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Experten-Ratgeber
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Die sog. therapeutische Sicherheitsaufklärung ist von der sog. Eingriffsaufklärung zu unterscheiden. Letztere ist dadurch gekennzeichnet, dass diese dem Selbstbestimmungsrecht des Patienten, sich einer ärztlichen Behandlung zu unterziehen oder auch nicht, Rechnung trägt. Demgegenüber betrifft die therapeutische Sicherheitsaufklärung die Pflicht des Arztes zum Hinweis auf Maßnahmen zur Sicherung des Heilungserfolges. In Zeitlicher Hinsicht ist hier regelmäßig der Zeitraum ab der Vornahme der Behandlungsmaßnahme relevant. Sinn und Zweck ist es, den Patienten zu einem therapiegerechten Verhalten zur Vermeidung möglicher Selbstgefährdung zu veranlassen, und zwar im ... weiter lesen
Sachverständigen-Unwesen, hier mal unter dem Motto: Noch einmal, weil es so schön war? Nein, der der Sachverständige, der bei der Schlichtungsstelle den Fall begutachtete, darf nicht noch einmal der Sachverständige im Klageverfahren sein. Sachverständige im gerichtlichen Verfahren können abgelehnt werden, wenn sie in derselben Sache bereits in einem Verfahren vor der Gutachter- und Schlichtungsstelle einer Landesärztekammer als Sachverständiger mitgewirkt haben. Der Fall: Gericht wollte noch einmal denselben Gutachter beauftragen Im Jahr 2011 wurde der Kläger wegen Dickdarmkrebs im Krankenhaus der Beklagten behandelt. Mit der Behauptung fehlerhafter Behandlung ... weiter lesen
Im Fall eines Geburtsschadens stellt sich die Frage, ob sog. Leitlinien der AWMF (Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V.) wegen ihres abstrakten Regelungsgehalts geeignet sind, einen Behandlungsfehler in dem individuellen Geburtsschadenfall anzunehmen, wenn nämlich der behandelnde Arzt von einer Leitlinie abweicht. Die AWMF berät über grundsätzliche und fachübergreifende Angelegenheiten und Aufgaben, erarbeitet Empfehlungen und Resolutionen und vertritt diese gegenüber den damit befassten Institutionen, insbesondere auch im politischen Raum (vgl. zu Aufgaben und Zielen der AWMF unter http://www.awmf.org/): Neben den - angesichts der zunehmenden ... weiter lesen
Da der Mehrbedarfsschaden fiktiv abgerechnet werden darf, sind auch diejenigen Kosten zu ersetzen, die dadurch entstehen, dass sich der Betroffene nicht ohne technische oder ohne fremde Hilfe fortbewegen kann. Dazu zählen auch Kosten, die im Zusammenhang mit Fahrten zu den behandelnden Ärzten und/ oder Krankenhäusern entstehen und unter Umständen auch in Zukunft anfallen. Angefallene Fahrtkosten sind nach der Rechtsprechung mit einer Kilometerpauschale i.H.v. ca. 0,30 EUR zu entschädigen. Unter Zugrundelegung einer Kilometerpauschale von 0,30 EUR je gefahrenen Kilometer ergibt sich fortwährend ein Schaden. Beim Kraftfahrzeug muss die Technik so ungerüstet werden, dass es benutzt werden kann. ... weiter lesen
Wird ein Behandlungsfehler des Arztes z.B. beim Einsetzen eines Verhütungsmittels festgestellt, stellt sich die Frage, ob die sich ergebende Unterhaltspflicht für ein ungewolltes Kind einen Schaden darstellt. Diskutiert wird dies unter dem Stichwort „Kind als Schaden". Der für das Arzthaftungsrecht zuständige VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 14.11.06, VI ZR 48/06) stellte fest, dass im Einzelfall eine Haftung des Arztes für den Unterhaltsschaden der Eltern zu bejahen sein kann. Dies ergebe sich bereits aus der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur sog. "fehlgeschlagenen" Familienplanung, wie sie das Bundesverfassungsgericht gebilligt hat. Klargestellt wurde in ... weiter lesen
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 28.08.2018 zum Aktenzeichen VI ZR 509/17 entschieden, dass die Haftung eines Arztes wegen Unterlassens der (vorgezogenen) Aufklärung über die Behandlungsalternative zu einem Kaiserschnitt auch dann in Betracht kommt, wenn der Kaiserschnitt später durchgeführt wird, als er bei rechtzeitiger Aufklärung durchgeführt worden wäre und diese Verzögerung zu einem Geburtsschaden geführt hat. Im konkreten Fall wurde eine werdende Mutter ins Krankenhaus eingeliefert. Die Mutter nimmt den behandelnden Arzt wegen behaupteter ärztlicher Behandlungs- und Aufklärungsfehler im Zusammenhang mit ihrer Geburt auf Ersatz des materiellen und immateriellen ... weiter lesen
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 07.12.2004 (Az. VI ZR 212/03, VersR 2005, 408) hinsichtlich der Fragen im Zusammenhang mit der Haftung der Betreiberin eines Geburtshauses für Fehler des insofern weisungsberechtigten zugezogenen Geburtshelfers entschieden. Eine Hebamme war Betreiberin eines Geburtshauses. Im Prospekt des Geburtshauses wurde u.a. mit der Sicherheit und dem Team von erfahrenen Hebammen, ergänzt durch ortsansässige und verfügbare Gynäkologen, Anästhesisten und Kinderärzte geworben. Entscheidend war hier die Funktion der Hebamme bei der Entbindung nach Einschaltung eines Arztes. Die Hebamme trafen eigene vertragliche Pflichten (Organisationspflichten) als Betreiberin des ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Ärzte, die die nach Lage der Dinge gebotenen Untersuchungen nicht veranlassen, begehen einen schweren „Befunderhebungsfehler“. Im Fall einer Klage führt dieser zu einer Beweislastumkehr zugunsten des Patienten, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Freitag, 8. April 2016, veröffentlichten Urteil betont (Az.: VI ZR 146/14). Danach müssen die Gerichte aber dennoch auch anderen möglichen Ursachen der Gesundheitsschäden nachgehen. Der Kläger leidet an schwersten Gesundheitsschäden, die er auf eine Sauerstoffunterversorgung während seiner Geburt zurückführt. Dem Frauenarzt seiner Mutter wirft er vor, er habe ein sogenanntes ... weiter lesen
Diese Beweisregeln des Bundesgerichtshofes zum groben behandlungsfehler stellen die Praxis im Bereich des Geburtsschadenrechts vor erhebliche praktische Probleme. Die Voraussetzungen, unter denen die Rechtsprechung zu der Annahme eines groben Behandlungsfehlers kommen kann, hat die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes in einer Vielzahl von Einzelfallentscheidungen definiert und damit konkretisiert. Das Vorliegen eines groben Behandlungsfehlers führt in der Regel zu einer Umkehr der objektiven Beweislast für den Ursachenzusammenhang zwischen dem Behandlungsfehler und dem eingetretenen Geburtsschaden. Eine Umkehr der Beweislast ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs schon dann gegeben, wenn der grobe ... weiter lesen
Ein Arzt, der aus vollständig erhobenen Befunden einen falschen Schluss zieht, unterliegt einem - für sich allein noch nicht haftungsbegründenden - Diagnoseirrtum. Deswegen kann einem Gynäkologen nicht vorzuwerfen sein, dass er einer Patientin zur Empfängnisverhütung eine Spirale einsetzt, nachdem er eine durch gebotene Untersuchungen kaum erkennbare Anomalie der Patientin, für die es zuvor auch keinen Anhaltspunkt gab, nicht diagnostiziert hatte, auch wenn die Spirale aufgrund der Anomalie eine Empfängnis nicht verhüten konnte. Das hat der 26. Zivilsenat am 29.05.2015 unter Abänderung des erstinstanzlichen Urteils des Landgerichts Bielefeld entschieden. Der beklagte ... weiter lesen
OLG Hamm, Urteil vom 15. Dezember 2017, Az: 26 U 3/14 Dem Arzt obliegt eine besondere Hinweispflicht zur dezidierten Aufklärung über alternative Behandlungsmethoden bei nur „relativ indizierten" - also vorteilhaft aber nicht zwingend notwendigen - Operationen. Der Fall Der Patient litt unter jahrelangen therapieresistenten Rückenschmerzen im Lendenwirbelbereich. 2010 stellte er sich dem beklagten Arzt vor, der dem Patienten nach drei Tagen medikamentöser Schmerzbehandlung die operative Versorgung seiner Beschwerden empfahl, obwohl der Patient nicht unter neurologischen Ausfallerscheinungen (z. B. Gangstörungen) litt. Hinweise über die Fortführung bzw. Durchführung ... weiter lesen
Der Bundesgerichtshof hat zu den Aktenzeichen VI ZR 495/16 und VI ZR 318/17 darüber zu entscheiden, ob ein Mensch, der freiwillig eine Niere spendete, von den Ärzten Schadensersatz und Schmerzensgeld verlangen kann. Oft kommt es vor, dass Menschen eine Spenderniere benötigen; in vielen Fällen sind Angehörige oder Ehepartner bereit, eine Niere zu spenden. Dabei kann ein Mensch in der Regel mit einer Niere sehr gut leben. In den beiden Fällen hat eine Tochter dem Vater und ein Ehemann seiner Frau eine Niere gespendet. Sodann kam es zu gesundheitlichen Problemen bei den Spendern. In beiden Fällen wurden die Ärzte auf Schadensersatz und Schmerzensgeld verklagt. In beiden ... weiter lesen