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Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Finger weg vom Eigentum des Arbeitgebers: Das Eigentum des Arbeitgebers sollte tabu sein. Gegenstände, auch wenn sie noch so klein und geringwertig sind (selbst Kugelschreiber, Werkzeuge, sonstige Büromaterialien oder sogar vermeintlicher Müll), sollten nicht mitgenommen werden. Auch Ausleihen von Sachen aus dem Eigentum des Arbeitgebers ist riskant: Auch auf das Ausborgen von entsprechenden Materialien sollten Arbeitnehmer besser verzichten. Sie müssen nämlich im Zweifelsfall später beweisen, dass sie auch die Absicht hatten, die Sachen wieder zurückzubringen. Das kann unter ... weiter lesen
Schadensersatzansprüche bei außerordentlicher Eigenkündigung Der Kläger schloß mit der Beklagten, einem Unternehmen des Baugewerbes, mit Wirkung zum 1. Januar 1998 einen Vertrag, wonach er nach einer Einarbeitungszeit am 1. Juli 1998 zum Geschäftsführer bestellt werden sollte. Des weiteren sollte sich das Gehalt des Klägers am 1. Juli 1998 erhöhen. Die Frist für eine ordentliche Kündigung betrug ein Jahr zum Quartalsende. Zum 1. Juli 1998 erfolgte weder die vereinbarte Bestellung zum Geschäftsführer noch wurde das Gehalt erhöht. Die Gesellschafter der Beklagten, deren Geschäftsführer und dessen Ehefrau, hatten eine Verlängerung der Einarbeitungszeit des Klägers beschlossen, weil sie seine fachliche und persönliche Eignung ... weiter lesen
Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat mit Urteil vom 14.05.2019 zum Aktenzeichen C-55/18 entschieden, dass die Mitgliedstaaten der Europäischen Union die Arbeitgeber verpflichten per Gesetz verpflichten müssen, ein System einzurichten, mit dem die tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann. Aus der Pressemitteilung des EuGH mit der Nr. 61/19 ergibt sich: Die spanische Gewerkschaft Federación de Servicios de Comisiones Obreras (CCOO) erhob vor der Audiencia Nacional (Nationaler Gerichtshof, Spanien) eine Klage auf Feststellung der Verpflichtung der Deutsche Bank SAE, ein System zur Erfassung der von deren Mitarbeitern geleisteten täglichen Arbeitszeit einzurichten. Sie vertritt die ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Keylogger zur Überprüfung von Arbeitnehmern Bei einem Keylogger handelt es sich um eine Software, mit der die Eingaben des Benutzers auf der Tastatur protokolliert und z. B. Screenshots angefertigt werden können. Die so gewonnenen Aufzeichnungen können dann ausgewertet werden. In einem vom Bundesarbeitsgericht zu entscheidenden Fall hatte sich nun die Arbeitgeberin einer solchen Software bedient und den Arbeitnehmern mitgeteilt, dass ihre Systeme mitgeloggt würden. Kündigung wegen Privatnutzung des Dienstrechners Aus der Auswertung der so gewonnenen Daten folgerte die Arbeitgeberin im Fall ... weiter lesen
Kassel (jur). Arbeitnehmer, deren Bruttoeinkommen unter monatlich 850 Euro sinkt, müssen geringere Sozialbeiträge entrichten. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in einem am Donnerstag, 16. August 2018, bekanntgegebenen Urteil vom Vortag entschieden (Az.: B 12 R 4/18 R). Damit verwarfen die Kasseler Richter die bisherige Praxis, Vergünstigungen für geringe Einkünfte nur für steigende Einkünfte nach einem Minijob anzuwenden. Konkret gab das BSG einem Rechtsanwalt aus Südbaden recht. Er hatte eine Teilzeit-Mitarbeiterin mit ursprünglich 16 Wochenstunden beschäftigt. Für die Zeit ab 2008 vereinbarten beide eine Altersteilzeit mit nur noch acht Wochenstunden. Dadurch ... weiter lesen
Oft kommt es vor, dass junge Mütter oder Väter während der Elternzeit nach einigen Monaten wieder stundenweise arbeiten möchten. § 15 Abs. 5 des Bundeselterngeld und -elternzeitgesetzes (BEEG) gibt den Arbeitnehmern unter bestimmten Umständen einen Anspruch gegen den jeweiligen Arbeitgeber auf „Verringerung der Arbeitszeit“. Dies ist zwar etwas missverständlich, da es ja in Regel faktisch um eine Erhöhung der Arbeitszeit von null Stunden auf die gewünschte Stundenzahl geht. Das Gesetz geht jedoch an dieser Stelle von der Arbeitszeit vor dem Antritt der Elternzeit bzw. der Mutterschutzfrist vor der Geburt des Kindes aus. § 15 Abs. 5 bis 7 BEEG ermöglicht eine solche ... weiter lesen
Eine Arbeitnehmerin (hier Krankenschwester), die aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist, Schichtdienst zu leisten, ist nicht automatisch arbeitsunfähig. Ein Beitrag zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 9. April 2014 - 10 AZR 637/13 – von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen. Ausgangslage: Wenn Arbeitnehmer aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht in der Lage sind, ihre vertraglich geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen, muss der Arbeitgeber auch nicht vergüten. Der betroffene Arbeitnehmer kann für sechs Wochen Entgeltfortzahlung und anschließend Krankengeld beanspruchen. Besteht die Einschränkung dauerhaft, muss der ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin Durch Einführung von Kurzarbeit versuchen die Unternehmen Personalkosten zu senken, indem die Arbeitszeit der Arbeitnehmer abgesenkt wird. Der Lohn wird entsprechend gekürzt. Seit Anfang 2009 kann sich Kurzarbeit auch auf einzelne Arbeitnehmer erstrecken. Die Einführung von Kurzarbeit bedarf einer Rechtsgrundlage. In Betrieben mit Betriebsrat kann der Arbeitgeber die Kurzarbeit mit dessen Zustimmung einführen, in Betrieben ohne Betriebsrat nur, wenn dies im Arbeitvertrag (wirksam) vereinbart wurde oder der Arbeitnehmer zustimmt. Nur ausnahmsweise kommt eine Einführung durch Vereinbarung im Tarifvertrag in Betracht. ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zum Urteil des EuGH vom 18. Dezember 2014 – C-354/13 –, juris. Ausgangslage: Der Europäische Gerichtshof hatte zwei Fragen zu beantworten. Zum einen: Verbietet europäisches Recht direkt eine Diskriminierung wegen krankhafter Fettleibigkeit (Adipositas)? Zum anderen: hat ein Arbeitnehmer besonderen Kündigungsschutz, wenn er unter dieser Erkrankung leidet? Fall: Der Entscheidung lag der Fall eines 160 Kilo schweren dänischen Kindererziehers zu Grunde, der gegen seine Kündigung geklagt hat. Urteil des Europäischen Gerichtshofs: Die erste Frage hat der Europäische ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Arbeitgeber geben in einer Kündigung in der Regel keine Begründung an. Arbeitnehmer sind daher oftmals ratlos, wenn sie eine Kündigung erhalten haben. Der Arbeitgeber wird zumeist einfach eine ordentliche Kündigung zu einem bestimmten Termin aussprechen, hilfsweise zum nächst zulässigen Termin. Kündigung bedarf keiner Begründung für Wirksamkeit: Arbeitgeber müssen Kündigungen im Arbeitsrecht in der Regel nicht mit einer Begründung versehen. Nur wenn ausnahmsweise ein spezieller Tarifvertrag eine ausdrückliche Begründung verlangt, gilt etwas anderes. Das ... weiter lesen
Der Kläger ist Drucker mit einem Stundenlohn von 36,78 DM. Er war am 14. Juni 2001, in Bayern gesetzlicher Feiertag (Fronleichnam), arbeitsunfähig krank. An diesem Tag hätte er nach Maßgabe des Arbeitsplans zehn Stunden arbeiten müssen. Der Kläger hat zusätzlich zu der vom Arbeitgeber geleisteten Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für zehn Stunden (490,28 DM einschl. Nachtarbeitszuschlägen) weitere Entgeltfortzahlung verlangt, nämlich 367,80 DM als Feiertagsbezahlung sowie den 170 %igen tariflichen Feiertagszuschlag (625,26 DM). Die Klage war insgesamt erfolgreich. Das Bundesarbeitsgericht hat auch den in der Revision allein noch rechtshängigen Feiertagszuschlag zugesprochen. Zwar hat der maßgebliche Tarifvertrag für die ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Nach dem am 15.08.2012 veröffentlichten Urteil des Arbeitsgerichts Cottbus (AZ: 2 Ca 147/12) muss der Arbeitgeber für die während eines Urlaubstages ausgeübte Betriebsratstätigkeit keinen erneuten Urlaub gewähren. Die Cottbuser Richter entschieden, dass der Urlaubstag, an dem ein Betriebsratsmitglied sein Amt aktiv ausübt, nicht von dem Jahresurlaub abgezogen werden kann, weil es sich dabei nicht um eine betrieblich veranlasste Arbeit handele. In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt nahm ein Betriebsratsvorsitzender ... weiter lesen