündigungsgründe im Übrigen vollständig darlegen und beweisen können. Dazu gehört eine sogenannte negative Prognose hinsichtlich der künftigen Entwicklung ... weiter lesen