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• Bei einer ordentlichen Kündigung ist immer die nach Arbeitsvertrag, Gesetz (§ 622 BGB) oder Tarifvertrag für den Arbeitnehmer günstigste (also längste) Kündigungsfrist zu beachten. • Nach § 622 BGB kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. • Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen o zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats, o fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats, o acht Jahre ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Der Betriebserwerber hat die Möglichkeit, zwei Drittel der Belegschaft bereits kurze Zeit nach deren Eigenkündigungen zu übernehmen. Dabei darf jedoch § 613 a BGB nicht umgangen werden. Eine Umgehung des § 613 a BGB liegt nicht vor, sofern der Betriebserwerber keine verbindlichen Zusagen hinsichtlich der weiteren Beschäftigung einzelner Arbeitnehmer gemacht hat. Hierdurch soll den bisherigen Arbeitnehmer ein umfassender Bestandsschutz gewährt werden. Des Weiteren ist für den Betriebsübergang der Wechsel des Betriebsinhabers ... weiter lesen
Wer als Arbeitnehmer seine Anstellung verliert oder kündigt, musste bis vor Kurzem unbedingt darauf achten, etwaige Abgeltungsansprüche bis zum Ende des Kalenderjahres beim ehemaligen Arbeitgeber anzumelden, um diese nicht zu verlieren. Nach einem neuen Urteil des Bundesarbeitsgerichts gehört die in diesen Fällen gebotene Eile nunmehr wohl der Vergangenheit an. Dem Urteil lag folgender Sachverhalt zugrunde: Das Arbeitsverhältnis eines Operating-Managers endete am 31. Juli 2008. Zu diesem Zeitpunkt war noch ein Resturlaubsanspruch von 16 Tagen vorhanden. Dieser Anspruch (in Form einer Abgeltung) wurde aber erst am 6. Januar des Folgejahres vom ehemaligen Arbeitnehmer geltend gemacht. Zu spät - meinten ... weiter lesen
Der Kläger ist als Maschinenführer bei der Beklagten beschäftigt. Er arbeitet im Dreischichtbetrieb. Auf das Arbeitsverhältnis ist der Manteltarifvertrag für die holz- und kunststoffverarbeitende Industrie Rheinland-Pfalz (MRP) anzuwenden. Bei der Berechnung des tariflichen Urlaubsentgelts berücksichtigte die Beklagte früher die in den letzten drei Monaten geleisteten Schichten einschließlich der bezahlten Arbeitspausen. Seit 1998 weigert sich die Beklagte, in die Bemessung des tariflichen Urlaubsentgelts die Pausenvergütung einzubeziehen. Die hiergegen gerichtete Klage haben das Arbeitsgericht und das Landesarbeitsgericht abgewiesen. Die Revision des Klägers hatte vor dem Neunten Senat Erfolg. Nach Nr. 43 MRP wird ... weiter lesen
Warum wollen Arbeitnehmer den Arbeitsvertrag selbst kündigen? Es macht einen großen Unterschied, ob ein Arbeitgeber dem Arbeitnehmer kündigt oder ob der Arbeitnehmer selbst das Arbeitsverhältnis beenden will. Die jeweils einzuhaltende Kündigungsfrist ist für den Arbeitnehmer kürzer als für den Arbeitgeber , auch wenn das nicht zwingend ist. Arbeitnehmer, die sich fragen, welche Kündigungsfrist sie einhalten haben , haben aus verschiedenen Gründen die Absicht den bestehenden Arbeitsvertrag mit dem Arbeitgeber zu beenden. Unzufriedenheit ist der häufigste Grund für Arbeitnehmer, den Arbeitsvertrag zu kündigen. Arbeitnehmer wollen das ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 28.09.2020 zum Aktenzeichen 9 Sa 500/20 die Kündigung des stellvertretenden Direktors der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen bestätigt. Aus der Pressemitteilung des LArbG Berlin Nr. 29/2020 vom 25.09.2020 ergibt sich: Mit seiner Kündigungsschutzklage wandte sich der stellvertretende Direktor der Stiftung Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen gegen eine Kündigung seines Arbeitsverhältnisses mit der Stiftung. Das ArbG Berlin hatte die Klage abgewiesen. Gegen das Urteil legte der Kläger Berufung ein. Das LArbG Berlin-Brandenburg hat die Berufung gegen das Urteil des Arbeitsgerichts ... weiter lesen
Dem Kläger steht nach der Versorgungsordnung eine Betriebsrente zu, die zusammen mit der gesetzlichen Sozialrente 70 % seines ruhegeldfähigen Einkommens nicht übersteigen darf. Während des Arbeitsverhältnisses war die Ehe des Klägers geschieden worden. Bei dem Versorgungsausgleich war auf seine frühere Ehefrau ein Teil der von ihm bis dahin erdienten gesetzlichen Rentenanwartschaft übertragen worden. Nach Eintritt in den Ruhestand erhielt der Kläger von seiner früheren Arbeitgeberin eine Betriebsrente, bei deren Berechnung sie die tatsächlich an den Kläger ausgezahlte gesetzliche Rente zugrunde legte. Nachdem über ihr Vermögen das Konkursverfahren eröffnet worden war, übernahm der Pensions-Sicherungs-Verein VVaG (PSV) die Zahlung der ... weiter lesen
Focus Online berichtet am 10.November 2011, dass Siemens in seinem Geschäftssektor Health Care Entlassungen plant. Trotz steigender Gewinne des Technologiekonzerns im letzten Geschäftsjahr müssten Stellen in diesem Bereich auf Grund des Kostendrucks in den Gesundheitssystemen eingespart werden. Wie viele Stellen in den nächsten beiden Jahren abgebaut werden sollen, sei noch nicht klar, teilte Siemens vor einigen Wochen in München mit. Es werden wohl aber vor allem Mitarbeiter aus dem Bereich Strahlentherapie betroffen sein. Für die betroffenen Arbeitnehmer stellt sich bei Erhalt der Kündigung die Frage: Sollte man Kündigungsschutzklage einreichen? Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, ist ... weiter lesen
Anrechnung eines Eingliederungsverhältnisses auf die Wartezeit des § 1 KSchG Der Kläger war vom 6. April bis zum 3. Juli 1998 bei der Beklagten auf der Grundlage eines sogenannten Eingliederungsvertrages gemäß §§ 229 ff. SGB III tätig. Durch den Eingliederungsvertrag verpflichtet sich der Arbeitgeber, einem förderungsbedürftigen Arbeitslosen die Gelegenheit zu geben, sich unter betriebsüblichen Arbeitsbedingungen zu qualifizieren und einzuarbeiten mit dem Ziel, ihn nach erfolgreichem Abschluß der Eingliederung in ein Arbeitsverhältnis zu übernehmen. Ab dem 4. Juli 1998 war der Kläger sodann bei der Beklagten als gewerblicher Arbeitnehmer beschäftigt. Im Dezember 1998 kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis fristgerecht zum ... weiter lesen
Die Siemens Energy AG ist ein Unternehmen der Elektro- und Energietechnik mit Sitz in München. Das Portfolio von Siemens Energy umfasst die Energieerzeugung, die Energieübertragung und Industrielösungen sowohl im Bereich der konventionellen als auch der erneuerbaren Energien Siemens Energy plant den Abbau von 750 Arbeitsplätzen im Gasturbinenwerk in Berlin (Moabit) , da das Werk in ein Billiglohnland verlegt werden soll. Damit soll jeder 5. Arbeitnehmer wegfallen. Die Arbeitnehmer nehmen den Stellenabbau nicht kampflos hin. Mehr als 1.000 Arbeitnehmer von Siemens Energy, aber auch von Daimler und Siemens demonstrierten mit. Die Arbeitnehmer wollen, dass an dem Konzept ... weiter lesen
Kassel (jur). Heimarbeit steht nicht unter demselben Unfallschutz wie die Arbeit im Betrieb. Wege im eigenen Haus, etwa um sich etwas zu Trinken zu holen, sind nicht versichert, urteilte am Dienstag, 5. Juli 2016, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 2 U 5/15 R). Denn die Gestaltung und Sicherheit etwa von Treppen liege hier allein in der Hand des Arbeitnehmers selbst. Die Klägerin arbeitet beim Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, der Straßen plant, baut und unterhält. Im Dachgeschoss ihres Hauses hat sie sich ein Arbeitszimmer als „Home-Office“ eingerichtet. Computer und andere Arbeitsmittel stellt dabei das Land zur Verfügung. Aus gesundheitlichen Gründen muss ... weiter lesen
Rostock (jur). Gibt es Streit um die Arbeitsleistung im Homeoffice, ist zunächst der Arbeitgeber in der Beweispflicht. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Mecklenburg-Vorpommern in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 28. September 2023 entschieden (Az.: 5 Sa 15/23). Danach gelten beim Homeoffice dieselben Grundsätze wie am betrieblichen Arbeitsplatz auch. Es gab damit der Klage einer Pflegemanagerin statt. Sie ist diplomierte Pflegewirtin (FH) und verfügt über einen Magisterabschluss Medizinpädagogik. Ihre Arbeitgeberin betreibt eine Tagespflegeeinrichtung sowie eine Einrichtung des betreuten Wohnens. Die Klägerin hatte insbesondere die Aufgabe, das Qualitätshandbuch und andere für das Pflegemanagement erforderliche ... weiter lesen