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Experten-Ratgeber
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Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Sinn und Zweck des AGG: Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) dient dem Schutz vor Diskriminierung aus rassistischen Gründen, wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion sowie weiteren Gründen und regelt in diesem Zusammenhang Recht und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Grundsätzliche Beweislast bei der Geltendmachung von Ansprüchen durch Arbeitnehmer: Grundsätzlich ist es so, dass für den Fall, dass Tatsachen festgestellt wurden, die eine Benachteiligung des Arbeitnehmers aus den im AGG aufgeführten ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Versuche, die Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes zu umgehen, sind gefährlich Arbeitgeber versuchen in der Praxis oftmals, eine Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes dadurch zu vermeiden, dass sie freie Mitarbeiter beschäftigen. Das kann schnell nach hinten losgehen. Ein Fallbeispiel In einem Catering-Betrieb hat der Arbeitgeber insgesamt neun Mitarbeiter als Arbeitnehmer beschäftigt. Das Kündigungsschutzgesetz ist damit nicht anwendbar und der Arbeitgeber kann den Mitarbeitern jederzeit eine Kündigung aussprechen ohne eine Kündigungsgrund zu benötigen. Der ... weiter lesen
Die 2. Kammer des Ersten Senats des BVerfG hat in zwei Fällen Urteile aufgehoben, mit denen Zahnärzten verboten worden war, ihren Tätigkeitsschwerpunkt "Implantologie" auf dem Praxisschild zu verlautbaren. 1. Die Beschwerdeführer (Bf) sind Zahnärzte, denen vom Bundesverband der niedergelassenen implantologisch tätigen Zahnärzte in Deutschland e. V. (BDIZ) ein Zertifikat über den Nachweis besonderer Kenntnisse und Fähigkeiten im Bereich der oralen Implantologie erteilt wurde. Sie sind seit vielen Jahren auf diesem Gebiet tätig und erwirtschaften ein Viertel oder sogar etwa die Hälfte des Honoraraufkommens mit implantologischen Leistungen. Auf Briefbögen und dem Praxisschild führten sie den Zusatz ... weiter lesen
Die Siemens Energy AG ist ein Unternehmen der Elektro- und Energietechnik mit Sitz in München. Ihr Portfolio umfasst die Energieerzeugung, die Energieübertragung und Industrielösungen sowohl im Bereich der konventionellen als auch der erneuerbaren Energien. Siemens Energy entstand durch Abspaltung von der Siemens AG. Siemens Energy hat in einer virtuellen Betriebsversammlung mitgeteilt, dass im Rahmen einer Restrukturierung als erste Maßnahme 700 Arbeitsplätze wegfallen sollen. Dem Betriebsrat ist der Stellenabbau viel zu hoch; derzeit verhandelt der Betriebsrat mit dem Arbeitgeber noch. Aber damit nicht genug bis zum Jahr 2025 will Siemens Energy weltweit 7.800 ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Zahlreiche Mitarbeiter erwarten Kündigung Der Flugbetrieb bei Air Berlin ist eingestellt, zahlreiche Mitarbeiter müssen nun in nächster Zeit ihre Kündigung erwarten. Täglich gibt es neue Entwicklungen in diesem Zusammenhang. Nach aktuellem Stand konnten sich Bund und Länder nicht auf eine große Transfergesellschaft für die Mitarbeiter einigen. Für einen Teil der Beschäftigten (Verwaltungsmitarbeiter) soll der Wechsel in eine Transfergesellschaft aber möglich sein (vgl. Berliner Morgenpost vom 1.11.2017). Was gilt es für die betroffenen Mitarbeiter zu beachten? ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht Bonn hat mit Urteil vom 07.07.2021 zum Aktenzeichen 2 Ca 504/21 entschieden, dass kein Anspruch des Arbeitnehmers auf Nachgewährung von Urlaubstagen bei einer Quarantäneanordnung wegen einer Infektion mit dem Coronavirus besteht. Aus der Pressemitteilung des ArbG Bonn Nr. 1/2021 vom 23.07.2021 ergibt sich: Der Arbeitnehmerin wurde für den Zeitraum vom 30.11.2020 bis zum 12.12.2020 Erholungsurlaub gewährt. Aufgrund einer Infektion mit dem Coronavirus musste sich die Arbeitnehmerin auf behördliche Anordnung in der Zeit vom 27.11.2020 bis zum 07.12.2020 in Quarantäne begeben. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung lag für diesen Zeitraum nicht vor. Die ... weiter lesen
Aufstockungsbetrag auch ohne Altersteilzeit? Nach dem Tarifrecht des öffentlichen Dienstes kann der Arbeitgeber mit älteren Arbeitnehmern Altersteilzeitarbeitsverhältnisse vereinbaren. Der Arbeitnehmer muß in diesem Fall seine bisherige Arbeitszeit bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses um die Hälfte verringern. Während der Altersteilzeit erhält er die seiner verringerten Arbeitszeit entsprechenden Bezüge und zusätzlich ua. einen Aufstockungsbetrag von 20 %. In der Präambel des Tarifvertrags heißt es: "Die Tarifvertragsparteien wollen mit Hilfe dieses Tarifvertrags älteren Beschäftigten einen gleitenden Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand ermöglichen und dadurch vorrangig Auszubildenden und Arbeitslosen ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: In Betriebsvereinbarungen festgesetzte Altersgrenzen, nach denen das Arbeitsverhältnis mit Ablauf des Kalendermonats endet, in welchem der Arbeitnehmer die Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht, sind nicht diskriminierend und somit auch voll wirksam. So entschied es das Bundesarbeitsgericht (BAG) in seinem Urteil vom 05.03.2013 (Az. 1 AZR 417/12). Im vorliegenden Fall war dem Kläger gekündigt worden, als er das 65. Lebensjahr erreichte. Dieses Alter soll in der ... weiter lesen
Die Supermarktkette Real ist derzeit im Umbruch. Fast jeder Dritte der noch vorhandenen 34.000 Arbeitsplätze bei der Metro-Tochter ist gefährdet. Der Gesamtbetriebsrat rechnet mit etwa 10.000 Arbeitslosen . Folgende 7 REAL-Filialen sind bereits geschlossen: Bamberg, Deggendorf, Bad Sobernheim, Papenburg, Augsburg, Rheine Wildau bei Berlin Folgende 8 REAL-Filialen schließen nun: Berlin-Spandau, Duisburg-Süd, Herten-Westerholt, Leißling-Weißenfels, Mönchengladbach-Rheydt, Bitterfeld-Wolfen, Frankenthal, Goslar Real wird nun schnellstmöglich mit den zuständigen Betriebsräten ... weiter lesen
In der Regel gilt: Ohne Klage keine Abfindung! Schwerpunkt meiner Tätigkeit als Fachanwalt für Arbeitsrecht ist die Vertretung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in Kündigungsschutzprozessen. Für Arbeitnehmer geht es regelmäßig darum eine möglichst hohe Abfindung zu erzielen. Gleichzeitig soll vermieden werden, dass die Bundesagentur für Arbeit eine Sperrzeit verhängt und damit verbunden eine Leistungskürzung eintritt. Der Arbeitgeber zahlt die Abfindung damit der Arbeitnehmer geht. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht interessiert mich bei der Vertretung von Arbeitnehmern, ob der Arbeitgeber im Zusammenhang mit dem Ausspruch der Kündigung Fehler gemacht hat. Führen diese ... weiter lesen
• Dem Arbeitnehmer ist bei Zahlung des Arbeitsentgelts eine Abrechnung in Textform zu erteilen. • Die Abrechnung muss mindestens Angaben über den Abrechnungszeitraum und die Zusammensetzung des Arbeitsentgelts enthalten. • Hinsichtlich der Zusammensetzung sind besondere Angaben über o Art und Höhe der Zuschläge, o Zulagen, o sonstige Vergütungen, o Art und Höhe der Abzüge sowie o Abschlagszahlungen und Vorschüsse erforderlich. • Dem Arbeitnehmer muss keine Gehaltsabrechnung ausgehändigt werden, wenn die Angaben gegenüber der letzten ordnungsgemäßen Gehaltsabrechnung nicht geändert haben. • Der ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Köln hat am 25.08.2020 zum Aktenzeichen 9 Ta 217/19 und 9 Ta 98/20 entschieden, dass als Freiberuflerinnen geführte Telefonsexdienstleisterinnen Arbeitnehmerinnen sind, wenn sie durch eine einseitige Steuerung und Kontrolle der Betriebsabläufe in einer Weise ihrer Selbstständigkeit beraubt werden, die über die mögliche Einflussnahme bei einem freien Dienstvertrag hinausgeht. Aus der Pressemitteilung des LArbG Köln Nr. 5/2020 vom 31.08.2020 ergibt sich: Die Beklagte setzt in ihren Kölner Geschäftsräumen Telefonistinnen ein, die sexuelle Dienstleistungen im Schichtbetrieb an 365 Tagen im Jahr und 24 Stunden am Tag anbieten. Sie werden von der ... weiter lesen