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Bei Verfehlungen eines Arbeitnehmers versuchen Arbeitgeber oft einen Aufhebungsvertrag zu verhandeln, um eine Kündigung und einen danach oft folgenden Kündigungsschutzprozess zu vermeiden. Ist in der Aufhebungsvereinbarung weiter eine sog. Klageverzichtsklausel enthalten, in der die Parteien auf die Einlegung von Rechtsmitteln gegen den Aufhebungsvertrag wie Klage usw. verzichten, ist diese unwirksam, wenn ein verständiger Arbeitgeber die angedrohte Kündigung nicht in Erwägung gezogen hätte (BAG vom 12.03.2015, 6 AZR 62/14). Der Fall mit der Klageverzichtsklausel Einem Arbeitnehmer in einem Einzelhandelsunternehmen wurde vorgeworfen, am Vortag zwei Tütensuppen aus dem ... weiter lesen
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin-Mitte Die Datenschutzbeauftragte in einem Unternehmen genießt besonderen Schutz. Er darf wegen der Erfüllung seiner Aufgaben nicht benachteiligt werden und genießt besonderen Kündigungsschutz vergleichbar mit dem Kündigungsschutz von Betriebsratmitgliedern. Für Datenschutzbeauftragte gilt ein Benachteiligungsverbot. Gem. § 4f Abs. 3 S. 5, 6 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) darf der Datenschutzbeauftragte wegen der Erfüllung seiner Aufgaben nicht benachteiligt werden. Unter Benachteiligung in diesem Sinne war und ist unter anderem jede Änderung des Arbeits- oder Dienstverhältnisses des Datenschutzbeauftragten zu seinen ... weiter lesen
Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsecht, im Interview mit Fachanwalt für Arbeitsecht Volker Dineiger , Berlin und Essen. In seinem Beschluss vom 20.04.2016, Az. 7 ABR 50/14, hat sich das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit der Frage beschäftigt, welche grundsätzlichen Anforderungen an die Ausstattung von Betriebsräten zu stellen sind bzw. welchen Umfang die Ansprüche von Betriebsräten auf Ausstattung mit Räumen und technischen Mitteln haben. Fachanwalt Bredereck: Ist denn nicht eigentlich zum Thema, wie Betriebsräte bzw. Betriebsratsbüros ausgestattet werden müssen, bereits alles gesagt? Was gab es denn jetzt noch zu klären im Hinblick auf den ... weiter lesen
Wer eine Kündigung erhält, hat drei Wochen Zeit beim zuständigen Arbeitsgericht Kündigungsschutzklage einzureichen. Wer diese Frist ungenutzt verstreichen lässt, hat in der Regel seine Chance auf eine Abfindung (ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr oder auch deutlich mehr) vertan. Doch wie läuft so ein Kündigungsschutzverfahren nach Eingang der Kündigungsschutzklage weiter? Damit beschäftigt sich die nachfolgende Artikelreihe von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Heute Teil 3: Ablauf der Güteverhandlung und Nichterscheinen des Gegners Ablauf der Güteverhandlung: Anfangs werden vom Richter die ... weiter lesen
Rückabwicklung nach erfolgreicher Statusklage Der gewerkschaftlich organisierte Beklagte war vom 1. Juli 1990 bis zum 31. März 1995 als Reporter bei der klagenden Rundfunkanstalt beschäftigt. Grundlage der Rechtsbeziehung waren befristete Rahmenbedingungen und Honorarverträge. Bis zu seinem Ausscheiden aus dem Vertragsverhältnis wurde der Beklagte als freier Mitarbeiter behandelt. Auf Arbeitnehmer der Klägerin finden insbesondere der Manteltarifvertrag für den Südwestfunk vom 9. Juni 1976 (MTV) sowie die Vergütungsordnung zum MTV Anwendung. Nach dem MTV sind alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis innerhalb einer Ausschlußfrist von zwölf Monaten nach Fälligkeit, spätestens aber drei Monate nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ... weiter lesen
Zahlt ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer für den Verlust des Arbeitsplatzes eine Abfindung im Rahmen eines außergerichtlichen Aufhebungsvertrags, geht der Arbeitnehmer regelmäßig das Risiko ein, von der Bundesagentur für Arbeit eine Sperrzeit zu erhalten. Keine Sperrzeit wird verhängt, wenn der Arbeitnehmer nach einer Kündigung des Arbeitgebers Kündigungsschutzklage erhebt und der Aufhebungsvertrag über die zu zahlende Abfindung dann vor Gericht geschlossen wird. Es muss unbedingt darauf geachtet werden, dass sowohl die gesetzlichen als auch die tarifvertraglichen als auch die arbeitsvertraglichen Kündigungsfristen eingehalten werden. Die jeweils längste Frist ist ... weiter lesen
Berlin (jur). Eine diskriminierende Stellenausschreibung kann nur dann zu einem Entschädigungsanspruch führen, wenn Bewerber sich ernsthaft für die Stelle interessiert haben. Scheinbewerbungen, die nur mit dem Ziel einer Diskriminierungsentschädigung abgeschickt wurden, führen nicht zu einem Entschädigungsanspruch. Dies bekräftigte das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg in Berlin in einem am Donnerstag, 16. Januar 2014, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 21 Sa 1380/13). Im Streitfall hatte ein Unternehmen einen „Rechtsanwalt (m/w)" gesucht, und zwar „Berufsanfänger oder Kollegen mit 1-3 Jahren Berufserfahrung". Darauf bewarb sich ein 1953 geborener ... weiter lesen
Die Deutsche Bank AG ist das nach Bilanzsumme und Mitarbeiterzahl größte Kreditinstitut Deutschlands. Die Deutsche Bank hat sich einen Sparkurs verordnet und nun nimmt das Ganze konkrete Formen an. Bis Ende 2022 werden 2.300 Arbeitsplätze in Vollzeit aus dem Bereich Operations abgebaut. Der Bereich Operations umfasst administrative Aufgaben wie die Kreditsachbearbeitung oder die Kontoführung . Die Arbeitnehmervertretungen in Form von Betriebsrat und Gewerkschaft haben dem zugestimmt. Bei der Deutschen Bank erhofft man sich den Stellenabbau durch Fluktuation in Form von Altersteilzeit und die Versetzung von Arbeitnehmern . Die Deutsche Bank hat vor kurzer Zeit bereits ... weiter lesen
Das LArbG Berlin-Brandenburg hat am entschieden, dass das Land Berlin eine Bewerbung um eine Stelle im Objektschutz der Berliner Polizei ablehnen darf, wenn der Bewerber sichtbare Tätowierungen trägt, die Zweifel an seiner Verfassungstreue begründen. Aus der Pressemitteilung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg Nr. 14/2019 v. 14.05.2019 ergibt sich: Der Antragsteller trägt auf dem Arm sichtbare Tätowierungen, die das Wort „omerta“, Revolverpatronen und Totenköpfe abbilden. Nachdem er sich erfolglos um eine Stelle im Objektschutz der Berliner Polizei beworben hatte, verlangte er vom Land Berlin, eine der ausgeschrieben Stellen nicht zu besetzen. Das Verfahren wurde von den ... weiter lesen
Die Beklagte ist eine diakonische Einrichtung in der Rechtsform einer Stiftung mit zuletzt ca. 3.000 Beschäftigten. Der 1955 geborene Kläger ist bei ihr seit 1984 als Angestellter im erzieherischen Dienst tätig. Mit ihm war - wie früher mit allen anderen Arbeitnehmern auch - arbeitsvertraglich die Geltung des BAT vereinbart. Im Jahre 1991 trat die Beklagte dem Verband Kirchlicher und Diakonischer Anstellungsträger Nordelbien (VKDA) bei. Seitdem vereinbart sie mit neu eingestellten Arbeitnehmern die Geltung des Kirchlichen Angestelltentarifvertrages für die Angestellten der Evangelisch-Lutherischen Kirche Nordelbien (KAT-NEK). 1998 schloß der VKDA mit mehreren Gewerkschaften zur Vermeidung von 160 betriebsbedingten Kündigungen einen auf ... weiter lesen
Lehrkräfte für besondere Aufgaben sind ggf. kein wissenschaftliches Personal im Sinne des Wissenschaftszeitvertragsgesetz - Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 01.06.2011, 7 AZR 827/09 Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz erlaubt die befristete Anstellung von wissenschaftlichem und künstlerischen Hochschulpersonal für insgesamt zwölf Jahre. In dieser Zeit sollen die Hochschulabsolventen die Gelegenheit erhalten, zunächst ihre Doktorarbeit zu schreiben und danach u.U. die sog. Habilitationsschrift. So soll die Befähigung erreicht werden, Professor zu werden. Sind Kinder unter 18 Jahre zu betreuen, können sich die Fristen noch verlängern. Was aber passiert mit Personal, das ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 08 .01.2021 zum Aktenzeichen 12 Sa 1859 /19 entschieden, dass die Regelung in einer Betriebsvereinbarung , die unbezahlte Wegezeiten zu Lasten der Beschäftigten kumuliert, indem sie den nach verpflichtender Aufsuchung der Betriebsstätte zurückzulegenden Weg zu wechselnden auswärtigen Einsatzorten bis zu arbeitstäglich eineinviertel Stunden vergütungsfrei stellt, unverhältnismäßig in das arbeitsvertragliche Synallagma eingreift und daher unwirksam ist. Die Regelung in einer Betriebsvereinbarung , die unbezahlte Wegezeiten zu Lasten der Beschäftigten kumuliert, indem sie den nach verpflichtender Aufsuchung der ... weiter lesen