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Rechtsanwalt für Arbeitsvertrag in Heppenheim (Bergstraße)

Experten-Ratgeber
Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
• Es ist möglich, dass der Arbeitgeber im Falle einer betriebsbedingten Kündigung dem gekündigten Arbeitnehmer im Kündigungsschreiben verbindlich eine Abfindung von einem halben Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr anbietet. Zeiträume von mehr als sechs Monaten sind dabei auf ein volles Jahr aufzurunden. • Zum Entstehen des Abfindungsanspruchs muss der Arbeitgeber in der Kündigung darauf hinweisen, dass er die Kündigung auf dringende betriebliche Erfordernisse stützt und der Arbeitnehmer die Abfindung beanspruchen kann, wenn er nicht innerhalb der Drei-Wochen-Frist Kündigungsschutzklage erhebt. • Arbeitnehmer, die gegen ihre Kündigung klagen, haben ... weiter lesen
Übernimmt ein Betriebserwerber zwei Drittel der Belegschaft kurze Zeit nach deren Eigenkündigungen, liegt eine Umgehung des § 613 a BGB jedenfalls dann nicht vor, wenn der Betriebserwerber keine konkrete Zusagen hinsichtlich der weiteren Beschäftigung einzelner Arbeitnehmer gemacht hat. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Sinn und Zweck dieser Vorschrift ist es einen lückenlosen Bestandsschutz für bisherige Arbeitnehmer zu gewährleisten. Für den Betriebsübergang bedarf es dann eines Wechsels des Betriebsinhabers. Mit Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Urteil ist in solchen Fällen von großer Bedeutung, in denen ein Arbeitnehmer auf Grund von Kündigung bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses vom ehemaligen Arbeitgeber freigestellt wird und in diesem freigestellten Zeitraum ein Arbeitsverhältnis bei einem Wettbewerber aufnimmt. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat sich in seinem Urteil vom 17.10.2012 (Az.: 10 AZR 809/11) zum Anspruch auf Herausgabe von Vergütung bei Verletzung des Wettbewerbsverbots geäußert. Die Begründung der Klage der Arbeitgeberin basierte darauf, ... weiter lesen
die 1. Stufe einer tariflichen Ausschlussfrist für alle vom Ausgang dieses Rechtsstreits abhängigen Ansprüche. Mit einer solchen Klage bezweckt der Arbeitnehmer auch, sich die Vergütungsansprüche wegen Annahmeverzugs zu erhalten. Die Ansprüche müssen weder ausdrücklich bezeichnet noch beziffert werden. Zugleich macht der Arbeitnehmer mit einer Bestandsschutzklage die vom Ausgang dieses Rechtsstreits abhängigen Ansprüche im Sinne der 2. Stufe einer tarifvertraglich geregelten Ausschlussfrist "gerichtlich geltend". Nach bisheriger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts war für die Wahrung der 2. Stufe einer tariflichen Ausschlussfrist regelmäßig die Erhebung einer ... weiter lesen
Die Pflicht des Arbeitnehmers, Betriebsinterna nicht nach außen zu tragen, folgt als Nebenpflicht unmittelbar aus dem Arbeitsvertrag und aus den §§ 823 Absatz 1 und 2, 826 BGB, §§ 3, 17 UWG.
Ohne besondere Vereinbarung im Arbeitsvertrag gilt folgendes: Der Arbeitnehmer hat alle Tatsachen im Zusammenhang mit dem Geschäftsbetrieb zu verschweigen, die nach dem Willen des Arbeitgebers aufgrund eines berechtigten wirtschaftlichen Interesses geheim gehalten werden sollen. Tatsachen, die jeder - also auch Dritte außerhalb des Betriebes - kennt oder ohne größere Schwierigkeiten in Erfahrung bringen kann, unterliegen nicht der Verschwiegenheitspflicht.
Die Verschwiegenheitspflicht kann ... weiter lesen