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1. Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf Urlaub Nach § 1 Bundesurlaubsgesetz hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub . Deshalb haben z.B. auch Teilzeitbeschäftige, geringfügig Beschäftigte („Mini-Jobber", „400-Euro-Jobber"), befristet angestellte Arbeitnehmer, Aushilfen, Aushilfskräfte, in Ferienarbeit oder in Nebentätigkeit Beschäftigte, Praktikanten und Volontäre grundsätzlich Anspruch auf bezahlten (!) Urlaub. 2. Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Arbeitnehmer während des Urlaubs das Gehalt weiterzuzahlen. Die während des Urlaubs gezahlte Vergütung wird als Urlaubsentgelt bezeichnet. Die Höhe ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Medienberichten zufolge will die Firma Gigaset fast die Hälfte der Belegschaft in den nächsten drei Jahren abbauen. Bis 2018 sollen von den 1250 Stellen im Unternehmen 550 wegfallen. Die Geräte werden hauptsächlich im Werk in Bocholt hergestellt. Allein am Standort Bocholt sollen lokalen Medienberichten zufolge 300 der insgesamt 1000 Jobs wegfallen. Was müssen betroffene Mitarbeiter der Firma Gigaset beachten? Rechtschutzversicherung überprüfen Mitarbeiter von Gigaset sollten eine bestehende Rechtsschutzversicherung überprüfen. Ist auch Arbeitsrechtsschutz mit abgedeckt? Gegebenenfalls ... weiter lesen
Manchmal müssen Arbeitgeber feststellen, dass die Beschäftigungsmöglichkeit für einen bestimmten Arbeitnehmer wegfällt, sie diesen aber auf einem anderen Arbeitsplatz noch gebrauchen können. Durch eine bloße Versetzung kann der neue Arbeitsplatz aber nicht zugewiesen werden, da hiergegen konkrete Festlegungen im Arbeitsvertrag sprechen. In diesem Fall bietet sich eine sog. Änderungskündigung an, also die Kündigung des Arbeitsverhältnisses zusammen mit dem Angebot, dieses zu geänderten Bedingungen fortzusetzen. In einem solchen Fall schadet dem Arbeitgeber aber zuviel Flexibilität. Er muss dem Arbeitnehmer ein konkretes Angebot machen, dass dieser nur noch mit ... weiter lesen
Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 14. Februar 2012, AZ: 2 BvL 4/10 Der Fall: Der Kläger des Ausgangsverfahrens, ein in Hessen auf Lebenszeit verbeamteter Universitätsprofessor, begehrte die Feststellung, dass seine Besoldung verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine amtsangemessene Besoldung nicht genüge. Die Entscheidung: Das Alimentationsprinzip verpflichtet den Dienstherrn, den Beamten lebenslang angemessen zu alimentieren und ihm nach seinem Dienstrang, nach der mit seinem Amt verbundenen Verantwortung und nach der Bedeutung des Berufsbeamtentums für die Allgemeinheit entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und des allgemeinen ... weiter lesen
Ein Fachbeitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Essen Zahlt ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer für den Verlust des Arbeitsplatzes eine Abfindung im Rahmen eines außergerichtlichen Aufhebungsvertrags, geht der Arbeitnehmer regelmäßig das Risiko ein, von der Bundesagentur für Arbeit eine Sperrzeit zu erhalten. Keine Sperrzeit wird verhängt, wenn der Arbeitnehmer nach einer Kündigung des Arbeitgebers Kündigungsschutzklage erhebt und der Aufhebungsvertrag über die zu zahlende Abfindung dann vor Gericht geschlossen wird. Es muss unbedingt darauf geachtet werden, dass sowohl die gesetzlichen als auch die tarifvertraglichen als auch die arbeitsvertraglichen ... weiter lesen
Mainz (jur). Durch die Beschäftigung von Leiharbeitnehmern können Unternehmen nicht die Zahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder gering halten. Denn regelmäßig beschäftigte Leiharbeitnehmer zählen hier ebenso wie die Stammbelegschaft mit, wie das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz in einem aktuell veröffentlichten Beschluss vom 14. Juli 2015 entschied (Az.: 8 TaBV 34/14). Laut Betriebsverfassungsgesetz haben Betriebsräte in größeren Betrieben Anspruch auf „Freistellungen“. Die betreffenden Betriebsratsmitglieder müssen ihrer regulären Tätigkeit nicht mehr nachgehen und können sich voll der Betriebsratsarbeit widmen. Ab ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Berlin und Essen. Heute unter anderem mit folgenden Themen: Daimler-Betriebsrat: Verfahren zur Amtsenthebung wegen „privater“ Äußerungen auf Facebook Pressemeldungen zufolge hat ein Mitglied des Betriebsrates von Daimler folgendes Zitat auf seiner Facebook- Seite veröffentlicht: „Jeder Mensch zahlt für seine Taten! Die einen früher, die anderen später … Fuck Charlie Hebdo“. Nun droht diesem ein Amtsenthebungsverfahren, welches sowohl der Betriebsrat, die Gewerkschaft IG Metall und Daimler als Arbeitgeber einleiten wollen. ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Kündigungsschutzklage zur Sicherung einer Abfindung. Findet das Kündigungsschutzgesetz Anwendung (regelmäßig mehr als zehn Mitarbeiter beim Arbeitgeber), sollten Arbeitnehmer bei Zugang einer Kündigung unbedingt innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen. Auch wenn das Arbeitsverhältnis nicht mehr zu retten ist oder wenn der Arbeitnehmer überhaupt nicht mehr bei dem Arbeitgeber arbeiten will, eine Abfindung (Regelabfindung ein halbes bis ein Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr) ist regelmäßig drin. Kostenrisiko im ... weiter lesen
Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, im Interview mit Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Maximilian Renger: Du hast in einem aktuellen Video-Blog Facebook als Jobkiller bezeichnet. Wie ist denn das zu verstehen? Fachanwalt Bredereck: Die Überschrift war natürlich reißerisch gewählt. Trotzdem ist es so, dass vielfach Arbeitnehmern noch nicht klar ist, wie gefährlich Äußerungen, Posts, Kommentare etc. in den sozialen Netzwerken wie Facebook für das Arbeitsverhältnis werden können. Maximilian Renger: Wie das? Fachanwalt Bredereck: Zum Beispiel wird ein Arbeitnehmer, der arbeitsunfähig gemeldet ist und ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht Bonn hat mit Urteil vom 23.10.2019 zum Aktenzeichen 5 Ca 1201/19 entschieden, dass ein Entschädigungsanspruch nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) nicht besteht, wenn sich ein Bewerber rechtsmissbräuchlich verhält. Aus der Pressemitteilung des Arbeitsgerichts Bonn Nr. 2/2019 vom 08.11.2019 ergibt sich: Die Beklagte war auf der Suche nach einem „Fachanleiter aus den Bereichen Küche / Haus-wirtschaft / Nähen“. Der Kläger bewarb sich auf die Stellenanzeige mit dem Hinweis, dass er Rentner sei, und bat um ein Gehaltsangebot auf Vollzeitbasis. Der Ausbildungsbereich Nähen könne von ihm nicht erbracht werden. Außerdem benötige er ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Es geht weiter mit den Streiks. Nach Bahnstreik und Kitastreik geht es nun also mit dem Poststreik weiter. Dieser wiederum birgt nun aber auch noch in anderer Hinsicht als die bisherigen Streiks Probleme. Es stellt sich nun nämlich die Frage, wie dennoch wichtige Fristen, etwa bei einer Kündigung, eingehalten werden können. Schriftform nicht vorgeschrieben – keine Probleme: In solchen Fällen, in denen die Schriftform nicht zwingend erforderlich ist, bestehen vergleichsweise wenige Probleme. Etwaige Widerrufe oder Kündigungen können hier auch per E-Mail oder Fax gesendet werden. Allein der ... weiter lesen
Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer auch solche Arbeitsplätze anbieten, die dauerhaft mit Leiharbeitnehmern besetzt sind. Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zum Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts (Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 06. März 2012 – 19 Sa 1342/11 –, juris) Ausgangslage: Bevor ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer betriebsbedingt kündigen kann, muss er ihm zunächst im Betrieb vorhandene freie Arbeitsplätze anbieten. Dies gilt jedenfalls insoweit, als der Arbeitnehmer die vorhandene Arbeit aufgrund seiner Qualifikation leisten kann. Auch wenn der Arbeitnehmer zunächst eine gewisse ... weiter lesen