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Thyssenkrupp ist in der wirtschaftlichen Krise und schreibt rote Zahlen, wodurch die Unternehmensverluste in Milliardenhöhe stark ansteigen. Thyssenkrupp hat sich als Arbeitgeber deshalb dazu entschieden, weitere 5.000 Arbeitsplätze in den kommenden drei Jahren zu streichen. Schon 2019 hatte Thyssenkrupp 6.000 Arbeitsplätze gestrichen. Damit verkleinert sich Thyssenkrupp insgesamt um 11.000 Arbeitsplätze . 3.600 Stellen sind davon bereits tatsächlich abgebaut. Von den übrigen 7.400 Arbeitsplätzen entfallen 5.300 auf Arbeitnehmer in Deutschland. Thyssenkrupp schließt auch nicht aus, dass betriebsbedingte Kündigungen ausgesprochen werden ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, zum Beschluss des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 20.4.2015, 12 TaBV 76/14 . Im Arbeitszeitgesetz finden sich Regelungen, die die tägliche (8-10 Stunden) und die wöchentliche Arbeitszeit (48 Stunden) begrenzen und unabhängig von arbeitsvertraglichen Regelungen einzuhalten sind. Hinzu kommen noch gewisse Ruhezeiten zwischen den einzelnen Arbeitszeiten. Eine Einordnung der Betriebsratstätigkeit als Arbeitszeit hätte zur Folge, dass eigentliche Arbeitszeit plus die Betriebsratstätigkeit zusammen die beschriebenen Grenzen nicht überschreiten sowie den Ruhezeiten genügen müssten. Dabei ... weiter lesen
Ein Beitrag von A lexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Kündigung wegen privater Internetnutzung Die Fälle von Kündigungen wegen privater Internetnutzung des Arbeitnehmers haben in letzter Zeit deutlich zugenommen. Die deutschen Gerichte haben sich dementsprechend auch schon wiederholt mit dem Thema beschäftigt. So entschied etwa das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg in einem Urteil vom 14. Januar 2016 (Aktenzeichen: 5 Sa 657/15), dass Arbeitnehmern, die in erheblichem Umfang während der Arbeitszeit im Internet unterwegs sind, eine fristlose Kündigung droht. Das LAG ließ zudem verlauten, ... weiter lesen
Der Kläger war von 1991 bis zum 30. April 1999 bei der Beklagten als Kapitän in der Seeschiffahrt beschäftigt. Er ist seit Februar 1999 dauerhaft seedienstuntauglich. Die bei der Beklagten beschäftigten Kapitäne werden bei Bedarf auch zur Beaufsichtigung im Schiffsneubau eingesetzt. Hierzu war der Kläger zwar gesundheitlich in der Lage, die Beklagte setzte ihn aber nicht für diese Aufgabe ein. Er verlangt die Bezahlung der bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch bestehenden Resturlaubsansprüche. Das Arbeitsgericht hat die Klage abgewiesen. Das Landesarbeitsgericht hat ihr stattgegeben. Die Revision der Beklagten hatte vor dem Neunten Senat des Bundesarbeitsgerichts Erfolg. § 60 SeemG verbietet die Abgeltung des ... weiter lesen
Nach § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Betriebsverfassungsgesetz gelten Betriebsteile mit in der Regel fünf wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, als selbständige betriebsratsfähige Betriebe, wenn sie durch Aufgabenbereich und Organisation eigenständig sind. Dazu ist insbesondere erforderlich, dass in dem Betriebsteil eine eigene Leitung besteht, die die wesentlichen Arbeitgeberfunktionen in mitbestimmungsrelevanten Bereichen wahrnimmt. Diese Voraussetzungen können auch bei einem Sinfonieorchester erfüllt sein, das von einem Arbeitgeber neben anderen Orchestern und Chören betrieben wird. Das folgt aus einer Entscheidung des Siebten Senats des Bundesarbeitsgerichts. Die antragstellende Arbeitgeberin betreibt zwei Chöre ... weiter lesen
Ausgangslage Oft sind es geldwerte Nebenansprüche wie Urlaub, Überstundenabgeltung und ähnliches, die eine Verständigung zwischen Arbeitsvertragsparteien bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses erschweren. Ebenso können solche Ansprüche die mögliche Fortsetzung eines (unwirksam) gekündigten Arbeitsverhältnisses belasten. Eine aktuelle Entscheidung des Landesarbeitsgerichtes München befasst sich mit der Frage, ob und wie Urlaub im gekündigten Arbeitsverhältnis geltend zu machen ist und ob dieser automatisch übertragen wird oder verfällt. Entscheidung Das Landesarbeitsgericht (LAG) München hat in einer Entscheidung vom 20.04.2016 ... weiter lesen
• Ein Arbeitsverhältnis kann einseitig dadurch beendet werden, dass Arbeitgeber oder Arbeitnehmer eine Kündigung aussprechen. Sind sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer einig, dass sie das Arbeitsverhältnis beenden wollen, können Sie einen Aufhebungsvertrag schließen. • In dem Aufhebungsvertrag vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer das Ende des Arbeitsverhältnisses zu einem bestimmten Zeitpunkt, ggf. gegen Zahlung einer Abfindung. Außerdem werden häufig weitere Ansprüche der Parteien gegeneinander geklärt (restliches Arbeitsentgelt, Urlaub, Urlaubsabgeltung, widerrufliche/unwiderrufliche Freistellung, Arbeitszeugnis, Zwischenzeugnis usw.). • Für ... weiter lesen
Wenn in Betrieben mit Betriebsrat eine größere Anzahl an Arbeitnehmer entlassen wird oder eine Betriebsänderung vorliegt, muss der Arbeitgeber mit dem Betriebsrat einen Interessen-ausgleich nebst Sozialplan verhandeln. Zur Durchführung der sozialen Auswahl wird ein regelmäßig ein Punktesystem vereinbart, in dem Sozialpunkte unter Berücksichtigung des Lebensalters, der Betriebszugehörigkeit und der Unterhaltspflichten vergeben werden. Die sozial starken Arbeitnehmer werden dann gekündigt. Die Vergabe von Sozialpunkten für Lebensalter und Betriebszugehörigkeit stellt eine unmit-telbare Diskriminierung der jüngeren Arbeitnehmer gemäß § 3 Abs. 2 des ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Mit seinem Urteil vom 15.11.2012 (AZ: 6 AZR 339/11) hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) festgestellt, dass eine Kündigung unwirksam sein könne, sofern der Arbeitnehmer eine im Vorstellungsgespräch gestellte Frage nach einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren nicht wahrheitsgemäß beantwortet habe. Das BAG stimmte somit weitgehend mit der Vorinstanz überein. Ein Arbeitgeber ist im Vorstellungsgespräch nicht dazu berechtigt, dem Arbeitnehmer sämtliche Fragen zu stellen. Vielmehr sollten seine Fragen einen sachlichen Bezug auf die ... weiter lesen
Arbeitszeitverlängerung und Zustimmungsverweigerung bei Eingruppierung Die Arbeitgeberin ist ein Unternehmen des Zeitschriftenverlagsgewerbes. Sie ist nicht tarifgebunden. Die bei ihr beschäftigten Arbeitnehmer gruppiert sie nach den einschlägigen Gehaltstarifverträgen ein. Für die vor 1996 eingestellten Arbeitnehmer gilt die tariflvertragliche Wochenarbeitszeit von 35 Stunden für Angestellte und von 38 Stunden für Redakteure. Seit 1996 vereinbart sie bei Neueinstellungen eine Wochenarbeitszeit von 38 Stunden für Angestellte und von 40 Stunden für Redakteure ohne entsprechenden Lohnausgleich. Im Rahmen der Einstellung von Arbeitnehmern begehrte die Arbeitgeberin auch die Zustimmung des Betriebsrats für deren beabsichtigte ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht Kassel hat mit Urteil vom 11.02.2009 zum Aktenzeichen 8 Ca 424/08 entschieden, dass eine Beschwerde des Arbeitnehmers nach § 13 AGG den Arbeitgeber nicht dazu berechtigt, den Arbeitnehmer zu kündigen. Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer fristlosen sowie hilfsweise ordentlichen, verhaltensbedingten Kündigung vom 03. November 2008. Die am … 1961 geborene Klägerin, welche geschieden ist und ein unterhaltsberechtigtes Kind hat, ist seit dem 01. März 2003 bei der Beklagten, welche in der Organisationsform einer gemeinnützigen GmbH u. a. das …in Kassel betreibt, als Arzthelferin beschäftigt. Träger der Beklagten ist die … ... weiter lesen
Der Arbeitgeber muss in der Abmahnung das von ihm als vertragswidrig beanstandete Verhalten des Arbeitnehmers genau beschreiben. Es ist nicht ausreichend, wenn die Vertragsverletzungen lediglich pauschal umschrieben werden. Beispiel nicht ausreichend: „Sie kommen immer wieder zu spät.“ Beispiel ausreichend: „Sie sind am 14.8.2013 um 8.45 Uhr an Ihrem Arbeitsplatz erschienen, obwohl der Dienstbeginn bereits um 8.30 Uhr war.“ Die pauschale Darlegung ist allerdings dann ausreichend, wenn dem Arbeitnehmer der konkrete Vorwurf bereits aus einem vorangegangenen Gespräch oder einem früheren Schreiben bekannt war. Praxistipp Arbeitgeber: Beschreiben Sie das Fehlverhalten des Arbeitnehmers in der ... weiter lesen