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Fristlose Kündigung wegen einer Eintragung im erweiterten Führungszeugnis unwirksam. Urteil des Arbeitsgerichts Cottbus, ArbG Cottbus, Urteil vom 30. Mai 2013 – 3 Ca 317/13 –, Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin
Im entschiedenen Fall hatte der Arbeitgeber die Kündigung des Arbeitnehmers allein darauf gestützt, dass dieser eine Eintragung im erweiterten Führungszeugnis erhalten hatte. Das sieht das Arbeitsgericht Cottbus nicht für ausreichend.
Das Urteil: Die rechtskräftige strafgerichtliche Verurteilung ist ohne die Berücksichtigung des zugrunde liegenden Tatgeschehens kein wichtiger Grund im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB. Ob also eine ... weiter lesen
Ein Interview von Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter, mit Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen.
Maximilian Renger: Immer wieder fragen Arbeitnehmer bei uns nach, warum sie eigentlich im Fall einer Kündigung des Arbeitgebers Kündigungsschutzklage erheben müssen, um an eine Abfindung zu kommen. Können wir das vielleicht nochmal grundsätzlich erklären?
Fachanwalt Bredereck: Dass die Frage immer wieder auftaucht, ist verständlich. Denn mit einer Kündigungsschutzklage begehrt man ja, gerichtlich feststellen zu lassen, dass die Kündigung unwirksam ist. Wenn die Klage Erfolg hat, hat man dadurch seinen Job zurück, aber keine ... weiter lesen
Stuttgart (jur). Auch Pflegekräften in Altenheimen kann eine Geriatriezulage zustehen, wenn sie überwiegend kranke alte Menschen versorgen. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg in einem am Mittwoch, 22. Juli 2015, bekanntgegebenen Urteil vom 20. Juli 2015 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) entschieden (Az.: 1 Sa 4/15).
Es gab damit einer Altenpflegerin in Baden-Württemberg recht. Ihr Arbeitgeber betreibt insgesamt 65 Pflegeheime, überwiegend in Baden-Württemberg. Für die rund 3.500 Pflegekräfte gilt nach einem Anerkennungstarifvertrag der TV-L. Danach erhalten Pflegekräfte eine monatliche Zulage in Höhe von 46 Euro, ... weiter lesen
Wenn Ihnen eine Abmahnung erteilt wird, erklärt der Arbeitgeber damit, dass er mit einem bestimmten Verhalten oder mit Ihren Leistungen unzufrieden ist. Verbunden wird die Abmahnung mit der Androhung, dass Sie bei Wiederholung des abgemahnten Verhaltens mit einer Kündigung rechnen müssen. Der Arbeitgeber will mit der Abmahnung regelmäßig entweder eine ernste Warnung geben oder bereits eine Kündigung vorbereiten. In der Regel ist die (unter Umständen mehrmalige) Abmahnung unbedingte Voraussetzung für eine wirksame verhaltensbedingte Kündigung. Die Abmahnung kann grundsätzlich formlos erteilt werden. Aus Beweisgründen wird sie aber regelmäßig schriftlich erteilt. Sie ... weiter lesen
KURZINFO:
Das Haftungsprivileg des § 105 Abs. 1 SGB VII greift ein, wenn ein Arbeitnehmer die Arbeitsleistung seines Arbeitskollegen beanstandet und ihm dabei einen Schubs mit der Hand vor die Brust gibt. Eine betriebliche Tätigkeit liegt nämlich vor, wenn der Schädiger bei objektiver Betrachtungsweise aus seiner Sicht im Betriebsinteresse handeln durfte, sein Verhalten unter Berücksichtigung der Verkehrsüblichkeit nicht untypisch ist und keinen Exzess darstellt.
Der Kläger und der Beklagte sind als LKW-Fahrer tätig; sie sind Arbeitskollegen. Am Nachmittag des 20. Februar 2001 versetzte der Beklagte dem Kläger während der Arbeit einen Stoß vor die Brust, worauf dieser einen Schritt rückwärts machte und über die Handgriffe ... weiter lesen