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Kunstfehler, Ärztepfusch, Fehlbehandlung – die Bezeichnungen sind vielfältig. Juristisch gesehen bilden sie die Grundlage des Arzthaftungsrechts. Verletzt ein Arzt, ein Zahnarzt oder ein Geburtshelfer schuldhaft seine Pflichten aus dem ärztlichen Behandlungsvertrag und entsteht dem Patienten hierdurch ein gesundheitlicher und / oder finanzieller Schaden, hat der Arzt für diese Folgen seiner Behandlung dem Patienten ein Schmerzensgeld und Schadensersatz zu zahlen. Pro Jahr kommen viele Menschen durch ärztliche Behandlungsfehler körperlich, seelisch und finanziell zu Schaden. Die Schätzungen gehen von ca. 400.000 Kunstfehlern jährlich aus, die Dunkelziffer liegt noch viel höher. Oft ... weiter lesen
Berlin (jur). Die Ausstellung „Menschen Museum“ mit sogenannten Plastinaten menschlicher Körper ist grundsätzlich möglich und rechtmäßig. Allerdings muss für jedes Exponat eine einzeln vorliegende Einwilligungserklärung des Körperspenders vorliegen, urteilte am Mittwoch, 13. September 2017, das Verwaltungsgericht Berlin (Az.: 21 K 608.17).
Der Heidelberger Anatom Gunther von Hagens stellt seit 1996 in Wanderausstellungen weltweit plastinierte menschliche Körper, Körperteile oder auch Tiere aus. Bei der Plastination wird der Leiche das Körperwasser und -fett entzogen und erst durch Aceton und schließlich durch einen Kunststoff wie Silikonkautschuk ersetzt. ... weiter lesen
Hamm (jur). Beeinträchtigungen des Sexuallebens durch Impotenz des Ehemannes nach einer Operation lösen für die Frau noch keinen Anspruch auf Schmerzensgeld aus. Dies kommt erst dann in Betracht, wenn auch bei der Ehefrau gesundheitliche, etwa psychische Folgeschäden auftreten, stellte das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einem am Freitag, 21. Juli 2017, bekanntgegebenen Beschluss klar (Az.: 3 U 42/17). Lediglich Einschränkungen der ehelichen Sexualität verletzten die Frau nicht in eigenen Rechten.
Im konkreten Fall war der Mann mehrfach an der Wirbelsäule operiert worden. Seine Ehefrau behauptet, er habe dabei einen Nervenschaden erlitten, durch den er impotent geworden sei. Dies ... weiter lesen
Kunstfehler, Ärztepfusch, Fehlbehandlung – die Bezeichnungen sind vielfältig. Verletzt ein Arzt, ein Zahnarzt oder ein Geburtshelfer schuldhaft seine Pflichten aus dem ärztlichen Behandlungsvertrag und entsteht dem Patienten hierdurch ein gesundheitlicher und / oder finanzieller Schaden, hat der Arzt für diese Folgen seiner Behandlung dem Patienten ein Schmerzensgeld und Schadensersatz zu zahlen. Rechtsanwalt Dr. jur. Alexander Rauhaus und Rechtsanwältin Nathalie Raffel, beide Fachanwälte für Medizinrecht, vertreten medizingeschädigte Mandanten gegenüber Ärzten und Krankenhäusern sowie deren Haftpflichtversicherungen und helfen ihnen, ihre Schmerzensgeld- und ... weiter lesen
Oldenburg/Berlin (DAV). Erleidet ein Unfallopfer durch eine falsche ärztliche Behandlung Schaden, haftet allein das behandelnde Krankenhaus. Die Verantwortung des Autofahrers, der den Unfall verursacht hat, tritt dahinter zurück. Das entschied das Oberlandesgericht Oldenburg am 16. Juli 2015 (AZ: 5 U 28/15), wie die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.
Ein Autofahrer stieß beim Überholen auf der Landstraße mit einem Kraftrad zusammen. Das kam von der Fahrbahn ab und prallte gegen einen Baum. Der Fahrer erlitt eine beidseitige Rippenserienfraktur mit Lungenquetschung. Im Krankenhaus wurde er sediert und beatmet. Als das Beatmungsgerät eine Störung ... weiter lesen