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Einer der häufigsten Irrtümer im Arbeitsrecht ist der, dass der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis während einer Krankheit nicht kündigen darf. Auch wenn der Arbeitnehmer krankgeschrieben ist, kann der Arbeitgeber kündigen. Die Kündigung ist nicht allein wegen der Krankheit unwirksam. Es gelten vielmehr die allgemeinen Voraussetzungen, unter denen eine Kündigung wirksam ist. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Kündigungen per Mail, Fax oder mit fehlender Unterschrift sind immer unwirksam. Die Unwirksamkeit der Kündigung kann sich auch daraus ergeben, dass eine nicht zum Ausspruch der Kündigung berechtigte Person die Kündigung erklärt. Manchmal kündigt ... weiter lesen
Eine verhaltensbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber kann für den Arbeitnehmer weitreichende Folgen haben, unter anderem im Hinblick auf das Arbeitszeugnis und das Arbeitslosengeld . Zunächst einmal ist es wichtig zu verstehen, was genau eine verhaltensbedingte Kündigung ist und wann sie gerechtfertigt ist. Eine verhaltensbedingte Kündigung erfolgt, wenn der Arbeitnehmer sich vertragswidrig verhält und dadurch das Arbeitsverhältnis nicht mehr zumutbar ist. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Arbeitnehmer wiederholt unpünktlich ist, Arbeitsanweisungen nicht befolgt oder gegen Betriebsvereinbarungen verstößt. Bevor eine verhaltensbedingte Kündigung ausgesprochen wird, muss der ... weiter lesen
Eine Kündigung ist aus dringenden betrieblichen Erfordernissen iSv. § 1 Abs. 2 KSchG sozial gerechtfertigt, wenn der Arbeitsanfall und damit der Beschäftigungsbedarf dauerhaft so zurückgegangen ist, dass zukünftig das Bedürfnis für eine Weiterbeschäftigung eines oder mehrerer Arbeitnehmer weggefallen ist. Allerdings muss der Arbeitgeber den dauerhaften Rückgang des Beschäftigungsvolumens im Kündigungsschutzprozess nachvollziehbar darstellen. Dazu reicht bei einer Arbeitnehmerüberlassung regelmäßig der Hinweis des Verleihers nicht aus, der bisherige Auftrag, in dessen Rahmen der Leiharbeitnehmer eingesetzt worden sei, sei beendet und es lägen keine Anschlussaufträge vor. Kurzfristige Auftragslücken gehören zum typischen ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Urteil ist in solchen Fällen von großer Bedeutung, in denen ein Arbeitnehmer auf Grund von Kündigung bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses vom ehemaligen Arbeitgeber freigestellt wird und in diesem freigestellten Zeitraum ein Arbeitsverhältnis bei einem Wettbewerber aufnimmt. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat sich in seinem Urteil vom 17.10.2012 (Az.: 10 AZR 809/11) zum Anspruch auf Herausgabe von Vergütung bei Verletzung des Wettbewerbsverbots geäußert. Die Begründung der Klage der Arbeitgeberin basierte darauf, ... weiter lesen
Der Europäische Gerichtshof hat am 23.04.2020 hat zum Aktenzeichen C-507/18 entschieden, dass homophobe Äußerungen eine Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf darstellen, wenn sie von einer Person getätigt werden, die einen entscheidenden Einfluss auf die Einstellungspolitik eines Arbeitgebers hat oder die als einen derartigen Einfluss ausübend wahrgenommen werden kann. Aus der Pressemitteilung des EuGH Nr. Nr. 48/2020 vom 23.04.2020 ergibt sich: In einem solchen Fall könne das nationale Recht vorsehen, dass eine Vereinigung das Recht habe, Schadensersatzansprüche gerichtlich geltend zu machen, auch wenn sich kein Geschädigter feststellen lasse, so der EuGH. Im ... weiter lesen
Wenn Tarifvertragsparteien ein Verhandlungsergebnis verbindlich festhalten und dieses Ergebnis von den zuständigen Gremien der Arbeitgeber- und der Gewerkschaftsseite ausdrücklich gebilligt wird, kann dies ein Vorvertrag sein, aus dem sich ein einklagbarer Anspruch ergibt, einen entsprechenden Tarifvertrag zu unterzeichnen. Ist die Einigung versehentlich nur teilweise, aber nicht vollständig in einem oder mehreren Tarifverträgen umgesetzt worden, haben beide Parteien einen Anspruch auf tarifvertragliche Ergänzung der Umsetzung. Der Verpflichtung zum Abschluss eines solchen ergänzenden Tarifvertrages steht sein rückwirkendes Inkrafttreten auch dann nicht entgegen, wenn zwischenzeitlich Tarifverträge, die mit dem angestrebten ... weiter lesen
Die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat festgestellt, dass Aussagen eines Arbeitnehmers im Ermittlungsverfahren gegen seinen Arbeitgeber diesen nicht ohne weiteres zu einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses berechtigen. 1. Im Ausgangsfall ging es um einen seit fast 30 Jahren bei derselben Firma beschäftigten Mitarbeiter (Beschwerdeführer; Bf). Die Staatsanwaltschaft hatte ein Ermittlungsverfahren wegen angeblicher Unregelmäßigkeiten in der Auftragsabwicklung zum Nachteil der Öffentlichen Hand gegen seinen Arbeitgeber eingeleitet, in dessen Verlauf es auch zu diversen Gesprächen mit dem Bf kam. Dabei übergab der Bf unter anderem einen Ordner mit von ihm gesammelten Unterlagen. Das ... weiter lesen
Ein Interview von Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter, mit Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Maximilian Renger: Im Rahmen von arbeitsrechtlichen Prozessen kommt speziell von Arbeitnehmern häufig die Frage, ob sie bei einem Termin vor dem Arbeitsgericht persönlich erscheinen müssen oder sollen. Was sagst du dazu? Fachanwalt Bredereck: Zunächst einmal stellt sich die Frage nur dann wirklich, wenn man sich von einem Anwalt vertreten lässt. Hat man sich keinen Anwalt genommen, muss man auf jeden Fall selbst zum Termin erscheinen, ansonsten droht ein Versäumnisurteil. Ich würde aber bei Prozessen im Arbeitsrecht immer empfehlen, sich von ... weiter lesen
Urlaubsverfall Den Urlaubsanspruch , den Arbeitnehmer aufgrund gesetzlicher Regelungen und dem Arbeitsvertrag , Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung erhalten, ist als Jahresurlaub ausgestaltet. Am Jahresende muss der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers grundsätzlich aufgebraucht sein. Das Bundesurlaubsgesetz fordert in § 7 Abs. 3 hier vom Arbeitnehmer ausdrücklich: Der Jahresurlaub muss grundsätzlich im laufenden Kalenderjahr genommen werden. Hat der Arbeitnehmer seinen Urlaub aber nicht oder nicht vollständig genommen, verfällt er zum Jahresende . Das Europarecht und der Europäische Gerichtshof haben der deutschen arbeitsrechtlichen ... weiter lesen
Die Beklagte ist eine diakonische Einrichtung in der Rechtsform einer Stiftung mit zuletzt ca. 3.000 Beschäftigten. Der 1955 geborene Kläger ist bei ihr seit 1984 als Angestellter im erzieherischen Dienst tätig. Mit ihm war - wie früher mit allen anderen Arbeitnehmern auch - arbeitsvertraglich die Geltung des BAT vereinbart. Im Jahre 1991 trat die Beklagte dem Verband Kirchlicher und Diakonischer Anstellungsträger Nordelbien (VKDA) bei. Seitdem vereinbart sie mit neu eingestellten Arbeitnehmern die Geltung des Kirchlichen Angestelltentarifvertrages für die Angestellten der Evangelisch-Lutherischen Kirche Nordelbien (KAT-NEK). 1998 schloß der VKDA mit mehreren Gewerkschaften zur Vermeidung von 160 betriebsbedingten Kündigungen einen auf ... weiter lesen
Voraussetzungen einer krankheitsbedingten Kündigung Als Anlass für eine krankheitsbedingte Kündigung kommen in Betracht: • Häufige Kurzzeiterkrankungen • Langzeiterkrankung • krankheitsbedingte Leistungsminderung • dauernde Arbeitsunfähigkeit, bzw. Ungewissheit der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit da in den nächsten zwei Jahren nicht mit einer anderen Prognose gerechnet werden kann. Die Rechtssprechung prüft die Wirksamkeit der Kündigung in 4 Stufen: 1. Stufe: Prüfung einer negativen Gesundheitsprognose. Eine negative Gesundheitsprognose ist zu stellen, wenn zum Zeitpunkt des Zuganges der Kündigung in Bezug auf die zu diesem Zeitpunkt ... weiter lesen
• Es ist möglich, dass der Arbeitgeber im Falle einer betriebsbedingten Kündigung dem gekündigten Arbeitnehmer im Kündigungsschreiben verbindlich eine Abfindung von einem halben Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr anbietet. Zeiträume von mehr als sechs Monaten sind dabei auf ein volles Jahr aufzurunden. • Zum Entstehen des Abfindungsanspruchs muss der Arbeitgeber in der Kündigung darauf hinweisen, dass er die Kündigung auf dringende betriebliche Erfordernisse stützt und der Arbeitnehmer die Abfindung beanspruchen kann, wenn er nicht innerhalb der Drei-Wochen-Frist Kündigungsschutzklage erhebt. • Arbeitnehmer, die gegen ihre Kündigung klagen, haben ... weiter lesen