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Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen, im Interview mit Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Maximilian Renger : Zuletzt ging es in mehreren Beiträgen um die Kündigung eines Arbeitnehmers im Zusammenhang mit gesteigertem Alkoholkonsum. Nun gab es nochmal die Nachfrage eines Zuschauers auf YouTube, ob in solchen Fällen vor Ausspruch einer alkoholbedingten Kündigung eine Abmahnung erforderlich ist. Wie siehst du das? Fachanwalt Bredereck: Zunächst noch einmal zur Erinnerung: man muss hier unterscheiden zwischen Fällen, in denen der Arbeitnehmer z.B. gegen das betriebliche Alkoholverbot verstoßen hat und einmal betrunken zur Arbeit ... weiter lesen
Erfurt (jur). Werden Arbeitnehmer über Scheinwerkverträge in einer Firma eingesetzt, begründet dies nicht immer ein festes Arbeitsverhältnis in dem eingesetzten Betrieb. Anspruch auf Festeinstellung besteht bei solch einer „verdeckten Arbeitnehmerüberlassung“ nicht, wenn der Leiharbeitgeber über eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung verfügt, urteilte am Dienstag, 12. Juli 2016, das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt (Az.: 9 AZR 352/15). Es wies damit die Klage einer technischen Zeichnerin auf Festeinstellung beim Daimler-Konzern in Stuttgart ab. Grundsätzlich können Arbeitgeber mit anderen Unternehmen Werkverträge vereinbaren, so dass ihre Arbeitnehmer ... weiter lesen
Fristlose Kündigung wegen Annahme von Geldgeschenken Der 1941 geborene Kläger war seit 1968 in der Bauverwaltung der beklagten Stadt tätig. Von 1990 bis 1995 oblag ihm als Bauleiter die Durchführung von Bauunterhaltungsarbeiten ua. im städtischen Philharmoniegebäude. Im Rahmen staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen wurde im Dezember 1998 bekannt, daß der Kläger bis 1994 etwa 10 mal je 100,00 DM in bar von der Firma H entgegengenommen hatte. Diese Firma war vom Kläger im Rahmen seiner Zuständigkeit mit der Durchführung der Wartungs- und Reparaturarbeiten an der Schließanlage, den Schlössern und Beschlägen des Philharmoniegebäudes betraut worden. Die Beklagte kündigte das Arbeitsverhältnis mit Schreiben vom 18. Dezember 1998 ... weiter lesen
Maximilian Renger im Interview mit Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Maximilian Renger: Leiharbeit ist in Deutschland weit verbreitet. Ungefähr eine Million Menschen arbeiten in solchen Arbeitsverhältnissen. Was sollten betroffene Arbeitgeber und Arbeitnehmer beachten? Fachanwalt Alexander Bredereck: Ab dem 1.4.2017 gibt es diverse gesetzliche Änderungen, die die Bedingungen der Leiharbeit in Deutschland verändern werden. Das betrifft zum einen die maximale Entleihdauer, aber auch die Frage gleicher Bezahlungen (equal pay). Maximilian Renger: Wie lange darf denn künftig maximal entliehen werden? Fachanwalt Alexander Bredereck: Ein ... weiter lesen
Ein Interview von Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter, mit Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Maximilian Renger: Im Rahmen von arbeitsrechtlichen Prozessen kommt speziell von Arbeitnehmern häufig die Frage, ob sie bei einem Termin vor dem Arbeitsgericht persönlich erscheinen müssen oder sollen. Was sagst du dazu? Fachanwalt Bredereck: Zunächst einmal stellt sich die Frage nur dann wirklich, wenn man sich von einem Anwalt vertreten lässt. Hat man sich keinen Anwalt genommen, muss man auf jeden Fall selbst zum Termin erscheinen, ansonsten droht ein Versäumnisurteil. Ich würde aber bei Prozessen im Arbeitsrecht immer empfehlen, sich von ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Verfassungsrichter dürfen sich mehrfach mit demselben Streitgegenstand beschäftigen. Eine „Vorbefassung“ schließt sie von künftigen ähnlichen Fällen nicht aus, wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Donnerstag, 18. Mai 2017, veröffentlichten Beschluss entschied (Az.: 1 BvR 610/17). Im konkreten Fall geht es inhaltlich um die Sozialbeiträge auf Kapitalleistungen der betrieblichen Altersversorgung. Das Bundesverfassungsgericht hatte diese bereits am 7. April 2008 (Az.: 1 BvR 1924/07) sowie am 6. September 2010 (Az.: 1 BvR 739/08) als rechtmäßig bestätigt. An diesen früheren Entscheidungen waren der Vizepräsident ... weiter lesen
Kündigung zur Unzeit Die Klägerin stand seit dem 1. Juni 1998 bei der Beklagten in einem bis zum 31. Mai 1999 befristeten Arbeitsverhältnis, das nach dem schriftlichen Arbeitsvertrag ordentlich kündbar war. Im September 1998 erfuhr die Klägerin, daß ihr langjähriger Lebensgefährte, zugleich Vater ihrer vierjährigen Tochter, unheilbar an Krebs erkrankt war. Wegen der darauf beruhenden seelischen Belastung war sie vom 5. bis 31. Oktober 1998 arbeitsunfähig. Am 20. Oktober 1998 verstarb ihr Lebensfährte. Am 28. Oktober erhielt die Klägerin eine Kündigung der Beklagten zum 30. November 1998. Die Beklagte stellte die Klägerin bis zum Ablauf der Kündigungsfrist bezahlt von der Arbeit frei. Die Klägerin hält die Kündigung für ... weiter lesen
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 02.11.2020 zum Aktenzeichen 1 BvR 2727/19 eine Verfassungsbeschwerde gegen arbeitsgerichtliche Entscheidungen zu einer Kündigung wegen einer groben menschenverachtenden Äußerung nicht zur Entscheidung angenommen. Aus der Pressemitteilung des BVerfG Nr. 101/2020 vom 24.11.2020 ergibt sich: Der Beschwerdeführer war Betriebsratsmitglied. Im Rahmen einer Auseinandersetzung während einer Betriebsratssitzung über den Umgang mit einem EDV-System betitelte er seinen dunkelhäutigen Kollegen mit den Worten „Ugah, Ugah!“, der ihn wiederum als „Stricher“ bezeichnete. Auch aufgrund dieses Vorfalls erhielt der ... weiter lesen
Grundsätzlich empfiehlt es sich ehrlich zu sein. So ist auch Arbeitnehmern zu raten dem Arbeitgeber seine Fragen vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten. Was ist, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Frage stellt, die er gar nicht rechtmäßig stellen darf? Dann muss der Arbeitnehmer auf eine solche Frage gar nicht antworten oder aber er darf lügen! Eine Lüge an sich ist noch keine Straftat . Im Arbeitsrecht ist es so, dass dann, wenn der Arbeitgeber aufgrund einer Lüge einen Arbeitnehmer eingestellt hat, in die Lage versetzt sein kann, den Arbeitsvertrag anzufechten und den Arbeitsvertrag so aufzulösen. Dieses Recht ... weiter lesen
Viele junge Menschen haben vor ihrer ersten Tätowierung oder ihrem ersten Piercing im Gesicht gehört: „ Damit stellt dich keiner mehr ein! “ Tatsächlich gibt es Branchen, in denen Körperkunst nicht gerne gesehen wird , wie etwa im Finanzwesen, in Anwaltskanzleien, als Flugbegleiter oder im gehobenen Gastro- und Hotelgewerbe. Dennoch sind immer mehr Arbeitnehmer und Arbeitgeber tätowiert – insbesondere in Handwerks- und Kreativbranchen ist Körperkunst mittlerweile weit verbreitet. Ist es erlaubt, dass der Arbeitgeber im Rahmen eines Bewerbungsgesprächs nach Tattoos und Piercings fragt? Es ist durchaus möglich, dass ein Bewerber aufgrund von sichtbaren Tattoos oder Piercings abgelehnt wird. Aus Sicht des ... weiter lesen
KURZINFO: Der Spruch einer Einigungsstelle zur Einführung einer Videoüberwachung in einem Berliner Briefverteilzentrum der Deutschen Post AG ist unwirksam. Dies hat der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts entschieden. In dem Briefzentrum sind in einer großen Halle in mehreren Schichten insgesamt etwa 650 Arbeitnehmer beschäftigt. Täglich werden ca. 2,5 - 3 Mio Briefsendungen umgeschlagen. Die Briefe werden weit überwiegend automatisch, zu einem kleinen Teil von Hand sortiert. Wie auch im Bereich anderer Zentren kommt es bei den über das Berliner Briefzentrum laufenden Sendungen zu Verlusten. Dabei ist nicht näher festgestellt, ob und in welchem Umfang diese im Briefzentrum selbst, auf dem Weg dorthin oder auf dem weiteren Weg ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht hat am 11.11.2020 zum Aktenzeichen 10 AZR 185/20 (A) ein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH gerichtet, da tarifvertragliche Bestimmungen, die eine zusätzliche Vergütung davon abhängig machen, dass dieselbe Zahl von Arbeitsstunden überschritten wird, ohne zwischen Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigten zu unterscheiden, Fragen nach der Auslegung von Unionsrecht aufwerfen. Aus der Pressemitteilung des BAG Nr. 40/2020 vom 11.11.2020 ergibt sich: Die Beklagte ist ein Luftfahrtunternehmen. Der Kläger ist bei ihr als Flugzeugführer und Erster Offizier in Teilzeit beschäftigt. Seine Arbeitszeit ist auf 90% der Vollarbeitszeit verringert. Er erhält eine um 10% ... weiter lesen