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Rechtsanwalt in Wörth a. Main - Arbeitsrecht
Experten-Ratgeber
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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zum Urteil des Bundesarbeitsgericht vom 6. Mai 2014 - 9 AZR 678/12 -. Ausgangslage: Gemäß § 1 des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) hat man als Arbeitnehmer in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Diese Vorschrift ist nach § 13 Abs. 1 Satz 1 und Satz 3 BUrlG unabdingbar, abweichende Vereinbarungen unwirksam. Auf den Urlaubsanspruch kann auch nicht verzichtet werden. Streit über den Anspruch entsteht natürlich immer dann, wenn der Arbeitnehmer überhaupt nicht gearbeitet hat. Der Arbeitgeber sieht dann regelmäßig nicht ein, dass er den Urlaubsanspruch erfüllen muss. ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Gericht erklärte zum Beispiel in jüngster Vergangenheit zwar, dass Urlaubsansprüche auch im langjährig ruhenden Arbeitsverhältnis entstehen, jedoch auch, dass diese Ansprüche 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres verfallen. In anderen Verfahren stellte das BAG klar, dass die kurze Frist von zwei Monaten zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen wegen Diskriminierung unbedingt einzuhalten sei. Nicht nur im Falle der Kündigung, die innerhalb einer Frist von nur drei Wochen nach ihrem Zugang in schriftlicher Form ... weiter lesen
Die Kuka AG ist ein börsennotiertes Unternehmen der Maschinenbaubranche mit Sitz in Augsburg. Neben Fanuc, ABB und Yaskawa zählt Kuka zu den unangefochtenen Top 4 auf dem weltweiten Markt für Industrieroboter. Kuka arbeitet in fünf Business Segmenten: Robotics, Systems, Swisslog, Swisslog Healthcare und China Ein Umsatzeinbruch von 500 Millionen Euro führt dazu, dass das Unternehmen nun 270 Arbeitsplätze von 3.500 Jobs im Jahr 2021 wegstreichen will. In welchen Sparten die Stellen wegfallen sollen, ist noch unklar. Die Gewerkschaft IG Metall will in Gesprächen den Arbeitergeber davon überzeugen, auf betriebsbedingte Kündigungen zu verzichten und ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Vermeintlich Scheinselbstständige greifen in der Praxis gerne zu folgendem Mittel: Sie gründen eine GmbH, die dann in der Folge für den Auftraggeber tätig wird. GmbH schützt aber nicht vor Scheinselbstständigkeit: Mit diesem Modell werden allerdings eindeutig die gesetzlichen Vorschriften umgangen. Der Auftraggeber wird zwar vermutlich nicht fürchten müssen, dass der freie Mitarbeiter Ansprüche gegen ihn geltend macht, da der Vertrag ausdrücklich nur mit der GmbH besteht. Die Sozialgerichte werden sich mit einem solchen Modell aber wohl weniger anfreunden können. Die ... weiter lesen
Eine arbeitsvertragliche Vergütungsvereinbarung ist nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig, wenn sie gegen die guten Sitten verstößt. Ob eine Entgeltvereinbarung sittenwidrig ist, beurteilt sich nicht allein nach der vereinbarten Vergütungshöhe. § 138 Abs. 1 BGB schützt auch anerkannte Rechts- und Grundwerte des Gemeinschaftslebens, die sich aus den Wertungen des Grundgesetzes und einfachgesetzlichen Regelungen ergeben. Für private Ersatzschulen sind insoweit Art. 7 Abs. 4 GG und die Regelungen in den Schulgesetzen der Länder maßgebend. Danach erhalten die Träger anerkannter privater Ersatzschulen einen Finanzierungszuschuss zu den Personalkosten für die angestellten Lehrkräfte. Dieser betrug in Brandenburg 97 % der Personalkosten einer ... weiter lesen
Die Covestro AG ist ein börsennotierter Werkstoffhersteller mit Sitz in Leverkusen. Covestro plant nun einen weltweiten Stellenabbau von bis zu 1.700 Arbeitsplätzen . In Deutschland beschäftigt Covestro 7.600 Arbeitnehmer , davon sollen in Deutschland 950 Arbeitsplätze wegfallen. Schon im Jahr 2018 baute Covestro 900 Stellen ab. Der Arbeitgeber verzichtete hier aber bis zum Ende des Jahres 2025 auf betriebsbedingte Kündigungen . Viele Arbeitnehmer stellen sich die Frage, ob ihnen eine Abfindung zu steht und wie sie die beste Abfindung erzielen. Es gibt keine Vorschriften und schon gar keine gesetzlichen Regelungen darüber, wie hoch eine Abfindung sein ... weiter lesen
Unter begrenzten Voraussetzungen kann eine Kündigung auch in einem Kleinbetrieb unwirksam sein. Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zum Urteil des LArbG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 07. Oktober 2010 – 25 Sa 1435/10 –. Ausgangslage: Sind in einem Betrieb regelmäßig nicht mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigt, gilt das Kündigungsschutzgesetz nicht. Es handelt sich um einen so genannten Kleinbetrieb. Der Arbeitgeber kann also ohne Angabe von Gründen kündigen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine solche Kündigung aber ebenfalls unwirksam sein. In der Praxis wird häufig der Versuch unternommen, analog der ... weiter lesen
Inwiefern dürfen Arbeitgeber Arbeitnehmer überwachen? Die technischen Möglichkeiten schreiten immer weiter fort und machen es für Arbeitgeber möglich, ihre Angestellten auch ohne deren Wissen zu überwachen, etwa durch heimlich installierte Videokameras oder unerkannte Zugriffe des Administrators auf den PC. Was aber genau ist erlaubt und was verboten? § 32 des 2009 neu gefassten Bundesdatenschutzgesetzes ordnet hierzu an, dass die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten von Beschäftigten für die Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses zulässig ist, wenn dies für die Entscheidung über die Begründung eines ... weiter lesen
Viele Kündigungen leiden unter erheblichen Fehlern. Sie scheitern daran, dass die Formalien oder die Hürden des Kündigungsschutzgesetzes oder anderer Arbeitnehmerschutzgesetze nicht beachtet wurden. Für die arbeitnehmer- und arbeitgeberseitige Kündigung eines Arbeitsvertrags gelten die folgenden Regeln. Form / Zugang der Kündigung Die Kündigung des Arbeitsvertrages bedarf gem. §§ 623, 126 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) der Schriftform. Das bedeutet, dass die Kündigung vom Aussteller eigenhändig unterschrieben worden sein muss. Mündlich ausgesprochene Kündigungen oder Kündigungen per E-Mail, SMS, Fax, etc. sind wegen des Formmangels nichtig. Das ... weiter lesen
Werkverträge und Leiharbeit in der Fleischindustrie bald verboten (Fall Tönnies)? geplantes Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit: Das neue Gesetz soll ab 1. Januar 2021 in der Schlachtung, Zerlegung und Fleischverarbeitung den Einsatz von Fremdpersonal auf der Grundlage von Werkverträgen und ab 1. April 2021 auch die Arbeitnehmerüberlassung (Leiharbeit) verbieten. Es dürfen dann nur noch Arbeitnehmer des eigenen Betriebes für diese Arbeiten eingesetzt werden. Für Betriebe mit bis zu 49 Beschäftigten, also kleinere und mittlere Unternehmen, soll es Ausnahmen geben. Mit dieser Neuregelung soll verhindert werden, dass die Betriebe keine eigenen Mitarbeiter einsetzen sondern ... weiter lesen
Geschlechtsdiskriminierung beim Entgelt durch Pensionskasse? Die verstorbene Ehefrau des Klägers war langjährig bei einer Arbeitgeberin, einer Ersatzkasse, beschäftigt gewesen, die ihr u.a. Versorgungsleistungen unter Einschaltung der beklagten Pensionskasse versprochen hatte. Nach der Satzung der Pensionskasse waren als Leistungen u.a. "Witwenpension" zu gewähren, "Witwerpension" jedoch nur dann, "wenn die Verstorbene den Unterhalt ihrer Familie überwiegend bestritten hat." Nach dem Tod seiner Frau hat der Kläger eine monatliche Witwerpension in Höhe von 569,10 DM eingeklagt. Die Pensionskasse hatte eine Zahlung abgelehnt, weil die Verstorbene nicht die Haupternährerin der Familie gewesen sei. Arbeitsgericht und ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Natürlich ist niemand gezwungen, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben. Sind sich aber Arbeitnehmer und Arbeitgeber darüber einig, dass das Arbeitsverhältnis aufgehoben werden soll, gilt es, bestimmte Formvorschriften einzuhalten. Schriftform bei Beendigung des Arbeitsverhältnis: Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses muss schriftlich erfolgen, damit sie wirksam ist. Das ergibt sich aus § 623 BGB: Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen. ... weiter lesen