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Anspruch auf Aufstockung der Arbeitszeit?
Die Klägerin ist langjährig in der Versorgungsverwaltung des beklagten Landes beschäftigt. Aus Anlaß der Geburt ihrer Tochter erhielt sie zunächst für die Dauer von drei Jahren Sonderurlaub. Daran anschließend vereinbarte sie ab 1. März 1992 mit dem beklagten Land eine Verringerung auf die Hälfte der regelmäßigen wöchentlichen tariflichen Arbeitszeit. Dieser Arbeitsvertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen. Über eine lediglich befristete Herabsetzung der Arbeitszeit haben die Parteien anläßlich der Vertragsänderung nicht gesprochen. Spätere Anträge der Klägerin, die Arbeitszeit auf Dauer aufzustocken, lehnte das beklagte Land wegen fehlender Haushaltsmittel (Stellenabbau seit 1993) ab. ... weiter lesen
• Aufgrund des Arbeitsvertrags ist der Arbeitnehmer verpflichtet, die vertragsgemäße Arbeitsleistung zu erbringen.
• Der Arbeitgeber hat als Gegenleistung eine Vergütung zu gewähren.
• Der Arbeitsvertrag kann mündlich geschlossen werden, allerdings hat der Arbeitgeber spätestens einen Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen und dem Arbeitnehmer unterschrieben auszuhändigen.
• Bei der Formulierung von Arbeitsverträgen ist Sorgfalt geboten, wenn man nicht Gefahr laufen will, dass einzelne Klauseln unwirksam sind.
• Für den Arbeitnehmer lohnt es sich ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter.
Sinn und Zweck des AGG: Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) dient dem Schutz vor Diskriminierung aus rassistischen Gründen, wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion sowie weiteren Gründen und regelt in diesem Zusammenhang Recht und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern.
Grundsätzliche Beweislast bei der Geltendmachung von Ansprüchen durch Arbeitnehmer: Grundsätzlich ist es so, dass für den Fall, dass Tatsachen festgestellt wurden, die eine Benachteiligung des Arbeitnehmers aus den im AGG aufgeführten ... weiter lesen
Hamm/Berlin (DAV). Die Bundesländer haben unterschiedliche Renteneintrittsalter und -stufen. So kommt es vor, dass ein älterer Arbeitnehmer nicht so lange arbeiten muss oder darf wie ein jüngerer. Die Anhebung des Rentenalters erfolgt stufenweise. Dies kann eine Diskriminierung darstellen, entschied das Oberlandesgericht in Hamm am 3. Dezember 2014 (AZ: 11 U 6/13), wie die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt. Allerdings müssen mögliche Ansprüche rechtzeitig gestellt werden.
Ein Polizeibeamter meinte, aufgrund rechtswidriger gesetzlicher Regelungen des Landes Nordrhein-Westfalen zu Unrecht vorzeitig in den Ruhestand versetzt worden zu sein. Der 1947 geborene ... weiter lesen
Wenn Arbeitnehmer sich mit dem Arbeitgeber – gerichtlich oder außergerichtlich – gütlich einigen, fragen sich viele Arbeitnehmer regelmäßig, wie sie sicherstellen, dass sie bei den Verhandlungen mit dem Arbeitgeber („Abfindungspoker“) wirklich das bestmögliche Ergebnis erzielen.
Arbeitnehmer fragen sich sodann, ob sie unter allen Umständen davon ausgehen können, dass die mit dem Arbeitgeber ausgehandelten Abfindungskonditionen optimal sind und die den Interessen des Arbeitnehmers am besten gerecht wird.
Um in den Verhandlungen mit dem Arbeitgeber ein bestmögliches Ergebnis zu erzielen, muss der Arbeitnehmer
Kenntnis von den ... weiter lesen
Erfurt (jur). Werden Arbeitnehmer über Scheinwerkverträge in einer Firma eingesetzt, begründet dies nicht immer ein festes Arbeitsverhältnis in dem eingesetzten Betrieb. Anspruch auf Festeinstellung besteht bei solch einer „verdeckten Arbeitnehmerüberlassung“ nicht, wenn der Leiharbeitgeber über eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung verfügt, urteilte am Dienstag, 12. Juli 2016, das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt (Az.: 9 AZR 352/15). Es wies damit die Klage einer technischen Zeichnerin auf Festeinstellung beim Daimler-Konzern in Stuttgart ab.
Grundsätzlich können Arbeitgeber mit anderen Unternehmen Werkverträge vereinbaren, so dass ihre Arbeitnehmer ... weiter lesen
Der Kläger war bei der Beklagten seit 1971 als Konstrukteur beschäftigt. Im Arbeitsvertrag war eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Quartalsschluß vereinbart. Seit 1993 beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis 20 Jahre nach Vollendung des 25. Lebensjahres des Arbeitnehmers bestanden hat, sieben Monate zum Monatsende (§ 622 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 BGB). Kürzere Kündigungsfristen können - von wenigen Ausnahmen abgesehen - nicht vereinbart werden (§ 622 Abs. 5 BGB). Mit Schreiben vom 26. April 1999 kündigte die Beklagte dem Kläger zum 30. November 1999.
Der Kläger meint, die Kündigung habe das Arbeitsverhältnis erst zum 31. Dezember 1999 beendet. Die für ihn ungünstigere gesetzliche Regelung hinsichtlich ... weiter lesen
Auch Faurecia leidet unter der Krise in der Autoindustrie.
Faurecia, mit Hauptsitz im französischen Nanterre bei Paris, will daher an seinem Augsburger Standort (Geschäftsbereich Faurecia Clean Mobility, übersetzt: saubere Mobilität) rund 140 der insgesamt 1.400 Stellen am Standort Augsburg streichen.
Der Hersteller von Technologie zur Emissionskontrolle bei Abgasen will, um auch in einem schwachen Marktumfeld wettbewerbsfähig zu bleiben, seinen Standort in Augsburg umbauen.
Seit März laufe bei Faurecia bereits Kurzarbeit, im Werk teils mit 100 Prozent.
Einfach hinnehmen wollen der Arbeitnehmervertreter und seine Betriebsratskollegen die Entscheidung aber nicht, er will ... weiter lesen
Es dürfte jedem bekannt sein: Wer in einem Arbeitsverhältnis steht, darf nicht eine Nebentätigkeit bei der Konkurrenz aufnehmen. Dieser Satz gilt aber so allgemein nicht mehr. Das Bundesarbeitsgericht neigt offenbar zu einer einschränkenden Auslegung, so erkennbar in seiner Entscheidung vom 24.03.2010, 10 AZR 66/09. In dem entschiedenen Fall war eine Arbeitnehmerin seit 1985 in einem Briefzentrum mit einer Wochenarbeitszeit von 15 Stunden beschäftigt. 2006 teilte sie mit, dass sie sechs Stunden pro Woche für ein anderes Unternehmen Zeitungen austrägt. Dieses andere Unternehmen befasst sich auch mit der Briefbeförderung, mit der die Arbeitnehmerin aber nichts zu tun hatte.
Das ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Arbeit auf Abruf bzw. Abrufarbeit zeichnet sich dadurch aus, dass es der Arbeitgeber in der Hand hat, den Arbeitnehmer entsprechend dem Arbeitsanfall einzusetzen. Je nach Weisung des Arbeitgebers wird der Arbeitnehmer also in einer Woche mehr, in der anderen dagegen wieder weniger tätig.
Gesetzliche Regelung der Arbeit auf Abruf: Dabei handelt es sich nicht um den Normalfall. Grundsätzlich liegt nämlich das Wirtschaftsrisiko, also das Risiko, dass es nur geringe Nachfrage für die angebotenen Leistungen gibt, beim Arbeitgeber. Hat er keine Verwendung für den Arbeitnehmer, muss er ihm grundsätzlich trotzdem ... weiter lesen
Das Arbeitsrecht sieht diverse Regelungen vor, die den Arbeitnehmer schützen sollen. Dazu gehören auch sogenannte Zulagen, finanzielle Ausgleichszahlungen für besondere Umstände. Die Erschwerniszulage soll Arbeitende für eine außergewöhnlich hohe Belastung ausgleichen. Sie ist jedoch nicht direkt im Gesetz geregelt, sondern wird meist durch Tarifvertrag gewährt.
Definition: Was ist eine Erschwerniszulage?
Die Erschwerniszulage wird zusätzlich zum Gehalt oder Lohn für besonders schwere und gefährliche Arbeiten ausgezahlt. Umgangssprachlich ist sie auch als Gefahrenzulage oder als Schmutzzulage bekannt. Diese Zahlung dient einerseits der Anerkennung der besonderen Umstände der Arbeit.
Arbeitgeber zeigen ihren ... weiter lesen
(Stuttgart) Das Arbeitsgericht Cottbus hat soeben eine Klage des Jobcenters Oberspreewald-Lausitz gegen einen Rechtsanwalt zurückgewiesen, weil dieser in seiner Kanzlei zwei Bürokräfte für Stundenlöhne von nur 1,54 Euro beziehungsweise 1,65 Euro beschäftigt hat.
Darauf verweist der Stuttgarter Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Henn, Präsident des VDAA - Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Stuttgart, unter Hinweis auf die Urteile des Arbeitsgerichts (ArbG) Cottbus vom 9.04.2014 – Az. 13 Ca 10477/13 und 13 Ca 10478/13.
In dem Fall hatten die beiden Bürokräfte bei 14 bzw. 15 Stunden pro Woche jeweils ... weiter lesen