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• Die Krankheit als solche ist kein Kündigungsgrund. Sie wird kündigungsrechtlich erst dann bedeutsam, wenn von ihr störende Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis ausgehen. Die Kündigung wegen Krankheit ist eine personenbedingte Kündigung. • Krankheit wird arbeitsrechtlich erst dann relevant, wenn hierdurch die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung nicht mehr erbracht werden kann, also Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Der Kündigungsgrund ergibt sich durch die Belastungen, die durch den Ausfall der Arbeitskraft oder das Freihalten des Arbeitsplatzes für den Arbeitgeber entstehen. • Eine Störung liegt dann vor, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung ... weiter lesen
Wie funktioniert die neue Brückenteilzeit? Seit dem 01.01.2019 ist die sogenannte Brückenteilzeit in Kraft. Die Brückenteilzeit ist in § 9a TzBfG geregelt und ermöglicht es dem Arbeitnehmer, seine Arbeitszeit ohne Anlass und ohne die Angabe von Gründen zu reduzieren und nach einem im Voraus bestimmten Zeitraum von einem bis zu fünf Jahren automatisch zu seiner bisherigen Arbeitszeit zurückkehren. Die Brückenteilzeit können alle Arbeitnehmer beim Arbeitgeber beantragen, die länger als sechs Monate beschäftigt sind. Unerheblich ist, ob der Arbeitnehmer bisher in Vollzeit oder bereits in Teilzeit beschäftigt war. Damit der Arbeitgeber eine gewisse ... weiter lesen
Berlin (jur). Der Anspruch eines Arbeitnehmers auf noch nicht genommenen Urlaub geht mit seinem Tod nicht unter. Er wandelt sich in einen Abgeltungsanspruch der Erben um, wie das Arbeitsgericht Berlin in einem am Dienstag, 1. Dezember 2015, bekanntgegebenen Urteil entschied (Az.: 56 Ca 10968/15). Es schloss sich damit dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg an und stellte sich gegen die bislang gegenläufige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt. Im entschiedenen Fall hatte die Arbeitnehmerin am Tag ihres Todes noch Anspruch auf 33 Tage Urlaub. Die Erben forderten eine Abgeltung dieses Anspruchs in Geld. 2011 hatte das BAG entschieden, dass der Urlaubsanspruch mit dem Tod des ... weiter lesen
Darmstadt (jur). Psychische Folgen einer ungerechtfertigten Leibesvisitation sind als Arbeitsunfall zu entschädigen, wenn die Durchsuchung allein auf die berufliche Tätigkeit zurückgeht. Entsprechend gilt dies auch für Gesundheitsschäden durch andere beruflich veranlasste polizeiliche Maßnahmen, wie das Hessische Landessozialgericht (LSG) in Darmstadt in einem am Donnerstag, 2. November 2017, bekanntgegebenen Urteil entschied (Az.: L 3 U 70/14). Es gab damit einer Bahn-Mitarbeiterin recht. Sie arbeitete am Service-Point des Fernbahnhofs am Frankfurter Flughafen. Während ihrer Tätigkeit übergab ihr die Bahnsteigaufsicht einen Rucksack, dessen Inhalt sie im Beisein eines Kollegen ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck , Berlin und Essen. Kündigungen bei Air Berlin noch im Oktober Aktuellen Pressemeldungen zufolge droht 1400 Mitarbeitern aus Verwaltung und Bodenpersonal bei Air Berlin der Zugang einer Kündigung noch im Oktober. Jedenfalls wer rechtsschutzversichert ist, tut gut daran, gegen die Kündigung vorzugehen und diese nicht wirksam werden zu lassen. Dafür laufen einige wichtige Fristen, die ein sofortiges Handeln der Arbeitnehmer erforderlich machen. Meldung bei der Bundesagentur für Arbeit Zunächst sollten sich Mitarbeiter, die eine Kündigung erhalten haben, noch am selben oder am nächsten Werktag bei der ... weiter lesen
Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, im Interview mit Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Dineiger, Berlin und Essen. In einem aktuellen Urteil des LAG Köln vom 18.12.2015 (4 Sa 615/15) geht es um das Thema der Ausschlussfristen und die Frage, ob bzw. inwieweit den Arbeitgeber in diesem Zusammenhang Hinweispflichten treffen. Was gilt nun wirklich im Hinblick auf Ausschlussfristen? Fachanwalt Bredereck: Die Diskussion um Ausschlussfristen gab es auch bereits, als der Mindestlohn eingeführt wurde. Wird jetzt durch Hinweisplichten des Arbeitgebers aufgeweicht? Fachanwalt Dineiger: In den letzten Jahren hat die Rechtsprechung ein paar Urteile geliefert, in denen es ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein in Kiel hat mit Urteil vom 03.06.2020 zum Aktenzeichen 1 Sa 72/2 0 entschieden, dass ein Arbeitgeber bei Fehlen eines Arbeitnehmers an einem einzigen Tag auch dann zunächst abmahnen muss, bevor er fristlos kündigen kann, wenn das Arbeitsverhältnis erst zwei Tage bestanden hat. Aus der Pressemitteilung des LarbG SH Nr. 10/2020 vom 24.09.2020 ergibt sich: Die Klägerin nahm am 01.08.2019 ihre Arbeit als Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte auf. Am 05.08. sowie am 06.08.2019 arbeitete sie vereinbarungsgemäß nicht, da ihr Sohn in der Kindertagesstätte eingewöhnt wurde. Mit Schreiben vom 05.08.2019, der Klägerin vorab per Mail am ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com informieren: Der BGH (BGH 23.4.2012, II ZR 163/10) entschied jetzt erstmals zugunsten eines GmbH Geschäftsführers unter Anwendung des AGG. Kläger war im vorliegenden Fall ein 62jähriger Mann, welcher die Geschäftsführung einer GmbH ausübte. Er stand in einem befristeten Arbeitsverhältnis für fünf Jahre, welches den Ablauf seiner Amtszeit am 31.08.2009 vorsah. Die im Dienstvertrag festgelegten Bedingungen sollen vorgesehen haben, dass der Kläger spätestens 12 Monate vor Ablauf seiner Amtszeit über eine Verlängerung des ... weiter lesen
Ausgangslage: Bei Karstadt steht Pressemeldungen zufolge ein erheblicher Personalabbau bevor. Angeblich will der Handelskonzern in einzelnen seiner 83 Filialen mehr als 25 % Personal abbauen. Wenn nahezu jeder vierte Mitarbeiter gehen muss, hat dies regelmäßig auf die Motivation der Mitarbeiter keinen guten Einfluss. Diese dürfte im Übrigen bei Karstadt Mitarbeitern ohnehin schon erheblich angeschlagen sein. Hinzu kommt, dass einige Filialen und Schnäppchencenter komplett geschlossen werden sollen (zum Beispiel Dortmund und Bremen, Saarbrücken im Jahr 2016). Bundesweit sollen sich die Mitarbeiter im Kundenbereich auf Verkauf, Warenservice oder Kasse spezialisieren. Vorsicht bei ... weiter lesen
(Stuttgart) Das Bundesarbeitsgericht hatte sich soeben in einer Entscheidung erneut Fragen zu Anpassung von Betriebsrenten unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Versorgungsschuldners zu befassen. Darauf verweist der Stuttgarter Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Henn, Präsident des VDAA - Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Stuttgart, unter Hinweis auf die Mitteilung des Bundesarbeitsgerichts vom 18.03.2014 zu seinem Urteil vom 15. April 2014 - 3 AZR 51/12. Der Kläger war langjährig bei der D AG, einer Bank, beschäftigt. Er bezog von dieser seit dem 1. Januar 1998 eine Betriebsrente. Die Betriebsrente wurde von der D AG alle ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Wenn der Arbeitgeber eine Kündigung aussprechen will, muss er sich an die Schriftform halten und diese dementsprechend unterschreiben. Das ist immer dann unproblematisch, wenn der Arbeitgeber eine natürliche Person ist und als solche mit dem Arbeitnehmer auch den Arbeitsvertrag geschlossen hat. Kündigung einer juristischen Person: Handelt es sich beim Arbeitgeber dagegen um eine juristische Person, z.B. eine GmbH oder Aktiengesellschaft (AG) wird die Sache etwas komplizierter. Zunächst ist es wichtig, den Arbeitgeber in der Kündigung richtig zu bezeichnen. Die Bezeichnung ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag ... weiter lesen
Ich habe eine Kündigung erhalten. Ich würde die Kündigung akzeptieren, aber nur wenn ich eine Abfindung erhalte. Wie kann ich das erreichen? Sie müssen schnell reagieren. Nach Zugang der Kündigung haben Sie drei Wochen Zeit eine Kündigungsschutzklage zu erheben. Auch wenn es Ihnen eigentlich um eine Abfindung geht - Sie müssen zuerst eine Kündigungsschutzklage einreichen. Wie hoch ist die Abfindung? Die Höhe der Abfindung ist Verhandlungssache. Je größer Ihre Chancen sind, den Kündigungsschutzprozess zu gewinnen, umso mehr wird der Arbeitgeber zahlen, um Sie nicht weiter beschäftigen zu müssen. Richtwert: 0,5 Bruttomonatsgehälter pro ... weiter lesen