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Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
So sei vor dem Arbeitsgericht Berlin die Amtsenthebung des fünfköpfigen Betriebsrats der Filiale Berlin-Friedrichstraße beantragt worden. Auch in einer Trierer Filiale sei der Betriebsrat mit einem Amtsenthebungsverfahren konfrontiert worden. In Stuttgart soll Mitarbeitern mit Lohnabzug gedroht worden sein, wenn sie während der Arbeitszeit an einer Betriebsversammlung teilnehmen, so der Spiegel. Unter welchen Voraussetzungen kann ein Arbeitgeber ein Amtsenthebungsverfahren wirksam durchführen? Darf der Arbeitgeber Mitarbeitern verbieten während der Arbeitszeit an einer Betriebsversammlung teilzunehmen?
Der Spiegel berichtet in der oben zitierten Ausgabe, über den Textilkonzern Hennes & ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts, BAG, Urteil vom 12. Juni 1996 – 5 AZR 960/94 –, BAGE 83, 168-181.
Prüfung von Scheinselbstständigkeit: Bei der Prüfung der Frage, ob ein Mitarbeiter als Scheinselbstständiger beschäftigt wird, ist zunächst auf den Vertrag zu schauen. Wenn der Vertrag bereits als Arbeitsvertrag betitelt ist, gibt es wenig Raum für Diskussionen. So darf man den Vertrag mit einem freien Mitarbeiter natürlich nicht betiteln.
Rechte und Pflichten aus dem Vertrag: In einem weiteren Schritt werden dann die einzelnen Regelungen untersucht. Oftmals finden sich hier in ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 21. August 2019 zum Aktenzeichen 7 AZR 452/17 entschieden, dass dann, wenn ein Arbeitnehmer 22 Jahre nach der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses erneut bei demselben Arbeitgeber eingestellt wird, das in § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG bestimmte Verbot der sachgrundlosen Befristung nach einer Vorbeschäftigung in verfassungskonformer Auslegung der Vorschrift regelmäßig nicht zur Anwendung kommt.
Aus der Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts Nr. 29/19 vom 21.08.2019 ergibt sich:
Die Klägerin war in der Zeit vom 22. Oktober 1991 bis zum 30. November 1992 bei der Beklagten als Hilfsbearbeiterin für Kindergeld beschäftigt. Mit Wirkung ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Köln hat mit Urteil vom 10.10.2023 zum Aktenzeichen 4 Sa 22/23 entschieden, dass ohne das Hinzutreten besonderer Umstände nach Ausspruch einer fristlosen Arbeitgeberkündigung regelmäßig nicht anzunehmen ist, der Arbeitnehmer hätte es böswillig unterlassen, eine zumutbare Tätigkeit anzunehmen, wenn er binnen drei Monaten eine neue Stelle findet und antritt.
Die Beklagte ist dem Kläger dem Grunde nach zur Zahlung von Annahmeverzugslohn für die Monate Mai bis einschließlich Juli 2022 aufgrund Ausspruchs der unwirksamen fristlosen Kündigung vom 03.05.2022 verpflichtet. Nach § 615 Satz 1 BGB hat der Arbeitgeber die vereinbarte Vergütung fortzuzahlen, wenn er mit der Annahme der Dienste in ... weiter lesen
Wie hat sich ein Arbeitnehmer im Krankheitsfall zu verhalten, unter welchen Umständen kann er weiterhin Zahlung des Entgeltes verlangen und welche Auswirkungen hat die Krankheit auf seinen Urlaub? Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Begriff:
Der Begriff der Krankheit umschreibt einen Körper- und Geisteszustand, der aus medizinischer Sicht so regelwidrig ist, dass ein Heilungsprozess erforderlich ist.
Wichtig ist zu beachten, dass der Krankheitsbegriff nicht gleichzusetzen ist mit der Arbeitsunfähigkeit. Letztere liegt nur dann vor, wenn der Arbeitnehmer durch den Krankheitsfall objektiv daran gehindert ist, seine vertraglich geschuldete Tätigkeit ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter.
Keine voreilige Unterschrift
Der wichtigste Ratschlag für Arbeitnehmer im Zusammenhang mit dem Thema Aufhebungsvertrag ist wohl der, dass sie niemals ohne vorherige Beratung durch einen Spezialisten einen Aufhebungsvertrag mit dem Arbeitgeber unterschreiben sollten, durch den das Arbeitsverhältnis beendet wird. Immer wieder lassen sich Arbeitnehmer hier vom Arbeitgeber unter Druck setzen und am Ende unterschreiben sie doch, sind dann aber später mit dem Inhalt des Vertrags unzufrieden. Dann wird es nur noch sehr selten möglich sein, sich wieder davon zu ... weiter lesen
Nach einem Bericht des Spiegels vom 8.8.2011 hat die Geschäftsführung der Deutschen Flugsicherung (DFS) ihren Mitarbeitern verboten an dem Streik teilzunehmen. Wer trotzdem mitmache, riskiere "arbeitsrechtliche Konsequenzen", bis hin zur "fristlosen Kündigung", so der Spiegel in seinem Bericht.
Im vorliegenden Fall hatte das Arbeitsgericht Frankfurt den Streik verboten, die Gewerkschaft auf eine weitere Auseinandersetzung verzichtet. Dann ist die Rechtslage klar. Arbeitnehmer die in einem solchen Fall trotz Streikverbot streiken, riskieren ihren Arbeitsplatz. Das gilt erst recht, wenn der Arbeitgeber zuvor klargestellt hat, dass er einen solchen Streik und die Teilnahme an ihm nicht tatenlos hinnehmen werde. Weitaus ... weiter lesen
Gleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten in der betrieblichen Altersversorgung
Der beklagte Verein ist eine Unterstützungskasse, die die Betriebsrentenansprüche der Arbeitnehmer eines großen westdeutschen Automobilherstellers zu erfüllen hat. Der Kläger war im Automobilwerk seit 1976 als gewerblicher Arbeitnehmer beschäftigt. Seit dem 1. Februar 1995 ist er erwerbsunfähig. Neben der gesetzlichen Erwerbsunfähigkeitsrente bezieht er von dem Beklagten eine betriebliche Invalidenrente. Für alle Arbeitnehmer, die vor dem 1. Januar 1993 eingestellt wurden, sieht die Versorgungsregelung vor, daß die Invalidenrente für die ersten zehn Dienstjahre 10 % der pensionsfähigen Bezüge beträgt; für die folgenden Dienstjahre sollen Arbeiter ... weiter lesen
Die vorstehend geschilderte Problematik lässt uns folgende Maxime ergreifen:
- Die Arbeitsverträge werden übersichtlich gestaltet.
- Die Arbeitsverträge enthalten nur notwendige Regelungen.
- Die Arbeitsverträge enthalten nur wirksame Regelungen.
Die Klauseln, die wir verwenden, sind anhand der aktuellen Rechtsprechung überprüft worden und falls dies noch nicht passiert ist, werden die Regelungen so formuliert, dass sie einer späteren Überprüfung standhalten.
D. Instrumente von Fachanwalt für Arbeitsrecht Bredereck für die Arbeitsvertragsgestaltung
1. Checklisten
Checklisten helfen dabei, zu prüfen, welcher Bedarf an Regelungen im Unternehmen ... weiter lesen
Nach dem Bundesurlaubsgesetz (§ 1 BUrlG) haben Arbeitnehmer in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Als Arbeitnehmer iSd. Gesetzes gelten auch Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind (§ 2 BUrlG). Der Urlaubsanspruch der arbeitnehmerähnlichen Personen richtet sich grundsätzlich nach denselben Bestimmungen wie der Urlaubsanspruch der Arbeitnehmer. Sie haben ebenfalls Anspruch auf bezahlte Freistellung. Bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses ist der Urlaub abzugelten.
Die in einer Klinik als Nachtwache beschäftigte Klägerin hatte geltend gemacht, sie sei Arbeitnehmerin gewesen. Die Arbeitgeberin hatte das verneint, weil die Klinik den ... weiter lesen
1. Soweit nicht ausnahmsweise eine Befristung ohne Sachgrund zulässig ist, bedarf die Befristung des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich eines sachlichen Grundes, der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bereits vorliegen muss.
2. Auch bei der Befristung einzelner Arbeitsbedingungen ist ein Sachgrund erforderlich. Als Sachgründe sind von der Rechtsprechung anerkannt: a. Vorübergehender Arbeitskraftbedarf, b. Anschluss an eine Ausbildung oder ein Studium, c. Vertretung eines anderen Arbeitnehmers (zum Beispiel bei Elternzeit), d. Eigenart der Arbeitsleistungen, e. Erprobung, Gründe in der Person des Arbeitnehmers (Aufenthaltserlaubnis, Aus- und Weiterbildung, Studium, ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen.
Wenn Arbeitnehmer eine Kündigung erhalten haben, geht es ihnen oftmals nicht mehr darum, in ihrem Job zu bleiben, sondern eine möglichst hohe Abfindung zu erhalten und offene Ansprüche wie etwa Überstundenvergütung oder ein gutes bis sehr gutes Arbeitszeugnis zu sichern.
Viele Arbeitnehmer wollen bei einer Kündigung nicht mehr zurück in den Job. Eine möglichst hohe Abfindung von mehreren Bruttomonatsgehältern pro Beschäftigungsjahr und die Sicherung der noch offenen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis (Überstundenvergütung, gutes oder sehr gutes Arbeitszeugnis, ... weiter lesen