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Manchmal überstürzen sich die Ereignisse. Es beginnt mit einem schnell einberufenen Meeting, es kann aber auch der Zuruf auf dem Flur sein. Wie immer auch kommuniziert, ist die Quintessenz die Gleiche: Wir würden uns gerne von Ihnen trennen. Dies kann der mehr oder weniger offen kommunizierte Trennungswunsch sein oder die Übergabe einer Kündigung. Am Ende stehen der Aufhebungsvertrag und Abfindungsverhandlungen . Sie sind Führungskraft? Personalleiter/in, Senior Vice President…… Sie sind es gewohnt Entscheidungen über andere zu treffen und plötzlich wird eine Entscheidung über Sie getroffen. Meist ist diese Mitteilung sehr überraschend. Die Ereignisse im Kopf ... weiter lesen
Von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin Um der für eine Abmahnung zwingend erforderlichen Warnfunktion zu genügen muss der Arbeitgeber im Rahmen der Abmahnung deutlich zum Ausdruck bringen, dass er für den Fall weiterer Vertragspflichtverletzungen den Inhalt (drohende Änderungskündigung) oder den Bestand des Arbeitsverhältnisses (drohende Beendigungskündigung) als gefährdet ansieht. Nicht erforderlich ist, dass der Arbeitgeber konkrete Maßnahmen benennt. Das Bundesarbeitsgericht lässt auch die Androhung „arbeitsrechtliche Schritte“ ausreichen, wenn sich aus dem Gesamtzusammenhang ergibt, dass damit auch die Beendigung gemeint sein kann. ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen, zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 14. Januar 2016 – 5 Sa 657/15 . Privates Surfen während der Arbeitszeit als Grund für eine fristlose Kündigung Das Landesarbeitsgericht hat die fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers wegen privaten Surfens während der Arbeitszeit trotz sechzehnjähriger beanstandungsfreier Tätigkeit ohne vorherige Abmahnung für zulässig erachtet. Dies, obwohl das Landesarbeitsgericht zugunsten des Arbeitnehmers Arglosigkeit unterstellte. Ich hatte zu dieser Problematik bereits eine kritische Anmerkung geschrieben. Heute geht es um eine ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Krankschreibung bei Arbeitsunfähigkeit Ist der Arbeitnehmer durch eine Erkrankung objektiv daran gehindert, seine vertraglich geschuldete Tätigkeit auszuüben bzw. würde die Ausübung seiner Tätigkeit dem Heilungsprozess zuwiderlaufen, ist er als arbeitsunfähig anzusehen. Eine entsprechende Bescheinigung muss man sich spätestens am vierten Tag der Krankheit vom Arzt holen und dem Arbeitgeber zukommen lassen. Wie hat man sich dann in der Folge zu verhalten? Muss man strikt zu Hause bleiben oder darf man trotzdem auch Freizeitvergnügungen nachgehen? Grundsätzliche Regel Die ... weiter lesen
Ausländische Bauunternehmen werden häufig auf Großbaustellen als Nachunternehmer für deutsche Generalunternehmen tätig. Für diese Zwecke werden zwischen den ausländischen Bauunternehmen und den in ihrem Land ansässigen Arbeitnehmern Arbeitsverträge geschlossen, nach denen die Arbeitnehmer in Deutschland für einen befristeten Zeitraum eingesetzt werden. Nach § 1 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) finden auf diese Arbeitsverhältnisse die Mindestentgeltsätze einschließlich der Überstundensätze eines für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrags des Baugewerbes Anwendung. Der tarifliche Mindestlohn und die Überstundensätze können dabei in verschiedenen allgemeinverbindlichen Tarifverträgen enthalten sein. § 1 Abs. 1 AEntG ist ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Annahme oder Forderung von Schmiergeld sind Kündigungsgründe: Wer Schmiergeld etwa von Geschäftspartnern des Arbeitgebers annimmt oder gar fordert, kann deshalb gekündigt werden. Ob zuvor eine Abmahnung erforderlich ist oder gar eine fristlose Kündigung wirksam wäre, ist dann abhängig vom jeweiligen Einzelfall und der Schwere des Vertragsverstoßes. Sozial adäquates Verhalten kann ausgenommen sein: Es kann jeweils eine gewisse Grenze sozial adäquaten Verhaltens geben, wenn Auftraggeber / Geschäftspartner des Arbeitgebers z.B. Kugelschreiben verteilen oder zum Geburtstag Pralinen ... weiter lesen
Münster (jur). Die Arbeit der Richter in Nordrhein-Westfalen wird ausreichend vergütet. Die Besoldung entspricht den verfassungsrechtlichen Vorgaben, wie das Verwaltungsgericht Münster in einem am Freitag, 5. Februar 2016, bekanntgegebenen Urteil zu den Jahren 2013 und 2014 entschied (Az.: 5 K 1609/14). Nordrhein-Westfalen hatte sich bei seinen Besoldungserhöhungen für Richter und Beamte an den Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst angelehnt. Danach sollte die Besoldung 2013 und 2014 um insgesamt 5,6 Prozent steigen. Das galt allerdings nur für die Besoldungsgruppen bis A 10. Ab Besoldungsgruppe A 11 (das entspricht einem Grundeinkommen von je nach Diensterfahrung 2.733 bis 3.646 ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Wer als Arbeitnehmer im laufenden Arbeitsverhältnis einen Strafantrag gegen seinen Arbeitgeber stellt, riskiert den Bestand seines Arbeitsverhältnisses. Immer wieder kommt es vor, dass Arbeitnehmern in ihrem Betrieb Dinge auffallen, von denen sie meinen, dass sie möglicherweise sogar strafbar sind. Wenn es dann ohnehin schon Streit mit dem Arbeitgeber gibt, ist ein Strafantrag schnell gestellt. Das Problem: Damit belastet der Arbeitnehmer natürlich das Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber erheblich und riskiert deshalb eine Kündigung. Wenn seine Vorwürfe dann nicht haltbar sind oder er sie nicht beweisen ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Christian Achtenberg zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 19. April 2012 – 2 AZR 186/11 – juris). Laut einem Artikel aus der Welt-Zeitung sind 12,5 Prozent aller Webseitenaufrufe in Deutschland solche mit pornografischen Inhalt. Damit liegen die Deutschen weltweit auf Platz Eins. Zweifelsohne hat so etwas nichts am Arbeitsplatz zu suchen. Der Arbeitsnehmer hat keinen Anspruch darauf, den betrieblichen Internetanschluss für privaten Zwecke zu nutzen. Entscheidend ist, ob der Arbeitgeber ausdrücklich die private Internetnutzung verboten hat. Es liegt somit in der Hand des Arbeitgebers, inwiefern er so ... weiter lesen
Manchmal müssen Arbeitgeber feststellen, dass die Beschäftigungsmöglichkeit für einen bestimmten Arbeitnehmer wegfällt, sie diesen aber auf einem anderen Arbeitsplatz noch gebrauchen können. Durch eine bloße Versetzung kann der neue Arbeitsplatz aber nicht zugewiesen werden, da hiergegen konkrete Festlegungen im Arbeitsvertrag sprechen. In diesem Fall bietet sich eine sog. Änderungskündigung an, also die Kündigung des Arbeitsverhältnisses zusammen mit dem Angebot, dieses zu geänderten Bedingungen fortzusetzen. In einem solchen Fall schadet dem Arbeitgeber aber zuviel Flexibilität. Er muss dem Arbeitnehmer ein konkretes Angebot machen, dass dieser nur noch mit ... weiter lesen
Die Bertelsmann-Tochter Mohn Media in Gütersloh streicht 450 von 2.000 Arbeitsplätzen und damit jeden 4. Arbeitnehmer bis zum Jahr 2025 weg. Die Geschäftsführung des Druckerei-Unternehmens und der Betriebsrat haben sich jetzt auf die Bedingungen des Personalabbaus verständigt. Mit einem Freiwilligenprogramm können sich betroffene Arbeitnehmer für mehrere Optionen entscheiden. Arbeitnehmer über 58 können demnach in Altersteilzeit oder in den Vorruhestand gehen – verbunden mit einer Prämie. Arbeitnehmer unter 58 will das Unternehmen Aufhebungsverträge anbieten mit einer Abfindung . Das Ganze gilt nur für unbefristete Voll- und ... weiter lesen
Rechtfertigung einer Befristungsvereinbarung nach § 1 Abs. 1 BeschFG Der Kläger war als Diplom-Chemiker bei der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängerin von Oktober 1985 bis Juli 1999 auf der Grundlage von sieben befristeten Arbeitsverträgen beschäftigt. Mit Ausnahme des jeweils ersten Vertrags mit der Rechtsvorgängerin und der Beklagten waren in den Verträgen bestimmte Projekte oder Bereiche bezeichnet, in denen der Kläger tätig sein sollte. Als der Kläger die Wirksamkeit der letzten Befristungsvereinbarung vom 2./9. Dezember 1997 arbeitsgerichtlich überprüfen ließ, rechtfertigte die Beklagte die Befristungsabrede mit verschiedenen Sachgründen, vorrangig mit dem Sachgrund des vorübergehenden Mehrbedarfs an der Arbeitskraft des ... weiter lesen