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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin Der französische Atomkonzern Areva will bei seiner in Erlangen ansässigen Konzerntochter 1200 Stellen streichen; dies berichtete die Berliner Zeitung am 13.12.2011 unter Bezugnahme auf eine französische Gewerkschaft. Unklar ist, welche Maßnahmen Areva für den Stellenabbau ergreifen will – betriebsbedingte Kündigungen, Änderungskündigungen (Versetzung an einen anderen Standort) oder andere Maßnahmen, wie etwa Aufhebungsverträge. Den von einer betriebsbedingten Kündigung betroffenen Arbeitnehmern kann man sehr oft zu einer Kündigungsschutzklage raten. Nicht ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen zum Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg, Urteil vom 08. Juni 2011 – L 3 AL 1315/11 –, juris.
Ausgangslage:
Wurde einem Arbeitnehmer seine Fahrerlaubnis entzogen und kann er deshalb nicht weiter beschäftigt werden, kann der Arbeitgeber eine personenbedingte Kündigung aussprechen. Eine solche kommt jedenfalls dann in Betracht, wenn der Arbeitnehmer nach dem Arbeitsvertrag nicht auch andere Tätigkeiten ausüben kann, für die keine Fahrerlaubnis gebracht wird.
Wenn dem Arbeitnehmer die Fahrerlaubnis wegen eines schuldhaft verursachten Verkehrsdelikts entzogen wurde, kommt ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen.
Bombardier baut Stellen ab. Der kanadische Flugzeug- und Zug-Produzent Bombardier plant einer Pressemitteilung von faz.net vom 17.2.2016 zufolge, von den 9.000 Arbeitsplätzen des Unternehmens in Deutschland, über 1.400 Stellen zu streichen. Das würde bedeuten, dass jeder siebte Mitarbeiter von Bombardier in Deutschland betroffen wäre. In der Folge gibt es einige zusammengefasste Hinweise für Arbeitnehmer, die von einem Stellenabbau, wie z. B. bei Bombardier, betroffen sind.
Anfangs häufig Aufhebungsvertrag
Arbeitgeber bieten Mitarbeitern oftmals Aufhebungsverträge an, um durch eine ... weiter lesen
Angesichts der zunehmenden psychischen Belastung für Arbeitnehmer durch permanente Kommunikation über moderne technische Hilfsmittel (E-Mail, Handy, Internet) und damit einhergehender Erkrankungen bis hin zum Burnout, hat der Gesetzgeber nun reagiert.
In der Folge gehe ich auf die wichtigsten Konsequenzen der Gesetzesänderung für Arbeitnehmer ein und gebe Tipps, wie man sich im Falle eines Verstoßes gegen den Arbeitsschutz verhalten sollte.
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht, Alexander Bredereck, Berlin und Essen.
Bei den beschriebenen Gesetzesänderungen handelt es sich um Ergänzungen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) an verschiedenen Punkten, die über den bisher ... weiter lesen
Ein Beitrag von Toni Ivanov und Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des LAG Schleswig-Holstein vom 20. Mai 2014 - 2 Sa 17/14.
Ausgangslage:
Verstößt eine Partei gegen die durch das Arbeitsverhältnis begründeten Pflichten, könnte dies einen Grund für eine Kündigung darstellen. Davor muss aber normalerweise eine Abmahnung erteilt werden, die der schuldigen Partei die Möglichkeit einräumt, das abgemahnte Verhalten zu unterlassen. Will der Arbeitgeber eine Abmahnung aussprechen, so muss er das abzumahnende Verhalten möglichst genau beschreiben, es als Vertragsverstoß bewerten und klar machen, dass der abgemahnte ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: In den allgemeinen Arbeitsbedingungen ist der Hinweis im Arbeitsvertrag erforderlich, dass Sonderzahlungen gegenüber dem Arbeitnehmer der Freiwilligkeit und dem Widerruf unterliegen. Ansonsten könne der Arbeitgeber keine vorbehaltlosen Änderungen dieser Zahlungen vornehmen. Eine genaue Bestimmung der Anteile der Sonderzahlungen, die unter dem Freiwilligkeitsvorbehalt und unter dem Widerrufsvorbehalt stehen, sei aus diesem Grunde erforderlich. Dies hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (LAG) mit seinem Urteil vom 27.08.2012 (5 Sa 54/12) ... weiter lesen
• Eine Abmahnung stellt eine missbilligende Äußerung des Arbeitgebers dar und ist daher geeignet, den Arbeitnehmer in seinem beruflichen Fortkommen zu beeinträchtigen. • Der Arbeitnehmer muss nicht auf eine Abmahnung reagieren. Die Wirkung einer Abmahnung erlischt mit der Zeit, wenn der Arbeitnehmer keine weiteren Pflichtverstöße begeht. Es ist jedoch zumeist ratsam, bei Erhalt einer Abmahnung aktiv zu werden. Hierbei hat der Arbeitnehmer mehrere Möglichkeiten. • Der Arbeitnehmer hat das Recht sich beim Arbeitgeber zu beschweren. Dieser kann dann entscheiden, ob er die Beschwerde für berechtigt hält und gegebenenfalls die Abmahnung aus der Personalakte ... weiter lesen
Erfurt (jur). Das gesetzliche Kündigungsverbot für schwangere Arbeitnehmerinnen beginnt 280 Tage vor dem errechneten Entbindungstermin. Es verstößt gegen den vom Gesetzgeber vorgesehenen Schutz Schwangerer, wenn für das Kündigungsverbot nur die durchschnittliche Schwangerschaftsdauer von 266 Tagen zugrundegelegt wird, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem am Donnerstag, 26. Januar 2023, veröffentlichten Urteil (Az.: 2 AZR 11/22). Denn in solch einem Fall wäre es möglich, dass einige Frauen mit einer länger andauernden Schwangerschaft keinen Kündigungsschutz erfahren, so die Erfurter Richter.
Geklagt hatte eine Frau aus Baden-Württemberg, die am 7. ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Arbeitsverhältnisse laufen trotz Insolvenzverfahren
Zunächst einmal hat ein Insolvenzverfahren gegen Air Berlin noch keine Auswirkungen auf den Bestand der Arbeitsverhältnisse. Diese werden dadurch nicht beendet, sondern erst einmal weiter geführt. Auch automatische Lohnkürzungen und dergleichen sind nicht zu erwarten. Was genau auf die Mitarbeiter zukommt, ist abhängig davon, wie es mit Air Berlin in der Zukunft weiter geht. Es gibt verschiedene denkbare Szenarien.
Liquidation und Kündigung
Denkbar wäre es grundsätzlich, das gesamte Unternehmen zu liquidieren, also die ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Immer wieder stoße ich in der Praxis noch auf Verständnisschwierigkeiten und Missverständnisse, wenn es um die Frage geht, wann Arbeitgeber den Arbeitnehmer vor Ausspruch einer Kündigung abmahnen müssen und wann nicht. Deshalb sollen hier einmal bewusst die Fallgruppen dargestellt werden, in denen eine Abmahnung entbehrlich ist.
Erstes Beschäftigungshalbjahr
Im ersten halben Jahr der Beschäftigung des Arbeitnehmers müssen Arbeitgeber keine Abmahnung aussprechen, bevor sie kündigen. In dieser Zeit findet das Kündigungsschutzgesetz nämlich noch keine Anwendung, der ... weiter lesen
Der Textilkonzern Hennes & Mauritz (H&M) hat laut Spiegelbericht vom 8.8.2011 vor dem Arbeitsgericht Berlin die Amtsenthebung des fünfköpfigen Betriebsrats der Filiale Berlin-Friedrichstraße beantragt. Unter welchen Voraussetzungen kann ein Arbeitgeber ein solches Amtsenthebungsverfahren wirksam durchführen? Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin. Der Spiegel berichtet in der oben zitierten Ausgabe, dass der Textilkonzern Hennes & Mauritz (H&M) gegen einen seiner Betriebsräte ein Amtsenthebungsverfahren eingeleitet hat, weil dieser regelmäßig Widerstand gegen die Dienstpläne der Firmenleitung geleistet habe. Grund sei gewesen, dass die ... weiter lesen
Der Arbeitgeber muss in der Abmahnung das von ihm als vertragswidrig beanstandete Verhalten des Arbeitnehmers genau beschreiben. Es ist nicht ausreichend, wenn die Vertragsverletzungen lediglich pauschal umschrieben werden.
Beispiel nicht ausreichend: „Sie kommen immer wieder zu spät.“ Beispiel ausreichend: „Sie sind am 14.8.2013 um 8.45 Uhr an Ihrem Arbeitsplatz erschienen, obwohl der Dienstbeginn bereits um 8.30 Uhr war.“
Die pauschale Darlegung ist allerdings dann ausreichend, wenn dem Arbeitnehmer der konkrete Vorwurf bereits aus einem vorangegangenen Gespräch oder einem früheren Schreiben bekannt war.
Praxistipp Arbeitgeber: Beschreiben Sie das Fehlverhalten des Arbeitnehmers in der ... weiter lesen