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Rechtsanwälte und Kanzleien
Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
• Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses bedarf der Schriftform. Das gilt auch für einen einvernehmlich geschlossenen Aufhebungsvertrag. • Dazu ist es erforderlich, dass der Kündigende eigenhändig unterschreibt. Statt des Arbeitgebers kann die Kündigung durch einen Vertreter unterschrieben werden. In diesem Fall empfiehlt es sich allerdings dringend, dass der Kündigung eine schriftliche Vollmacht für den Vertreter beigelegt wird. Andernfalls könnte der Arbeitnehmer die Kündigung mangels Vollmacht des Vertreters unverzüglich zurückweisen. Dann wäre die Kündigung rechtsunwirksam. • Mangels Originalunterschrift sind Kündigungen ... weiter lesen
Der Fall eines Mitarbeiters der Firma IKEA schlug in der Presse hohe Wellen. Der Arbeitnehmer hatte NPD-Funktionäre als Freunde auf seinem Facebook-Profil verlinkt und stand mit diesen in Verbindung. IKEA möchte sich von diesem Mitarbeiter trennen, da diese Einstellung nicht mit den Werten des Unternehmens vereinbar ist. Für die Kündigung eines Mitarbeiters in einem größeren Unternehmen muss ein Kündigungsgrund vorliegen. In Betracht kommt eine verhaltensbedingte Kündigung. Diese setzt eine Verfehlung des Arbeitnehmers gegen seine arbeitsvertraglichen Verpflichtungen oder ein schädigendes Verhalten zulasten des Arbeitgebers voraus. Die Frage der Auswahl von Freunden auf Facebook ist ... weiter lesen
Auch im Zusammenhang mit einer geplanten Betriebsratswahl darf ein Arbeitnehmer nicht wissentlich falsche, geschäftsschädigende Behauptungen über die betrieblichen Verhältnisse aufstellen. Sachliche Kritik an den betrieblichen Gegebenheiten ist jedoch erlaubt. Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck Berlin und Essen zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 31. Juli 2014 – 2 AZR 505/13 – .
Ausgangslage:
Arbeitnehmer, die sich öffentlich über ihren Betrieb und Betriebsinterna äußern, riskieren regelmäßig ihren Arbeitsplatz. Selbst in Fällen, in denen der Arbeitnehmer es eigentlich gut meint oder sogar Werbung für sein ... weiter lesen
Ein Betriebsteilübergang iSv. § 613a BGB setzt voraus, dass ein selbständig übertragbarer Betriebsteil vorliegt. Das verlangt, dass beim Betriebsteilveräußerer bereits ein organisatorisch verselbständigter Betriebsteil gegeben ist, der unter Wahrung seiner Identität beim Betriebsteilerwerber weitergeführt wird. Eine bloße Wahrnehmung der gleichen Funktion ohne die Übertragung wesentlicher sächlicher oder immaterieller Betriebsmittel oder - in betriebsmittelarmen Betrieben - der Übernahme des nach Zahl und Sachkunde wesentlichen Teils des Personals reicht nicht.
Nach diesen Grundsätzen hat der Achte Senat einen Betriebsteilübergang für den Fall, dass eine Schwimmtrainerin im Hochleistungssport bei einem anderen Verein denselben ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen.
Sorge um den Arbeitsplatz:
Wenn ältere Arbeitnehmer Probleme dabei bekommen, den Anforderungen an ihre Tätigkeit gerecht zu werden, machen sie sich angesichts jüngerer Konkurrenz häufig Sorgen um ihren Arbeitsplatz. Eine Kündigung haben sie allerdings kaum zu befürchten.
Alter stellt keinen Kündigungsgrund dar:
Arbeitgeber können nämlich eine Kündigung nicht auf das Alter des Arbeitnehmers selbst stützen. Eine Beendigung des Arbeitsvertrages ist regelmäßig erst mit Eintritt in das Rentenalter bzw. des Anspruchs auf eine Altersrente vorgesehen. Dabei soll ... weiter lesen
Von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin
Um der für eine Abmahnung zwingend erforderlichen Warnfunktion zu genügen muss der Arbeitgeber im Rahmen der Abmahnung deutlich zum Ausdruck bringen, dass er für den Fall weiterer Vertragspflichtverletzungen den Inhalt (drohende Änderungskündigung) oder den Bestand des Arbeitsverhältnisses (drohende Beendigungskündigung) als gefährdet ansieht.
Nicht erforderlich ist, dass der Arbeitgeber konkrete Maßnahmen benennt. Das Bundesarbeitsgericht lässt auch die Androhung „arbeitsrechtliche Schritte“ ausreichen, wenn sich aus dem Gesamtzusammenhang ergibt, dass damit auch die Beendigung gemeint sein kann. ... weiter lesen
Gewährt ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern nach von ihm gesetzten allgemeinen Regeln eine Weihnachtsgratifikation als freiwillige Leistung, ist er an den arbeitsrechtlichen Grundsatz der Gleichbehandlung gebunden. Dieser Grundsatz ist nicht nur bei einer willkürlichen Schlechterstellung einzelner Arbeitnehmer verletzt. Bildet der Arbeitgeber Gruppen von begünstigten und benachteiligten Arbeitnehmern, verbietet der Gleichbehandlungsgrundsatz auch eine sachfremde Gruppenbildung. Die Gruppenbildung entspricht sachlichen Kriterien, wenn sich der Grund für die Differenzierung aus dem Leistungszweck ergibt. Zahlt der Arbeitgeber den Angestellten einen höheren Anteil ihrer Monatsvergütung als Weihnachtsgratifikation als den Arbeitern, ... weiter lesen
Inwieweit machen sich Vorgesetzte strafbar, wenn ihre Untergebenen andere Mitarbeiter misshandeln? Diese Frage hatte der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom 20.10.2011, 4 StR 71/11 entschieden. In dem Fall hatten mehrere Mitarbeiter eines städtischen Bauhofes in einem Zeitraum von etwa zwei Jahren einen Kollegen, der allerdings einer anderen Kolonne angehörte, mehrfach schwer verprügelt. In einem Fall erlitt das Opfer sogar Rippenbrüche. Obwohl der Vorgesetzte der Täter selbst seine Hand nicht erhoben hatte, prüfte der Bundesgerichtshof, ob er sich nicht doch strafbar gemacht hat, da er offenbar bei den Straftaten anwesend war. Gemäß § 13 StGB kann nämlich auch jemand strafbar sein, ... weiter lesen
KURZINFO:
Nach § 2 Abs.2 Satz 1 Beschäftigtenschutzgesetz (BSchG) ist eine sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz jedes vorsätzliche, sexuell bestimmte Verhalten, das die Würde von Beschäftigten am Arbeitsplatz verletzt. Nach Satz 2 Nr. 2 dieser Norm gehören dazu sexuelle Handlungen und Aufforderungen zu diesen, sexuell bestimmte körperliche Berührungen, Bemerkungen sexuellen Inhalts sowie das Zeigen und sichtbare Anbringen pornographischer Darstellungen, die von den Betroffenen erkennbar abgelehnt werden. Durch eine solche sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz verletzt der Arbeitnehmer nach § 2 Abs.3 BSchG seine arbeitsvertraglichen Pflichten. Deshalb kann die sexuelle Belästigung einer Arbeitnehmerin an ihrem Arbeitsplatz durch ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen.
Grundsätze bei einer Kündigung wegen Diebstahls
Arbeitnehmer, die zum Nachteil des Arbeitgebers eine Straftat begehen, riskieren die Kündigung. Regelmäßig bedarf es hier nicht einmal einer Abmahnung. Etwas anderes gilt aber möglicherweise dann, wenn es sich um geringwertige Sachen handelt. Entscheidend ist immer, in welchem Maße das Vertrauen des Arbeitgebers in den Arbeitnehmer verletzt wurde.
Langjährige beanstandungsfreie Beschäftigung baut zusätzliches Vertrauen auf
Arbeitnehmer, die bereits sehr lange bei ihrem Arbeitgeber ohne Beanstandungen tätig waren, ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Mit einer neuen Entscheidung hat das BAG in jüngster Vergangenheit klargestellt, dass Urlaubsansprüche in einem Arbeitsverhältnis entstehen können, das langjährig geruht hat. Ein solcher Anspruch soll laut BAG jedoch bereits 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres verfallen. Eine Änderung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum zeitlich unbegrenzten Ansammeln von Urlaubsansprüchen soll bereits vor einiger Zeit erfolgt sein. Mit Urteil vom 7. August 2012 (9 AZR ... weiter lesen
Anforderungen an rechtswirksame Abmahnungen - Warnfunktion trotz formeller Unwirksamkeit (BAG Urteil vom 19.02.2009, 2 AZR 603/07)
Bei der Kündigung von Arbeitsverhältnissen, die nicht betrieblich veranlaßt sind, ist in der Regel eine Abmahnung Wirksamkeitsvoraussetzung. Nur im Ausnahmefall ist eine Abmahnung verzichtbar.
Die Abmahnung muss inhaltlich klar und eindeutig formuliert sein sowie sämtliche relevanten Tatsachen genau bezeichnen. Das beanstandete Fehlverhalten ist konkret darzustellen und darzulegen, wie der Arbeitgeber dieses Fehlverhalten festgestellt hat. Allgemeine Formulierungen reichen hierzu nicht aus. ... weiter lesen