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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Arbeitsgericht Hamburg hatte zu entscheiden (Az.: 26 BV 31/12), ob die außerordentliche Kündigung eines Arbeitnehmers, welcher unter Verdacht gestanden haben soll, Gutschriften, die zu Gunsten der Arbeitgeberin ausgestellt wurden, privat genutzt zu haben, gerechtfertigt ist. Nach Bekanntwerden des Verdachts habe die Arbeitgeberin dem Arbeitnehmer die Kündigung ausgesprochen. Jedoch verweigerte der Betriebsrat die notwendige Zustimmung zur Kündigung. Daraufhin reichte die Arbeitgeberin beim Arbeitsgericht ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter.
Viele Arbeitnehmer nutzen im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses einen speziellen E-Mail-Account, über den sie etwa ihre Aufgaben und Projekte abwickeln. Daneben werden sie auch über eine weitere E-Mail-Adresse für private Angelegenheiten verfügen. Zwischen diesen Mail-Accounts sauber zu trennen, kann, je nach Art des Arbeitsverhältnisses, elementar sein. Wer das nicht tut, riskiert unter Umständen eine außerordentliche Kündigung. Das zeigt ein aktuelles Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 16.05.2017 (Az.: 7 Sa 38/17). ... weiter lesen
Die Klägerin ist beim beklagten Land als vollzeitbeschäftigte Lehrerin angestellt. Auf das Arbeitsverhältnis finden der Bundes-Angestelltentarifvertrag und die Sonderregelungen für Lehrer Anwendung. Die Arbeitszeit richtet sich nach den für Beamte geltenden Regelungen. Durch Verordnung vom 22. Mai 1997 erhöhte das zuständige Ministerium des beklagten Landes die wöchentliche Unterrichtsstundenzahl von 23,5 auf 24,5.
Die Klägerin will die Erhöhung ihrer Pflichtstundenzahl nicht hinnehmen. Sie hat geltend gemacht, die Verordnung vom 22. Mai 1997 sei rechtswidrig, weil durch die Erhöhung der Pflichtstundenzahl die regelmäßige Arbeitszeit von 38,5 Stunden wöchentlich überschritten werde.
Die Vorinstanzen haben die Klage ... weiter lesen
Der Arbeitsvertrag gibt sowohl dem Arbeitgeber als auch dem Arbeitnehmer beiderseitig Rechte und Pflichten auf. Mit einer Teilkündigung möchte sich eine Vertragspartei einseitig einzelner unliebsamer Vertragsbestandteile entledigen oder diese verändern . Eine Teilkündigung berücksichtigt dabei nicht, dass die Rechte und Pflichten in vielfachen inneren Beziehungen stehen. So kommt es zu einer Störung des vereinbarten Ordnungs- und Äquivalenzgefühls des Vertrages. Daher ist die Teilkündigung im Arbeitsverhältnis grundsätzlich unzulässig .
Die Abgrenzung einer Teilkündigung zur Beendigungskündigung liegt darin, dass bei einer Teilkündigung nur einzelne Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis beseitigt ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Kündigungsschutz bei Kündigung wegen Krankheit. Der Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz greift, wenn Arbeitnehmer mehr als ein halbes Jahr in einem Unternehmen beschäftigt sind, in dem regelmäßig mehr als zehn Mitarbeiter arbeiten. In diesem Fall braucht der Arbeitgeber einen Kündigungsgrund. Die Krankheit eines Arbeitnehmers kann einen solchen Kündigungsgrund darstellen.
Krankheit als Kündigungsgrund: Folgende Gründe kommen für eine krankheitsbedingte Kündigung in Betracht:
Häufige Kurzzeiterkrankungen
Langzeiterkrankung ... weiter lesen
Verlangt ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber eine Verlängerung der vertraglichen Arbeitszeit (Aufstockung), muss der Arbeitgeber bei der Besetzung eines entsprechenden freien Arbeitsplatzes bei gleicher Eignung den teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer bevorzugt berücksichtigen, es sei denn, dass dringliche betriebliche Gründe oder Arbeitszeitwünsche anderer teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer dem entgegen stehen. Verletzt der Arbeitgeber diese Verpflichtung schuldhaft, stehen dem Arbeitnehmer Schadensersatzansprüche zu.
In einer aktuellen Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.1.2010, Az. 12Sa 44/09) ... weiter lesen
Arbeitszeitverlängerung und Zustimmungsverweigerung bei Eingruppierung
Die Arbeitgeberin ist ein Unternehmen des Zeitschriftenverlagsgewerbes. Sie ist nicht tarifgebunden. Die bei ihr beschäftigten Arbeitnehmer gruppiert sie nach den einschlägigen Gehaltstarifverträgen ein. Für die vor 1996 eingestellten Arbeitnehmer gilt die tariflvertragliche Wochenarbeitszeit von 35 Stunden für Angestellte und von 38 Stunden für Redakteure. Seit 1996 vereinbart sie bei Neueinstellungen eine Wochenarbeitszeit von 38 Stunden für Angestellte und von 40 Stunden für Redakteure ohne entsprechenden Lohnausgleich.
Im Rahmen der Einstellung von Arbeitnehmern begehrte die Arbeitgeberin auch die Zustimmung des Betriebsrats für deren beabsichtigte ... weiter lesen
Häufig streiten sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor den Arbeitsgerichten um die Wirksamkeit von Kündigungen, die der Arbeitgeber auf ein bestimmtes Verhalten des Arbeitnehmers außerhalb der Arbeitszeit stützt.
Grundsatz: Keine Kündigung bei „Fehlverhalten" im Privatbereich Ein Verhalten, das der Privatsphäre des Arbeitnehmers zuzuordnen ist, kann eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses aber grundsätzlich nicht rechtfertigen. Dies gilt auch dann, wenn es sich um ein verwerfliches oder anstößiges Verhalten des Arbeitnehmers handelt. Grund dafür ist, dass zwischen dem privaten Lebensbereich des Arbeitnehmers und dem dienstlichen Lebensbereich strikt zu trennen ... weiter lesen
- Mutterschutzfrist und Mutterschaftsgeld –
• Die Mutterschutzfrist beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet acht Wochen nach der Entbindung (bei Früh- und Mehrlingsgeburten zwölf Wochen).
• Ab sechs Wochen vor der Geburt des Kindes dürfen Schwangere nur noch dann beschäftigt werden, wenn sie dies selbst ausdrücklich wünschen.
• Schwangere können diese Entscheidung auch jederzeit widerrufen.
• Während der Schutzfrist nach der Entbindung besteht absolutes Beschäftigungsverbot.
• Während der gesamten Mutterschutzfrist besteht ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld und einen ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Aus dem im BGB verankerten Transparenzgebot soll hervorgehen, dass unklare Formulierungen bezüglich freiwilliger Zusatzzahlungen des Arbeitgebers nicht zulässig sind. Der Arbeitsvertrag müsse einen Hinweis auf die Freiwilligkeit und den Widerruf von Sonderzahlungen gegenüber dem Arbeitnehmer enthalten, welcher ihm gegenüber auch erkennbar sein müsse. Ansonsten könne für den Arbeitgeber nicht die Möglichkeit einer vorbehaltlosen Änderung dieser Zahlungen bestehen. Allerdings sei es erforderlich, zusätzliche Zahlungen, ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen.
Krankschreibung bei Arbeitsunfähigkeit
Ist der Arbeitnehmer durch eine Erkrankung objektiv daran gehindert, seine vertraglich geschuldete Tätigkeit auszuüben bzw. würde die Ausübung seiner Tätigkeit dem Heilungsprozess zuwiderlaufen, ist er als arbeitsunfähig anzusehen. Eine entsprechende Bescheinigung muss man sich spätestens am vierten Tag der Krankheit vom Arzt holen und dem Arbeitgeber zukommen lassen. Wie hat man sich dann in der Folge zu verhalten? Muss man strikt zu Hause bleiben oder darf man trotzdem auch Freizeitvergnügungen nachgehen?
Grundsätzliche Regel
Die ... weiter lesen
Bislang war offen, ob der Samstag bei der Berechnung des Zeitraums, innerhalb dessen die Miete gezahlt werden muss, mitberechnet werden muss. Da die Miete nach dem Gesetz spätestens am 3. Werktag zu zahlen ist, kommt es mitunter entscheidend darauf an, ob der Samstag mitzuzählen ist. Dies entscheidet häufig darüber, ob ein Zahlungsverzug mit der Miete vorliegt. Unter Umständen kann diese Frage die Wirksamkeit einer Kündigung und über den Erfolg einer Räumungsklage entscheiden.
In einer älteren Entscheidung vom 27.4.2005 (Az. VIII ZR 206/04) entschied der Bundesgerichtshof, dass ein Samstag bei der Berechnung der Werktage am Beginn eines Monats mitgerechnet werden muss. Der Samstag, so ... weiter lesen