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Der Arbeitgeber muss in der Abmahnung das von ihm als vertragswidrig beanstandete Verhalten des Arbeitnehmers genau beschreiben. Es ist nicht ausreichend, wenn die Vertragsverletzungen lediglich pauschal umschrieben werden. Beispiel nicht ausreichend: „Sie kommen immer wieder zu spät.“ Beispiel ausreichend: „Sie sind am 14.8.2013 um 8.45 Uhr an Ihrem Arbeitsplatz erschienen, obwohl der Dienstbeginn bereits um 8.30 Uhr war.“ Die pauschale Darlegung ist allerdings dann ausreichend, wenn dem Arbeitnehmer der konkrete Vorwurf bereits aus einem vorangegangenen Gespräch oder einem früheren Schreiben bekannt war. Praxistipp Arbeitgeber: Beschreiben Sie das Fehlverhalten des Arbeitnehmers in der ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Berlin und Essen Heute unter anderem mit folgenden Themen: Videoaufnahmen I: Schadensersatzanspruch eines Arbeitnehmers wegen heimlicher Überwachung durch den Arbeitgeber Das Bundesarbeitsgericht hat die Voraussetzungen, unter denen Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer verdeckt überwachten dürfen, konkretisiert. Es bedarf eines hinreichenden und auf Tatsachen gestützten Verdachtes einer schwer wiegenden Pflichtverletzung. Wann ist ein solcher Verdacht gegeben? Wie schwerwiegend muss die Pflichtverletzung sein? Verstößt der Arbeitgeber gegen diese ... weiter lesen
Die Parteien streiten über die Rechtswirksamkeit einer fristlosen Kündigung, die die Beklagte im Wesentlichen mit dem Vorwurf begründet, der Kläger habe gegenüber einer Mitarbeiterin von „Scheiß Stasi-Mentalität“ gesprochen und damit auch die im Gebiet der ehemaligen DDR geborenen und dort lebenden Geschäftsführer der Beklagten gemeint. Der seit ca. 14 Jahren bei der Beklagten beschäftigte Kläger neigt dazu, seine Beherrschung zu verlieren und herumzubrüllen. Die an sich unstreitige und ehrverletzende Beleidigung ist im Zusammenhang mit einer Falschbuchung gefallen, die im Hauptsitz der Beklagten in Sachsen aufgefallen war. Nachdem das Arbeitsgericht Oberhausen die fristlose Kündigung für unwirksam erklärt hatte, fand diese auch ... weiter lesen
Zahlreiche Tochtergesellschaften des europaweit agierenden Reifengroßhändlers Fintyre Group haben Insolvenz angemeldet. Betroffen sind Tyre 1, Reifen 24, RS Exklusiv, Secura, SW Reifenhandel, Tyre-Xpert sowie Reiff Reifen und Autotechnik. Das Unternehmen Fintyre ist im Groß- und Einzel- sowie im Onlinehandel aktiv und verfügt über 4 Auslieferungslager und 46 Einzelhandelsbetriebe. Im letzten Geschäftsjahr 2016 erzielte Reiff Reifen und Autotechnik rund 340 Millionen Euro Umsatz. Zu den Marken des Unternehmens gehören Reiff Reifen und Autotechnik, A/B/S Autoservice, Netto Reifen-Räder-Discount, Tyre 1 und Reifendiscount.de. Das bedeutet für ca. 1.00 Mitarbeiter ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen, zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 14. Januar 2016 – 5 Sa 657/15 . Privates Surfen während der Arbeitszeit als Grund für eine fristlose Kündigung Das Landesarbeitsgericht hat die fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers wegen privaten Surfens während der Arbeitszeit trotz sechzehnjähriger beanstandungsfreier Tätigkeit ohne vorherige Abmahnung für zulässig erachtet. Dies, obwohl das Landesarbeitsgericht zugunsten des Arbeitnehmers Arglosigkeit unterstellte. Ich hatte zu dieser Problematik bereits eine kritische Anmerkung geschrieben. Heute geht es um eine ... weiter lesen
Der Kläger war als Bauarbeiter im Betrieb eines Hoch- und Tiefbauunternehmens tätig. Über das Vermögen seines Arbeitgebers ist im Dezember 1996 das Gesamtvollstreckungsverfahren eröffnet worden. Der Gesamtvollstreckungsverwalter stellte den Kläger am 1. Dezember 1996 zunächst "unter Anrechnung auf Urlaubsansprüche" von der Arbeitsleistung frei. Der Kläger blieb daraufhin der Arbeit fern und meldete sich arbeitslos. Das Arbeitsverhältnis wurde einvernehmlich im April 1997 beendet. Der Verwalter trug in die Lohnnachweiskarten, die für das Urlaubskassenverfahren der Bauwirtschaft geführt werden, die entstandenen Urlaubsansprüche ein und bescheinigte im Teil C für 1996 als "gewährt" 19 Urlaubstage sowie 4.171,74 DM Urlaubsvergütung und für ... weiter lesen
Ich habe eine Kündigung erhalten. Ich würde die Kündigung akzeptieren, aber nur wenn ich eine Abfindung erhalte. Wie kann ich das erreichen? Sie müssen schnell reagieren. Nach Zugang der Kündigung haben Sie drei Wochen Zeit eine Kündigungsschutzklage zu erheben. Auch wenn es Ihnen eigentlich um eine Abfindung geht - Sie müssen zuerst eine Kündigungsschutzklage einreichen. Wie hoch ist die Abfindung? Die Höhe der Abfindung ist Verhandlungssache. Je größer Ihre Chancen sind, den Kündigungsschutzprozess zu gewinnen, umso mehr wird der Arbeitgeber zahlen, um Sie nicht weiter beschäftigen zu müssen. Richtwert: 0,5 Bruttomonatsgehälter pro ... weiter lesen
"Prämienlohnarbeit ist solche Arbeit, bei der vorher durch Betriebsvereinbarung ein bestimmter Arbeitserfolg (Qualität, Materialeinsparung u.a.) festgelegt wird" (§ 14 Nr. 4 MTV für gewerbliche Arbeitnehmer Metallindustrie Bayern Stand 1. Januar 1998 - MTV-ME-BY). Nach § 23 des Tarifvertrages - Prämienlohn - sind die Prämienbedingungen mit dem Betriebsrat zu vereinbaren (Nr. 1), wobei sich der Verdienst der Prämienlohnarbeiter im Rahmen der betrieblichen Regelung nach der erbrachten Leistung bzw. dem erzielten Arbeitsergebnis richtet und der Prämienverdienst im Durchschnitt aller Prämienlohnarbeiter des Betriebes mindestens 14 % über den Tariflöhnen liegen muss (Nr. 3). Einigen sich der Betriebsrat und der Arbeitgeber nicht über die ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Ausgangslage: Der Betriebsrat kann bei groben Verstößen des Arbeitgebers gegen seine Verpflichtungen aus dem Betriebsverfassungsgesetz Unterlassungsansprüche und Ansprüche auf Vornahme oder Duldung einer Handlung gegen den Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht einklagen. Wie werden diese Ansprüche durchgesetzt? Hat das Arbeitsgericht zu Gunsten des Betriebsrats entschieden und weigert sich der Arbeitgeber trotzdem dem nachzukommen, können die Ansprüche zwangsweise durchgesetzt werden. Ordnungsgeld oder Zwangsgeld? Dabei muss man unterscheiden: Handelt der Arbeitgeber der ihm ... weiter lesen
Die Jugend- und Auszubildendenvertretung in Betrieben oder Behörden dient der Vertretung von Jugendlichen unter 18 Jahren sowie von Personen unter 25 Jahren, die sich in der Berufsausbildung befinden. Zu den Voraussetzungen für die Wählbarkeit dieser Vertretung sowie deren Aufgaben und Rechten ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen. Wählbarkeit: Grundlegende Voraussetzungen für die Wählbarkeit der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) ist das Bestehen eines Betriebsrates. Wählbar ist jeder Arbeitnehmer, der das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, unabhängig davon, ob er sich in der Berufsausübung befindet. Allerdings ... weiter lesen
In seinem Urteil vom 18.09.2014 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) hervorgehoben, dass die Staffelung der Kündigungsfristen nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit keine Altersdiskriminierung darstellt (AZ.: 6 AZR 636/13). NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich führt aus: Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist eine Staffelung der Kündigungsfrist nach der Dauer der Zugehörigkeit zum Betrieb vorgesehen. Nach der Auffassung des BAG verfolgt diese Vorschrift den Zweck, den Schutz vor Kündigungen älterer Arbeitnehmer zu verbessern. Daher, so das BAG, sei die Staffelung gerechtfertigt. ... weiter lesen
Rückabwicklung nach erfolgreicher Statusklage Der gewerkschaftlich organisierte Beklagte war vom 1. Juli 1990 bis zum 31. März 1995 als Reporter bei der klagenden Rundfunkanstalt beschäftigt. Grundlage der Rechtsbeziehung waren befristete Rahmenbedingungen und Honorarverträge. Bis zu seinem Ausscheiden aus dem Vertragsverhältnis wurde der Beklagte als freier Mitarbeiter behandelt. Auf Arbeitnehmer der Klägerin finden insbesondere der Manteltarifvertrag für den Südwestfunk vom 9. Juni 1976 (MTV) sowie die Vergütungsordnung zum MTV Anwendung. Nach dem MTV sind alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis innerhalb einer Ausschlußfrist von zwölf Monaten nach Fälligkeit, spätestens aber drei Monate nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ... weiter lesen