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Sachverständigen-Unwesen, hier mal unter dem Motto: Noch einmal, weil es so schön war? Nein, der der Sachverständige, der bei der Schlichtungsstelle den Fall begutachtete, darf nicht noch einmal der Sachverständige im Klageverfahren sein. Sachverständige im gerichtlichen Verfahren können abgelehnt werden, wenn sie in derselben Sache bereits in einem Verfahren vor der Gutachter- und Schlichtungsstelle einer Landesärztekammer als Sachverständiger mitgewirkt haben. Der Fall: Gericht wollte noch einmal denselben Gutachter beauftragen Im Jahr 2011 wurde der Kläger wegen Dickdarmkrebs im Krankenhaus der Beklagten behandelt. Mit der Behauptung fehlerhafter Behandlung ... weiter lesen
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteilen vom 29. Januar 2019 zu den Aktenzeichen VI ZR 495/16 und VI ZR 318/17 entschieden, dass die unzureichende Aufklärung von Organspendern vor einer Lebendspende zur Arzthaftung führt und Schadensersatz und Schmerzensgeldansprüche nach sich ziehen kann. Verfahren VI ZR 495/16 – Sachverhalt und bisheriger Prozessverlauf: Die Klägerin spendete ihrem an einer chronischen Niereninsuffizienz auf dem Boden einer Leichtkettenerkrankung leidenden Vater im Februar 2009 eine Niere. Im Mai 2014 kam es zum Transplantatverlust beim Vater. Die Klägerin behauptet, infolge der Organspende an einem chronischen Fatigue-Syndrom und an Niereninsuffizienz zu leiden und macht eine ... weiter lesen
Verletzt ein Arzt, ein Zahnarzt oder ein Geburtshelfer schuldhaft seine Pflichten aus dem ärztlichen Behandlungsvertrag und entsteht dem Patienten hierdurch ein gesundheitlicher und / oder finanzieller Schaden, hat der Arzt für diese Folgen seiner Behandlung einzustehen. Dem medizingeschädigten Patienten steht ein Anspruch auf Schmerzensgeld und / oder Schadensersatz gegen den Mediziner zu. Dabei kann ein Behandlungsfehler in einer unzureichenden Therapie oder einer falschen, unvertretbaren Diagnose liegen. Aber auch eine mangelhafte Aufklärung über spezifische, mit dem ärztlichen Eingriff verbundene Risiken oder über Behandlungsalternativen kann Grundlage für einen Haftungsanspruch des ... weiter lesen
Anmerkung zur Entscheidung des BGH vom 29. November 2016 (-VI ZR 208/15-) Fragestellung: Handelt der D-Arzt hier privatrechtlich oder öffentlich-rechtlich? Der BGH hatte über den Umfang der öffentlich-rechtlichen Aufgaben eines Durchgangsarztes zu entscheiden. Wann handelt der sogenannte D-Arzt für sich und wann in Ausübung seiner Tätigkeit als beauftragter Arzt? Damit einhergehend positionierte sich der BGH zu höchst strittigen Fragen bei der Haftung der Berufsgenossenschaft für Behandlungsfehler ihres D-Arztes. Der Fall: Was war geschehen? Ein gesetzlich Unfallversicherter litt nach einem Arbeitsunfall an heftigen Beschwerden im Brust- und Rückenbereich und ... weiter lesen
In Deutschland unterlaufen Ärzten jedes Jahr bis zu 400.000 Behandlungsfehler. Zum Teil bleiben diese ungeklärt bzw. unentdeckt, daher liegt die Dunkelziffer wohl sehr viel höher. Rechtsanwalt Dr. jur. Alexander Rauhaus und Rechtsanwältin Nathalie Raffel, beide Fachanwälte für Medizinrecht, vertreten ihre Mandanten gegenüber Ärzten und Krankenhäusern sowie deren Haftpflichtversicherungen und verhelfen geschädigten Patienten zu ihrem Recht. Nach einem Behandlungsfehler fühlen sich die geschädigten Patienten oft alleingelassen und hilflos. Hinzu kommt die seelische und/oder körperliche Beeinträchtigung als unmittelbare Folge des Kunstfehlers. Hilfe bietet ein ... weiter lesen
Erkennt ein Hautarzt aufgrund als grob zu bewertender Behandlungsfehler die Hautkrebserkrankung einer Patientin nicht rechtzeitig, kann dem Arzt eine bis zum Tod führende Verschlechterung des Gesundheitszustandes der Patientin zuzurechnen sein und ein Schmerzensgeld von 100.000 Euro rechtfertigen. Das hat der 26. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 27.10.2015 entschieden und damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Paderborn abgeändert. Die 1954 geborene Patientin suchte im August 2009 die Gemeinschaftspraxis der beklagten Hautärzte aus Paderborn auf, um die Verfärbung eines Zehnnagels nach einer Stoßverletzung abklären zu lassen. Ein Nagelhämatom in Betracht ziehend ... weiter lesen
Ein Gutachter darf nicht Sachverständiger im Klageverfahren sein, wenn er schon zuvor bei der Schlichtungsstelle mit dem Fall befasst war. Wenn ein Sachverständiger in einem Verfahren vor der Gutachter- und Schlichtungsstelle einer Landesärztkammer mitgewirkt hat, kann er im gerichtlichen Verfahren in derselben Sache abgelehnt werden. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) - (Beschluss vom 13. Dezember 2016 - BGH VI ZB 1/16). Der Fall: Gericht wollte denselben Gutachter ein zweites Mal beauftragen Das Krankenhaus der Beklagten behandelte den Kläger im Jahr 2011 wegen Dickdarmkrebs. Dieser wandte sich an die Gutachter- und Schlichtungsstelle für ärztliche Behandlungen bei der ... weiter lesen
Ärzte haben zunehmend Schwierigkeiten, ihre berufliche Tätigkeit im Bereich der Geburtshilfe haftpflichtzuversichern. Eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden und schließt das Haftpflichtrisiko des nachgeordneten ständigen ärztlichen und medizinischen Hilfspersonals ein. Entscheidend ist, dass für Personenschäden ausreichende Deckungssummen zur Verfügung stehen, innerhalb dieser Summe ohne Begrenzung für die einzelne geschädigte Person. Für Sach- und Vermögensschäden genügen unter Umständen wesentlich niedrigere Deckungssummen. Wer als Arzt im Bereich der ... weiter lesen
Angesicht im Geburtsschadensrecht regelmäßig gegebener schwerster körperlicher Behinderungen spricht die Rechtsprechung im Einzelfall Schmerzensgeldbeträge in Höhe von bis zu 500.000,00 EUR zu. Schmerzensgeld soll dem Patienten im Geburtsschadensrecht einen angemessenen Ausgleich für diejenigen Schäden und Lebensbeeinträchtigungen bieten, die nicht vermögensrechtlicher Art sind. Für die Bemessung der Höhe des Schmerzensgeldes ist der Umfang des Schadens, also das Ausmaß der konkreten Beeinträchtigungen, maßgeblich. Im Geburtsschadensrecht muss die Höhe des Schmerzensgeldes dem Umstand Rechnung tragen, dass es unter Umständen zu einer ... weiter lesen
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Rauhaus Rechtsanwälte sind seit vielen Jahren speziell auf dem Gebiet des Arzthaftungsrechtes tätig und vertreten medizingeschädigte Patienten außergerichtlich sowie gerichtlich bundesweit. Beiden Rechtsanwälte der Kanzlei, Rechtsanwalt Dr. jur. Alexander Rauhaus und Rechtsanwältin Nathalie Raffel, wurde von der Rechtsanwaltskammer wegen nachgewiesener besonderer theoretischer Fachkenntnisse wie praktischer Erfahrungen der Titel Fachanwalt/ Fachanwältin für Medizinrecht verliehen. Ärztliche Behandlungsfehler/ Kunstfehler ereignen sich in allen medizinischen Fachbereichen, in der Praxis des niedergelassenen Arztes ebenso wie im Krankenhaus, bei der ... weiter lesen
Das Oberlandesgericht Hamm hat mit Urteil vom 23.02.2018 zum Aktenzeichen 26 U 91/17 entschieden, dass ein Arzt nicht dafür haftet, wenn eine Frau ungewollt schwanger wird. Im konkreten Fall wurde eine 45-jährige Frau, die bereits drei Kinder hatte, ein viertes Mal – aber dieses Mal ungewollt – schwanger. Die Frau wollte die Antibabypille absetzen und begab sich zum ihrem Frauenarzt und wollte von diesem die Bestimmung des AMH-Wertes. Ein niedriger AMH-Wert führt oft dazu, dass eine Frau nicht mehr schwanger werden kann. Der Arzt wies die Frau jedoch auf die Unsicherheit dieses Tests hin. Vom Arzt erfuhr die Frau, dass ihr AMH-Wert unter 0,1 liege. Sie entschloss sich dazu, die Antibabypille ... weiter lesen
Nach den vom Bundesgerichtshof entwickelten und seitdem in ständiger Rechtsprechung vertretenen Grundsätzen über die Verletzung von Befunderhebungs- und Befundsicherungspflichten (BGHZ 132, 47, 52 ff.; BGH, NJW 1998, 1780) kommen Beweiserleichterungen in Betracht. Liegt der ärztliche Behandlungsfehler nicht in der Fehlinterpretation von Befunden, sondern in deren Nichterhebung, so ist dem Arzt nicht nur eine falsche Diagnosestellung vorzuwerfen (BGH, Urteil vom 4.10.1994 - VI ZR 205/93). Bei zweifelsfrei gebotener Befundung stellt sich deren Nichterhebung als grober Behandlungsfehler dar (vgl. BGHZ 99, 391, 395 = AHRS 6590/11). In der Konstellation sind Beweiserleichterungen hinsichtlich der Kausalität ... weiter lesen