Arzthaftung
Infolge der Ausübung seiner Tätigkeit können einem Arzt Fehler passieren. Das ist leider nicht zu vermeiden. Unter Arzthaftung versteht man, für diese Fehler dem Patienten gegenüber Verantwortung zu übernehmen. Es handelt sich hierbei um eine zivilrechtliche Verantwortung, die bei Verletzungen der ärztlichen Sorgfaltspflicht zum Tragen kommt. Begibt sich ein Patient in ärztliche Behandlung, geht er somit den sogenannten Behandlungsvertrag ein. Aufgrund dieses Dienstvertrages verpflichtet sich der Arzt nach bestem fachlichem Wissen und Gewissen um eine Linderung oder Heilung der Erkrankung bemüht zu sein. Ein vorbestimmter Erfolg wird nicht vereinbart. Dennoch kann es in der täglichen Praxis des Arztes zu vielen möglichen Fehlern oder Verstößen gegen die ärztliche Sorgfaltspflicht kommen. In derartigen Fällen ist er zu Schadensersatz gegenüber dem Patienten verpflichtet. Vorwiegend handelt es sich um Behandlungs- bzw. Aufklärungsfehler. Die Nachweispflicht liegt beim Patienten.
In der heutigen Zeit kommt es neben Alltagserkrankungen immer häufiger zu schwerwiegenden Krankheiten. Diese bedürfen oft bereits im Diagnosestadium der Gerätemedizin. Kommt es in diesem Zusammenhang zu Fehlern bei der Aufklärung derartiger Eingriffe, so kann dies im schlimmsten Fall eine Schadensersatzklage nach sich ziehen. Sind Sie von einem Diagnose- oder Behandlungsfehler betroffen, stellen Sie sicher, dass Sie sich von einem Fachanwalt für Arzthaftung beraten und vertreten lassen. Nicht nur kann dieser absehen, ob eine Klage von Erfolg gekrönt sein wird. Auch ist er aufgrund seiner fachlichen Spezialisierung in der Lage, festzustellen, wie schwerwiegend die Verletzung der Sorgfaltspflicht des Arztes gewesen ist. Der Anwalt für Arzthaftung steht Ihnen auch bei der Erbringung der notwendigen Nachweise, die den Arztfehler belegen können, zur Seite. Er ist bestens darüber informiert, welche Dokumente hierfür wichtig sind.