






Rechtsanwälte und Kanzleien
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Unter dem Arzthaftungsrecht versteht der Jurist die zivilrechtliche Haftung des Arztes für eine fehlerhafte Behandlung- auch Behandlungsfehler, Kunstfehler oder "Ärztepfusch" im Volksmund genannt. Neben der Haftung des einzelnen Arztes, fällt unter das Arzthaftungsrecht begrifflich auch das Krankenhaushaftungsrecht, das Zahnarzthaftungsrecht, das Geburtsschadensrecht sowie das Medizinprodukterecht. Dr. Rauhaus Rechtsanwälte beraten und vertreten geschädigte Patienten bundesweit in allen genannten Gebieten des Arzthaftungsrechts und helfen bei der juristischen Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen sowie Schmerzensgeldansprüchen, angefangen beim außergerichtlichen Schriftwechsel mit dem Arzt/ ... weiter lesen
Weist eine zahnprothetische Brücke so erhebliche Mängel auf, dass sie erneuert werden muss, muss der Zahnarzt dem Patienten eine Neuanfertigung anbieten. Unterlässt er dies, kann der Patient den Behandlungsvertrag fristlos kündigen, schuldet kein Zahnarzthonorar und kann seinerseits Schmerzensgeld beanspruchen. Das hat der 26. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 05.09.2014 entschieden und damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Bielefeld abgeändert.
Der heute 72 Jahre alte, beklagte Patient aus Bielefeld ließ sich von 2006 bis Mai 2011 vom klagenden Zahnarzt aus Bielefeld zahnärztlich behandeln. Anfang des Jahres 2011 führte der Kläger eine zahnprothetische ... weiter lesen
Kunstfehler, Ärztepfusch, Fehlbehandlung – die Bezeichnungen sind vielfältig. Juristisch gesehen bilden sie die Grundlage des Arzthaftungsrechts. Verletzt ein Arzt, ein Zahnarzt oder ein Geburtshelfer schuldhaft seine Pflichten aus dem ärztlichen Behandlungsvertrag und entsteht dem Patienten hierdurch ein gesundheitlicher und / oder finanzieller Schaden, hat der Arzt für diese Folgen seiner Behandlung dem Patienten ein Schmerzensgeld und Schadensersatz zu zahlen. Pro Jahr kommen viele Menschen durch ärztliche Behandlungsfehler körperlich, seelisch und finanziell zu Schaden. Die Schätzungen gehen von ca. 400.000 Kunstfehlern jährlich aus, die Dunkelziffer liegt noch viel höher. Oft ... weiter lesen
Kunstfehler, Ärztepfusch, Fehlbehandlung – es gibt viele Bezeichnungen. Juristisch gesehen bilden sie die Grundlage des Arzthaftungsrechts. Verletzt ein Arzt, ein Zahnarzt oder ein Geburtshelfer schuldhaft seine Pflichten aus dem ärztlichen Behandlungsvertrag und entsteht dem Patienten hierdurch ein gesundheitlicher und / oder finanzieller Schaden, hat der Arzt für diese Folgen seiner Behandlung dem Patienten ein Schmerzensgeld und Schadensersatz zu zahlen. Der Schwerpunkt der Kanzlei Dr. Rauhaus Rechtsanwälte liegt seit Jahren auf dem Gebiet des Arzthaftungsrechts. Dabei umfasst das Spektrum neben dem Arzthaftungsrecht und Krankenhaushaftungsrecht auch das Zahnarzthaftungsrecht und das ... weiter lesen
Berlin (jur). Die Ausstellung „Menschen Museum“ mit sogenannten Plastinaten menschlicher Körper ist grundsätzlich möglich und rechtmäßig. Allerdings muss für jedes Exponat eine einzeln vorliegende Einwilligungserklärung des Körperspenders vorliegen, urteilte am Mittwoch, 13. September 2017, das Verwaltungsgericht Berlin (Az.: 21 K 608.17).
Der Heidelberger Anatom Gunther von Hagens stellt seit 1996 in Wanderausstellungen weltweit plastinierte menschliche Körper, Körperteile oder auch Tiere aus. Bei der Plastination wird der Leiche das Körperwasser und -fett entzogen und erst durch Aceton und schließlich durch einen Kunststoff wie Silikonkautschuk ersetzt. ... weiter lesen