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Rechtsanwalt in Offenbach am Main - Arzthaftungsrecht
Experten-Ratgeber
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Verletzt ein Arzt, ein Zahnarzt oder ein Geburtshelfer schuldhaft seine Pflichten aus dem ärztlichen Behandlungsvertrag und entsteht dem Patienten hierdurch ein gesundheitlicher und / oder finanzieller Schaden, hat der Arzt für diese Folgen seiner Behandlung einzustehen. Dem medizingeschädigten Patienten steht ein Anspruch auf Schmerzensgeld und / oder Schadensersatz gegen den Mediziner zu. Dabei kann ein Behandlungsfehler in einer unzureichenden Therapie oder einer falschen, unvertretbaren Diagnose liegen. Aber auch eine mangelhafte Aufklärung über spezifische, mit dem ärztlichen Eingriff verbundene Risiken oder über Behandlungsalternativen kann Grundlage für einen Haftungsanspruch des ... weiter lesen
Angesicht im Geburtsschadensrecht regelmäßig gegebener schwerster körperlicher Behinderungen spricht die Rechtsprechung im Einzelfall Schmerzensgeldbeträge in Höhe von bis zu 500.000,00 EUR zu. Schmerzensgeld soll dem Patienten im Geburtsschadensrecht einen angemessenen Ausgleich für diejenigen Schäden und Lebensbeeinträchtigungen bieten, die nicht vermögensrechtlicher Art sind. Für die Bemessung der Höhe des Schmerzensgeldes ist der Umfang des Schadens, also das Ausmaß der konkreten Beeinträchtigungen, maßgeblich. Im Geburtsschadensrecht muss die Höhe des Schmerzensgeldes dem Umstand Rechnung tragen, dass es unter Umständen zu einer ... weiter lesen
Im Fall eines Geburtsschadens stellt sich die Frage, ob sog. Leitlinien der AWMF (Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V.) wegen ihres abstrakten Regelungsgehalts geeignet sind, einen Behandlungsfehler in dem individuellen Geburtsschadenfall anzunehmen, wenn nämlich der behandelnde Arzt von einer Leitlinie abweicht. Die AWMF berät über grundsätzliche und fachübergreifende Angelegenheiten und Aufgaben, erarbeitet Empfehlungen und Resolutionen und vertritt diese gegenüber den damit befassten Institutionen, insbesondere auch im politischen Raum (vgl. zu Aufgaben und Zielen der AWMF unter http://www.awmf.org/): Neben den - angesichts der zunehmenden ... weiter lesen
Ein Arzt, der aus vollständig erhobenen Befunden einen falschen Schluss zieht, unterliegt einem - für sich allein noch nicht haftungsbegründenden - Diagnoseirrtum. Deswegen kann einem Gynäkologen nicht vorzuwerfen sein, dass er einer Patientin zur Empfängnisverhütung eine Spirale einsetzt, nachdem er eine durch gebotene Untersuchungen kaum erkennbare Anomalie der Patientin, für die es zuvor auch keinen Anhaltspunkt gab, nicht diagnostiziert hatte, auch wenn die Spirale aufgrund der Anomalie eine Empfängnis nicht verhüten konnte. Das hat der 26. Zivilsenat am 29.05.2015 unter Abänderung des erstinstanzlichen Urteils des Landgerichts Bielefeld entschieden. Der beklagte ... weiter lesen
Die sog. therapeutische Sicherheitsaufklärung ist von der sog. Eingriffsaufklärung zu unterscheiden. Letztere ist dadurch gekennzeichnet, dass diese dem Selbstbestimmungsrecht des Patienten, sich einer ärztlichen Behandlung zu unterziehen oder auch nicht, Rechnung trägt. Demgegenüber betrifft die therapeutische Sicherheitsaufklärung die Pflicht des Arztes zum Hinweis auf Maßnahmen zur Sicherung des Heilungserfolges. In Zeitlicher Hinsicht ist hier regelmäßig der Zeitraum ab der Vornahme der Behandlungsmaßnahme relevant. Sinn und Zweck ist es, den Patienten zu einem therapiegerechten Verhalten zur Vermeidung möglicher Selbstgefährdung zu veranlassen, und zwar im ... weiter lesen
Im Geburtsschadensrecht geht die Betreuung und Behandlung des Kindes regelmäßig mit einem entsprechenden zeitlichen Mehrbedarf wegen vermehrter Bedürfnisse einher. Auch die Eltern haben regelmäßig einen täglich anfallenden zeitlichen Mehraufwand wegen vermehrter Bedürfnisse von unter Umständen gleich mehreren Stunden pro Tag. Relevant sind z.B. das Waschen, die Pflege der Zähne, das Baden und die Zubereitung der Nahrung. Die Liste ließe sich beliebig fortsetzen. Eine Hilfskraft würde für etwaige Tätigkeiten im Rahmen der Betreuung und Behandlung des Kindes pro Stunde ca. 9,00 bis 11,00 EUR berechnen. Es ist daher regelmäßig mit einem monatlichen ... weiter lesen
Beim Landgericht Bonn klagt ein 5-jähriger Junge gegen ein Krankenhaus aus der Eifel, weil er bei der Geburt derart geschädigt wurde, dass er ein Leben lang die Hand eingeschränkt bewegen kann. Berufswünsche als Sportler, Feuerwehrmann, Polizist oder Musiker haben sich damit weitestgehend erledigt. Bei der Geburt wog der Junge bereits 4,6 kg. Die Ärzte regten deshalb einen Kaiserschnitt an, während die Mutter aber eine natürliche Geburt wünschte. Bei der Geburt knickte die Hand vom Jungen ab und drohte im Becken stecken zu bleiben; die Hebamme versuchte sodann verschiedene Manöver um den Jungen auf die Welt zu bekommen. Mit verschiedenen Handgriffen sollte der Arm in die ... weiter lesen
Nach den vom Bundesgerichtshof entwickelten und seitdem in ständiger Rechtsprechung vertretenen Grundsätzen über die Verletzung von Befunderhebungs- und Befundsicherungspflichten (BGHZ 132, 47, 52 ff.; BGH, NJW 1998, 1780) kommen Beweiserleichterungen in Betracht. Liegt der ärztliche Behandlungsfehler nicht in der Fehlinterpretation von Befunden, sondern in deren Nichterhebung, so ist dem Arzt nicht nur eine falsche Diagnosestellung vorzuwerfen (BGH, Urteil vom 4.10.1994 - VI ZR 205/93). Bei zweifelsfrei gebotener Befundung stellt sich deren Nichterhebung als grober Behandlungsfehler dar (vgl. BGHZ 99, 391, 395 = AHRS 6590/11). In der Konstellation sind Beweiserleichterungen hinsichtlich der Kausalität ... weiter lesen
Gut Recht bedarf guter Hilfe – dieses deutsche Sprichwort haben sich Rechtsanwalt Dr. jur. Alexander Rauhaus und Rechtsanwältin Nathalie Raffel zum Leitsatz ihrer Arbeit gemacht. Der Schwerpunkt ihrer Arbeit liegt seit Jahren im Arzthaftungsrecht und Patientenrecht. Denn schließlich wissen die Kanzleiinhaber, dass Ärzten in Deutschland pro Jahr etwa 400.000 Behandlungsfehler unterlaufen, die teilweise unentdeckt oder ungeklärt bleiben. Daher ist eine genaue Zahl dieser Behandlungsfehler nur schwer zu ergründen. Medizingeschädigte Patienten fühlen sich nach einem ärztlichen Kunstfehler oft hilflos und alleingelassen. Zu dieser Hilflosigkeit kommen körperliche und/oder seelische ... weiter lesen
Im Geburtsschadensrecht, also im Arzthaftungsprozess, sind an die Darlegung der Wahrscheinlichkeit, dass spätere Schadensfolgen eintreten können, mit Rücksicht auf das Interesse des Patienten am Schutz vor der Verjährung seiner Ansprüche, nur maßvolle Anforderungen zu stellen. Es genügt, dass der Patient die aus seiner Sicht bei verständiger Würdigung nicht eben fern liegende Möglichkeit künftiger Verwirklichung der Schadensersatzpflicht durch das Auftreten weiterer Folgeschäden aufzeigt (BGH, NJW 1998, 160). Wegen der physischen Zukunftsschäden ist ein Feststellungsinteresse zu bejahen, da ein Grund bestehen kann, wonach mit dem Eintritt von Spätschäden ... weiter lesen
Koblenz (jur). Wird ein Kind wegen eines grob fehlerhaften Gutachtens über eine vermeintlich erlittene Kindesmisshandlung in einer Pflegefamilie untergebracht, braucht die Sachverständige kein Schmerzensgeld zu bezahlen. Die Sachverständige müsse für das fehlerhafte Gutachten nicht persönlich haften, sondern vielmehr der Landkreis als Träger des Jugendamtes, welches die Frau beauftragt hat, urteilte am Freitag, 18. März 2016 das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz (Az.: 1 U 832/15). Hintergrund des Rechtsstreits war der Verdacht des Jugendamtes, dass bei zwei Kleinkindern Kindesmissbrauch vorliegen könnte. Die Kinder leben mit ihren Eltern in der Pfalz. Die Behörde hatte eine ... weiter lesen
In Deutschland unterlaufen Ärzten jedes Jahr bis zu 400.000 Behandlungsfehler. Zum Teil bleiben diese ungeklärt bzw. unentdeckt, daher liegt die Dunkelziffer wohl sehr viel höher. Rechtsanwalt Dr. jur. Alexander Rauhaus und Rechtsanwältin Nathalie Raffel, beide Fachanwälte für Medizinrecht, vertreten ihre Mandanten gegenüber Ärzten und Krankenhäusern sowie deren Haftpflichtversicherungen und verhelfen geschädigten Patienten zu ihrem Recht. Nach einem Behandlungsfehler fühlen sich die geschädigten Patienten oft alleingelassen und hilflos. Hinzu kommt die seelische und/oder körperliche Beeinträchtigung als unmittelbare Folge des Kunstfehlers. Hilfe bietet ein ... weiter lesen