Rechtsanwälte und Kanzleien
Rechtsanwalt in Monheim am Rhein - Arbeitsrecht
Experten-Ratgeber
Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Eine Kündigung, welche seitens des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer bei besonderen Gegebenheiten ausgesprochen wird, stellt eine Verdachtskündigung dar. Von solch einer Verdachtskündigung kann in aller Regel nur dann ausgegangen werden, wenn der Arbeitgeber wohl den Verdacht habe, dass der Arbeitnehmer eine strafbare Handlung vorgenommen hat. In dem vorliegenden Fall soll es wohl um einen Arbeitnehmer gegangen sein, der gegen ein Bundesland als seinen Arbeitgeber geklagt habe. Dieser Klage soll wohl ... weiter lesen
Die Bertelsmann-Tochter Mohn Media in Gütersloh streicht 450 von 2.000 Arbeitsplätzen und damit jeden 4. Arbeitnehmer bis zum Jahr 2025 weg. Die Geschäftsführung des Druckerei-Unternehmens und der Betriebsrat haben sich jetzt auf die Bedingungen des Personalabbaus verständigt. Mit einem Freiwilligenprogramm können sich betroffene Arbeitnehmer für mehrere Optionen entscheiden. Arbeitnehmer über 58 können demnach in Altersteilzeit oder in den Vorruhestand gehen – verbunden mit einer Prämie. Arbeitnehmer unter 58 will das Unternehmen Aufhebungsverträge anbieten mit einer Abfindung . Das Ganze gilt nur für unbefristete Voll- und ... weiter lesen
Wir nehmen eine Entscheidung des LAG Baden-Württemberg (Urteil vom 22.06.2016, 4 Sa 5/16) zum Anlaß diese Frage zu thematisieren. In der Entscheidung des LAG hatte ein Arbeitnehmer ein Emoticon benutzt und in einem Chat mit einem Schweinchen Emoticon einen Vorgesetzten als fettes „Schwein“ bezeichnet. Der Arbeitgeber sprach die fristlose Kündigung aus. In der Entscheidung hält das LAG ausdrücklich fest, dass es eine Beleidigung sieht. Dennoch war die Kündigung nicht erfolgreich, da der Mitarbeiter eine Betriebszugehörigkeit von 16 Jahren hatte und sich in dieser Zeit keine nennenswerten Vorfälle ereigneten. Bleibt die Frage: Kann ein Kommentar in ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Wer als Busfahrer im öffentlichen Nahverkehr sein Fahrzeug im alkoholisierten Zustand befördert, dem droht eine fristlose Kündigung, bei der auch eine vorherige Abmahnung entbehrlich sein kann. Es müssen dafür auch gar nicht die straßenverkehrsrechtlich maßgeblichen Promillewerte erreicht werden, auch ein Blutalkoholwert von 0,46 Promille nach einer gewissen Fahrzeit rechtfertigt die fristlose Kündigung eines Busfahrers im öffentlichen Nahverkehr, so das Landesarbeitsgericht Nürnberg (Urteil vom 17. Dezember 2002 – 6 Sa 480/01 –, juris) . Arbeitnehmer, die aufgrund ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen dazu aus: Im Falle einer Kündigung eines Arbeitsverhältnisses kann sich ein Anspruch auf eine Abfindung nach dem Kündigungsschutzgesetz, dem Betriebsverfassungsgesetz oder einem Tarifvertrag ergeben. Automatisch entsteht ein solcher Anspruch jedoch nicht. Vielmehr kommt es jedoch im Rahmen des möglicherweise folgenden Kündigungsschutzprozesses zu einer "freiwilligen" Zahlung einer Abfindung durch den Arbeitgeber. Kommt es auf Seiten des Arbeitgebers zu einer rechtmäßigen Kündigung, so ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen. Deutschlands zweitgrößter Stahlhersteller, der Stahlkonzern Salzgitter plant Medienberichten zufolge ein „Personalreduzierung oberhalb von 1500 Stellen“. Verhandelt wird derzeit eine Rahmenbetriebsvereinbarung zwischen Konzernbetriebsrat/IG Metall und dem Unternehmen. Inwieweit betriebsbedingte Kündigungen erfolgen werden, seit den Berichten zufolge noch unklar. Größtes Problem für den Konzern ist wohl die verlustreiche Tochter Peine Träger GmbH. Arbeitnehmer in den Unternehmen, die sich in einer Krise befinden, sollten folgendes beachten: Wer eine Kündigung erhält, hat insgesamt drei ... weiter lesen
Ein Interview mit Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen, von Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Maximilian Renger: Wir haben schon vielfach gesprochen über das Thema Kündigung und Aufhebungsverträge. Was ist denn nun im Unterschied dazu ein Abwicklungsvertrag? Fachanwalt Bredereck: Durch eine einseitige Kündigung des Arbeitgebers oder einen Aufhebungsvertrag kann das Arbeitsverhältnis beendet werden. Ein Abwicklungsvertrag dagegen kommt dann in Betracht, wenn das Arbeitsverhältnis bereits aus anderen Gründen beendet wird (z.B. durch Kündigung). Im Falle einer Kündigung rate ich Arbeitnehmern ja immer dazu, ... weiter lesen
Nach § 104 Abs.1 Satz1 SGB VII sind Unternehmer den in ihrem Unternehmen tätigen gesetzlich Unfallversicherten zum Ersatz von Personenschäden nach zivilrechtlichen Haftungsgrundsätzen, dh. auch zur Zahlung von Schmerzensgeld, nur verpflichtet, wenn sie den Versicherungsfall vorsätzlich oder auf einem nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 - 4 SGB VII versicherten Weg herbeigeführt haben. Direkte Haftungsansprüche des Versicherten gegen den Arbeitgeber, der allein die Beiträge zahlt, und die Arbeitskollegen sind danach ausgeschlossen. Zu den versicherten Wegen gehören zwar auch die Wege von der Wohnung zur Arbeitsstelle. Der Achte Senat zählt hierzu jedoch nur die privat organisierten Wege zur Arbeit. Ein vom Arbeitgeber durchgeführter Sammeltransport ... weiter lesen
Erfurt (jur). Begründen Arbeitgeber nicht die Absage eines schwerbehinderten Stellenbewerbers, kann dies im Einzelfall als Indiz für eine Diskriminierung gewertet werden. Davon ist allerdings nur auszugehen, wenn ein Arbeitgeber trotz gesetzlicher Vorschriften auch zu wenig schwerbehinderte Arbeitnehmer eingestellt hat, urteilte am Donnerstag, 21. Februar 2013, das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt (Az.: 8 AZR 180/12). Erst bei zu wenig eingestellten schwerbehinderten Arbeitnehmern bestehe die Verpflichtung, Stellenabsagen von schwerbehinderten Bewerbern zu begründen. Nach den gesetzlichen Bestimmungen sollen private und öffentliche Arbeitgeber mindestens fünf Prozent ihrer Stellen mit schwerbehinderten ... weiter lesen
Der Kläger war bei der Beklagten seit 1971 als Konstrukteur beschäftigt. Im Arbeitsvertrag war eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Quartalsschluß vereinbart. Seit 1993 beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis 20 Jahre nach Vollendung des 25. Lebensjahres des Arbeitnehmers bestanden hat, sieben Monate zum Monatsende (§ 622 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 BGB). Kürzere Kündigungsfristen können - von wenigen Ausnahmen abgesehen - nicht vereinbart werden (§ 622 Abs. 5 BGB). Mit Schreiben vom 26. April 1999 kündigte die Beklagte dem Kläger zum 30. November 1999. Der Kläger meint, die Kündigung habe das Arbeitsverhältnis erst zum 31. Dezember 1999 beendet. Die für ihn ungünstigere gesetzliche Regelung hinsichtlich ... weiter lesen
Nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG ist die höchstens dreimalige Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags bis zur Gesamtdauer von zwei Jahren zulässig. Eine Verlängerung iSd. § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG setzt voraus, dass sie noch während der Laufzeit des zu verlängernden Vertrags vereinbart und dadurch grundsätzlich nur die Vertragsdauer geändert wird, nicht aber die übrigen Arbeitsbedingungen. Dies gilt auch, wenn die geänderten Arbeitsbedingungen für den Arbeitnehmer günstiger sind. Andernfalls handelt es sich um den Neuabschluss eines befristeten Arbeitsvertrags, dessen Befristung wegen des bereits bisher bestehenden Arbeitsverhältnisses nach § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG ohne Sachgrund nicht zulässig ist. Das schließt ... weiter lesen
Ein Interview von Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter, mit Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Maximilian Renger: Du rätst Arbeitnehmern immer dazu, sich vor der Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages anwaltlich beraten zu lassen. Warum eigentlich? Fachanwalt Bredereck: Die Empfehlung gebe ich vor folgendem Hintergrund: Wenn nun das Arbeitsverhältnis endet und der Arbeitnehmer möchte dies nicht akzeptieren bzw. zumindest noch eine Abfindung erzielen, weil er der Meinung ist, dass die Befristung unwirksam ist, dann kann er immer nur die letzte Befristung auf ihre Wirksamkeit überprüfen lassen. Maximilian ... weiter lesen