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Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Ein Arbeitnehmer ist über einen längeren Zeitraum krankgeschrieben, beim Arbeitgeber kommt zunehmend der Verdacht durch, die Krankheit bzw. Arbeitsunfähigkeit des Mitarbeiters ist tatsächlich nur vorgetäuscht. Arbeitgeber denken in einer solchen Situation naturgemäß an eine Kündigung. Welche Möglichkeiten kommen konkret in Betracht?
Kündigungsschutz des Mitarbeiters: Die erste entscheidende Frage, die Arbeitgeber überprüfen müssen, wenn sie an eine Kündigung denken, ist die nach dem etwaigen Kündigungsschutz des Arbeitnehmers. Wenn dieser länger als ein ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Massiver Stellenabbau geplant: Aktuellen Pressemeldungen zufolge (z.B. Spiegel Online vom 29.9.2016) sollen bei der Commerzbank in den kommenden Jahren 9600 Vollzeitstellen gestrichen werden. Durch 2300 neue Stellen in "in Wachstumsfeldern" soll der Netto-Stellenabbau letztlich bei 7300 Arbeitsplätzen liegen. Der Abbau sei Teil von Umbauplänen der Commerzbank zu einem "digitalen Technologieunternehmen“. Was haben Arbeitnehmer, deren Unternehmen einen Stellenabbau durchführt, grundsätzlich zu beachten?
Betriebsbedingte Kündigungen: Wer eine Kündigung erhält, hat insgesamt drei ... weiter lesen
Die gewerkschaftlich nicht organisierten Klägerinnen und Kläger sind vollzeitbeschäftigte Lehrerinnen und Lehrer an allgemeinbildenden Schulen des Landes Sachsen-Anhalt. Nach den schriftlichen Arbeitsverträgen aus den Jahren 1991 und 1992 bestimmen sich die Arbeitsverhältnisse nach dem BAT-O und den diesen ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträgen in der für den Bereich der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) jeweils geltenden Fassung und außerdem nach den für den Arbeitgeber jeweils geltenden sonstigen einschlägigen Tarifverträgen und der Sonderregelung für Angestellte als Lehrkräfte (SR 2 l I BAT-O).
Durch Tarifverträge "zur Sicherung von Arbeitsplätzen an allgemeinbildenden Schulen Sachsen-Anhalts ... weiter lesen
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 22.02.2018 zum Aktenzeichen C-103/16 entschieden, dass einer schwangeren Arbeitnehmerin ebenfalls bei einer Massenentlassung gekündigt werden darf.
Die Richter führten aus, dass der Arbeitgeber der entlassenen schwangeren Arbeitnehmerin nur die Gründe für die Massenentlassung und die sachlichen Kriterien mitteilen muss, nach denen die zu entlassenden Arbeitnehmer ausgewählt worden seien.
Die Richter betonten, dass eine Kündigung , die ihren wesentlichen Grund in der Schwangerschaft der Arbeitnehmerin hat, unzulässig ist.
Zulässig ist aber hingegen die Kündigung aus schwangerschaftsunabhängigen ... weiter lesen
In einem gerichtlichen Vergleich oder in einem Aufhebungsvertrag ist gerade bei Führungskräften die Regelung des Zeugnis ein sehr wichtiger Bestandteil.
Wie eine neue Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) (Beschluss vom 14.02.2017, 9 AZB 49/16) und des Hessischen Landesarbeitsgerichtes (Beschluss vom 17.11.2016 - 8 Ta 456/16) zeigen, helfen die besten Formulierungen nichts, wenn diese letztendlich nicht durchsetzbar sind. Bei der Formulierung eines Vergleichs muss eben immer auch darauf geachtet werden, dass dieser, wird der Vergleich nicht eingehalten, auch durchsetzbar ist. Durchsetzbar heißt vollstreckbar. Um vollstreckbar zu sein ist es wichtig, dass ein Vergleich so formuliert ist, dass ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen.
Altenpflege und Krankenpflege anfällig für Scheinselbstständigkeit
Das Problem der Scheinselbstständigkeit wird in der Praxis häufig unterschätzt. Die Konsequenzen für Auftraggeber sind oftmals sehr unangenehm: hohe Nachforderungen, was Sozialversicherungsbeiträge, Steuern und Säumniszuschläge angeht. Abgesehen davon kann es zu Kündigungsschutzklagen von Mitarbeitern kommen und auch strafrechtliche Sanktionen (Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen) drohen. Schließlich können mitunter sogar Gewerbeschließung und Insolvenz folgen. Ärgerlich ist besonders, ... weiter lesen
Ex-Bundesliga Torwart Heinz Müller gewinnt Prozeß gegen Mainz 05
(Stuttgart) Die Befristung eines Arbeitsverhältnisses mit einem Spitzensportler ist nur nach Maßgabe des § 14 TzBfG zulässig. Die Eigenart der Arbeitsleistung als Profifußballspieler rechtfertigt danach als solche nicht eine Befristung des Vertrags.
Das, so der Stuttgarter Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Henn, Präsident des VDAA - Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Stuttgart, unter Hinweis auf die Mitteilung des Gerichts vom 24.03.2015 zu seinem Urteil vom 19. März 2015 – 3 Ca 1197/14 – hat das Arbeitsgerichts (ArbG) Mainz in dem Verfahren von ... weiter lesen
Erfurt. Wird eine ganze Abteilung oder ein ganzes Team an einen anderen Standort innerhalb einer Großstadt verlegt, handelt es sich nicht um eine mitbestimmungspflichtige Versetzung.
Dies wurde in einem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt vom Freitag, 4. März 2022, entschieden (Az.: 7 ABR 18/20). Die Mitentscheidungspflicht hängt demnach von der Gesamtheit aller Änderungen ab.
Der Fall betraf eine Aktiengesellschaft, die im Jahr 2018 den Innendienst des Unternehmens umstrukturierte. Infolgedessen wurden in Berlin drei Teams bestehend aus 59 Mitarbeitern im Arbeitsbereich Disposition an einen anderen Standort verlegt. Dieser lag 12,1 km vom vorherigen Standort entfernt.
Der ... weiter lesen
Berlin (jur). Ärztinnen und Ärzte haben beim behördlich angeordneten Ruhen der Approbation keinen Anspruch auf eine Vergütung. Ist ein Klinikarzt trotz Ruhens seiner Approbation an über 1.000 Operationen beteiligt gewesen, muss er die in dieser Zeit erhaltene Vergütung an den Krankenhausträger zurückzahlen, entschied das Arbeitsgericht Berlin in einem am Dienstag, 8. August 2023, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 14 Ca 3796/22 und 14 Ca 11727/22). Dass der Arzt wegen eines Wohnungsumzugs nichts von der Ruhensanordnung gewusst haben will, sei unbeachtlich.
Der Kläger war seit 2016 befristet bis Ende Juni 2022 als Arzt in einem großen Berliner Krankenhaus angestellt. Als das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und ... weiter lesen
Eine Pensionskasse, die von einem Arbeitgeber eingeschaltet wird, um für ihn Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zu erbringen, muss diese Leistungen nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs unabhängig von versicherungsrechtlichen Vorgaben so erbringen, dass keine Arbeitnehmergruppe wegen des Geschlechts diskriminiert wird. Geschieht dies dennoch, kann der betroffene Arbeitnehmer den zur Herstellung eines diskriminierungsfreien Rechtszustandes erforderlichen Differenzbetrag auch gegenüber seinem früheren Arbeitgeber gerichtlich geltend machen. Die Einstandspflicht des Arbeitgebers umfasst nicht Zusatzversorgungsansprüche, die ein Arbeitnehmer neben der vom Arbeitgeber zu verschaffenden Versorgung freiwillig durch ... weiter lesen
Ein Artikel von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck , Berlin und Essen.
Kündigung wegen Straftat
Eine Straftat des Arbeitnehmers zulasten des Arbeitgebers, wie etwa ein Diebstahl von Büromaterialien, kann, selbst wenn es sich nur um geringwertigen Sachen handelt, Grund für eine Kündigung sein. Wenn der Arbeitnehmer eine solche Kündigung dann aber mittels einer Kündigungsschutzklage angreift und die Vorwürfe bestreitet, ist es am Arbeitgeber, den Kündigungsgrund, also die Begehung der Straftat, zu beweisen.
Straftat mit Videoaufnahmen beweisen
Deshalb würden Arbeitgeber im Prozess gerne, sofern vorhanden, Videoaufnahmen verwenden, mit denen ihnen ... weiter lesen
Die Beklagte betrieb als Franchisenehmerin ein Restaurant in Frankfurt/Main und ein weiteres im Darmstädter Hauptbahnhof. Der Kläger ist bei ihr seit 1991 beschäftigt, seit 1995 als Schichtführer im Frankfurter Betrieb. Diesen Betrieb schloß die Beklagte am 30. Juni 1997. Nach einem mit dem Betriebsrat, dessen Vorsitzender der Kläger war, abgeschlossenen Interessenausgleich sollten der Kläger und einige andere Arbeitnehmer in Darmstadt weiterbeschäftigt werden. Nachdem die Beklagte ab 1. Juli 1997 in Darmstadt die Schichtzeiten geändert hatte, konnte der Kläger einen Teil der in die Nacht hineinreichenden Schichten nicht mehr wahrnehmen. Er hätte sonst, weil er keinen PKW besaß und von Frankfurt aus mit dem Zug anreiste, vor ... weiter lesen