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Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen.
Arbeitgeber sind nicht dazu verpflichtet, in einer Kündigung Angaben zum Kündigungsgrund zu machen und werden das meistens auch nicht tun. Arbeitnehmer können der Kündigung den Kündigungsgrund also oftmals nicht entnehmen.
Personenbedingte Gründe für die Kündigung
Kann der Arbeitnehmer die Arbeitsleistung aufgrund von persönlichen Gründen, auf die er tatsächlich keinen Einfluss hat, nicht erbringen, kommt für Arbeitgeber eine personenbedingte Kündigung in Betracht. Am häufigsten tritt dabei die krankheitsbedingte Kündigung auf.
Krankheitsbedingte ... weiter lesen
Die Arbeitgeberin ist ein Zeitarbeitsunternehmen. Mit ihren zur Leiharbeit vorgesehenen Beschäftigten vereinbart sie eine durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit von 35 Stunden. Die Leiharbeitnehmer werden auch an Betriebe mit einer längeren Arbeitszeit ausgeliehen und sind dort über ihre vertragliche Wochenarbeitszeit hinaus tätig. Dabei wird der bei ihr gebildete Betriebsrat nicht beteiligt. Der auf die Feststellung eines Mitbestimmungsrechts gerichtete Antrag des Betriebsrats blieb in den Vorinstanzen ohne Erfolg.
Der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts hat dem Antrag stattgegeben. Leiharbeitnehmer sind betriebsverfassungsrechtlich dem Verleiherbetrieb zugeordnet. Für sie ist daher der dort gebildete Betriebsrat zuständig. ... weiter lesen
Chemnitz (jur). Für die Entlohnung der Betriebsratstätigkeit gilt strikt das Entgeltausfallprinzip. Abweichungen sind weder zulasten noch zugunsten des Betriebsrats zulässig, wie das Sächsische Landesarbeitsgericht (LAG) in Chemnitz in einem aktuell veröffentlichten Urteil vom 19. Oktober 2023 entschied (Az.: 2 Sa 336/21).
Der Kläger arbeitet seit 1994 bei einem Unternehmen der Energie- und Versorgungswirtschaft im Raum Bautzen. Mit seinem Arbeitgeber streitet er um die Höhe der Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit für Tage, an denen die Arbeit ausgefallen ist, etwa wegen Krankheit, Urlaub oder wegen seiner Betriebsratstätigkeit.
Der Arbeitgeber berechnet diese Zuschläge nach den in den vorausgehenden sechs ... weiter lesen
Ein Artikel von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Philipp Modrach, wissenschaftlicher Mitarbeiter.
Laut Medienberichten und einer Pressemitteilung will der kanadische Konzern Bombardier im Laufe der kommenden zwei Jahre bis zu 7000 Stellen weltweit streichen. Gemäß einer Pressemitteilung von Bombardier betrifft dies auch 3200 Stellen der Zugsparte von Bombardier (Bombardier Transportation), die ihren Sitz in Berlin hat. Demnach können auch deutsche Arbeitnehmer betroffen sein. Laut der Pressemitteilung, welche im Rahmen des finanziellen Ergebnisberichts des 4. Quartals und des endenden Jahres zum 31.12.2015 (Pressemitteilung zu finden als: Bombardier Announces Financial ... weiter lesen
Einem vorzeitig ausgeschiedenen Arbeitnehmer kommt grundsätzlich eine nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfolgte Absenkung des versicherungsmathematischen Abschlages durch Änderung der Versorgungsordnung nicht zugute.
Dem Kläger war eine betriebliche Altersversorgung "nach Maßgabe der jeweils geltenden Leistungsordnung des Bochumer Verbandes" zugesagt worden. Er war bis Ende September 1979 bei der Versorgungsschuldnerin beschäftigt. Zu diesem Zeitpunkt sah die Leistungsordnung einen versicherungsmathematischen Abschlag in Höhe von 0,5 % pro Monat der vorgezogenen Inanspruchnahme des Altersruhegeldes vor. Zum 1. Januar 1985 wurde die Leistungsordnung geändert. Der versicherungsmathematische Abschlag wurde auf 0,4 % ... weiter lesen
Fristlose Kündigung wegen Tonbandaufzeichnungen: Die Aufnahme eines Personalgesprächs stellt einen Grund für eine fristlose Kündigung dar. Von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin
In Zeiten moderner Kommunikationsmittel kann ein Gespräch unter denkbar einfachen Umständen aufgezeichnet werden. Manch eine Hemmschwelle, private Gespräche auszuzeichnen, dürfte hierdurch gesunken sein.
Der Arbeitnehmer sollte hiervon an seinem Arbeitsplatz tunlichst Abstand halten. Nach einem aktuellen Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 18.5.2011 (Aktenzeichen: 8 Sa 364/11) durfte einem Arbeitnehmer wegen mehrerer heimlicher Auszeichnungen von Personalgesprächen fristlos ... weiter lesen
• Auszubildender ist derjenige, der einen Ausbildungsvertrag unterschrieben hat und im Rahmen einer Berufsausbildung die beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erlernt, die zum Erreichen des Ausbildungszieles erforderlich sind.
• Der Auszubildende hat aktiv und interessiert auf das Ausbildungsziel hinzuarbeiten und ein gewisses Maß an geistigen Bemühungen aufzubringen.
• Aufgaben, die dem Auszubildenden auferlegt werden, sind sorgfältig auszuführen. Diese Sorgfalt bemisst sich nach der Einsichtsfähigkeit und den Kenntnissen, die der Auszubildende hat.
• Der Auszubildende hat die Weisungen, die ihm im Rahmen seiner Berufsausbildung gegeben ... weiter lesen
Arbeitszeitverlängerung und Zustimmungsverweigerung bei Eingruppierung
Die Arbeitgeberin ist ein Unternehmen des Zeitschriftenverlagsgewerbes. Sie ist nicht tarifgebunden. Die bei ihr beschäftigten Arbeitnehmer gruppiert sie nach den einschlägigen Gehaltstarifverträgen ein. Für die vor 1996 eingestellten Arbeitnehmer gilt die tariflvertragliche Wochenarbeitszeit von 35 Stunden für Angestellte und von 38 Stunden für Redakteure. Seit 1996 vereinbart sie bei Neueinstellungen eine Wochenarbeitszeit von 38 Stunden für Angestellte und von 40 Stunden für Redakteure ohne entsprechenden Lohnausgleich.
Im Rahmen der Einstellung von Arbeitnehmern begehrte die Arbeitgeberin auch die Zustimmung des Betriebsrats für deren beabsichtigte ... weiter lesen
Ein Arbeitszeugnis muss nach der Rechtsprechung die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers wahrheitsgemäß darstellen, aber gleichzeitig auch wohlwollend sein. Dies hat dazu geführt, dass selbst eher schlechte Bewertungen sich für den juristischen Laien positiv anhören. Gute bis sehr gute Noten lassen sich erst durch entsprechend viele Superlative, Adjektive und Übertreibungen erreichen.
Wenn aber jemand mit einem nach diesem Maßstab eher mittelmäßigen Arbeitszeugnis zu mir kommt und ich den Arbeitgeber auf eine bessere Fassung verklagen muss, stellt sich meist ein Beweisproblem. Denn es geht oft nicht nur darum, dass bestimmte Tätigkeiten oder Kenntnisse nicht erwähnt ... weiter lesen
Die nach der Betriebszugehörigkeit gestaffelten Austrittsfristen stellen keine Diskriminierung der jüngeren Arbeitnehmer dar - Urteil des BAG vom 18.09.2014, 6 AZR 636/13
Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht in § 622 Abs. 2 S. 1 BGB vor, dass sich die Kündigungsfrist je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit verlängert. Sie beträgt mindestens vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende und verlängert schrittweise auf bis zu sieben Monate nach mehr als zwanzig Jahren Betriebszugehörigkeit. Abweichende Vereinbarungen in Tarif- und Arbeitsverträgen sind möglich, wobei in Arbeitsverträgen nur zugunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden darf. Die weiter in ... weiter lesen
• Personenbedingte Kündigungen kommen in Betracht, wenn der Arbeitnehmer auf Grund persönlicher Fähigkeiten, Eigenschaften oder nicht vorwerfbarer Einstellung nicht mehr in der Lage ist, in Zukunft eine vertragsgerechte Leistung zu erbringen (z.B. bei Krankheit). • Eine personenbedingte Kündigung ist möglich, wenn der Arbeitnehmer die Leistung nicht erbringen kann, o weil er die geforderte Leistung aus nicht vorwerfbaren Gründen nicht erbringen will (z.B. Arbeitsverweigerung wegen Gewissenskonflikt), o weil er die Leistung aus Gründen nicht erbringen kann, die auf seinen Willen zurückzuführen sind (z.B. unterlassene Fortbildung), oder o weil er sie aus ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 19.11.2019 zum Aktenzeichen 7 AZR 582/17 entschieden, dass die Vereinbarung einer auf die Badesaison begrenzten Beschäftigung im unbefristeten Arbeitsvertrag eines in einem Freibad beschäftigten Arbeitnehmers jedenfalls dann wirksam sein kann, wenn für den Arbeitnehmer außerhalb der Badesaison kein Beschäftigungsbedarf besteht.
Aus der Pressemitteilung des BAG Nr. 39/2019 vom 19.11.2019 ergibt sich:
Der Kläger war seit Juli 2000 bei der beklagten Gemeinde tätig. Nach dem Arbeitsvertrag vom 01.04.2006 wird der Kläger als vollbeschäftigter Arbeitnehmer jeweils für die Saison vom 01. April bis zum 31. Oktober eines ... weiter lesen