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Schon wieder ein Pfandbon als Kündigungsgrund - ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27. November 2014 – 5 Sa 420/14 –, juris. Ausgangslage: Immer wieder umstritten ist die Wirksamkeit von Kündigungen, die wegen eines außerdienstlichen Verhaltens des Arbeitnehmers erfolgen. Das Bundesarbeitsgericht verlangt die Erfüllung folgender Voraussetzungen: Durch ein rechtswidriges außerdienstliches Verhalten des Arbeitnehmers werden berechtigte Interessen des Arbeitgebers beeinträchtigt, wenn es negative Auswirkungen auf den Betrieb oder einen Bezug zum ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen Eine Fristlose Kündigung wirkt sofort: Die außerordentliche Kündigung des Arbeitgebers erfolgt mit sofortiger Wirkung, also ohne dass eine Frist eingehalten wird. Geht also der Arbeitnehmer nicht gegen die fristlose Kündigung vor, ist das Arbeitsverhältnis dadurch dann auch wirklich beendet. Der Arbeitnehmer muss daher innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen. Eine fristlose Kündigung ist nur in Ausnahmefällen wirksam: Damit eine fristlose Kündigung gerechtfertigt ist, muss der Arbeitnehmer gravierende ... weiter lesen