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Wer eine Kündigung erhält, hat drei Wochen Zeit beim zuständigen Arbeitsgericht Kündigungsschutzklage einzureichen. Wer diese Frist ungenutzt verstreichen lässt, hat in der Regel seine Chance auf eine Abfindung (ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr oder auch deutlich mehr) vertan. Doch wie läuft so ein Kündigungsschutzverfahren nach Eingang der Kündigungsschutzklage weiter? Damit beschäftigt sich die nachfolgende Artikelreihe von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Heute Teil 3: Ablauf der Güteverhandlung und Nichterscheinen des Gegners
Ablauf der Güteverhandlung:
Anfangs werden vom Richter die ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Arbeitsgericht Hamburg hatte zu entscheiden (Az.: 26 BV 31/12), ob die außerordentliche Kündigung eines Arbeitnehmers, welcher unter Verdacht gestanden haben soll, Gutschriften, die zu Gunsten der Arbeitgeberin ausgestellt wurden, privat genutzt zu haben, gerechtfertigt ist. Nach Bekanntwerden des Verdachts habe die Arbeitgeberin dem Arbeitnehmer die Kündigung ausgesprochen. Jedoch verweigerte der Betriebsrat die notwendige Zustimmung zur Kündigung. Daraufhin reichte die Arbeitgeberin beim Arbeitsgericht ... weiter lesen
Mitbestimmung bei Ethikregeln für Wirtschaftsredakteure
Die Arbeitgeberin gibt das "Handelsblatt" heraus. Zur Wahrung publizistischer Unabhängigkeit verlangt sie von ihren Redakteuren die Zustimmung zu Ethikregeln. Sie sollen sich ua. verpflichten, keine Aktien von Unternehmen zu halten, deren Branche Gegenstand ihrer kontinuierlichen Berichterstattung ist. Darüber hinaus sollen sie gegenüber der Chefredaktion den Besitz von Aktien solcher Unternehmen offenlegen, über die sie nur gelegentlich berichten. Schließlich soll jede Nebentätigkeit eines Redakteurs der vorherigen Genehmigung der Chefredaktion bedürfen. Für die Meldung des Aktienbesitzes verlangt die Arbeitgeberin die Verwendung eines Formblatts. In der Einführung der ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen.
Krankmeldung nicht vergessen
Im Falle einer Krankheit denken viele Arbeitnehmer direkt an die Krankschreibung bzw. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und wann sie dem Arbeitgeber eine solche zukommen lassen müssen. Was man aber nicht vergessen darf: Man muss sich beim Arbeitgeber auch krank melden und zwar unverzüglich. Unverzüglich bedeutet ohne schuldhaftes Zögern. Wer also morgens merkt, dass er krank ist und nicht zur Arbeit gehen kann, muss dem Arbeitgeber dies noch vor Dienstbeginn mitteilen.
Krankmeldung per Anruf oder E-Mail
Zu diesem Zweck kann man den Arbeitgeber anrufen. Wenn man ihn ... weiter lesen
Müssen unternehmensintern Versetzungen vorgenommen werden, darf der Kreis der in Frage kommenden Arbeitnehmer nicht auf ehemals befristet beschäftigte eingegrenzt werden.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Auch bei dienstlichen Versetzungen hat der Arbeitgeber einige Dinge zu beachten. Das Bundesarbeitsgericht entschied (Az.: 10 AZR 915/12), dass die Grundsätze billigen Ermessens auch in bei Versetzungen eingehalten werden müssen. Im vorliegenden Fall hatte eine Arbeitnehmerin gegen ihre Versetzung geklagt. Sie war zunächst in einem ... weiter lesen
Arbeitsverträge sollten nur notwendige, wirksame und zweckmäßige Regelungen enthalten.
Wirksame Regelungen in Arbeitsverträge
• schaffen Rechtssicherheit und damit Planungssicherheit, • vermeiden einen erhöhter Aufwand im Personalbüro und unnötige Rechtsberatungskosten, • vermeiden, dass wesentliche Punkte der Vertragsgestaltung aus dem Blick geraten.
1. Wirksame Arbeitsverträge schaffen Rechtssicherheit und damit Planungssicherheit.
Man kann zwar die Auffassung vertreten, dass es letztendlich nicht darauf ankommt, was in einem Arbeitsvertrag geregelt ist, solange sich der Arbeitnehmer nur daran hält. Probleme entstehen jedoch regelmäßig dann, wenn es ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Es kommt immer wieder vor, dass Arbeitgeber einem Arbeitnehmer damit drohen, ihn wegen einer Straftat anzuzeigen. Möglicherwiese steht ein entsprechender Verdacht im Raum. Der Arbeitgeber versucht dann auf diesem Wege, den Mitarbeiter dazu zu bewegen, einen Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen oder gar eine eigene Kündigung auszusprechen. Auch wenn es schwer fällt: Arbeitnehmer sollten in dieser Situation vor allem Ruhe bewahren.
Keine voreilige Unterschrift: Wichtigster Hinweis in diesem Zusammenhang: niemals etwas unterschreiben ohne vorherige Beratung mit einem Rechtsbeistand. Auch wenn der Arbeitgeber versucht Druck ... weiter lesen
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin-Mitte Die Datenschutzbeauftragte in einem Unternehmen genießt besonderen Schutz. Er darf wegen der Erfüllung seiner Aufgaben nicht benachteiligt werden und genießt besonderen Kündigungsschutz vergleichbar mit dem Kündigungsschutz von Betriebsratmitgliedern. Für Datenschutzbeauftragte gilt ein Benachteiligungsverbot. Gem. § 4f Abs. 3 S. 5, 6 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) darf der Datenschutzbeauftragte wegen der Erfüllung seiner Aufgaben nicht benachteiligt werden. Unter Benachteiligung in diesem Sinne war und ist unter anderem jede Änderung des Arbeits- oder Dienstverhältnisses des Datenschutzbeauftragten zu seinen ... weiter lesen
In sozialen Netzwerken nehmen viele User kein Blatt vor den Mund und lassen ihren Gefühlen auch mal freien Lauf. Wenn dabei Beleidigungen fallen, kann das durchaus ernste Konsequenzen haben. Das musste kürzlich ein Auszubildender am eigenen Leib erfahren, er hatte seinen Arbeitgeber auf Facebook als „Menschenschinder und Ausbeuter“ bezeichnet. Der Chef bekam Wind von dem Eintrag – an dieser Stelle sei auf die Möglichkeiten der Privatsphäreeinstellungen verwiesen – und setzte den Azubi vor die Tür. Dieser klagte gegen die fristlose Kündigung und bekam in erster Instanz Recht. Die Richter des Arbeitsgerichts Bochum stuften die Äußerungen zwar als beleidigend ein, verwiesen ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Mit seinem Urteil vom 15.11.2012 (AZ: 6 AZR 339/11) hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) festgestellt, dass eine Kündigung unwirksam sein könne, sofern der Arbeitnehmer eine im Vorstellungsgespräch gestellte Frage nach einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren nicht wahrheitsgemäß beantwortet habe. Das BAG stimmte somit weitgehend mit der Vorinstanz überein. Ein Arbeitgeber ist im Vorstellungsgespräch nicht dazu berechtigt, dem Arbeitnehmer sämtliche Fragen zu stellen. Vielmehr sollten seine Fragen einen sachlichen Bezug auf die ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com informieren: Der BGH (BGH 23.4.2012, II ZR 163/10) entschied jetzt erstmals zugunsten eines GmbH Geschäftsführers unter Anwendung des AGG. Kläger war im vorliegenden Fall ein 62jähriger Mann, welcher die Geschäftsführung einer GmbH ausübte. Er stand in einem befristeten Arbeitsverhältnis für fünf Jahre, welches den Ablauf seiner Amtszeit am 31.08.2009 vorsah. Die im Dienstvertrag festgelegten Bedingungen sollen vorgesehen haben, dass der Kläger spätestens 12 Monate vor Ablauf seiner Amtszeit über eine Verlängerung des ... weiter lesen
Ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) befasst sich mit dem Problem der Zulässigkeit von Fragen nach einer Schwerbehinderung und den rechtlichen Folgen bei entsprechend unwahren bzw. falschen Angaben (BAG 2 AZR 369/10).
I. Allgemeines zur Zulässigkeit von Fragen im Vorstellungsgespräch
Vor Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses kommt es in der Regel zu einem mehr oder weniger ausführlichen Vorstellungsgespräch, im Rahmen dessen sich Interessen des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers gegensätzlich gegenüberstehen: zum einen will der Arbeitgeber möglichst viel und genaues über den Arbeitnehmer erfahren, andererseits liegt es nun aber auch im wohlverstandenen Interesse ... weiter lesen