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Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat mit Teilurteil vom 20.08.2019 zum Aktenzeichen 8 Sa 99/19 entschieden, dass die fristlose Kündigung der Intendantin des Tanztheaters Pina Bausch vom 13.07.2018 unwirksam ist. Aus der Pressemitteilung des Landesarbeitsgerichts Düssseldorf vom 20.08.2019 ergibt sich: Auch die vom Tanztheater erklärte Anfechtung des Arbeitsvertrags vom 12.11.2018 blieb erfolglos. Der seit dem 01.05.2017 befristet bis zum 31.07.2022 abgeschlossene Arbeitsvertrag ist nicht beendet, sondern besteht weiter. Das Landesarbeitsgericht hat damit die Entscheidung des Arbeitsgerichts Wuppertal bestätigt. Das Tanztheater hatte aufgrund des geschlossenen Arbeitsvertrags , ... weiter lesen
RWE will bis 2016 weitere 6750 Stellen abbauen. Der derzeit gültige Kündigungsschutz soll nicht verlängert werden. Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen Ausgangslage: Pressemeldungen zufolge, z.B. Spiegel online vom 14.11.2013, will RWE mehr Stellen abbauen als bisher bekannt und schließt nunmehr auch Kündigungen nicht aus. Bis 2016 sollen 6750 Arbeitsplätze wegfallen. Betroffen seien Arbeitsplätze in der Stromerzeugung, in der Verwaltung und bei der Ökostromtochter Innogy. Allein in Deutschland sollen 4700 Arbeitsplätze wegfallen. Dem Vernehmen nach will man auf betriebsbedingte Kündigungen verzichten und den Abbau ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Problem der Scheinselbstständigkeit – tatsächliche Durchführung des Vertragsverhältnisses maßgeblich: Das Problem im Hinblick auf Scheinselbstständigkeit besteht in der Praxis oftmals darin, dass zwar Verträge mit „freien Mitarbeitern“ abgeschlossen wurden, tatsächlich die Mitarbeiter aber deutlich stärker eingegliedert werden, als in den Verträgen vorgesehen. Der Vertragsinhalt und die Vertragsbezeichnung in der Gesamtschau sind zunächst Indizien für das Vorliegen eines bestimmten Vertragstyps. In der arbeitsrechtlichen, der sozialversicherungsrechtlichen ... weiter lesen
Erfurt (jur). Arbeitnehmer können keine hohe Verzinsung des für sie angesparten Altersvorsorgekapitals verlangen. Hat der Arbeitgeber „marktübliche“ Zinsen zugesagt, kann er sich „nach billigem Ermessen“ an geringeren Zinssätzen sicherer Anlageformen orientieren, urteilte am Dienstag, 30. August 2016, das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt (Az.: 3 AZR 272/15). Geklagt hatte ein Beschäftigter eines bayerischen Technologiekonzerns. Laut Betriebsvereinbarung wurde für die Arbeitnehmer während ihrer Beschäftigungszeit eine betriebliche kapitalisierte Altersversorgung aufgebaut. Zu Rentenbeginn konnten dann die Arbeitnehmer entscheiden, ob sie das ganze Geld sofort ... weiter lesen
Immer wieder kommt es in Arbeitsverhältnissen zu Spannungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern , weil sich ein Arbeitnehmer direkt oder gegenüber Kollegen oder im privaten Bereich über WhatsApp oder Facebook über Kunden, Kollegen oder Vorgesetzte äußert. Die Folge ist oft eine außerordentliche Kündigung und hilfsweise eine verhaltensbedingte ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber . Arbeitnehmer und Arbeitgeber treffen sich dann meist vor dem Arbeitsgericht im Rahmen einer Kündigungsschutzklage wieder. Das Arbeitsgericht Duisburg, Urteil vom 26.09.2012 – 5 Ca 949/12 hatte die folgende ... weiter lesen
Die Klägerin, Mutter von drei minderjährigen Kindern, ist bei dem beklagten Verein als Erzieherin mit wöchentlich 26 Stunden in Teilzeit beschäftigt. Im Anschluß an eine Elternzeit hat sie beim beklagten Verein nach § 15 b BAT beantragt, einer Verringerung ihrer Arbeitszeit auf zehn Stunden in der Woche (verteilt auf zwei Tage) für die Dauer von fünf Jahren zuzustimmen. Nach § 15 b BAT soll der Arbeitgeber mit Vollzeitbeschäftigten eine bis zu fünf Jahren befristete Verringerung der Arbeitszeit vereinbaren, wenn diese mindestens ein Kind unter 18 Jahren persönlich betreuen und keine dringenden dienstlichen/betrieblichen Belange entgegenstehen. Diesen Antrag hat der beklagte Verein ua. abgelehnt, weil die Klägerin nicht ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Will sich der Arbeitgeber von einem Arbeitnehmer trennen, hatte in der Regel zwei Möglichkeiten. Er kann diesem kündigen oder einen Aufhebungsvertrag anbieten. Der Vorteil für den Arbeitgeber bei einem Aufhebungsvertrag ist der, dass er eine Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers nicht befürchten muss. Da bei einer Kündigungsschutzklage der Arbeitnehmer regelmäßig anwaltlich vertreten wird, muss der Arbeitgeber in solchen Fällen mit deutlich höheren Abfindungszahlungen rechnen. Das will er vermeiden. Aufhebungsvertrag - des einen Freud des anderen Leid Was für den ... weiter lesen
Die Bundesagentur für Arbeit kann eine Sperrzeit bis zu zwölf Wochen verhängen, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitslosigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführt. Die Bundesagentur geht davon aus, dass dies der Fall ist, wenn der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis gelöst oder durch vertragswidriges Verhalten zu einer Kündigung des Arbeitgebers Anlass gegeben hat. Bei einem Aufhebungsvertrag ist die Zustimmung des Arbeitnehmers und seine Mitwirkung immer gegeben, da dieser sonst nicht zustande kommen kann. Ein Aufhebungsvertrag wird daher grundsätzlich von der Bundesagentur für Arbeit als Indiz für eine Mitverursachung der eigenen Arbeitslosigkeit angesehen. Es ... weiter lesen
Vize-Direktor des Landesinstituts für Rechtsmedizin Brandenburg: Stasi-Tätigkeit verschwiegen, gekündigt und mit Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht erfolgreich. Eine vorläufige Einschätzung von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck. Dem Vize-Direktor des Landesinstituts für Rechtsmedizin Brandenburg war laut Pressemeldung der Potsdamer Neuesten Nachrichten (PNN) vom 8.2.2017 vom Land Brandenburg fristlos gekündigt worden, weil er seine frühere Stasitätigkeit als „inoffizieller Mitarbeiter“ gleich zweimal verschwiegen haben soll. Das erste Mal 1991 und dann erneut im Oktober 2016. Für Anstellungen von Behördenleitern an aufwärts ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers innerhalb von drei Wochen: Nachdem der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Kündigung ausgesprochen hat, hat der Arbeitnehmer drei Wochen Zeit eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einzureichen. Tut er das, folgt darauf der Kündigungsschutzprozess. Vielfach Einigung im Gütetermin: In der Regel folgt auf die Klageerhebung nach etwa zwei bis sechs Wochen ein Gütetermin. Dabei kommt es in schätzungsweise ca. 90 Prozent der Fälle dann schon zu einer Einigung in Form eines Vergleichs zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Damit geht ... weiter lesen
Die Corona -Pandemie , das gesunkene Reiseverhalten und die ohnehin wirtschaftliche Schieflage setzen dem Lufthansa-Konzern arg zu. Der Lufthansa-Konzern hat bei Fluggästen mit seiner stark verzögerten Rückzahlung für ausgefallene Flüge zudem keine Pluspunkte gesammelt und Vertrauen eingebüßt. Die Lufthansa wird mindestens 150 Flugzeuge der früher 760 Flugzeuge großen Flotte abschaffen; das sind 50 Flugzeuge mehr als ursprünglich geplant. 8 der 17 Flugzeugtypen soll abgeschafft werden, darunter wohl auch der A380. Außerdem werden ca. 30 % der angemieteten Büroflächen gekündigt. Außerdem wird ein beachtlicher Anteil an ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen, zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 14. Januar 2016 – 5 Sa 657/15 . Privates Surfen während der Arbeitszeit als Grund für eine fristlose Kündigung Das Landesarbeitsgericht hat die fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers wegen privaten Surfens während der Arbeitszeit trotz sechzehnjähriger beanstandungsfreier Tätigkeit ohne vorherige Abmahnung für zulässig erachtet. Dies, obwohl das Landesarbeitsgericht zugunsten des Arbeitnehmers Arglosigkeit unterstellte. Ich hatte zu dieser Problematik bereits eine kritische Anmerkung geschrieben. Heute geht es um eine ... weiter lesen