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Experten-Ratgeber
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Das Oberlandesgericht Köln hat mit Urteil vom 16.01.2019 zum Aktenzeichen 5 U 29/17 entscheiden, dass eine Klinik im Einzelfall verpflichtet sein kann, sich vom Fortbestand der Einwilligung zu vergewissern, wenn ein Operationstermin vorverlegt wird. Eine Klinik kann verpflichtet sein, sich zu vergewissern, ob die in einer schwierigen Situation gegebene Einwilligung des Patienten in eine Operation nach wie vor dem freien Willen entspricht. Dies gilt jedenfalls in dem vom 5. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln entschiedenen Einzelfall, bei dem die Patientin sich beim ärztlichen Aufklärungsgespräch ausgesprochen skeptisch und „regelrecht widerspenstig“ gegenüber der von den Ärzten ... weiter lesen
Die sog. Passivlegitimation, die Frage danach, wer Anspruchsgegner ist, hat vor allem rechtstechnische Bedeutung bei der Geltendmachung von Ansprüchen im Bereich des Geburtsschadensrechts. Das Gegenstück zur Passivlegitimation ist die Aktivlegitimation, also die Frage nach dem Inhaber des Anspruchs. Der Bundesgerichtshof hatte bereits in seiner Entscheidung vom 14.02.1995 (Az: VI ZR 272/93) hinsichtlich der Frage der haftungsrechtlichen Abgrenzung der Verantwortungsbereiche von Hebamme, Belegarzt und Krankenhausträger entschieden. Sofern sich eine Patientin auf seine Veranlassung hin zur Entbindung in ein Krankenhaus begibt, in welchem der Arzt Belegarzt ist, und auch die Eingangsuntersuchung vornimmt, ist er ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Ärzte, die die nach Lage der Dinge gebotenen Untersuchungen nicht veranlassen, begehen einen schweren „Befunderhebungsfehler“. Im Fall einer Klage führt dieser zu einer Beweislastumkehr zugunsten des Patienten, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Freitag, 8. April 2016, veröffentlichten Urteil betont (Az.: VI ZR 146/14). Danach müssen die Gerichte aber dennoch auch anderen möglichen Ursachen der Gesundheitsschäden nachgehen. Der Kläger leidet an schwersten Gesundheitsschäden, die er auf eine Sauerstoffunterversorgung während seiner Geburt zurückführt. Dem Frauenarzt seiner Mutter wirft er vor, er habe ein sogenanntes ... weiter lesen
Anmerkung zur Entscheidung des BGH vom 29. November 2016 (-VI ZR 208/15-) Fragestellung: Handelt der D-Arzt hier privatrechtlich oder öffentlich-rechtlich? Der BGH hatte über den Umfang der öffentlich-rechtlichen Aufgaben eines Durchgangsarztes zu entscheiden. Wann handelt der sogenannte D-Arzt für sich und wann in Ausübung seiner Tätigkeit als beauftragter Arzt? Damit einhergehend positionierte sich der BGH zu höchst strittigen Fragen bei der Haftung der Berufsgenossenschaft für Behandlungsfehler ihres D-Arztes. Der Fall: Was war geschehen? Ein gesetzlich Unfallversicherter litt nach einem Arbeitsunfall an heftigen Beschwerden im Brust- und Rückenbereich und ... weiter lesen
Die sog. therapeutische Sicherheitsaufklärung ist von der sog. Eingriffsaufklärung zu unterscheiden. Letztere ist dadurch gekennzeichnet, dass diese dem Selbstbestimmungsrecht des Patienten, sich einer ärztlichen Behandlung zu unterziehen oder auch nicht, Rechnung trägt. Demgegenüber betrifft die therapeutische Sicherheitsaufklärung die Pflicht des Arztes zum Hinweis auf Maßnahmen zur Sicherung des Heilungserfolges. In Zeitlicher Hinsicht ist hier regelmäßig der Zeitraum ab der Vornahme der Behandlungsmaßnahme relevant. Sinn und Zweck ist es, den Patienten zu einem therapiegerechten Verhalten zur Vermeidung möglicher Selbstgefährdung zu veranlassen, und zwar im ... weiter lesen
Da der Mehrbedarfsschaden fiktiv abgerechnet werden darf, sind auch diejenigen Kosten zu ersetzen, die dadurch entstehen, dass sich der Betroffene nicht ohne technische oder ohne fremde Hilfe fortbewegen kann. Dazu zählen auch Kosten, die im Zusammenhang mit Fahrten zu den behandelnden Ärzten und/ oder Krankenhäusern entstehen und unter Umständen auch in Zukunft anfallen. Angefallene Fahrtkosten sind nach der Rechtsprechung mit einer Kilometerpauschale i.H.v. ca. 0,30 EUR zu entschädigen. Unter Zugrundelegung einer Kilometerpauschale von 0,30 EUR je gefahrenen Kilometer ergibt sich fortwährend ein Schaden. Beim Kraftfahrzeug muss die Technik so ungerüstet werden, dass es benutzt werden kann. ... weiter lesen
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteilen vom 29. Januar 2019 zu den Aktenzeichen VI ZR 495/16 und VI ZR 318/17 entschieden, dass die unzureichende Aufklärung von Organspendern vor einer Lebendspende zur Arzthaftung führt und Schadensersatz und Schmerzensgeldansprüche nach sich ziehen kann. Verfahren VI ZR 495/16 – Sachverhalt und bisheriger Prozessverlauf: Die Klägerin spendete ihrem an einer chronischen Niereninsuffizienz auf dem Boden einer Leichtkettenerkrankung leidenden Vater im Februar 2009 eine Niere. Im Mai 2014 kam es zum Transplantatverlust beim Vater. Die Klägerin behauptet, infolge der Organspende an einem chronischen Fatigue-Syndrom und an Niereninsuffizienz zu leiden und macht eine ... weiter lesen
In einer höchst aktuellen Entscheidung vom 16. Februar 2012 hat das Kammergericht Berlin (20 U 157/10) einem schwerstgeschädigten Kind ein Schmerzensgeld in Höhe von 650.000,00 € zugesprochen. In dem zu entscheidenden Fall hatte sich ein damals 4 1/2 jähriges Kind bei einem Sturz einen Arm gebrochen. Bei der noch am gleichen Tag erfolgten Operation war es nach der Narkotisierung zu Komplikationen gekommen: Infolge eines wachsenden Hirnödems war der Hirndruck stark angestiegen. Das Kind ist heute zu 100% schwerbeschädigt und leidet aufgrund eines schweren Hirnschadens an einem apallischen Syndrom mit erheblichen Ausfallerscheinungen der Großhirnfunktion und einer Spastik aller vier ... weiter lesen
Im Geburtsschadensrecht, also im Arzthaftungsprozess, sind an die Darlegung der Wahrscheinlichkeit, dass spätere Schadensfolgen eintreten können, mit Rücksicht auf das Interesse des Patienten am Schutz vor der Verjährung seiner Ansprüche, nur maßvolle Anforderungen zu stellen. Es genügt, dass der Patient die aus seiner Sicht bei verständiger Würdigung nicht eben fern liegende Möglichkeit künftiger Verwirklichung der Schadensersatzpflicht durch das Auftreten weiterer Folgeschäden aufzeigt (BGH, NJW 1998, 160). Wegen der physischen Zukunftsschäden ist ein Feststellungsinteresse zu bejahen, da ein Grund bestehen kann, wonach mit dem Eintritt von Spätschäden ... weiter lesen
Sachverständigen-Unwesen, hier mal unter dem Motto: Noch einmal, weil es so schön war? Nein, der der Sachverständige, der bei der Schlichtungsstelle den Fall begutachtete, darf nicht noch einmal der Sachverständige im Klageverfahren sein. Sachverständige im gerichtlichen Verfahren können abgelehnt werden, wenn sie in derselben Sache bereits in einem Verfahren vor der Gutachter- und Schlichtungsstelle einer Landesärztekammer als Sachverständiger mitgewirkt haben. Der Fall: Gericht wollte noch einmal denselben Gutachter beauftragen Im Jahr 2011 wurde der Kläger wegen Dickdarmkrebs im Krankenhaus der Beklagten behandelt. Mit der Behauptung fehlerhafter Behandlung ... weiter lesen
Beim Landgericht Bonn klagt ein 5-jähriger Junge gegen ein Krankenhaus aus der Eifel, weil er bei der Geburt derart geschädigt wurde, dass er ein Leben lang die Hand eingeschränkt bewegen kann. Berufswünsche als Sportler, Feuerwehrmann, Polizist oder Musiker haben sich damit weitestgehend erledigt. Bei der Geburt wog der Junge bereits 4,6 kg. Die Ärzte regten deshalb einen Kaiserschnitt an, während die Mutter aber eine natürliche Geburt wünschte. Bei der Geburt knickte die Hand vom Jungen ab und drohte im Becken stecken zu bleiben; die Hebamme versuchte sodann verschiedene Manöver um den Jungen auf die Welt zu bekommen. Mit verschiedenen Handgriffen sollte der Arm in die ... weiter lesen
Diese Beweisregeln des Bundesgerichtshofes zum groben behandlungsfehler stellen die Praxis im Bereich des Geburtsschadenrechts vor erhebliche praktische Probleme. Die Voraussetzungen, unter denen die Rechtsprechung zu der Annahme eines groben Behandlungsfehlers kommen kann, hat die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes in einer Vielzahl von Einzelfallentscheidungen definiert und damit konkretisiert. Das Vorliegen eines groben Behandlungsfehlers führt in der Regel zu einer Umkehr der objektiven Beweislast für den Ursachenzusammenhang zwischen dem Behandlungsfehler und dem eingetretenen Geburtsschaden. Eine Umkehr der Beweislast ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs schon dann gegeben, wenn der grobe ... weiter lesen