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Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 23.01.2020 zum Aktenzeichen 8 AZR 484/18 entschieden, dass auch ein übergelaufenes E-Mail-Postfach und mangelhafte Absprachen zwischen Mitarbeitern einen öffentlichen Arbeitgeber nicht von der Pflicht befreien, einen schwerbehinderten Stellenbewerber zum Vorstellungsgespräch einzuladen.
Aus der Pressemitteilung des BAG Nr. 5/2020 vom 23.01.2020 ergibt sich:
Der Kläger bewarb sich Anfang August 2015 mit einer E-Mail auf eine für den Oberlandesgerichtsbezirk Köln ausgeschriebene Stelle als Quereinsteiger für den Gerichtsvollzieherdienst. Die Bewerbung war mit dem deutlichen Hinweis auf seinen Grad der Behinderung von 30 und seine ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen.
Manche Tätigkeiten nur im Arbeitsverhältnis zu erledigen:
Gewisse Tätigkeiten sind von der Natur der Sache her schon so angelegt, dass sie nicht von einem echten selbstständigen Mitarbeiter ausgeführt werden können. Dazu zählt etwa Arbeit am Fließband, bei der der Mitarbeiter konstant Teil A in Teil B steckt. Dabei besteht keinerlei Freiraum, um auf selbstständiger Basis tätig zu werden. Der Mitarbeiter ist vollständig in das Unternehmen eingegliedert und komplett weisungsgebunden. Der Arbeitnehmer wird zum Beispiel auch nicht einfach eine Stunde früher mit der Arbeit ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Ausgangslage:
In der Praxis ergeben sich immer wieder Probleme bei der Abgrenzung von Selbstständigen bzw. freien Mitarbeitern und Scheinselbstständigen bzw. Arbeitnehmern. Arbeitsgericht, Sozialgerichte und Finanzgerichte gehen zudem auch noch von verschiedenen Arbeitnehmerbegriffen aus. Eine falsche Beurteilung kann in der Praxis erhebliche wirtschaftliche Nachteile und mitunter sogar Strafbarkeit nach sich ziehen. Es mangelt klar an Rechtssicherheit in dieser Sache.
Referentenentwurf zu gesetzlicher Neuregelung:
Ein neuer Referentenentwurf (zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer ... weiter lesen
Erfurt (jur). Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat den Kündigungsschutz für Frauen nach einer künstlichen Befruchtung gestärkt. Das mutterschutzrechtliche Kündigungsverbot greift bereits ab dem Einsetzen der befruchteten Eizelle und nicht erst, wenn sich diese in der Gebärmutter eingenistet hat, urteilte das BAG am Donnerstag, 26. März 2015, in Erfurt (Az.: 2 AZR 237/14).
Laut Mutterschutzgesetz ist die Kündigung einer Frau während ihrer Schwangerschaft grundsätzlich unzulässig. Der Schutz greift, wenn die Schwangerschaft dem Arbeitgeber bekannt war oder wenn die Frau ihn innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung darüber informiert, dass sie im ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Anwendungsfall der verhaltensbedingten Kündigung - Verstöße des Arbeitnehmers gegen den Arbeitsvertrag:
Der Arbeitgeber kann dann zur verhaltensbedingten Kündigung greifen, wenn der Arbeitnehmer einen Verstoß gegen Pflichten aus dem Arbeitsvertrag begangen hat. Zunächst ist aber eine Abmahnung, bei geringfügigen Verstößen auch mehrere Abmahnungen auszusprechen.
Bespiele für entsprechende Vertragsverstöße des Arbeitnehmers:
Eine verhaltensbedingte Kündigung kann z.B. auf folgende Vertragsverstöße gestützt werden: unentschuldigtes Fehlen, ... weiter lesen
Nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG ist die höchstens dreimalige Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags bis zur Gesamtdauer von zwei Jahren zulässig. Eine Verlängerung iSd. § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG setzt voraus, dass sie noch während der Laufzeit des zu verlängernden Vertrags vereinbart und dadurch grundsätzlich nur die Vertragsdauer geändert wird, nicht aber die übrigen Arbeitsbedingungen. Dies gilt auch, wenn die geänderten Arbeitsbedingungen für den Arbeitnehmer günstiger sind. Andernfalls handelt es sich um den Neuabschluss eines befristeten Arbeitsvertrags, dessen Befristung wegen des bereits bisher bestehenden Arbeitsverhältnisses nach § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG ohne Sachgrund nicht zulässig ist. Das schließt ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen.
Eine Abmahnung kann verschiedene Funktion haben: Eine Abmahnung kann vom Arbeitgeber dazu gedacht sein, den Arbeitnehmer wachzurütteln und ihn zu einer besseren Arbeitsleistung zu animieren. Sie kann aber auch eine Kündigung vorbereiten und wirkt dann eher entmutigend. Je nachdem, vor welchem Hintergrund der Ausspruch der Abmahnung einzuordnen ist, haben Arbeitnehmer verschiedene Möglichkeiten, um darauf zu reagieren. Welche die sinnvollste ist, hängt von den jeweiligen Umständen ab.
Was möchte der Arbeitnehmer?
Entscheidend kommt es für die Frage, wie man am besten auf eine Abmahnung ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht München schiebt dem sogenannten „AGG-Hopping“ einen Riegel vor.
„Weibliche Telefonstimme gesucht“ – da denkt man ja zunächst nicht unbedingt an die Vermarktung von Sportartikeln. Ein 43-jähriger Bankkaufmann aus Bayern dachte beim Lesen dieser Stellenanzeige wohl zuerst: Das ist doch Diskriminierung! Er bewarb sich um die Stelle und wurde abgelehnt. Seine Klage auf Schadenersatz vor dem Arbeitsgericht München wurde nun abgewiesen.
Diskriminierende Stellenausschreibung
Die Verfasserin der Stellenanzeige war ein im Sportmarketing tätiges Unternehmen aus München. Im Münchener Wochenblatt schrieb es: „Nette weibl. Telefonstimme ... weiter lesen
Luxemburg (jur). Arbeitgeber müssen in einem Urlaubsjahr ihre Beschäftigten rechtzeitig zum Urlaubnehmen auffordern und auf einen drohenden Verfall von Urlaubsansprüchen hinweisen. Haben sie dies auch bei lang andauernd erkrankten Beschäftigten oder bei Mitarbeitern, die im Laufe des Jahres voll erwerbsgemindert wurden, nicht getan, ist der Urlaubsanspruch nicht verfallen, urteilte am Donnerstag, 22. September 2022, der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg (Az.: C-518/20 und C-727/20).
Nach dem Bundesurlaubsgesetz muss der bezahlte Urlaub regelmäßig im laufenden Urlaubsjahr genommen werden. Aus dringenden betrieblichen oder persönlichen Gründen oder vorbehaltlich anderer ... weiter lesen
Bremen (jur). Ein Polizeianwärter und Beamter auf Probe muss bei mehrfacher Ruhestörung wegen lautem Sex im Whirlpool auf dem Balkon und wegen des Herumschießens mit einer Softair-Pistole mit der Entfernung aus dem Dienst rechnen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bremen in einem am Donnerstag, 2. August 2018, veröffentlichten Beschluss entschieden und den Antrag des Beamten, die sofortige Vollziehung der Entlassung auszusetzen, abgelehnt. (Az.: 2 B 174/18).
Konkret ging es um mehrere, teils pikante Polizeieinsätze bei ihrem Kollegen auf Probe. Zwischen dem 16. Oktober 2017 bis zum 11. Februar 2018 bekam der Mann sechsmal Polizei-Besuch, weil sich Nachbarn über seine Ruhestörungen ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Einem Compliance Manager treffen bestimmte Rechte und Pflichten. Dazu gehören unter anderem die Verhinderung von Rechtsverstößen. Somit soll ihn insbesondere die Pflicht treffen, Straftaten von Mitarbeitern des Unternehmens zu nennen. Sofern ein Compliance-Manager jedoch objektiv rechtswidrig handeln sollte und darüber hinaus um die Rechtswidrigkeit seines Handelns wusste, kann eine Kündigung unter Umständen zulässig sein. Dies soll aus dem Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 18.02.2010 ... weiter lesen
Mit Beschluss vom 04.12.2014 entschied das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), dass Arbeitnehmer bei Ladenschluss um 24 Uhr vor Sonn- und Feiertagen am darauffolgenden Tag nicht beschäftigt werden dürfen (AZ.: 8 B 66.14).
NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Koblenz führt aus:
Der Beschluss betrifft also vor allem eine Beschäftigung am Sonn- und Feiertag im Hinblick auf etwaige noch anwesende Kunden sowie etwaige Aufräum-und Abschlussarbeiten, so das BVerwG. Der Sonn- und Feiertagsschutz ergibt sich unmittelbar aus der Verfassung (Art. 140 Grundgesetz in Verbindung mit Art. 139 Weimarer Reichsverfassung).
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