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Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Zahlreiche Arbeitgeber kündigen Mitarbeitern, die sie loswerden wollen, zum Jahresende. Viele ziehen dann Bilanz und wollen die Kündigungen noch im laufenden Jahr auf den Weg bringen. So mancher Arbeitgeber scheut sich dann zwar doch, genau zu Weihnachten die Kündigung zu verschicken und tut dies zwischen den Feiertagen. Teilweise steckt aber auch eine kalkulierte Taktik dahinter. Kündigung zu Weihnachten zulässig: Auch wenn viele Arbeitnehmer das als Zumutung empfinden, sind Kündigungen auch zu Weihnachten zulässig. Allein aus dem Zeitpunkt des Zugangs kann sich keine Unwirksamkeit der ... weiter lesen
Wenn es in Zeiten schwacher wirtschaftlicher Konjunktur um Einsparungsmöglichkeiten geht, dann stehen häufig auch Entlassungen in Unternehmen an. Da bei Unternehmen mit mehr als 10 Arbeitnehmern in Deutschland jedoch meist das Kündigungsschutzgesetz zur Anwendung kommt, befürchten die Konzerne die Einreichung vieler Kündigungsschutzklagen der Arbeitnehmer, die dann um Ihren Arbeitsplatz kämpfen. Um ein solches Szenario möglichst zu vermeiden werden den Arbeitnehmern dann häufig Abfindungsvereinbarungen angeboten, wofür sie dann im Gegenzug auf die Einreichung einer Kündigungsschutzklage verzichten. Der Arbeitsplatz wird somit in gewisser Hinsicht verkauft. Jedoch sollte eine solche ... weiter lesen
Der United Parcel Service of America (abgekürzt UPS ) ist ein global tätiges US-amerikanisches Kurier-Express-Paket-Dienstunternehmen. In der zentralen Verwaltung in Deutschland in Neuss und Monheim soll nun jede 2. Stelle gestrichen werden und damit von 1.000 Arbeitnehmern insgesamt 500 den Job verlieren . UPS hat die Arbeitnehmervertretungen – Betriebsrat und Gewerkschaft – entsprechend informiert UPS streicht die Arbeitsplätze, da man so Geschäftsabläufe vereinfachen und effizienter gestalten will. Die Gewerkschaft Verdi versteht diesen Schritt nicht, da es keinerlei wirtschaftliche Not gibt. Es ist davon auszugehen, das UPS den Schritt geht, um mehr ... weiter lesen
Einer der häufigsten Irrtümer im Arbeitsrecht ist der, dass der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis während einer Krankheit nicht kündigen darf. Auch wenn der Arbeitnehmer krankgeschrieben ist, kann der Arbeitgeber kündigen. Die Kündigung ist nicht allein wegen der Krankheit unwirksam. Es gelten vielmehr die allgemeinen Voraussetzungen, unter denen eine Kündigung wirksam ist. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Kündigungen per Mail, Fax oder mit fehlender Unterschrift sind immer unwirksam. Die Unwirksamkeit der Kündigung kann sich auch daraus ergeben, dass eine nicht zum Ausspruch der Kündigung berechtigte Person die Kündigung erklärt. Manchmal kündigt ... weiter lesen
Ein Interview von Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter, mit Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Maximilian Renger: Aktuelle Nachfrage eines Zuschauers auf YouTube, der wissen will, ob es sinnvoll ist, seine Schwerbehinderung oder den Grad der Behinderung in einer Bewerbung anzugeben. Was würdest du sagen? Fachanwalt Bredereck: So allgemein kann ich das gar nicht beantworten. Natürlich kann es für Arbeitnehmer schon problematisch werden, wenn sie ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben, weil sie dann unter Umständen schon gar nicht zum Bewerbungsgespräch eingeladen werden. So mancher Arbeitgeber wird da in Ansehung ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Am 30.4.2014 endet das Schutzschirmverfahren für den Weltbild-Verlag. Das bedeutet, dass dann auch die bislang von der Bundesagentur für Arbeit geleisteten Insolvenzgeldzahlungen an die Arbeitnehmer eingestellt werden. Einem Bericht der Süddeutschen Zeitung zufolge ist immer noch keine endgültige Entscheidung über den Verkauf der einzelnen Filialen gefallen. Es soll aber demnächst einen Sozialplan und wohl auch eine Transfergesellschaft geben. Für die Arbeitnehmer des Weltbildkonzerns ist die derzeitige Situation weiterhin äußerst unübersichtlich. Ab dem 1.5.2014 erhalten Sie wieder ... weiter lesen
Umsetzung bei tariflichem Rationalisierungsschutz (hier: RatSch-TV/IKK) Der Kläger ist seit 1991 bei dem beklagten Bundesverband der Innungskrankenkassen als Angestellter beschäftigt. Nach dem Arbeitsvertrag finden auf das Arbeitsverhältnis die Bestimmungen des Bundes-Angestelltentarifvertrags/Innungskrankenkassen (BAT/IKK) und die diesen ergänzenden und/oder ändernden Tarifverträge Anwendung, darunter der Tarifvertrag über den Rationalisierungsschutz für Angestellte der Innungskrankenkassen und ihrer Verbände (RatSch-TV/IKK). Der Kläger war als Sachbearbeiter in der Qualitätssicherung tätig. Sein Arbeitsplatz war der VergGr. 10 zugeordnet. Der Beklagte entschied, die Qualitätssicherung aufzulösen. Mit Schreiben vom 20. April 1998 ... weiter lesen
1. Arbeitnehmer ist, wer auf Grund eines privatrechtlichen Vertrags im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist. Aus dieser Definition ergeben sich zahlreiche Abgrenzungsprobleme. Scheinselbständige z.B. sind Arbeitnehmer. 2. So gelten Auszubildende, Heimarbeiter, Geschäftsführer, Handelsvertreter und freie Mitarbeiter nicht als Arbeitnehmer, obwohl – teils nach ausdrücklicher gesetzlicher Vorschrift – bestimmte arbeitsrechtliche Regeln auch auf diese Personengruppen angewandt werden. 3. Zur Zuständigkeit des Arbeitsgerichtes gehören zum Beispiel auch die Rechtsstreitigkeiten ... weiter lesen
Seit Inkrafttreten des Schuldrechtsreformgesetzes findet eine Inhaltskontrolle vorformulierter Vertragsbedingungen nach den §§ 305 ff. BGB statt. Die früher für das Arbeitsrecht geltende Bereichsausnahme des Gesetzes zur Regelung Allgemeiner Geschäftsbedingungen wurde aufgehoben. Bei der Anwendung der §§ 305 ff. BGB nF auf Arbeitsverträge sind jedoch gemäß § 310 Abs. 4 Satz 2 BGB die im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten angemessen zu berücksichtigen. In der Rechtsprechung und im Schrifttum besteht seitdem Streit, ob Vertragsstrafenversprechen in vorformulierten Arbeitsverträgen noch zulässig sind, denn nach § 309 Nr. 6 BGB ist eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Bestimmung, durch die dem Verwender ua. für den Fall, ... weiter lesen
Als Arbeitgeber kann es vorkommen, dass man mit einem Mitarbeiter unzufrieden ist und das Beschäftigungsverhältnis beenden möchte. Es ist wichtig, dabei rechtlich korrekt vorzugehen , um mögliche Konflikte und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden . In diesem Ratgeber werden verschiedene Möglichkeiten und Wege aufgezeigt, wie ein Arbeitgeber das Beschäftigungsverhältnis mit einem Mitarbeiter beenden kann. Kündigung : Die einfachste und häufigste Möglichkeit, das Beschäftigungsverhältnis zu beenden, ist die ordentliche Kündigung . Dabei muss der Arbeitgeber die Kündigungsfrist einhalten und den Mindestkündigungsschutz beachten. Es gibt verschiedene Gründe, die zu einer ordentlichen Kündigung führen ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht Berlin hat am 05.05.2021 zum Aktenzeichen 55 BV 2053/21 entschieden, dass die Bezeichnung einer Vorgesetzten als „Ming Vase“ und die weitere Erläuterung durch eine Geste des Nach-Hinten-Ziehens der Augen und Wiederholung „Na Sie wissen schon, die Ming-Vase“ ein Grund für eine außerordentliche Kündigung einer Verkäuferin eines Kaufhauses mit internationalem Publikum sein kann, wenn aus den nachfolgenden Erklärungsversuchen eine Verfestigung der dahinterstehenden Haltung zu erkennen ist. Aus der Pressemitteilung des LArbG Berlin-Brandenburg Nr. 15/2021 vom 18.05.2021 ergibt sich: Im Verfahren vor dem Arbeitsgericht ging es um die Ersetzung der ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Pressemeldungen zufolge hat ein Teil der Mitarbeiter bei Wiesenhof wegen des Brands bereits die Kündigung erhalten. Für die betroffenen Mitarbeiter soll zudem wohl ein Sozialplan erstellt werden. Was ist den von einer Kündigung betroffenen Wiesenhof-Mitarbeitern zu raten? Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung Der wichtigste Rat: Erheben Sie unbedingt innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage. Wird diese Frist versäumt, können Sie gegen die Kündigung in der Regel wirksam nichts mehr unternehmen. Nur wenn Sie die ... weiter lesen