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Experten-Ratgeber
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Der Bundesgerichtshof hat mit Urteilen vom 29. Januar 2019 zu den Aktenzeichen VI ZR 495/16 und VI ZR 318/17 entschieden, dass die unzureichende Aufklärung von Organspendern vor einer Lebendspende zur Arzthaftung führt und Schadensersatz und Schmerzensgeldansprüche nach sich ziehen kann. Verfahren VI ZR 495/16 – Sachverhalt und bisheriger Prozessverlauf: Die Klägerin spendete ihrem an einer chronischen Niereninsuffizienz auf dem Boden einer Leichtkettenerkrankung leidenden Vater im Februar 2009 eine Niere. Im Mai 2014 kam es zum Transplantatverlust beim Vater. Die Klägerin behauptet, infolge der Organspende an einem chronischen Fatigue-Syndrom und an Niereninsuffizienz zu leiden und macht eine ... weiter lesen
Wussten Sie eigentlich, dass die Zahl der Behandlungsfehler von Ärzten in Deutschland bei ungefähr 400.000 pro Jahr liegt? Und das ist nur die offizielle Zahl, die tatsächliche Anzahl dieser Ärztefehler ist nicht genau bekannt, weil die Fälle nicht öffentlich werden oder ungeklärt bleiben. In einer derartigen Situation gerät der geschädigte Patient in eine Lage, in der er hilflos und oft ungehört bleibt. Viele wissen nicht, was sie unternehmen können, um ihre Rechte durchzusetzen oder fühlen sich schlicht mit der Situation überfordert. Ein auf diesem Gebiet erfahrenes Team sind die Anwälte der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Rauhaus Rechtsanwälte. Sie stehen ... weiter lesen
Da der Mehrbedarfsschaden fiktiv abgerechnet werden darf, sind auch diejenigen Kosten zu ersetzen, die dadurch entstehen, dass sich der Betroffene nicht ohne technische oder ohne fremde Hilfe fortbewegen kann. Dazu zählen auch Kosten, die im Zusammenhang mit Fahrten zu den behandelnden Ärzten und/ oder Krankenhäusern entstehen und unter Umständen auch in Zukunft anfallen. Angefallene Fahrtkosten sind nach der Rechtsprechung mit einer Kilometerpauschale i.H.v. ca. 0,30 EUR zu entschädigen. Unter Zugrundelegung einer Kilometerpauschale von 0,30 EUR je gefahrenen Kilometer ergibt sich fortwährend ein Schaden. Beim Kraftfahrzeug muss die Technik so ungerüstet werden, dass es benutzt werden kann. ... weiter lesen
Im Geburtsschadensrecht geht die Betreuung und Behandlung des Kindes regelmäßig mit einem entsprechenden zeitlichen Mehrbedarf wegen vermehrter Bedürfnisse einher. Auch die Eltern haben regelmäßig einen täglich anfallenden zeitlichen Mehraufwand wegen vermehrter Bedürfnisse von unter Umständen gleich mehreren Stunden pro Tag. Relevant sind z.B. das Waschen, die Pflege der Zähne, das Baden und die Zubereitung der Nahrung. Die Liste ließe sich beliebig fortsetzen. Eine Hilfskraft würde für etwaige Tätigkeiten im Rahmen der Betreuung und Behandlung des Kindes pro Stunde ca. 9,00 bis 11,00 EUR berechnen. Es ist daher regelmäßig mit einem monatlichen ... weiter lesen
Verletzt ein Arzt, ein Zahnarzt oder ein Geburtshelfer schuldhaft seine Pflichten aus dem ärztlichen Behandlungsvertrag und entsteht dem Patienten hierdurch ein gesundheitlicher und / oder finanzieller Schaden, hat der Arzt für diese Folgen seiner Behandlung einzustehen. Dem medizingeschädigten Patienten steht ein Anspruch auf Schmerzensgeld und / oder Schadensersatz gegen den Mediziner zu. Dabei kann ein Behandlungsfehler in einer unzureichenden Therapie oder einer falschen, unvertretbaren Diagnose liegen. Aber auch eine mangelhafte Aufklärung über spezifische, mit dem ärztlichen Eingriff verbundene Risiken oder über Behandlungsalternativen kann Grundlage für einen Haftungsanspruch des ... weiter lesen
Verzögert ein grober Befunderhebungsfehler die Behandlung eines Synovialsarkoms im Unterschenkel einer 23-jährigen Patientin, kann eine nach der Behandlung zurückbleibende dauerhafte Fuß- und Großzehenheberschwäche dem Behandlungsfehler zuzurechnen sein und ein Schmerzensgeld von 15.000 Euro rechtfertigen. Das hat der 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 18.02.2015 unter Abänderung des erstinstanzlichen Urteils des Landgerichts Münster entschieden. Die im Jahre 1987 geborene Klägerin aus Steinfurt, seinerzeit Studentin der Tiermedizin, suchte in den Jahren 2009 und 2010 mehrfach den beklagten Orthopäden aus Steinfurt auf, weil sie u.a. Schmerzen im rechten Bein ... weiter lesen
Koblenz (jur). Wird ein Kind wegen eines grob fehlerhaften Gutachtens über eine vermeintlich erlittene Kindesmisshandlung in einer Pflegefamilie untergebracht, braucht die Sachverständige kein Schmerzensgeld zu bezahlen. Die Sachverständige müsse für das fehlerhafte Gutachten nicht persönlich haften, sondern vielmehr der Landkreis als Träger des Jugendamtes, welches die Frau beauftragt hat, urteilte am Freitag, 18. März 2016 das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz (Az.: 1 U 832/15). Hintergrund des Rechtsstreits war der Verdacht des Jugendamtes, dass bei zwei Kleinkindern Kindesmissbrauch vorliegen könnte. Die Kinder leben mit ihren Eltern in der Pfalz. Die Behörde hatte eine ... weiter lesen
Die sog. therapeutische Sicherheitsaufklärung ist von der sog. Eingriffsaufklärung zu unterscheiden. Letztere ist dadurch gekennzeichnet, dass diese dem Selbstbestimmungsrecht des Patienten, sich einer ärztlichen Behandlung zu unterziehen oder auch nicht, Rechnung trägt. Demgegenüber betrifft die therapeutische Sicherheitsaufklärung die Pflicht des Arztes zum Hinweis auf Maßnahmen zur Sicherung des Heilungserfolges. In Zeitlicher Hinsicht ist hier regelmäßig der Zeitraum ab der Vornahme der Behandlungsmaßnahme relevant. Sinn und Zweck ist es, den Patienten zu einem therapiegerechten Verhalten zur Vermeidung möglicher Selbstgefährdung zu veranlassen, und zwar im ... weiter lesen
Im Geburtsschadensrecht, also im Arzthaftungsprozess, sind an die Darlegung der Wahrscheinlichkeit, dass spätere Schadensfolgen eintreten können, mit Rücksicht auf das Interesse des Patienten am Schutz vor der Verjährung seiner Ansprüche, nur maßvolle Anforderungen zu stellen. Es genügt, dass der Patient die aus seiner Sicht bei verständiger Würdigung nicht eben fern liegende Möglichkeit künftiger Verwirklichung der Schadensersatzpflicht durch das Auftreten weiterer Folgeschäden aufzeigt (BGH, NJW 1998, 160). Wegen der physischen Zukunftsschäden ist ein Feststellungsinteresse zu bejahen, da ein Grund bestehen kann, wonach mit dem Eintritt von Spätschäden ... weiter lesen
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat mit Urteil vom 20.12.2018 zum Aktenzeichen 1 U 145/17 entschieden, dass eine Patienten 10.000,00 € Schmerzensgeld bekommt, weil Ärzte eine Nadel nach der Operation im Körper vergessen. Die heute 30-jährige Klägerin unterzog sich im März 2014 einer urologischen Operation in dem Krankenhaus der Beklagten, bei der eine 1,9 cm lange Nadel im Körper zurückgeblieben war. Dies wurde bei einem CT im April 2014 festgestellt und die Patientin darüber rund zwei Monate nach der Operation informiert. Seither muss sie sich zur Kontrolle des Verbleibs der Nadel im Körper regelmäßig röntgenologisch untersuchen lassen und befürchtet ... weiter lesen
Gut Recht bedarf guter Hilfe – dieses deutsche Sprichwort haben sich Rechtsanwalt Dr. jur. Alexander Rauhaus und Rechtsanwältin Nathalie Raffel zum Leitsatz ihrer Arbeit gemacht. Der Schwerpunkt ihrer Arbeit liegt seit Jahren im Arzthaftungsrecht und Patientenrecht. Denn schließlich wissen die Kanzleiinhaber, dass Ärzten in Deutschland pro Jahr etwa 400.000 Behandlungsfehler unterlaufen, die teilweise unentdeckt oder ungeklärt bleiben. Daher ist eine genaue Zahl dieser Behandlungsfehler nur schwer zu ergründen. Medizingeschädigte Patienten fühlen sich nach einem ärztlichen Kunstfehler oft hilflos und alleingelassen. Zu dieser Hilflosigkeit kommen körperliche und/oder seelische ... weiter lesen
Nach den vom Bundesgerichtshof entwickelten und seitdem in ständiger Rechtsprechung vertretenen Grundsätzen über die Verletzung von Befunderhebungs- und Befundsicherungspflichten (BGHZ 132, 47, 52 ff.; BGH, NJW 1998, 1780) kommen Beweiserleichterungen in Betracht. Liegt der ärztliche Behandlungsfehler nicht in der Fehlinterpretation von Befunden, sondern in deren Nichterhebung, so ist dem Arzt nicht nur eine falsche Diagnosestellung vorzuwerfen (BGH, Urteil vom 4.10.1994 - VI ZR 205/93). Bei zweifelsfrei gebotener Befundung stellt sich deren Nichterhebung als grober Behandlungsfehler dar (vgl. BGHZ 99, 391, 395 = AHRS 6590/11). In der Konstellation sind Beweiserleichterungen hinsichtlich der Kausalität ... weiter lesen