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Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen
Ausgangslage:
Ein Arbeitgeber, in diesem Fall ein Insolvenzverwalter, hatte vor Ausspruch von betriebsbedingten Kündigungen mit dem Betriebsrat einen Interessenausgleich geschlossen. Darin enthalten waren zum einen eine Auswahlrichtlinie für die Auswahl der zu kündigenden Arbeitnehmer und eine Namensliste. Das Problem: Auswahlrichtlinie und Namensliste kamen hinsichtlich des im vorliegenden Fall klagenden Arbeitnehmers zu unterschiedlichen Ergebnissen. Nach der Auswahlrichtlinie hätte nicht der Kläger, sondern ein anderer Mitarbeiter gekündigt werden müssen. Nach der Namensliste war aber der ... weiter lesen
Der Tabak-Hersteller Philip Morris, bekannt für Marken wie Marlboro, L&M und Chesterfield, hat angekündigt, seine Werke in Deutschland zu schließen . Die Produktionsstätten in Berlin und Dresden stehen vor dem Aus, da die Nachfrage nach Zigaretten in Europa in den letzten Jahren stark gesunken ist. Diese Entwicklung zwingt das Unternehmen zu drastischen Maßnahmen, um wirtschaftlich zu überleben.
In Berlin, wo der Tabak verarbeitet wird, soll die Produktion bereits in der ersten Jahreshälfte 2025 eingestellt werden. Auch in der Zigarettenfabrik in Dresden wird Mitte 2025 die Produktion eingestellt . Seit 2019 wird in Dresden Feinschnitt-Tabak verarbeitet, der in Dosen oder zum Selbstdrehen angeboten wird. ... weiter lesen
Bundesarbeitsgericht : sachgrundlose Befristung ist zulässig, wenn zwischen der Vorbeschäftigung und dem neuen befristeten Vertrag mehr als 3 Jahre liegen
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 06.04.2011 entschieden, dass ein Arbeitsverhältnis auch dann ohne Sachgrund befristet werden kann, wenn der/die Arbeitnehmer(in) bereits zuvor bei demselben Arbeitgeber beschäftigt war ( Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 06.04.2011, 7 AZR 716/09 , vorhergehend: Sächsisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 15.09.2009, 7 Sa 13/09)
Die Regelung im Teilzeit- und Befristungsgesetz (§ 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG) schließt zwar eine so genannte „sachgrundlose Befristung" aus, wenn mit demselben Arbeitnehmer ... weiter lesen
Vielen dürfte bekannt sein, dass im Fall eines Betriebsübergangs die Arbeitsverhältnisse auf den neuen Inhaber aufgrund gesetzlicher Vorschriften übergehen. Gleiches gilt, wenn lediglich Betriebsteile übergehen. Es kommt aber auch darauf an, dass der neue Betrieb mit den alten identisch ist. Veränderungen in der Organisation können dazu führen, dass die Arbeitnehmer des Altbetriebes nicht automatisch Arbeitnehmer des neuen Inhabers werden. Einen solchen Fall hatte das BAG am 17.12.2009, AZ 8 AZR 1019/08 zu entscheiden, in dem eine Arbeitnehmerin bei einer Betriebskantine als Hilfskraft angestellt war. Dort wurden täglich die Speisen frisch gekocht. Nach Kündigung des ... weiter lesen
• Häufig sind Kündigungen unwirksam, weil derjenige der die Kündigung ausspricht nicht dazu nicht berechtigt ist. • Wer jeweils berechtigt ist, richtet sich nach der Rechtsform des Arbeitgebers. • In der Einzelfirma ist der Inhaber (und nur dieser) berechtigt. • In einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) müssen alle Gesellschafter gemeinsam unterschreiben. Will ein Gesellschafter in Vertretung für einen anderen unterschreiben, muss er dies deutlich zum Ausdruck bringen. • In einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) muss der Geschäftsführer unterschreiben. Bei mehreren Geschäftsführern richtet sich die ... weiter lesen
Der Geschäftsführer einer GmbH vertritt die Interessen des Arbeitgebers und kann sich daher normalerweise nicht auf die Vorschriften des Kündigungsschutzgesetzes berufen, auch wenn er lediglich Angestellter ist und keine Geschäftsanteile an der Gesellschaft hält. Dies wird in § 14 Abs. 1 Nr. 1 des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) ausdrücklich geregelt. Da er also seinen Arbeitsplatz und sein Einkommen grundsätzlich bereits bei leichten Unstimmigkeiten mit den Gesellschaftern verlieren kann, wird er normalerweise dadurch geschützt, dass sein Dienstvertrag für einen längeren Zeitraum ordentlich nicht gekündigt werden kann. Sollte es dann doch zu solchen Unstimmigkeiten ... weiter lesen
Besteht Sonderkündigungsschutz auch schon, wenn nur der Antrag auf Gleichstellung gestellt ist?
Grundsätzlich ist die Kündigung eines schwer behinderten Arbeitnehmers unwirksam, wenn sie ohne Zustimmung des Integrationsamtes erfolgt, § 85 SGB IX. Schwerbehindert im Sinne der §§ 68 ff. SGB IX sind Menschen, bei denen ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 % vorliegt. Ist der Arbeitnehmer bereits als schwerbehindert anerkannt, § 69 Abs. 1,2 SGB IX, so bedarf die Kündigung der Zustimmung des Integrationsamtes. Dies gilt auch, wenn seine Schwerbehinderung trotz fehlender Anerkennung offenkundig ist. Auch wenn der Schwerbehinderte nach § 2 III SGB IX einem Schwerbehinderten ... weiter lesen
Der Kläger war seit 1996 bei der Beklagten, einer Firma für Transporte und Kurierdienste, als Kraftfahrer beschäftigt. Wegen erheblicher Lenkzeitüberschreitungen in der Zeit vom 11. bis 13. November 1996 und vom 2. bis 4. Dezember 1996 wurde der Kläger durch rechtskräftiges Urteil des Amtsgerichts vom 13. Februar 1998 zur Zahlung eines Bußgeldes in Höhe von 3.600,00 DM verurteilt. Daraufhin kündigte der Kläger das Arbeitsverhältnis mit der Beklagten zum 15. Mai 1998.
Mit Schreiben vom 19. Juni 1998 verlangte der Kläger von der Beklagten die Erstattung des gegen ihn verhängten Bußgeldes. Er hat die Auffassung vertreten, daß die Beklagte vertraglich zur Erstattung des Bußgeldes verpflichtet sei. Im Betrieb der Beklagten sei es ... weiter lesen
Eine Kündigung durch den Arbeitgeber ist für viele Arbeitnehmer eine belastende Erfahrung. Sie fühlen sich in ihrer Existenz bedroht und oft macht sich auch Angst um die Zukunft breit. Wenn der Arbeitgeber jedoch anbietet, stattdessen einen Aufhebungsvertrag zu schließen, sind viele Arbeitnehmer verunsichert. Sollten sie das Angebot annehmen oder nicht? In diesem Text soll erörtert werden, in welchem Fall Arbeitnehmer vor einer Kündigung durch den Arbeitgeber einen vom Arbeitgeber angebotenen Aufhebungsvertrag schließen sollten, wenn der Arbeitgeber androht, andernfalls eine Kündigung auszusprechen.
Grundsätzliches zum Aufhebungsvertrag
Ein Aufhebungsvertrag ist eine einvernehmliche ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Annahme oder Forderung von Schmiergeld sind Kündigungsgründe: Wer Schmiergeld etwa von Geschäftspartnern des Arbeitgebers annimmt oder gar fordert, kann deshalb gekündigt werden. Ob zuvor eine Abmahnung erforderlich ist oder gar eine fristlose Kündigung wirksam wäre, ist dann abhängig vom jeweiligen Einzelfall und der Schwere des Vertragsverstoßes.
Sozial adäquates Verhalten kann ausgenommen sein: Es kann jeweils eine gewisse Grenze sozial adäquaten Verhaltens geben, wenn Auftraggeber / Geschäftspartner des Arbeitgebers z.B. Kugelschreiben verteilen oder zum Geburtstag Pralinen ... weiter lesen
Der Fall: Zwei Angestellten der Berliner Wasserbetriebe wurde wegen massiven und rassistischen Mobbings fristlos gekündigt. Nach Angaben eines BWB-Sprechers hätten die 39 und 47 Jahre alten Mitarbeiter der Kanalbetriebsstelle Wedding einen aus Polen stammenden Kollegen "über Jahre hinweg drangsaliert", wobei die Attacken von "verbalen Entgleisungen" bis hin zu "gezielten Erniedrigungen und Bedrohungen" gereicht hätten. Die Beschimpfungen reichten von „Polensau" bis hin zu „Unter Hitler würdest du nicht arbeiten", so berichtete der Spiegel.
Beim Mobbing wird aber nicht immer der richtigen Person (also dem Übeltäter) gekündigt. Meist trifft es das Opfer, da der gemobbte Arbeitnehmer ... weiter lesen
Mitbestimmung bei Ethikregeln für Wirtschaftsredakteure
Die Arbeitgeberin gibt das "Handelsblatt" heraus. Zur Wahrung publizistischer Unabhängigkeit verlangt sie von ihren Redakteuren die Zustimmung zu Ethikregeln. Sie sollen sich ua. verpflichten, keine Aktien von Unternehmen zu halten, deren Branche Gegenstand ihrer kontinuierlichen Berichterstattung ist. Darüber hinaus sollen sie gegenüber der Chefredaktion den Besitz von Aktien solcher Unternehmen offenlegen, über die sie nur gelegentlich berichten. Schließlich soll jede Nebentätigkeit eines Redakteurs der vorherigen Genehmigung der Chefredaktion bedürfen. Für die Meldung des Aktienbesitzes verlangt die Arbeitgeberin die Verwendung eines Formblatts. In der Einführung der ... weiter lesen