Rechtsanwälte und Kanzleien
Rechtsanwalt in Dieburg - Arbeitsrecht
Rechtsanwälte für Arbeitsrecht im Umkreis von 25 km
- Anwalt Arbeitsrecht Alsbach-Hähnlein
- Anwalt Arbeitsrecht Aschaffenburg
- Anwalt Arbeitsrecht Babenhausen
- Anwalt Arbeitsrecht Bad König
- Anwalt Arbeitsrecht Bickenbach
- Anwalt Arbeitsrecht Büttelborn
- Anwalt Arbeitsrecht Darmstadt
- Anwalt Arbeitsrecht Dietzenbach
- Anwalt Arbeitsrecht Dreieich
- Anwalt Arbeitsrecht Egelsbach
Experten-Ratgeber
Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Häufig streiten sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor den Arbeitsgerichten um die Wirksamkeit von Kündigungen, die der Arbeitgeber auf ein bestimmtes Verhalten des Arbeitnehmers außerhalb der Arbeitszeit stützt. Grundsatz: Keine Kündigung bei „Fehlverhalten" im Privatbereich Ein Verhalten, das der Privatsphäre des Arbeitnehmers zuzuordnen ist, kann eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses aber grundsätzlich nicht rechtfertigen. Dies gilt auch dann, wenn es sich um ein verwerfliches oder anstößiges Verhalten des Arbeitnehmers handelt. Grund dafür ist, dass zwischen dem privaten Lebensbereich des Arbeitnehmers und dem dienstlichen Lebensbereich strikt zu trennen ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied mit Urteil vom 05.08.2014 unter welchen Voraussetzungen Urlaubsansprüche in das Folgejahr übertragen werden können (AZ.: 9 AZR 77/13). NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Koblenz führt aus: Nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) darf in Tarifverträgen von den Vorschriften des BUrlG, abgesehen von einigen Ausnahmen, auch zum Nachteil des Arbeitnehmers abgewichen werden. Die ausgenommenen Vorschriften regeln, dass für den Arbeitnehmer ein Anspruch auf bezahlten Urlaub von mindestens 24 Werktagen besteht. Das BAG führte nun aus, dass eine unionsrechtskonforme ... weiter lesen
Schichtarbeitnehmer können im Fall einer Erkrankung verlangen, nur noch tagsüber eingesetzt zu werden - Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 09.04.2014, 10 AZR 637/13 Wenn Schichtarbeitnehmer nur noch tagsüber arbeiten können, sind sie gleichwohl arbeitsfähig und können von ihrem Arbeitgeber verlangen, nicht mehr in der Nachtschicht eingeteilt zu werden. Der Fall der mit der Nachtschicht Eine Krankenschwester war seit fast dreißig Jahren in einem Krankenhaus mit über 30 Mitarbeitern im Schichtdienst tätig. Laut Arbeitsvertrag war sie verpflichtet, auch in der Nachtschicht, an Sonn- und Feiertagen und im Rahmen der sog. Wechselschicht zu arbeiten, wobei nach einer ... weiter lesen
Verlust einer betrieblichen Rentenanwartschaft durch Aufnahme einer Tätigkeit im Beitrittsgebiet Die Parteien streiten darum, ob der Kläger gegen die beklagten Zusatzversorgungskasse einen Anspruch auf Beihilfe zur Berufsunfähigkeitsrente nach dem Tarifvertrag für eine zusätzliche Alters- und Invalidenbeihilfe im Baugewerbe (TVA) hat. Er war zunächst für verschiedene Bauunternehmen im alten Bundesgebiet tätig gewesen, die für mehr als die vom Tarifvertrag verlangten 220 Monate Beiträge zur Zusatzversorgungskasse zahlten. Nach kurzer Zeit der Arbeitslosigkeit im Sommer 1992 übernahm er eine Stelle bei einem Bauunternehmen mit Sitz in Erkner (Brandenburg). Dort arbeitete er 16 Monate, ehe er erneut arbeitslos wurde. Ab 14. Juni ... weiter lesen
Lässt der Arbeitgeber im Arbeitsvertrag die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit offen oder ist die Regelung unklar, kann dies unter Umständen dazu führen, dass der Arbeitnehmer Vollbeschäftigung verlangen kann und entsprechend zu bezahlen ist. Hält sich der Arbeitgeber den Umfang der Beschäftigung des Arbeitnehmers im Arbeitsvertrag offen kann dies zu einer Unwirksamkeit der gesamten Regelung führen. Der Arbeitgeber muss nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 21. Juni 2011 (AZ: 9 AZR 236/10) auf dessen Verlangen hin den Arbeitnehmer vollbeschäftigen und zwar nach der im dortigen Fall im anwendbaren Tarifvertrag vorgesehenen üblichen Arbeitszeit ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers innerhalb von drei Wochen: Nachdem der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Kündigung ausgesprochen hat, hat der Arbeitnehmer drei Wochen Zeit eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einzureichen. Tut er das, folgt darauf der Kündigungsschutzprozess. Vielfach Einigung im Gütetermin: In der Regel folgt auf die Klageerhebung nach etwa zwei bis sechs Wochen ein Gütetermin. Dabei kommt es in schätzungsweise ca. 90 Prozent der Fälle dann schon zu einer Einigung in Form eines Vergleichs zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Damit geht ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Aus einem erst kürzlich bekannt gewordenen Urteil des LAG Rheinland- Pfalz geht hervor, dass Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet sind, den Arbeitsvertrag in die entsprechende Muttersprache ihrer Angestellten zu übersetzen. Wenn ein ausländischer Arbeitnehmer einen in deutscher Sprache formulierten Arbeitsvertrag unterschreibt, ist er demzufolge an diesen gebunden - auch wenn er nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügt. Nach Auffassung des Gerichts soll auch dann nichts anderes gelten, wenn die Vertragskonditionen und -inhalte im Voraus ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Wer nach einer Kündigung vom Arbeitgeber eine sofortige Freistellung bekommt, ist damit meistens glücklich. Dabei ist es häufig strategisch besser, weiterzuarbeiten. Insbesondere im Kündigungsschutzprozess signalisiert man dem Arbeitgeber damit, dass man (notfalls) auch weiter beim Arbeitgeber arbeiten wird. Dies ist insbesondere für die Verhandlung über eine möglichst hohe Abfindung förderlich. Der Arbeitgeber will den Arbeitnehmer nämlich auf gar keinen Fall zurück. Freistellung nach der Kündigung zulässig? Aufgrund des Arbeitsvertrages hat der Arbeitnehmer nicht nur ... weiter lesen
Wie hat sich ein Arbeitnehmer im Krankheitsfall zu verhalten, unter welchen Umständen kann er weiterhin Zahlung des Entgeltes verlangen und welche Auswirkungen hat die Krankheit auf seinen Urlaub? Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Begriff: Der Begriff der Krankheit umschreibt einen Körper- und Geisteszustand, der aus medizinischer Sicht so regelwidrig ist, dass ein Heilungsprozess erforderlich ist. Wichtig ist zu beachten, dass der Krankheitsbegriff nicht gleichzusetzen ist mit der Arbeitsunfähigkeit. Letztere liegt nur dann vor, wenn der Arbeitnehmer durch den Krankheitsfall objektiv daran gehindert ist, seine vertraglich geschuldete Tätigkeit ... weiter lesen
Befristet eingestellte Arbeitnehmer können sich seit einigen Jahren größere Hoffnung auf eine feste Anstellung machen. Die deutschen Arbeitsgerichte haben nämlich in jüngerer Zeit etliche Zweifel an der Wirksamkeit einiger Vorschriften des deutschen Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) geäußert. Über eine Vorlage des Bundesarbeitsgerichts (BAG) hatte am 26.01.2012 der Europäische Gerichtshof zu entscheiden. Das deutsche Bundesarbeitsgericht hatte ihm am 17.11.2010 eine Vorabentscheidungsfrage zur Auslegung des auf EG-Recht beruhenden deutschen TzBfG vorgelegt. Diese wurde dort unter dem Aktenzeichen C-586/10 und dem Namen der Klägerin „Kücük“ bearbeitet. ... weiter lesen
Eine erschreckende Vielzahl heute noch verwandter Arbeitsverträge sind unbrauchbar aus im wesentlichen drei Gründen: 1. Die Arbeitsverträge enthalten unwirksame Regelungen. 2. Die Arbeitsverträge enthalten überflüssige Regelungen. 3. In Arbeitsverträgen fehlen gesetzlich vorgeschriebene Regelungen. 1. Die Arbeitsverträge enthalten unwirksame Regelungen. Seit dem 1.1.2002 werden Arbeitsverträge in die sogenannte AGB-Kontrolle (AGB = Allgemeine Geschäftsbedingung) einbezogen. Damit werden die einseitig vom Arbeitgeber in Formulararbeitsverträgen dem Arbeitnehmer vorgegebenen Arbeitsbedingungen einer richterlichen Kontrolle anhand der §§ 304-310 BGB unterzogen. ... weiter lesen
Immer wieder kommt es in Arbeitsverhältnissen zu Spannungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern , weil sich ein Arbeitnehmer direkt oder gegenüber Kollegen oder im privaten Bereich über WhatsApp oder Facebook über Kunden, Kollegen oder Vorgesetzte äußert. Die Folge ist oft eine außerordentliche Kündigung und hilfsweise eine verhaltensbedingte ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber . Arbeitnehmer und Arbeitgeber treffen sich dann meist vor dem Arbeitsgericht im Rahmen einer Kündigungsschutzklage wieder. Das Arbeitsgericht Duisburg, Urteil vom 26.09.2012 – 5 Ca 949/12 hatte die folgende ... weiter lesen